Familienrechtliche Frage / Jugendamt - weiss jemand Bescheid?

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Hallo ihr Lieben :)

Es geht darum,dass eine gute Freundin von mir derzeit,wie ich,ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren am Laufen hat,bezüglich ihrer 10,5 Monate alten Tochter.

Mit dem Vater des Kindes ist sie nicht mehr zusammen und er hegt Zweifel an seiner Vaterschaft,weil er ein Teil ihrer Vergangenheit kennt,in der sie öfter auch mal mit mehreren Typen was hatte.Deswegen steht er auch noch nicht in der Geburtsurkunde.

Sie wollte den Vaterschaftstest erstmal nicht,deswegen gings vor Gericht. Beim Jugendamt und dort hat sie angegeben,dass im Zeugungszeitraum nur er infrage kommen kann nur jetzt macht sich sich langsam ne Waffel.

Ungefähr eine Woche vor dem mutmaßlichen Zeugungszeitpunkt (sie hat es wohl ausgerechnet) hatte sie noch was mit einem Anderen und trotz dessen,dass es eher unwahrscheinlich ist,macht sie sich nun ne Waffel,was passieren kann,wenn entgegen jeder Erwartung beim Vaterschaftest irgendwann mal rauskommt,dass ihr Exfreund nicht der Vater ist.

Ob sie dann mit rechtlichen Folgen rechnen kann wegen Falschaussage und/oder dann kein UVG mehr bekommt etc. ?

Leider konnte ich ihr die Frage nicht beantworten und im Internet steht auch nichts Brauchbares.

Weiss hier Jemand etwas darüber?

Danke im Voraus :)

LG

Lichti
 
Familienrechtliche Frage/Jugendamt-weiss Jemand Bescheid?

Ich hole den Beitrag hoch.

Liebe Grüße,
Malve
 
Familienrechtliche Frage/Jugendamt-weiss Jemand Bescheid?

Hallo LichtKristall,

ich kenne mich auch nicht aus, aber von der Logik her denke ich mir, daß Deine Freundin schlechte Karten hat.
Denn der Ex-Freund wird ja nicht viel Lust haben, nun als Vater stehen zu bleiben mit allen rechtlichen Folgen (u.a. Unterhaltszahlungen für das Kind), wenn das fraglich ist. Er kann- soviel ich weiß - einen Vaterschaftstest beantragen, und dann wird Deine Freundin sowieso nicht darum herumkommen.

Genau darüber sollte sie sich erkundigen.

Grüsse,
Oregano
 
Familienrechtliche Frage/Jugendamt-weiss Jemand Bescheid?

Ich finde das Verhalten deiner Freundin absolut unmöglich, skrupellos und ohne Worte.

Es ist sein Recht zu erfahren, ob er wirklich der Vater ist.

Wenn es zu einer Verhandlung kommt, in der er seinen Anspruch auf einen Test einklagt und beim Test rauskommt, dass er nicht der Vater ist, sie aber ausgesagt hat, dass sie keinen anderen Verkehr hatte, dann hat sie vor Gericht eine bewusste Falschaussage gemacht.

Und es ist gut so, dass solche gerichtlichen Falschaussagen, wie alle gerichtlichen Falschaussagen Konsequenzen haben, wenn sie enttarnt werden.

Ein Trauerspiel -solche Frauen.
Da wollen Frauen emanzipiert sein, sind nicht in der Lage zu verhüten, und sehen dann zu, wem sie das Kind finanziell unterschieben können.:rolleyes:

Wenn der Erzeuger nicht auffindbar ist, kommt übrigens das Jugendamt=die Allgemeinheit für die Zahlungen auf.
 
Familienrechtliche Frage/Jugendamt-weiss Jemand Bescheid?

Danke für Eure Antworten :)

Ich glaube aber nicht,dass es hier um den moralischen Aspekt geht,denn wer ohne Sünde ist,werfe den ersten Stein. Sondern es war einfach eine Frage nachdem,wie es rechtlich aussieht und alleine dabei sollte man es auch belassen,finde ich :)

Danke!
 
Familienrechtliche Frage/Jugendamt-weiss Jemand Bescheid?

Danke für Eure Antworten :)

Ich glaube aber nicht,dass es hier um den moralischen Aspekt geht,....

Danke!
Ach nein?
Warum dann
macht sie sich nun ne Waffel
? Doch nur, weil sie einen Begriff von Moral und Recht hat und genau weiß, dass es eine Schweinerei ist, was sie abzieht.

Ich bin selbst eine Frau, aber der Meinung, dass jede Frau ordentlich eine auf den Deckel bekommen sollte, die sich so verhält wie deine Freundin.
 
Familienrechtliche Frage/Jugendamt-weiss Jemand Bescheid?

Weil ihr das mit Sicherheit auch unangenehm ist,oder meinst Du nicht?
Desweiteren ist das hier nicht das Thema,wenn es das Thema wäre,wie ihr "sowas" findet,hätte ich meinen Text mit Sicherheit anders formuliert ;-)
 
Familienrechtliche Frage/Jugendamt-weiss Jemand Bescheid?

Hallo Lichtkristall xX,

einen Verdacht auszusprechen ist grundsätzlich nicht strafbar. Im Gegenteil manchmal wird es sogar erwartet um Klärungen herbeiführen zu können.

zitat:
Beim Jugendamt und dort hat sie angegeben,dass im Zeugungszeitraum nur er infrage kommen kann

Der mögliche Zeitraum kann relativ sein, man bedenke wieviele Frauen erst im dritten Monat von ihrer Schwangerschaft erfahren haben....

