Es gibt immer einen Weg

Hallo,liebe inchi,ich komme noch einmal vorbei und mache eine Pause im Dorf:bier:.
Sitze im Renovierungschaos fest.
Beim Putzen rattert mein Kopf wie ein Uhrwerk und meine Gedanken sind noch bei euch:).
Mir fiel ein inchi,dass ihr unbedingt darüber sprechen müsst,bevor du die Termine wahrnimmst,was dein Sohn konkret von seinem Betreuer erwartet,wobei er gern Hilfe hätte und wie er sich eine Zukunft vorstellt.

Was beinhaltet denn eine Pflegschaft?

Leider muss ich nun weiter rackern.:D

Lieben Gruß:wave:
 
Guten Abend liebe Wildaster :kiss::fans:

zuerst einmal, das du so oft anfangen mußtest zu schreiben heute Morgen, das tut mir Leid. :kiss:
Das war ganz bestimmt sehr nervig, und dann noch deine Renovierung:brav:
Und damit du das endlich mal weißt :bang::kiss:du schreibst immer sehr gut und nie klugsch....!
Alleine, das du dich hinsetzt und schreibst und da bist.:morgenkaffee:

Was mein Sohn von einem Betreuer erwartet?
Das er ihm hilft in den Angelegenheiten, wofür er eingestellt wurde.
Am wichtigsten, das der Betreuer durchgreift und nicht so ängstlich und unsicher ist, weil er das ja selber ist, sonst bräuchte er ja keinen Betreuer.
Und das hat er eben erlebt in einer Notsituation, das der Betreuer ihm nicht helfen konnte.
Der Betreuer hätte, und dass ist auch meine Meinung delegieren müssen, und die Betreuerbehörde um Rat fragen müssen.

Die Pflegschaft liebe Wildaster :)hatte ich ja schon 2012 laufend beantragt, was nach über 1 Jahr bewilligt wurde in Pflegestufe o.
Mir fiel jetzt wieder ein, das einmal auch der Termin bei der Krankenkasse platzte, weil mein Sohn weglief.

Die Krankenkasse schreibt, das seine Alltagskompetenz in erhöhtem Maße eingeschränkt ist und nicht beeinflussbare Fremd-und Selbstgefährdung wie ausgeprägte Wahnsymptome.
Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation.
Und ich habe als Pflege die Aufgabe ihm zu helfen in seinen alltäglichen Aufgaben, Hauswirtschaft und Ernährung.
Das interessierte den Betreuer auch alles nicht, welche Probleme er überhaupt im Alltag hat.

Darum kann er nicht zu solchen Terminen, weil er Angst hat Aggressiv zu werden, oder nicht zu verstehen was von ihm verlangt wird.

Du bist sicher jetzt müde vom arbeiten, darum wünsche ich dir eine recht gute und ruhige Nacht und schlaf schön :sleep::kiss:

 
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Was mein Sohn von einem Betreuer erwartet?
Das er ihm hilft in den Angelegenheiten, wofür er eingestellt wurde.
Am wichtigsten, das der Betreuer durchgreift und nicht so ängstlich und unsicher ist, weil er das ja selber ist, sonst bräuchte er ja keinen Betreuer.
Und das hat er eben erlebt in einer Notsituation, das der Betreuer ihm nicht helfen konnte.
Der Betreuer hätte, und dass ist auch meine Meinung delegieren müssen, und die Betreuerbehörde um Rat fragen müssen.

Das interessierte den Betreuer auch alles nicht, welche Probleme er überhaupt im Alltag hat.

Darum kann er nicht zu solchen Terminen, weil er Angst hat Aggressiv zu werden, oder nicht zu verstehen was von ihm verlangt wird.

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Liebe inchi, :kiss:

https://www.123gif.de/gifs/engel/engel-0056.gif

Wünsch Dir eine liebevolle Woche.

