Entschädigung bei Schaden durch Terror, ärztl.Behandlung ...

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Die Bundesregierung hat den Weg für eine bessere Entschädigung von Hinterbliebenen von Mordopfern, von Opfern ärztlicher Behandlungsfehler, Verkehrs- und Terrortoten auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf, wonach die Betroffenen ein Schmerzensgeld erhalten sollen, was zur Linderung von Trauer und seelischem Leid gedacht ist.
Bislang mussten die Hinterbliebenen für eine Entschädigung nachweisen, dass sie durch den erlittenen Verlust krank wurden oder materielle Schäden wie beispielsweise durch den Wegfall von Unterhaltszahlungen entstanden sind. Künftig soll das Recht auf eine Entschädigung generell bei einem besonderen Näheverhältnis bestehen. Damit können auch Menschen einen Anspruch haben, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind. Bundesjustizminister Heiko Maas sagte, die Trauer um einen nahestehenden Menschen könne nie in Geld aufgewogen werden. Hinterbliebene einer fremdverursachten Tötung verdienten aber jede Hilfe und Unterstützung.
Über die Höhe der Entschädigung müssen die Gerichte dem Gesetzentwurf zufolge im Einzelfall entscheiden. Eine Orientierungsgröße aber gibt es, die Regelung zum Schadensersatz für Schockschäden. Die Bundesregierung geht von 24.000 Betroffenen im Jahr aus.
Über das Gesetz muss nun im Bundestag abgestimmt werden.
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Im Kabinett beschlossen: Entschädigung für Hinterbliebene von Terror und Mord | MDR.DE

https://www.johannadarka.com/2017/0...esetzes-ist-zum-nachteil-für-die-betroffenen/

Es wäre sehr zu wünschen, daß solche Gesetze tatsächlich verabschiedet werden, damit Betroffene Hinterbliebene wenigstens in diesem Punkt Recht bekommen können und damit auch von einer neuerlichen Sorge befreit werden.

Grüsse,
Oregano
 
Danke für die Information! An und für sich haben wir ja jede Menge Gesetzte, welche Betroffenen helfen soll. Leider sieht es in der Praxis jedoch anders aus und Änderungen setzten sich nur ganz langsam durch.
 
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