Leben im Diesseits

Hier noch ein Link, diesmal zur "Ostschweiz".
www.tagblatt.ch – Nackt im Neckertal

Die darin erzählten Geschichten sind zum Teil wahr, auch einiges, was der Schreiber den Stammtischgästen in den Mund legt:

- "Neulich sei so einer im Neckertal aufgefallen. Von Dicken nach Degersheim sei er gewandert, «hintenrum» selbstverständlich, über die Hügel, nicht durchs Dorf."
Stimmt!

- «Die kommen aus dem Deutschen herein, stand in der Zeitung, sollen doch dort blutt wandern!»Stimmt, dass es so in der Zeitung stand, entspricht aber nicht den Tatsachen, weil die schlecht recherchiert haben.

- «den vom Seealpsee haben sie wieder freilassen müssen, weil sie nichts machen konnten.»Stimmt auch, nur dass es nicht am Seealpsee war, sondern unweit von dort am Abstieg von der Potersalp nach Wasserauen.

- "Die Tatsachen
Der Wirt im «Fuchsacker», Michael Behrendt, relativiert auf Anfrage die Sache: «Ja, der ist tatsächlich bei uns durch die Gartenwirtschaft gegangen. Aber er hat nicht haltgemacht.» Die Gäste hätten sich köstlich amüsiert, meint Behrendt weiter. Und dann fügt er hinzu, was im Dorfgespräch von Stammtisch zu Stammtisch unerwähnt blieb: «Der Nackte hatte seine Frau dabei. Die war aber ganz normal angezogen!»


Auch das stimmt alles wörtlich. Weder der Wirt noch der Schreiber behaupten, der födleblutte Wanderer sei nackt durch die Gartenwirtschaft gegangen. Er hat vor der Wirtschaft etwas angezogen, danach wieder ausgezogen. Jeder hatte gesehen, dass der Wanderer nackt war. Er ging durch den Garten, weil der Wanderweg so markiert ist.

Wie es auch sei: "Die Gäste hätten sich köstlich amüsiert".


Ich wars ncht!

Puistola
 
Hallo kim

Wenn ich da ein Teil der Diskussion zusammenfassen würde, könnte man daraus schliessen dass es ungerecht und nicht sinnvoll ist alle die freude erleben an FKK als asoziale und absichtig schockierende Personen zu betrachten mit "unreine" auffassungen ebenso wie es ungerecht und unsinvoll ist alle die die FKK nicht bejübeln als Spiesser oder verklemmt zu betrachten.
Exakt.
Und das keiner der Beteiligten es im Sinne hatte ein anderer mit derartige darstellungen in der Diskussion bewust zu verletzen oder es im eigenen Herzen auch immer so betrachtet.
Ich masse mir nicht an zu wissen, was einer denkt. Kann nur schliessen, dass solche die die Nacktheit in der Öffentlichkeit ablehnen, hier als verklemmt etc bezeichnet wurden.

und hoffen damit auf (ein grösseres) Verständis und/oder respektieren zu treffen und/oder über eine Diskussion, Gedankenaustausch, näheres Verständnis für unterschiedliche sichtweisen oder gar ganz neue gemeinsame Sichtweisen zu erreichen, in sich Selbst, und/oder bei einem Anderen oder gemeinsam. Wenn das bei sowas rauskommt sehe ich das immer als Grund sich zu Freuen. Und könnte daher ein Diskussion, sogar auch mit vielleicht ein wenig "Feuerspucken" durchaus ein guten Zweck dienen, und zu konstruktives beiträgen.
Sehe ich auch so.

Urteilen über Personen macht meines Erachtens so oder so keinen Sinn, auch weil dazu immer das ausreichende Wissen fehlt, und ein Urteil deshalb wohl selten bis nie Korrekt sein wird.
Ebenso weinig macht es meines Erachtens einen Sinn ein Urteil über eine Verhaltensweise zu interpretieren als ein Urteil uber Sich als Person, oder der Person des Anderen.

