Sozialgericht - 1 Woche - gut oder schlecht

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Hallo,

Ich habe nun am Dienstag sämtliche Papiere zum Sozialgericht geschickt, davon ca. 25 Seiten Text meinerseits, ca. 30 Anhänge und 2 Gutachten.

Es geht um 600 Euro und ein paar Zerquetsche die ich bisher zahlen musste zwecks meiner Quecksilbervergiftung.

Nun habe ich heute abend ein Schreiben im Kasten gehabt in dem steht:

Der Antragsgegner ist aufgefordert worden, sich zum Antrag innerhalb 1 Woche schriftlich zu äußern.

1. Schafft das der MDK sicher nicht, denn bisher musste ich immer 2 Monate warten.

2. Ist anscheinend meinem Eilantrag stattgegeben worden, aber das deutsche Mühlen zu schnell mahlen hätte ich nie gedacht.

Ist das was Gutes ? :)
 
Okay, heute der nächste Brief.

So wie ich es verstanden habe möchte man vor Weihnachten also nicht den Eilantrag durchgehen lassen schließlich sind ja alle mit den Geschenken beschäftigt.

Zitat:

Mit Schreiben vom 28.11. .... am 30.11.2011 eingegangen, haben Sie sowohl einen Eilantrag gestell, als auch eine Feststellungsklage erhoben. Richtig.

2 Aktenzeichen

Das Gericht weist sie darauf hin, dass das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte, da eine Eilbedürftigkeit nicht besteht.
Das wäre aber Vorraussetzung.
Es geht nach Ihren Angaben um eine Kostenerstattung. Richtig.

Die Behandlung der Quecksilbervergiftung hat man also als solche anerkannt ist, soweit ersichtlich, bereits erfolgt. Ja sicher... :mad:

Sie können daher auch nicht in einer existenzbedrohenden Lage sein Aha, weil ich den Mist schon bezahlt oder man denkt ich bin reich

O-Ton: Ja hätte ich das nicht bezahlt läge ich vielleicht 1,8m tiefer wie man so schön sagt. Denn die Mühlen der Gerichte mahlen ja bekanntlich langsam.

die eine Eilentscheidung erfordern könnte.

Insoweit wird empfohlen, den Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren innerhalb einer Woche zurückzunehmen.

Da wäre ich ja schön blöd.


Ihr Klageverfahren würde selbstverständlich fortgeführt, wobei über die Erfolgsaussicht im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden kann.

Weihnachten halt, deshalb soll es wohl nicht so eilig vonstatten gehen
 
Das mit der Rücknahme solltest Du Dir gut überlegen.

Im einstweiligen Rechtsschutz wirst Du nach Ansicht des Gerichts, keine Eilbedürftigkeit nachweisen können. Dies bedeutet, dass Du dieses Verfahren verlierst und natürlich die Kosten des Verfahrens tragen musst.

Das normale Verfahren geht ohnehin weiter und ist unabhängig davon.
 
Ich bin leider 440 Euro Jobber und habe in den letzten 2-3 Monaten 620 Euro an Tabletten und Zahnbehandlungen bezahlt.

Also habe ich die Wahl zwischen Essen und Miete oder Tabletten und keine Zahnschmerzen.

Für mich ist das existensbedrohend.

Sie können daher auch nicht in einer existenzbedrohenden Lage sein
die eine Eilentscheidung erfordern könnte.
 
Dann solltest Du dem Gericht dezidiert mitteilen, warum es existenzbedrohend ist und warum es einstweilen entschieden werden muss.

Stichwort: schwere Nachteile...
 
Die Krankenkasse redet sich in ihrem Schreiben natürlich raus.

DMPS nicht anerkannt als Testmethode - nur zum Entgiften !

Wie soll man aber wissen wieviel DMPS-Ampullen man bekommt ohne Werte zu haben ? Einfach so la la auf Gut Glück ?

Dann hätte ich vor jeder Kunststofffüllung wie bei einer Krone einen Schein einreichen müssen !
Als rennste dann entweder erstmal mit dem Loch herum bis die nach Wochen entschieden haben oder Du hast dann eben zwei Zahnarzttermine.

Beim ersten machen sie Dir Zement rein und beim Zweiten überlegen sie dann wie sie das wieder rausbekommen weil die Mischung nicht hingehaut hat - so war es zumindest bei mir einmal - das war so propper, das haben sie bis heute nicht mehr rausbekommen, da ist nun eine mm Schicht Kunststoff drüber.

Auf meine Nieren spricht der Anwalt der Kasse garnicht an - so als hätte er das Überlesen.
Kann das ja nicht bestreiten.

Fakt ist das auf Grund dieser Tatsache Amalgam erst garnicht gesetzt hätte werden dürfen.

Ist doch 1995 beschlossen worden soweit ich weiß.

Jedenfalls sieht dieser Anwalt keinen Grund warum ich mit dem Verfahren einen Eilantrag erreichen möchte, Ende Januar kann die Widerspruchsstelle wohl erst was dazu sagen - soweit ich das verstanden habe.

Naja, der Richter hat mir nun eine Ladung geschickt - hat man dem Eilantrag etwa entsprochen ?

Nächsten Dienstag ... vor Gericht.
 
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