AlG II - Fragen zu "Hartz IV"

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Hallo, einen Gruß an alle,:)

für Donnerstag, den 18. 12. 2009 ist in unserem Forum ein Themen-Chat zu diesen Fragen geplant.

Vielleicht gibt es jetzt schon Anregungen zu Themen und Fragestellungen zum Spektrum rund um "Hartz IV", die hier gesammelt werden könnten?

Wenn Ihr also konkrete Themenwünsche (zum Beispiel: Auszug aus dem elterlichen Haushalt unter 25 Jahren) oder Fragen habt, können die hier gestellt werden. Ich werde sie versuchen, direkt oder im Chat zu beantworten. Auch die im Chat aufgegriffenen Themen werden nicht "untergehen", da ich eine Zusammenfassung anfertigen werde.:)

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Hallo León!

Zum Thema kann ich leider nichts beitragen. Aber mir ist aufgefallen, dass du geschrieben hast, Donnerstag, 18.12.2009.

Der 18. ist ein Freitag. Ist der Termin Donnerstag oder Freitag?

Liebe Grüße :wave:
Sonora
 
mich würde ein zusammentragen von gesundheitlichen folgen bei hartz4-bezug interessieren. und zwar sowohl direkte "harte" gesundheitliche folgen (aufgrund fehlernährung z.b.), die körperlichen also. aber auch gesundheitliche folgen, die aufgrund der seelischen belastung (keine arbeit, keine perspektive, kein geld für nichts etc.pp.) auftreten. und wie man damit sinnvollerweise umgehen kann/sollte.
es interessiert mich inzweifacher hinsicht: ich bin selbst teil-betroffen, d.h. "selbständig"/ freiberuflich in seit einigen jahren zunehmend prekärer werdenden arbeitsverhältnissen (sozialbereich) und damit immer noch als "aufstocker" tätig. und beruflich habe ich damit genauso zu tun. ich würde gerne mehr wissen/ erfahrungen dazu zusammentragen, was passiert da und wie geht man damit sinnvollerweise um.

falls das ein extra thema sein/ werden sollte, kann ich das auch auslagern. einfach bescheid geben.
 
Hallo,

Hartz IV ist schon ein gesundheitlich interessantes Thema. Ich denke da an die kostenlos ausgegebenen Lebensmittel. Ich war mal bei der "Dresdener Tafel", da gab es lauter überlagertes Zeug. Kein wunder wenn man da krank wird.
 
Hallo Sonora,


Hallo León!

Zum Thema kann ich leider nichts beitragen. Aber mir ist aufgefallen, dass du geschrieben hast, Donnerstag, 18.12.2009.

Der 18. ist ein Freitag. Ist der Termin Donnerstag oder Freitag?

Liebe Grüße :wave:
Sonora

habe ganz herzlichen Dank für Deinen Hinweis. :)
Angesichts der Tatsache, dass ich eine Terminänderung bekanntgeben wollte, hätte ich, ohne Deine Aufmerksamkeit, jetzt für zusätzliches Chaos gesorgt! :eek:)

Also, der Themen-Chat wird stattfinden, aber nicht am Donnerstag, sondern am kommenden

Mittwochabend,
also dem 16. Dezember,
ab 20.00 Uhr​

Mit herzlichen Grüßen
Leòn
 
Hallo Clarita,

Du stellst da sehr wichtige Fragen.

...Arm sein in Deutschland im Jahr 2008 bedeutet, ein Leben in relativer Armut zu führen: Der Kühlschrank ist voll mit Essen, doch die Qualität ist schlecht. Eine Wohnung hat man, aber sie liegt an einer stark befahrenen Straße mit Smog und Feinstaubbelastung. Eine Krankenversicherung ist vorhanden, doch die Zuzahlungen und die Praxisgebühr bereiten Kopfschmerzen....
Hartz IV und Gesundheit: Armut macht krank | Gesundheitsgespräch | Bayern 2 | BR

Hier wird auf die ersten Ergebnisse einer quantitativen Langzeitstudie Bezug genommen:
Auswirkungen von Hartz IV auf die Gesundheit von Kindern

