(D) Behinderte Kinder

James

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20.05.08
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7.011
Weiterführende Links für Eltern mit behinderten Kindern:

INTAKT: Startseite - Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung
Die Rechte behinderter Kinder
www.reha.hu-berlin.de/psychol/
Die Deutschen Berufsförderungswerke Startseite
Herzlich willkommen - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

Ich bemühe mich in nächster Zeit die Sammlung von Hinweisen für Sie zu vervollständigen.


Wichtig!

Sobald Sie Auffälligkeiten bei Ihrem Kind vermuten, schalten Sie bitte umgehend einen Kinderarzt ein. Je früher eine notwendige Förderung einsetzt, desto günstiger wird die Prognose. Einzelheiten der Frühförderung sind im § 30 SGB IX und in der "Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderverordnung)" geregelt. Eine Frühförderung schließt häufig heilpädagogische Leistungen nach § 56 SGB IX mit ein. Wenn mehrere Rehaträger (Sozialhilfe und Kasse) zuständig sind, tragen sie die Kosten anteilig. In jedem Bundesland gibt es eine etwas unterschiedliche sozialpädagogische Förderpraxis, die jedoch das gemeinsame Ziel, nämlich gleiche Chancen zur Grundlage haben.

Anlaufstellen:
Alle staatlich anerkannten und kirchlichen Schwangerenberatungsstellen. Psychosoziale Beratung vor, während und nach einer PND sowie Beratung über Hilfemöglichkeit bei einer zu erwartenden Schädigung des Kindes. Es werden dort schon soziale und finanzielle Hilfen vermittelt. Weitere Infos auch unter Übersicht Bayern - Schwangerenberatung - Beratungsstellen - Familie, Kinder und Jugendliche sowie auch Sozialberatungsstellen INTAKT: Startseite - Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Startseite , der jeweiligen Kommunalverwaltung, der Dienste der Offenen Behindertenarbeit Was sind Dienste der offenen Behinderten*arbeit? - Dienste der offenen Behinderten*arbeit - Menschen mit Behinderung , der Gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger Deutsche Rentenversicherung - Startseite sowie weitere finanzielle Unterstützung und Leistungen von der jeweiligen Kommunalverwaltung.
Es gibt auch die Möglichkeit besondere Leistungen von der Krankenversicherung und bei Pflegebedürftigkeit zu erhalten. Weitere Infos bei Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. - Startseite

Frühförderung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter erhält man über die zahlreichen Außenstellen. Diese finden Sie unter Frühförderung

Integrative Kinderkrippen und Kindergärten erfragen Sie bei Ihrer Kommune. Schulvorbereitende Einrichtungen und heilpädagogische Tagesstätten für Kinder ab dem 3. Lebensjahr können über den Amtsarzt vermittelt werden. Infos über Förderschulen erhalten Sie beim Schul- oder Jugendamt.
Fortbildungsmaßnahmen für Familien mit behinderten Kindern vermittelt das Jugendamt oder auch die Krankenkasse.

Selbsthilfegruppen von Eltern mit Kindern verschiedenster Behinderungen in Ihrer Nähe finden Sie über die Selbsthilfekontaktstellen oder NAKOS.

Sollte eine vollstationäre Heimunterbringung mit spezieller Förderung nötig werden, wenden Sie sich bitte an Ihre Sozialhilfeverwaltung, Landratsamt oder INTAKT: Startseite - Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung

Kurzzeitpflege in akuten Notsituationen, Haushaltshilfe, Kur-, Genesungs- und Erholungsheime, Kurheime für chronisch Kranke oder behinderte Kinder vermitteln die Dienste der offenen Behindertenarbeit.

Die gesunden Geschwister behinderter Kinder bedürfen ebenfalls besonderer Zuwendung. Infos erhalten Sie unter ifb Bamberg -- Abgeschlossene Forschungsprojekte (in 2005 "Geschwister behinderter Kinder").

Sind Pflegeleistungen länger als 6 Monate anhaltend, können auch für Kinder Pflegestufen (Pflegegeld) beantragt werden. Ein Schwerbehindertenausweis bedeutet nicht automatisch, dass auch eine Pflegestufe besteht. Um ein Anrecht zu erhalten muss ein zusätzlicher (nicht altersgerechter) Mehrbedarf bestehen.

Herzliche Grüße, James
Stand: 01.03.2010
 
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