Auch das sehe ich im wesentlichen auch so.
Bsp: Man kann durchaus eine Tat verurteilen (Bsp Mord) und damit den menschen der die Tat getan hat auch bestrafen, aber dies nur aufgrund der Tat, nicht als Person selber. Konkret wird der eigentlich Mord bestraft nicht der Mörder. Kleiner abers ehr feiner unterschied
 
Hallo Puistola

Wie soll ich denn jene wenigen Leute benennen, die Nacktheit in der öffentlichkeit mit irgend etwas Schlechtem im Zusammenhang mit Sexualität verbinden, und die sich deshalb schauerlich schlecht fühlen?
Ganz einfach als Leute, die eine andere Sicht zB auf einer anderen Grundlage haben.
Wenn Du offen versuchst die Motive zu verstehen, dann ist es sogar möglich, dass Du diese Leute zumindest verstehst, sie nicht despektierlich betrachtest, auch wenn Du ihre Ansicht danach auch nicht teilen würdest.
In gewissen asiatischen Ländern ist es üblich, dass sich die Ehefrau sogar vor dem eigenen Mann bedeckt, dh im Alltag nicht freizügig ist. Nicht als Verklemmtheit, sondern damit sie und das zusammensein mit ihrem Mann, speziell für den Mann, speziell bleibt, also den erotischen Reiz der nach dem Anfang meist zurückgeht, möglichst aufrecht zu halten, die Intimität so als speziell zu halten.
Sehr vereinfacht gesagt, wenn es zB alle Tage statt nur Sonntags das Lieblingsdessert gibt, dann nimmt die Freude darauf ab.
Eine solche Sichtweise könnte man auf die öffentlicghe Nacktheit übertragen.
Ob diese Sichtweise richtig ist (was ist richtig in dem zusammenhang'), oder solche Praktiken (die geschilderte oder bezüglich Nacktheit in der ÖFFENTLICHKEIT) den Sex (länger) schönen sein lassen, SEI DAHINGESTELLT. Klar ist aber, dass so was nicht aus verklemmtheit gemacht wird, sondern ganz im Gegenteil...

Welcher Nachteil könnte denn sonst noch erwachsen?
ZB. Nacktheit wird normal, Intimität auch, die Sexualität auch etc und so nimmt die Freude an der schönsten Nebensache der Welt ab.
Gerde die Gesellschaften wo öffentliche Nacktheit eher mehr als weniger möglioch ist, ist doch heute rein körperlich oversextet, bezüglich Intimität, umfassende (körper, Seele, Geist) hingegen kühl bis kalt. Sex ist hier schnellimbioss, Befriedigung des Triebes und nicht (mehr) ein umfassendes Erlebnis dass Körper und Seele entspannt und erfreut.

Wissenschaftlich doppelblind kann ich es also nicht objektiv belegen, so wei Du das gegenteil auch nicht belegen kannst.
Aber schau die Gesellschaften und Ihre Moral dazu an. Dort wo Sexualität als etwas lustvolles, spezielles, intimes, ganzheitliches (dh Gesit un Seele vereinen sich dazu auch, betrachtet wird. Dort ist sie nicht verklemmt und es gibt auch weniger Sex als Ware, Vergewaltigung etc. Wie solch lustvoller Sex aussehen kann, kann ich hier natürlich nicht schreiben, aber kann Dir sehr das Buch "Koscher Sex" empfehlen, welches sogar der Playboy lobte, als sehr empfehlenswert einstufte!

Oh Beat! Wieso sollte ich "sehr irgendwie" etwas nachweisen müssen.Na ja, du BEHAUPTEST steif und fest alles andere als die Zustimmung zur öffentlichen Nacktheit sei unbegründet. Ich schrieb im Gegensatz nicht, dass Du falsch liegst, nur sdas es gute gründe gibt es anders zu sehen. ndizien dafür habe ich sogar im Gegensatz zu Dir aufgeführt.

Du kannst Dir ganz einfach nicht vorstellen, dass Nacktheit ein unschädlicher, natürlicher Zustand ist.
Oh doch, das kann ich sehr gut. Du hingegen kannst dir nicht vorstellen, dass allgemeine Nackheit an der öffentlichkeit auch negative Auswirkungen haben könnte.