Bereits 2007 hat eine Studie der Universität Bonn ergeben, dass die Hartz IV - Sätze nicht für eine gesunde Kinderernährung ausreichten:
www.tagesschau.de/inland/meldung7366.html

Das Forschungsinstitut für Kinderernährung FKE in Berlin, bestätigte dies 2008 mit einer Studie:
Studie: Hartz IV reicht nicht, um Kinder gesund zu ernähren - Politik - Printarchiv - Berliner Morgenpost
https://www.welt.de/politik/article1071925/Gesunde_Ernaehrung_von_Jugendlichen_kaum_moeglich.html
Eine Studie des IAB, Oktober 2008, legte die Notwendigkeit einer Erhöhung der Regelsätze nahe:
Deutliche Anhebung der Hartz IV-Regelsätze nach IAB-Studie gefordert - Der Sozialticker

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Hartz IV ist schon ein gesundheitlich interessantes Thema. Ich denke da an die kostenlos ausgegebenen Lebensmittel. Ich war mal bei der "Dresdener Tafel", da gab es lauter überlagertes Zeug. Kein wunder wenn man da krank wird.


Was verstehst Du unter überlagertes Zeug?

Sichtbar verdorbenes dürfen die Tafeln grundsätzlich nicht her geben.
Vor allem können Tafeln auch nur das zur Verfügung stellen, was sie von den Firmen bekommen. Bei zunehmender Armut reicht das schon lange nicht mehr aus. Es handelt sich auch nur um ein Zubrot und keine Grundnahrung.

Vor allem haften die Tafeln für die Ausgabe der Ware und es wird sich jeder hüten, Ware in einem schlechten Zustand weiter zu geben.

Viele ehrenamtlichen Bürger, setzen sich für diesen sozialen Zweck ein.

In vielen Städten gab es diesbezüglich auch schon Kochkurse, damit die Menschen lernen mit wenig auszukommen. Selbst Schulen gingen dazu über, mit ihren Schülern sich auf die neue Situation einzustimmen.

Mit dem Kochbuch von zwei Hartz IV Bezieher wollte man eigentlich was Gutes tun, doch nach meiner Auffassung haben sie am Ende das Gegenteil erreicht.

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Betrag von 350 Euro für Lebensmitteln, Kleider- und Wohnungspflege, Neuanschaffungen beziehungsweise Reparaturkosten reichen sollen?

Es gibt viele Menschen die Vollberuflich sind und kaum noch ein Cent zum Leben haben. Genauso gibt es bereits viele Rentner, denen es so geht.


Die Menschen werden von unserer Gesellschaft sozial ausgegrenzt


Mitgründerin einer Tafel in Rheinland Pfalz



KÜHLSCHRANK VOLL - QUALITÄT SCHLECHT

Fehlernährung

Sorry, ich glaube nicht, dass man damit durch kommt.

Gründe die dafür sprechen: Wenn der Kühlschrank voll ist, muss die Qualität nicht gleich schlecht sein. Das viele Bundesbürger beim Discounter kaufen müssen ist mir bewusst,
aber müssen deswegen die Waren gleich viel schlechter sein?

Bei den meisten Produkten, stecken sogar Markenfirmen dahinter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, einen Gruß an alle,

hiermit möchte ich gerne noch einmal auf den Themen - Chat, der

Mittwoch,
16. 12.,
ab 20.00 Uhr
stattfindet, hinweisen.

Falls noch besondere Fragestellung auftauchen, wäre es schön, wenn die hier angerissen werden könnten, damit ich mich noch kurz vorbereiten kann.

Herzliche Grüße von
Leòn:)
 
Hallo Leòn,


herzlichen Dank und grosses Lob, dass Du Dich so stark hier in "Soziales Umfeld" einsetzt. Ich selbst habe als Rentner (zum Glück) keine Ahnung von Hartz IV und im Chat auch einige Schwierigkeiten, die mit Erkrankung und Alter zu tun haben.
Aber wir wissen, dass soziale Zufriedenheit, körperlicher Zustand und seelisches Gleichgewicht eine Einheit bilden, die insgesamt von der Einzelperson als gesund oder krank empfunden wird und untrennbar verbunden ist. Ich hoffe, dass der Chat gut besucht wird und auch verwertbare Ergebnisse zeitigt.

