Hallo Leon,

ich gehöre einer Konfession an...

Dennoch und unabhängig dieser Glaubensrichtung empfinde ich solche Einschätzungen wie sie das Verfassungsgericht aussprach als notwendig in unserer Gesellschaft.

Es fehlen oder werden beiseite geräumt: ethische Werte. Durch klare Vorgaben, die nicht ein Gericht sondern der Gesetzesgeber machen sollte, werden Leitlinien für Menschen erstellt - hier ist ein Leitlinie entstanden.

Viele Grüsse
Frank
 
Hallo Planer,

danke für Deine Antwort!

Ich persönlich finde ja zudem noch wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht, neben des religiösen Apspektes (den ich im Sinne des Artikel 4 GG GG - Einzelnorm wichtig finde) auch ein grundsätzliches Recht auf Ruhe und nicht kommerziell motivierte Freizeitgestaltung beschrieben hat. Na, das lässt doch hoffen! ;)

Herzliche Grüße von
Leòn
 
... neben des religiösen Apspektes ...

GG Art.4 schrieb:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Nein, der religiöse Aspekt kann es nicht gewesen sein, sonst müsste der freie Tag individuell am Freitag, Samstag oder Sonntag konsumiert werden können, je nach Bekenntnis. Vielleicht für Agnostiker auch mal der Montag oder der Donnerstag, je nachdem, ob dann die Sonne scheine, um mit "der Kleinen ins Grüne zu fahren" um nackt die Natur anzubeten. Auch in der islamisch geprägten Türkei ist auch der Sonntag arbeitsfrei, nicht der Freitag.

Die Einteilung der Zeit in siebentägige Wochen ist viel älter als irgendeine heute praktizierte Religion, ebenso die Verehrung der Sonne, des Lichts, wie uns Karol Woytila in seinem umfangreichen Blahbla zum Sonntag bestätigt:

Papst Johannes Paul II. schrieb:
Auf Grund einer wohlüberlegten pastoralen Eingebung sah sich nämlich die Kirche veranlasst, die Bezeichnung 'Tag der Sonne' - ein Ausdruck, mit dem die Römer diesen Tag benannten und der noch in einigen modernen Sprachen aufscheint - für den Herrentag zu christianisieren; dadurch sollten die Gläubigen von Sitzungen des Sonnenkultes, wo die Sonne als Gott verehrt wurde, abgehalten und die Feier dieses Tages auf Christus, die wahre 'Sonne' der Menschheit, ausgerichtet werden." .

Amüsant (je nach eigener Stimmung auch erschreckend) zu lesen ist zum Thema "heiligem Sonntag" die Bibelmail Nr. 120: "Satan sei Dank, es ist Sonntag!"
Bibelmail Nr. 120: Satan sei Dank, es ist Sonntag! bibelmail.de


Ein arbeitsfreie Tag pro Woche ist keine religiöse, sondern eine kulturell-zivilisatorische Errungenschaft, von der leider immer noch viele Menschen nicht profitieren können:
Sklaven und sklavenähnlich gehaltene Arbeiter, auch Kinder, haben niemals Sonntag, egal, ob sich die Sklavenhalter "Christen" nannten, nennen oder irgendwo in Burma, Mexiko oder China Sweatshops unterhalten zu Ehren unseres Konsumgottes "Markenartikel".

Der arbeitsfreie Tag ist mehr als bloss ein Götter- oder Gotteskult:
Er ist ein Menschenrecht!

Puistola


PS: Ich habe das Sonntags-Urteil des BGH nicht gefunden beim googeln. Wäre interessant, wie die das begründen. Am "Sittengesetz" und der Haltung der "beiden grossen Konfessionen" kann es ja nicht gelegen haben, denn damit hatte das gleiche Gericht einst die Homosexualität verboten.
 
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