Du assoziierst irgend etwas damit, was nicht gut sei. Aus Deinen Zusatzfragen habe ich geglaubt, schliessen zu müssen, dass Du einer dieser Spiesser seiest mit dreckiger Fantasie.
Zum ersten Satz: Nein, das tue ich nicht. Zum 2. Satz: diese interpretation kommt m.E. daher, weil Du gar nicht versuchst, es mal von der anderen seite zu sehen, dh Du hast ein Vorurteil dazu.

Nun bring doch mal was Anderes als "Sex in der Öffentlichkeit vor Kindern" und allerlei weitere sexuelle Verirrungen. Wo ist der Nachteil der Nacktheit für Dritte?
Es geht mir klar darum, um von Dir zu hören wo Du den den Strich machst und warum gerade da.
Bsp: Wenn Nacktheit in der Öffentlichkeit erlaubt ist, weil es NATÜRLICH IST, ist es dann ein steifes Glied auch? Dies ist auch natürlich. Nochmals wo machst Du die Grenzen und warum gerade da.

Wie üblich, wird darin nicht nach den Gründen gefragt, warum die eine Hälfte der Befragten Nacktheit sogar dort ablehnt, wo die Nackigen unter sich sein sollen.Ich weiss es nicht, weil ich nicht zu denen gehöre. Ich vermute, dass ein kleoner Teil davon Probleme mit Sexualität hat. Einige wird es wahrscheinlich als falschj erachten, wie das private Kiffen als falsch erachtet wird. Anders gesagt, es gibt praktisch nichts auch in einer beschränkten Gruppe, dass schlussendlich keinen Einfluss auf die Gesellschaft und somit auf alle hat.
 
Gerde die Gesellschaften wo öffentliche Nacktheit eher mehr als weniger möglioch ist, ist doch heute rein körperlich oversextet, bezüglich Intimität, umfassende (körper, Seele, Geist) hingegen kühl bis kalt. Sex ist hier schnellimbioss, Befriedigung des Triebes und nicht (mehr) ein umfassendes Erlebnis dass Körper und Seele entspannt und erfreut.

Beispiele???

In den USA ist Prüderie sehr verbreitet. Auf der anderen Seite blüht dort
die Pornoindustrie. Grade dort, wo Nacktheit normaler wahrgenommen und
gelebt wird, beispielsweise in den Skandinavischen Ländern, gibt es weniger
sexuelle Übergriffe, Vergewaltigungen und Straftaten als in den Ländern,
wo verklemmte Saubermänner das Sagen haben.

Es geht um Natürlichkeit, nicht um exzessives Entblößen.



VGB
 
Hallo Bodo

In den USA ist Prüderie sehr verbreitet.
Exakt, dagegen Gewalt schon normal.
Die USA ist grösstenteils einerseits oversextet und andererseits prüde. Das ergibt mit der gewalt eine explosive Mischung.
Ich schrieb hingegen von was anderem: Dort wo Sexualität als etwas lustvolles, spezielles, intimes, ganzheitliches (dh Geist un Seele vereinen sich dazu auch, betrachtet wird. Dort ist sie nicht verklemmt und es gibt auch weniger Sex als Ware, Vergewaltigung etc.. Prüde und lustvoll ist ein Widerspruch in sich.
 
Hallo Puistola

Auch ausgezogen mit einem steifen Glied ist man nackt. Also wo ist die Grenze was öffentlich erlaubt werden soll (und wenn es geht, warum gerade da)?
 
Hallo Puistola

Auch ausgezogen mit einem steifen Glied ist man nackt. Also wo ist die Grenze was öffentlich erlaubt werden soll (und wenn es geht, warum gerade da)?


Hallo Beat
Ich hab mal, um Deine notgeilen Neugier auf meine säuischen Fantasien zu befriedigen, ein Bisschen recherchiert wo die Grenzen liegen. Zur Nacktheit ist da nichts zu finden, hingegen allerlei zu dem von Dir so lüstern nachgefragten sexuellem Verhalten, das aber keineswegs an die Nacktheit gebunden ist.

Die Antwort findest Du hier:
Schweizerisches Strafgesetzbuch
Zweites Buch: Besondere Bestimmungen
Fünfter Titel: Übertretungen gegen die sexuelle Integrität.

