Reha abgelehnt - jemand Erfahrung?

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Hi Leute,

meine Hausärztin hat für mich einen Rehabilitationsantrag wegen psychosomatischem postviralem Erschöpfungssyndrom gestellt, was mich (24 Jahre, Student) seit knappen 1,5 Jahren auf Trap hält.

Heute kam die Rückmeldung von der Rentenversicherung, dass mein Antrag abgelehnt wurde. Mit der Begründung, dass Kinderrehabillitation (worunter ich wohl wegen meines Alters noch falle) nur bewilligt wird, wenn durch diese Maßnahme eine gesundheitliche Besserung / Wiederherstellung zu erwarten ist.
Was nach der Meinung meines Sachbearbeiters wohl bei EBV + cfs-Tendenz nicht der Fall ist!
(ham die eigentlich noch alle Tassen im Schrank???)

Naja ich werd jetzt wohl Widerspruch einlegen.
Hat jemand das schon mal gemacht? Worauf sollte ich achten, damit das vl doch noch bewilligt wird?

Meine Ärztin hat schon alles erdenkliche in den Antrag geschrieben, damit das unbedingt bewilligt wird (von wegen starke psychovegetative Störung, Arbeitsunfähigkeit, dringend Ortswechsel erforderlich etc).

Na das lässt ja hoffen...
 
Hallo,

Widerspruch innerhalb der Frist ist WICHTIG! Du brauchst keine Begründung abzugeben, sondern Du widersprichst in der Gesamtheit der Ablehnung. Nennst Du nämlich Gründe, werden nur diese geprüft und alles andere als zustimmend gewertet.
Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, gehe zum Sozialgericht. Das ist für Dich -egal wie es ausgeht- kostenfrei! Kündige das zuvor beim Träger an. Manchmal entscheiden sie dann doch ganz schnell anders...:daumendrueck:
 
halt! lege auf jeden widerspruch ein zur fristwahrung!. begründen musst du auf jeden fall, sonst wird er als unbegründet abgewiesen.es reicht aber, wenn du die begründung nachreichst.
ich schau gleich mal nach, ob ich dazu (begründung) was finden kann. weil, wenn die sagen - nicht zu erwarten - dann müsste der antrag ja als rentenantrag umgedeutet werden und das kann ja nicht sein. wie gesagt, ich schau nach.
aber unbedingt widerspruch einlegen.
 
Hallo vetula,

Hatte ich doch geschrieben: "Du widersprichst in der Gesamtheit" und "Widerspruch innerhalb der Frist ist WICHTIG" - was soll da falsch sein?
 
also thema rehabilitation. die reha dient dazu, die arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. bei deiner krankheit finde ich überall nur den hinweis, nicht heilbar. deshalb wurde die reha! vermutlich abgelehnt. ich nehme mal an, dass du eine kur bei deiner krankenkasse beantragen musst, weil es dort um das abwenden der verschlimmerung geht. das ist eine andere gesetzesgrundlage. um aber ganz sicher zu gehen, wende dich an den sozialverband VDK, die kümmern sich um Anträge, Widersprüche und haben gewiss mehr ahnung als ich.
viel glück!
 
Hallo vetula,

Hatte ich doch geschrieben: "Du widersprichst in der Gesamtheit" und "Widerspruch innerhalb der Frist ist WICHTIG" - was soll da falsch sein?

es läuft üblicherweise so ab: hiermit lege ich fristgemäß widerspruch gegen den bescheid vom... ein.
dann kommt eine aufforderung vom amt, den widerspruch zu begründen.
wenn keine begründung erfolgt, wird abgelehnt. so oder so.

widerspruch einlegen auf alle fälle innerhalb der frist. das ist sehr wichtig!
 
Vielen Dank für eure Antworten! Das hilft mir schon sehr weiter.

Meine Hausärztin macht am Wochenende ein ausführliches Schreiben fertig. Sie meint, ich soll einfach fristgemäß Widerspruch einlegen und als Begründung auf ihr Schreiben verweisen.