Der Staat hat ein berechtigtes Interesse daran herauszu finden wer der Vater ist, da grundsätzlich erstmal er und nicht die Allgemeinheit für das Kind aufzukommen hat.

Deine Freundin hält eben ihren Ex für den wahrscheinlichen Vater, und den anderen für den weniger möglichen Erzeuger.

Man kann die Vaterschaft sicherlich testen, wenn´s nicht der eine ist, ist´s eben der andere, oder ein ganz anderer?? Da muß deine Freundin nun eben durch....

LG
Tanja
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja,das wird ja jetzt auch gemacht. Aber sie hat eben beim Jugendamt einen unterschrieben,dass im Empfängniszeitraum,der aufgrund der Geburt des Kindes berechnet wird,nur eben ihr Ex infrage kommt.

Hatte dabei aber verdrängt,dass sie eben kurz vorher noch etwas mit einem anderen Mann hatte,was ihr jetzt wieder siedend heiss eingefallen ist,weil ich sie einfach mal gefragt habe,ob sie noch was von ihm gehört hat.

Das war auch keine böse Absicht von ihr oder dergleichen.
 
Und wenn das Kind 4 Wochen früher kommt????

Einen 100%igen Empfängniszeitraum so zu berechnen ist max. eine Wahrscheinlichkeitstheorie aber nicht mehr.

Ich sehe das rechtlich nicht so wirklich problematisch, und ich kann mir auch nicht vorstellen, das ein fälschlich verdächtigter Erzeuger irgendwelche rechtl. Schritte einleitet. Schließlich hatte er ja Verkehr mit deiner Freundin und ist "aufgeklärt".

Angenommen der falsch verd. Erzeuger würde Anzeige erstatten, welcher Schaden ist ihm denn entstanden??? Nach dem bezifferten Schaden wird meist entschieden ob sich die Justiz einer Sache überhaupt annimmt, oder wegen geringfügigkeit abweist.

LG
Tanja

P.s.:
Den größten Schaden mit der unmoralischen Mutter sehe ich bei dem Kind.
 
Danke für Deine Antwort :)

Naja,ob das unmoralisch ist oder nicht....sei mal dahingestellt. Klar,man könnte jetzt denken,dass ich meine Freundin in Schutz nehme,aber seit das Kind da ist,ist sie wirklich sesshaft geworden. Sie kümmert sich vorbildlich um ihre Tochter,hat auch seit acht Monaten einen festen Partner,der das Kind wie sein Eigenes annimmt und diesem Kind fehlt es echt an nichts.
 
Und wer zahlt nun solange der Vater nicht feststeht? Hat denn der verdächtigte Papa kein Interesse die Sache zu klären?
 
Der Vaterschaftstest wurde jetzt ja angeordnet,da meine Freundin eine Beistandschaft bei Jugendamt eingerichtet hat.

Er wollte erst einen privaten Test machen,das wollte aber meine Freundin nicht,weil die ja doch fehlerhaft sein können und die Qualität dieser sehr schwankt.
 
Dann ist die Frage damit also erledigt bzw. wird bald eindeutig beantwortet werden?

Grüsse,
Oregano
 
Hallo,

Deine Freundin bekommt also von ihrem Ex diesen Unterhaltsvorschuss? Wenn das so ist, ist es in der Tat skrupellos von ihr, dass sie keinen Vaterschaftstest machen wollte... :mad:.

Wenn er der Vater ist hat sich die Sache ja erledigt. Aber wenn nicht ist ist es doch wohl kaum zumutbar, dass er bezahlen soll...!

Sorry, ist ja nicht gegen Dich gerichtet :), aber Deine Freundin ist ganz schön unverschämt und rücksichtslos :schlag:. Und wie TanjaBK schon geschrieben hat ist das Berechnen des Empfängnis-Tags nicht ganz so einfach wie es scheint, schon alleine daher kann sie unmöglich sicher sein.


Liebe Grüße :wave:.

Heather
 
Ich glaube, "Unterhaltszuschuß" bedeutet, daß das Jugendamt oder Sozialamt den Unterhalt vorschießt, bis klar ist, wer der Vater ist.

Gruss,
Oregano
 
Den Vorschuß übernehmen die Jugendämter, da gegen "Verdächtige" (noch)kein rechtmäßiger Anspruch geltend gemacht werden kann.
 
Der Vaterschaftstest wurde jetzt ja angeordnet,da meine Freundin eine Beistandschaft bei Jugendamt eingerichtet hat.
Das liest sich im Eingangsbeitrag aber ziemlich anders. Denn schließlich hat sie danach versucht den Test zu verhindern und nach der Klage des möglichen Erzeugers auch dort vor Gericht angegeben, dass nur er in Frage käme.

Darum geht es doch hier. Für den Fall, dass er doch nicht der Erzeuger ist.
Ob sie mit rechtlichen Folgen rechnen kann wegen Falschaussage und/oder dann kein UVG mehr bekommt etc. ?
Aber das Geld vom Jugendamt steht dem Kind zu und ist nicht für die Mutter. Die verfügt nur im Auftrag des Kindes darüber. Daher wird das Ganze mMn. keinen Einfluss auf das UVG haben.

Bei einer Falschaussage, die zum Nachteil eines anderen gemacht wurde, kann man im schlimmsten Fall eine Strafe bekommen. Falschaussage - was nun? Strafrecht 123recht.net
Das jemand einer Frau abnimmt, dass sie vergessen hatte im fraglichen Zeitraum Sex mit mehreren Männern gehabt zu haben, kann ich mir nicht vorstellen. Sowas vergisst Frau nicht.
 
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