Art. 194 Exhibitionismus*

1 Wer eine exhibitionistische Handlung vornimmt, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
2 Unterzieht sich der Täter einer ärztlichen Behandlung, so kann das Strafverfahren eingestellt werden. Es wird wieder aufgenommen, wenn sich der Täter der Behandlung entzieht.


Art. 198
Sexuelle Belästigungen

Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt,
wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt,
wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.
*für D: ähnlichlautend, jedoch Männer-diskriminierend StGB §183

zu Art. 198
Es gibt somit KEIN Verbot Deines an den Haaren herbeigezogenen Beispieles "Sex in der Öffentlichkeit vor Kindern". Wenn z.B. Du dazukommst wie am Aarestrand zwei Personen sich körperlich lieben, und der Anblick Dein Ärgernis derart erregt, dass Du die Polizei anrufst und verlangst, dass sie eingreife, ist das ein Antrag. Diese Beiden werden wohl gebüsst. Unabhängig davon, ob Kinder dabei sind oder nicht. Ist Dein Ärger nach dem Motto "Leben und Lebenlassen" lediglich so, dass Du die Polizei informierst, dass da am Aarestrand zweie sich gern haben, gibt das keine Busse und die Polizei wird auch nicht eingreifen: Der Antrag fehlt.

Ich persönlich, um Deine Neugier zu befriedigen, würde auf "sexuelle Handlungen" vor Drittpersonen, egal ob diese das erwarten oder nicht, verzichten. Aber das ist meine private Einstellung, die ich z.B. jenen beiden am Aarestrand nicht aufdrängen möchte.


Nun zu Deinem zweiten ach so furchtbar bösen Beispiel:
Aus Art. 198 kann man nicht zwingend ableiten, dass eine Erektion in der Öffentlichkeit gebüsst würde. Die Erektion selbst ist ja keine Handlung, es wäre also Sache des Richters, die Gesamtumstände abzuwägen, um festzustellen, ob die Erektion im Rahmen einer "sexuellen Handlung" eingetreten sei, oder nicht. Glüclicherweise ist es immer noch Sache der Richter, das Gesetz auszulegen, und nicht jene der Libertins oder Moralapostel.

Um Deine voyeuristische Neuger zu befriedigen:Ich selbst würde es vermeiden, dass eine spontan eintretende Erektion öffentlich gesehen würde, aber auch das ist eine Frage des persönlichen Geschmackes, den ich niemandem aufdrängen möchte.

Eine absichtlich, zum Zwecke des Vorzeigens herbeigeführte Erektion, die dann auch gesehen und beanstandet wird, würde vom Richter nicht nach Art. 198 gebüsst, sondern nach Art. 193 bestraft.


Wie der Titel im StGB schon besagt: Das geschützte Rechtsgut ist die sexuelle Integrität. Nacktheit an sich, ohne Dein fantasiereiches Beiwerk, ist nichts sexuelles und wird daher vom fünften Titel des zweiten Buches nicht erfasst. Sonstwo übrigens auch nicht; in unserem Lande gibt es keine Sittenmandate, ganz dem kategorischen Imperativ entsprechend, grob gesagt:
Mach Du mir keine Bekleidungsvorschriften, denn Du willst nicht, dass ich Dir welche mache.

Mit den per Revision des StGB 1985 selbstgewählten Grenzen kann unsere Gesellschaft leben. Wer in der Nacktheit an sich etwas Sexuelles erblickt, muss mit diesem abstrusen Gedanken selbst fertig werden. Das geht die Gesellschaft nichts an, solange daraus keine Verletzung der Integrität des/der Nackten entsteht, z.B. durch Tätlichkeiten oder obszöne Beleidigungen und derlei. Meine Erfahrung zeigt, dass derartige sehr seltene Vorkommnisse - vor allem seitens religiös-konservativ motivierter Personen - mt einem ruhigen Wort und evtl. einem Tüchlein während dem Gespräch rasch begrenzt weren können.
Selbst eine Bedrohung mit der Waffe samt unflätiger Beschimpfung endete mit der kleinlauten Entschuldigung des etwas übermotivierten Täters :) statt mit einer Anzeige meinerseits wegen Art. 180 StGB - Drohung oder Art. 183 - sexuelle Belästigung.