Denke das ist ganz vernünftig?

Was vetula schreibt stimmt natürlich irgendwie. Cfs ist (noch) nicht heilbar, weil es (noch) keine Therapieformen gibt die allen hilft.

Wenn die Reha nicht durchzukriegen ist: kann ich dann nochmal starten und einen Kurantrag von neu auf stellen?

VDK klingt ziemlich interessant. Wusste bisher nicht, dass so ein Verein überhaupt existiert. Da muss ich mich die Tage mal mit befassen.

Danke
 
also thema rehabilitation. die reha dient dazu, die arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. bei deiner krankheit finde ich überall nur den hinweis, nicht heilbar. deshalb wurde die reha! vermutlich abgelehnt. ich nehme mal an, dass du eine kur bei deiner krankenkasse beantragen musst, weil es dort um das abwenden der verschlimmerung geht. das ist eine andere gesetzesgrundlage. um aber ganz sicher zu gehen, wende dich an den sozialverband VDK, die kümmern sich um Anträge, Widersprüche und haben gewiss mehr ahnung als ich.
viel glück!
Ich denke, dass dies der aktuellen Sichtweise der für die Krankenkassen verbindlichen Schulmedizin in D als "Befindlichkeitsstörungen ohne pathologischen Befund" gewerteten Erkrankungen entspricht, die allesamt auf die Psyche geschoben und nur als Pseudoerkrankungen gesehen werden.
Weshalb man die entsprechenden ICD Nr. nur als psychische/neurotische Störungen finden kann. Systemische Therapie bei Neurotischen, Belastungs- und somatoformen Strungen (ICD-10: F40-F48)

Wie ventula geschrieben hat, halte ich es bei der derzeitigen Situation auch für wahrscheinlich, dass ein Kurantrag nur Erfolg haben kann, wenn es um die Abwendung von Verschlimmerungen geht.
 
Hallo,

bei mir wurde auch die Reha abgelehnt!
Die eingereichten Unterlagen zeigen die Beeinträchtigungen:
Zöliakie und Erschöpfungszustand.
(Dabei habe ich CFS, Zöliakie, Multiallergien, Fibromylagie, evtl. Rheuma, Borreliose, MCS, Nervenleitstörungen)!

Die Rentenversicherung hält ambulante nervenärztliche Mitbehandlung /Richtlinienpsycholtherapie für ausreichend!! (dabei war ich ja schon bei Nervenärzten)

Ich habe erstmal Widerspruch ohne Begründung eingelegt.
Ich überlege nun - ob ich ihn zurücknehme oder umwandeln lasse??
D. h. Rentenantrag nachschiebe?

Hat dazu einer Erfahrung? Danke Tina
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute kommt ein neuer Brief:

Ich soll mich doch bitte bei einem der angegebenen Ärzten der Nervenheilkunde vorstellen, die als Gutachter fungieren.

Was geht denn jetzt? Weiß jemand, wie man sich dort am besten zu verhalten hat, um die Reha zu bekommen?

Danke
 
Hallo,

die Begutachtung sollte man nicht ablehnen. Dem Gutachter kann man zuarbeiten (zB. Unterlagen über den Gesundheitzustand vorlegen). Der ist sowieso in der Zwickmühle, besonders bei Grenzfällen. Einesteils wird er ja vom Versicherungsträger bezahlt ... auf der anderen Seite möchte er seinen Kollegen nicht gern widersprechen.
Es hängt also wirklich davon ab, ob man ihn von der Notwendigkeit überzeugen kann.
 
Hallo,

bei mir wurde auch die Reha abgelehnt!
Die eingereichten Unterlagen zeigen die Beeinträchtigungen:
Zöliakie und Erschöpfungszustand.
(Dabei habe ich CFS, Zöliakie, Multiallergien, Fibromylagie, evtl. Rheuma, Borreliose, MCS, Nervenleitstörungen)!

