Lohnfortzahlung Arbeitgeber für dieselbe Krankheit ?

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Hallo zusammen.
Wann hat man erneut Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung für dieselbe Krankheit?
Ich habe im Internet nachgeguckt, aber kapier das noch nicht so richtig.Dasteht dann immer entweder dass man nach 6 Monaten oder nach 12 Monaten den erneuten Anspruch hat bei derselben Krankheit.
Ich war im August 2017 vier Wochen wegen Fibromyalgie krankgeschrieben.(Klinikaufenthalt).
Direkt im Anschluss eine Woche wegen Migräne.
Würde ich jetzt im März (Klinikaufenthalt) bezüglich Fibromyalgie schon wieder die vollen sechs Wochen bekommen, also nach sechs Monaten ,oder erst nach 12 Monaten?
 
Ich vergaß noch zu schreiben:
Mitte November bis Mitte Dezember war ich auch noch 4 Wochen krankgeschrieben, allerdings nicht wegen Fibromyalgie.
 
... „Laut Gesetz muss der Arbeitgeber für maximal sechs Wochen nach Erkrankung weiterhin Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge für den Mitarbeiter zahlen“, erklärt Iris Riffelt. Wenn es sich um eine Fortsetzungserkrankung handelt, darf der Chef allerdings im Laufe von zwölf Monaten ab der ersten Krankmeldung die Krankheitstage aufsummieren bis die sechs Wochen voll sind.

70 Prozent des Nettogehalts fließt als Krankengeld

Bescheinigt der Arzt nach Ablauf der sechs Wochen weiterhin Arbeitsunfähigkeit, springt die Krankenversicherung ein. Bei gesetzlich Versicherten fließt von da an das Krankengeld, private Versicherungen zahlen das in der Police geregelte Krankentagegeld. Der Zuschuss der Kassen beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, ist jedoch auf maximal 90 Prozent des Nettogehalts gedeckelt. Ebenfalls begrenzt ist der Zuschuss durch die Beitragsbemessungsgrenze, die aktuell bei 3 937,50 Euro monatlich liegt. Dieser Wert spielt für freiwillig gesetzlich Versicherte eine Rolle, weil sie oft mehr verdienen und möglicherweise entstehende Budgetlücken oberhalb dieser Grenze privat auffangen müssen. ...
https://www.focus.de/finanzen/karri...ankenkasse-im-krankheitsfall_aid_1042119.html

Ich verstehe das in Deinem Fall so:
Du warst - sage ich jetzt mal - vom 1.8. an ununterbrochen 5 Wochen krank geschrieben, danach hast Du wieder gearbeitet. Dein Arbeitgeber kann laut dem Text oben vom 1.8. 17 bis einschl. Juli 18 die Krtankheitstage zusammen rechnen und dann mit der Fortzahlung aufhören, wonach dann die Krankenkasse übernimmt.
Ich schätze, daß das Wort "Fortsetzungserkrankung " da eine wichtige Rolle spielt und Du auf jeden Fall darauf achten solltest, was jeweils auf der Krankschreibung steht.

Grüsse,
Oregano
 
Hallo Oregano,
Genau das ist das Beispiel mit dem 12 Monaten. Es steht aber auch oft etwas mit 6 Monaten da:
"Einen Anspruch auf volle sechs Wochen Entgeltfortzahlung hätte er bei der selben Krankheit nur dann, wenn zwischen dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit und Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate liegen oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist...."
https://https://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_09.html

Und ich kapier nicht,ob jetzt die 6Monate oder 12Monate gelten,sollte ich z.B. im April in die Klinik kommen.
 
Rufe doch bei Deiner Krankenkasse an und frag nach, oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Wenn Du Sorge haben solltest, Deinen Namen zu nennen, sag einfach einen anderen Namen, Du willst ja nix erschleichen, sondern nur eine klare Auskunft.

Viel Erfolg! Gerd
 
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