Alles klar, lieber Beat?

Puistola
 
Ich schieb noch schnell einen Link nach zum freien Leben im Diesseits der nudiens* in Frankreich. Vorsicht beim Öffnen, liebe Gilde der Prüdiens, es geht um eine Fernsehproduktion über die Leichtigkeit des nacken Seins, reich bebildert, auch mit bekleideten Menschen.

apnel.free.fr/actu/index.php?2008


Puistola




*Das sind meine Freunde von der "Assotiation pour la promotion du naturisme en liberté"
 
Also... entweder man ist entblößt oder man ist es nicht...

So sehe ich das nicht: Man ist bekleidet, oder nicht. Während man die Bekleidung ablegt, entblösst man sich (eigentlich grotesk: Man beblösst sich doch, wenn man durch Ablegen der Kleidung eine Blösse schafft?). Geschieht dies mit der Absicht, zu reizen, heisst das englisch "strip-tease", zu deutsch dann "Entblössungs-Reiz".

Das reizende dabei ist nicht die in der Konsequenz ereichte Nacktheit, sondern das Ablegen der Kleider macht die Spannung (Etwas für Beat, den Grenzgänger: Ich finde im Strandbad den Moment, wo Frauen ihre Bluse oder den BH ausziehen durchaus erotisch und reizvoll, wenn sie dann mit blossem Busen dasitzen: Je nun, dann ist das eben so, das Reh im Wald ist auch nicht bekleidet.)

Das Verlogene an Janet Jacksons geplatztem Mieder bei dem US-"Superbowl"-Spiel vor ein paar Jahren war ja nicht, dass man sich aufregte über ein gepierctes Brustwärzchen, sondern dass man sich zuvor nicht aufregte über das zum Platzen enge Mieder. Der zweifelsohne erotische Reiz des knalle-knapp Verdeckten wich der Banalität des Unverdeckten ...

Puistola



PS: Man denke sich ein Foto:

A: Eine Nackte und ein Polzist
B: Eine Person und eine uniformerte Person

Zweimal das gleiche Bild, doch die Geschichte wird ganz anders empfunden.
 
Hallo Puistola

Alles klar, lieber Beat?
leider nein, gar nichts.
Erstens haben meine Fragen nichts mit notgeiler Neugierde zu tun (wieso diese unterstellung) und zweitens hast Du beantwortet was uich nixcht gefragt habe.
Meine Frage war, was DU für richtig hälst, bzw wo DU die grenzen was erlaubt sein soll ziehts und wieso die Grenzen gemäss DEINER meinung dort sein sollen.
 
Hallo Puistola

Alles klar, lieber Beat?
leider nein, gar nichts. .

Und Deine Fragerei hat DOCH mit notgeiler Neugier zu tun, nur merkst Du das in Deiner total festgefahrenen Verbohrtheit nicht. Ich habe schon einge male geschrieben, dass Sex in der Öffentlichkeit nicht nach meiem Geschmack ist. Reicht das jetzt?

Puistola
 
Wer nicht möchte das einem selbst etwas unterstellt wird, soll es auch bei ein anderer nicht tun... (könnte ja genau sosehr daneben sein)

Kim
 
Okay, Ihr Lieben! Einige "Wendungen" in diesem Thread und auch das Verhalten einiger UserInnen, haben mich eine Zeit hoffen lassen, dass sinnvolle Diskussionen geführt werden können. Dazu gehört die Einhaltung der Netikette, wie zum Beispiel der Verzicht auf Unterstellungen, Gebrauch von fragwürdigen Begriffen, ein wertschätzender und respektvoller Umgangston und so weiter!

Da dies nicht von allen eingehalten wird, schließe ich diesen Thread bis auf weiteres!