Mit herzlichen Grüßen und :daumendrueck: ,
James
 
Hallo James,

danke für Deine netten Worte. Es macht Spaß! :)

Zu den Ergebnissen: falls es welche geben sollte, werde ich gerne dafür sorgen, dass jemand eine Zusammenfassung schreibt. Wahrscheinlich werde ich das wieder sein! :D

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Hallo ADo,

das nennt man Team-Arbeit = Toll-ein-anderer-machts.

:))):))):))) Super, das kannte ich noch nicht! :freu: Und ich werde es mir merken! :cool:

Hallo, einen Gruß an alle,

dann wird es also heute Abend um 20.00 Uhr losgehen. Je mehr UserInnen dabei sind, die sich mit spezifischen Fragen auskennen, zum Beispiel auch aufgrund eigener Erfahrungen, umso besser.

Ich bin in etwa auf folgende Themenbereiche vorbereitet:
* Was ist "Hartz IV und wer hat Anspruch/ wer nic ht"
* Regelbedarf
* Bedarfsgemeinschaften
* Mehrbedarf, wer hat Anspruch, Mehrbedarf bei Krankheiten (welche sind anerkannt)
* Miete - Wohnung , Unterkunft und Heizung

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Hallo, lieber Leòn!

Ich bin zwar nicht in der Situation, dass ich Hartz IV bekomme (oder demnächst), aber aufgrund meiner Arbeitssituation beschäftige ich mich immer wieder damit. Dabei stellt sich mir die Frage, wie es mit meiner Wohnung wäre. Sie ist genau grenzwertig groß. Im Mietvertrag steht 50 qm, die neuen Vermieter haben Wohnungen ausgemessen und jetzt etwas mehr berechnet. Dadurch habe ich Sorge, dass ich evtl. im Ernstfall ausziehen müsste, obwohl ich dort schon 30 Jahre wohne.

Falls du irgendwie was mitkriegst zu dem Thema, würde ich mich freuen, wenn du das mit einbringen würdest! Das wäre zwar nur wichtig für mein "Innenleben", aber mir persönlich doch eine wichtige Frage.

Liebe Grüße :wave:
Sonora
 
Hallo Sonora,

Deine Frage will ich gerne eben beantworten.:)

Während die Hilfe zum Lebensunterhalt in bundesweit gültigen Regelsätzen ausgezahlt wird, unterliegt die Höhe der Miete, die als "angemessen" gilt, nicht bundeseinheitlichen Regelungen.
Sie sind bei der zuständigen ARGE, vor Abschluss eines Mievertrages zu erfragen und richten sich zum Einen nach der Obergrenze der Wohngeldtabelle, zum Anderen nach den lokalen/ regionalen Bedingungen.

Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße.
Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 o. ALG II

Wenn die Wohnung ein paar Quadratmeter größer ist, liegt es im Ermessenspielraum des zuständigen Sachbearbeiters, ob er das mitträgt.

Entscheidender ist die Höhe der Miete.

Aufforderung, die Mietkosten zu "senken":

Wenn die Miete, durch Mieterhöhungen, das, was je nach Region/ Kommune als "angemessene Miethöhe" dauerhaft deutlich überschritten wird (auch hier werden die Ermessensspielräume sehr unterschiedlich genutzt), wird die zuständige ARGE Dich auffordern, die Mietkosten zu "senken", was zum Beispiel durch Untervermietung von Räumen oder eben Umzug geschehen kann. Es muss ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten für die Wohungssuche gewährt werden. Lässt die Wohnungsmarktsituation einen Umzug in dieser Frist nicht zu, kann die ARGE gar nichts machen. ;) Du müsstest lediglich nachweisen, dass Du Dich bemüht hast (Vorlage von Wohnungsanzeigen o.ä.).

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, einen Gruß an alle,

heute fand, in der Zeit von 20.00 bis 21.00 Uhr, ein Themen-Chat,mit insgesamt fünf TeilnehmerInnen, zu Fragen zu AlGII/ "Hartz IV" statt. Herzlichen Dank an alle, die dabei waren.