Die Rentenversicherung hält ambulante nervenärztliche Mitbehandlung /Richtlinienpsycholtherapie für ausreichend!! (dabei war ich ja schon bei Nervenärzten)

Ich habe erstmal Widerspruch ohne Begründung eingelegt.
Ich überlege nun - ob ich ihn zurücknehme oder umwandeln lasse??
D. h. Rentenantrag nachschiebe?

Hat dazu einer Erfahrung? Danke Tina

Du beantragst eine Reha, sie wird abgelehnt und Du legst Widerspruch ein. Jetzt überlegst Du, ob Du Rente beantragen sollst. Das widerspricht sich und kommt total ungut. Ich denke, die Rente würde man dann auch ablehnen.
 
Nach meiner Erfahrung ist es so:
Eine Reha bekommt man, wenn Aussicht auf Besserung durch die Maßnahme besteht.
Rente erhält man, wenn der Zustand eine Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit nach sich zieht. Beides ist also nicht in einen Topf zu werfen!
 
Puh, also der Termin wäre erstmal geschafft.
Merkwürdig fand ich das ganze schon irgendwie:
Eine Arzthelferin hat mit mir direkt eine Art Anamnesegespräch gemacht, sich dabei aber gar nicht für alles interessiert, was ich so zu erzählen hatte (in fast 2 Jahren CFS häuft sich halt ne Menge an).
Danach durfte ich geschlagene 4 Stunden warten, bis alle anderen Patienten dran waren (da frag ich mich echt, ob man das nicht besser koordinieren kann? Offenbar nicht...). Das eigentliche neurologische ärztliche Gutachtergespräch hat dann etwa 2 Minuten gedauert. Er wollte nur wissen, wie das ganze genau angefangen hat und was sich durch die Reha bessern soll. Zack fertig.
Vielleicht war er ja beeindruckt genug davon, dass ich nach der ganzen Wartezeit nur noch förmlich ins Arztzimmer getaumelt bin.

Wie sind eure Erfahrungen, ist das eher ein gutes Zeichen so schnell durch den Arzt abgefertigt zu werden?
 
Offensichtlich hatte der Arzt eine vorgefestigte Meinung und war weniger am Patienten als am Honorar interessiert. Das nennt man "moderne Medizin". Ein Prachtexemplar!
Was bei so einer Vorgehensweise heraus kommt, gleicht einem Lotteriespiel. Da kann man nur abwarten:mad:
 
Nach meiner Erfahrung ist es so:
Eine Reha bekommt man, wenn Aussicht auf Besserung durch die Maßnahme besteht.
Rente erhält man, wenn der Zustand eine Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit nach sich zieht. Beides ist also nicht in einen Topf zu werfen!

Njein

Wenn ein AN länger erkrankt ist, kann die KK oder der med. Dienst ihn auffordern einen Reha Antrag zu stellen. Der AN muss das dann machen, weil er ansonsten keine Bezuege und KG mehr bekommt. Ist das Ergebnis der Reha, dass er erwerbsunfähig ist, kommt er in Zwangsrente, der Rehaantrag gilt dann als Rentenantrag und kann nicht zurück genommen werden. Also aufpassen!

Zenu
 
Hallo zanu,

erst einmal hier in der Rubrik ein herzliches Willkommen.
So unterschiedlich kann das gehandhabt werden! Ich kenne bisher nur Fälle, wo schwerkranke AN ohne Aussicht auf Besserung über Jahre um die Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit vor Gericht kämpfen mußten, obwohl sie von der Berufsgenossenschaft mit "Berufsverbot" belegt wurden. Wenn jemand wirklich erwerbsunfähig wird, empfindet er nach meiner Meinung eine Verrentung nicht als Zwang sondern als Notwendigkeit.
 
Hallo James,

danke für das Willkommen! :)

Die Wege der RV sind unergründlich... ;) und nicht zu verstehen.... :idee:

Gruß
Zanu
 
Genau so ist es...
Wenn alles logisch vor sich gehen würde, hätten wir auch keinen Gesprächsstoff:keineahnung:
 
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