Mit herzlichen Grüßen
und dem Wunsch an den Einen oder Anderen, sich mal mit dem eigenen Kommunikationsverhalten auseinander zu setzen,

https://www.symptome.ch/threads/menschliche-kommunikation.9998/

https://www.symptome.ch/threads/hilfreich-formulieren-kommunikation.17649/

von Leòn
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Einen Gruß an Alle,

in der Hoffnung, dass ab jetxt mit dem erforderlichen gegenseitigen Respekt weiter kommuniziert wird, ist der Thread ab sofort wieder geöffnet!:)

Herzliche Grüße von
Leòn
 
in der Hoffnung, dass ab jetxt mit dem erforderlichen gegenseitigen Respekt weiter kommuniziert wird, ist der Thread ab sofort wieder geöffnet.

@Leòn und Beat:
Bitte um Entschuldigung, ich hätte mich damals besser zügeln sollen und von Unterstellungen absehen.


Hier nun ein kurzer Bericht, was inzwischen im diesseitigen Leben auf juristischer und gesetzgeberischer Ebene um die Kleidungsfreiheit geschah:


Die Landsgemeinde von Appenzell Innerrhoden hat im April 2009 das kantonale Übertretungsstrafrecht UeStG revidiert: Sie schuf die Möglichkeit, "geringfügige Übertretungen" mit Bussen zu ahnden, die in einem Bussenkatalog festgehalten werden, ähnlich dem, den man aus dem Strassenverkehr kennt. Die Kompetenz dazu wurde dem Grossen Rat (Kantonsparlament) erteilt. Der Artikel 15 UeStG, der bisher "Groben Unfug" sanktionierte, wurde um "unanständiges Verhalten" erweitert, denn das Verfahren gegen den Nacktwanderer von AI musste eingestellt werden. Es war kein grober Unfug.

Dar Beschluss der Landsgemeinde betrifft die Nacktheit nicht direkt, dürfte also im Wortlaut verfassungskonform sein. Gleichwohl steht die kleinmütige Sanktionierung "geringfügiger Übertretungen" in eigenartigem Kontrast zur Ablehnung des revidierten Jagdgesetzes am gleichen Tag: Dieses wurde abgelehnt, weil die "persönliche Freiheit" der Jäger und Touristen gefährdet sei durch einige Banngebiete, in denen das Wild im Winter hätte ungestört sein sollen ...

Der Grosse Rat verordnete im Juni 2009 auf Grundlage des revidierten UeStG unter anderen folgende Bussen für "geringfügige Übertretungen":

- Kleinabfall wegwerfen ("Littering"): Fr. 100.--
- Notdurft verrichten in der Öffentlichkeit: Fr. 100.--
- Unbefugtes Schiessen: Fr. 150.--
- Nackter aufenthalt in der Öffentlichkeit: Fr. 200.--

Durch Selbstanzeige ist ein Verfahren wegen "Nacktem Aufenthalt in der Öffentlichkeit" eingeleitet worden. Die Busse von Fr. 200.-- wurde nicht bezahlt. Nun wird die Verfassungsmässigkeit der innerrhodischen Einschränkung der Kleidungsfreiheit geprüft.

Auch in anderen Kantonen sind Verfahren eingeleitet worden wg. "Nacktjoggen" oder "Nacktwandern", teils gegen mir bekannte, teil gegen mir nicht bekannte Personen.
Ich werde berichten.


Puistola




Hintergrundinfo:

Nacktwanderer - Sinnvoll oder ein weiterer Auswuchs unserer Wohlfühl und Genussgesellschaft?
 
Ich werde berichten.

Die Sache ist mittlerweile am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hängig.

Dabei geht es nicht um ein vermutetes "Recht auf freie Kleiderwahl bis hin zur Wahl keiner Kleider", sondern darum, dass das mittlerweile gefällt Urteil aufgrund eines Gummiparagraphen erfolgte:

"Grob unanständiges Verhalten" bedarf des "Gesunden Volksempfindens", um zu verstehen, was das heissen könnte.

"Gesundes Volksempfinden" stand letztmals von 1935 bis 1945 in einem deutschsprachigen Strafgesetzbuch. Es ist einfach widerlich, dass sich ein höchstes Gericht dazu hergibt, der dumpfen politischen Einstellung seiner Mitglieder Priorität vor dem Recht zuzubilligen.

Ich werde wieder berichten, falls ich das Urteil in Strassburg noch erleben sollte.

Puistola
 
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