Eine kurze Zusammenfassung werde ich in den nächsten Tagen hier in diese Subrubrik stellen.

Und an James vielen Dank, dass ich in Deinem Monatsthema "wildern" durfte ;)!

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Hallo Leòn!

Das ist ja eine prompte Antwort! Ich danke dir! :kiss:

Liebe Grüße :wave:
Sonora
 
Hallo Leòn, hallo an alle:)

Mit Hartz IV hatte ich bis jetzt nix zu tun... bis jetzt:eek:

Meine Tochter ist unter 25 und arbeitslos. Bis Mitte Februar bekommt sie noch Arbeitslosengeld aber danach nix mehr, ist nicht mal krankenversichert.
Um Hartz IV zu beantragen ist sie zu jung, um in meiner Krankenkasse wieder mit aufgenommen zu werden, zu alt.
Einzige Lösung: ich soll Hartz IV beantragen. Ich will mit dem Verein aber nichts zu tun haben und habe auch keinen Bock auf monatelangen Papierkrieg (ich bekomme Witwenrente (575,-) und einmal Ki-Geld und die wollen ja auch immer Bescheid wissen, um evtl. kürzen zu können:cool: ) und ab Mai dann wieder alles rückgängig, weil sie dann 25 wird.
Bekommt sie vllt Hilfe, wenn ich sie zuhause rausmeiße (in beiderseitigem Einverständnis:D ). Ohne versichert zu sein, kann sie ja nicht mal Probearbeit annehmen, wobei, im Moment ist hier rein gar nichts zu finden, was sie machen könnte:eek:) .

Freue mich über jede hilfreiche Antwort:)

Liebe Grüße:wave:
 
Hallo ADo,

grundsätzlich ist es natürlich richtig: "junge Erwachsene" unter 25 Jahren haben nicht ohne weiteres Anspruch auf AlG II. Ihre Eltern (und zwar beide, auch wenn getrennt lebend) sind unterhaltspflichtig. Also müsstest Du tatsächlich AlGII beantragen, da Du das Oberhaupt der Bedarfsgemeinschaft wärst.

Wenn "junge Erwachsene" allerdings in einem eigenen Haushalt leben, haben sie natürlich Anspruch auf Miete und die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Aber auch das ist ja bekanntlich schwierig, weil die ARGEN nur in Ausnahmefällen den Auszug von unter Fünfundzwanzigjährigen fördern.

Dafür bedarf es dann in der Regel eines "zerrütteten Verhältnisses", das von irgendeiner anerkanntes Fachstelle (einer psychologischen, medizinischen oder sozialpädagogischen Fachperson) "bestätigt" werden müsste.

Oder es lägen medizinische, psychologische oder vergleichbare Gründe vor, aus denen eine räumliche Trennung gut wäre. Auch die müssten dann von einer Fachperson (Arzt, Psychologe, Sozialarbeiter etc.) "festgestellt" werden.

Da Deine Tochter bereits im Mai 25 Jahre alt wird, könnte ich mir vorstellen, dass man in Zusammenarbeit mit dem U-25 - Team Eurer ARGE und der Leistungsabteilung eine Good-Will - Lösung finden könnte.
(Ich denke aber, dass Ihr um eine räumliche Trennung nicht herum kommt. )

Sicher wäre es gut, mal zum Beispiel mit eine/r/m SozialarbeiterIn irgendeiner lokalen Stelle (Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, Sozialberatungsstelle etc.), der/ die Gebräuche Eurer zuständigen ARGE gut kennt, zu sprechen.

Ich hoffe, ein wenig weiter geholfen zu haben. Ansonsten, frag bitte einfach weiter nach!

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Hallo Leòn,

danke für die Infos:kiss:

...Gründe (), aus denen eine räumliche Trennung gut wäre

Eher gibt es Gründe, sie hier wohnen zu lassen:eek:)

Naja, ich werde mich dann wohl nächste Woche mal in die zuständige Stadt begeben (wenn das Wetter mitspielt) und schaun, was ich erreiche *seufz*.

Liebe Grüße:wave:
 
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