Worauf ich hinweisen möchte und was von mir auch nicht als Kritik gemeint ist, ist folgendes:
Es gibt Äußerungen Deines Sohnes darüber, wie der Betreuer sich ihm gegenüber verhalten hat.
Es gibt Äußerungen von Dir, wie Du den Betreuer erlebt hast.
Der Richter hat bestimmt auch die Äußerungen des Betreuers zu überprüfen und wird ihn befragen.
Es wäre gut, wenn Du über den momentanen Gesundheitszustand Deines Sohnes, vor allem über seine Emotionen, die aufgetreten sind, nachdem der Betreuer sich Deinem Sohn gegenüber so verhalten hat, eine
ärztliche Bescheinigung vorlegen könntest. Diese würde dem Richter zusätzlich deutlich machen, wie ernst es ist.

In Gedanken bin ich bei Euch beiden liebe inchi :)
Meine Ansicht ist, wende ich mich an das Gericht, um durch einen Gerichtsentscheid etwas zu erwirken (hier: die Betreuersituation), so ist es besser, die eigene Position glaubhafter zu machen.
Es ist nun mal bei Gericht so, daß in gewissen prozeßrechtlichen Situationen Beweise vorzubringen sind, z.B. durch Zeugen oder ärztliche Bestätigungen.
Ob das nun in einem Betreuungsverfahren auch so ist, weiß ich leider nicht.

Betreuerhaftung – Betreuungsrecht-Lexikon

alles Liebe
flower4O
 
Zuletzt bearbeitet:
Entschuldige liebe flower :):kiss:, ich habe deine Wochendgrüße nicht mitbekommen.
Auch deinen Blumengruß, vielen Dank.
Mit der ärztlichen Bescheinigung ist eine gute Idee, die ich auch angehen werde.

Deinen Link habe ich auch studiert, wovon ich schon einiges wußte.
Man kann nie genug informiert sein.

Ich wünsche dir ein schönes Wochenende
und liebe Grüße von inchi :wave:blumen.gif

 
Ich hatte mich die ganze Woche auf diesen Termin eingestellt.
Habe viel gelesen und mich informiert.

Dann ging ich heute mutig hin.
Ich war trotzdem sehr aufgeregt, weil ich es ja tun mußte für meinen Sohn.
Man kann einfach nicht mit ihm reden, weil er sofort sehr erregt ist, womit ich nicht gut umgehen kann.

Aber es war auch gut so, das er diesen Termin zerrissen hatte und ich ihm nichts gesagt habe, das ich hingehe.

Ich kam dann an und marschierte zu diesem Zimmer.
Da stand dann plötzlich dran Diebstahl und Stafsachen.:schock:
Das fand ich schon seltsam und erschreckend.
Die Beamtin sagte dann locker, das das jetzt jemand anders bearteitet und zeigte mir das Zimmer.
Ging aber nicht mit rein.
Ich mußte mich aber erst einmal hinsetzen und setzte mich auf die Bank vor der Türe.weil ich diesmal zu errregt war.
Oder, es hat mich einfach umgehauen.
Ich dachte nur an meinen Sohn, der das hätte wieder erleben müssen.
Ein falsches Zimmer, dann noch Diebstahl/Strafsachen und die Bearbeiterin wieder eine andere.

Dann ging ich in das Zimmer und erfuhr, das diese Beamtin Freitags nie da ist.:mad:
Ich bin eigentlich immer noch zu sauer, wenn ich das schon schreibe.:mad:bzw. ich weine eigentlich mehr.
Da kommt ein Termin ins Haus geflattert.
Mein Sohn zerreisst ihn, weil er ja auch sauer ist und knallt mir eine.
Diese Beamtin sagt den Termin nicht ab, bzw. wenigsten die neue Bearbeiterin.
Dabei erkundigte ich mich auch sofort, was das denn für ein Termin am Dienstag ist.
Da käme der Richter nach Hause.
Ich fragte dann, und was ist, wenn mein Sohn nicht da ist?
Dann kommt ein neuer Termin.
Und wenn er dann auch nicht da ist?
Dann bekommt er wieder einen Termin usw.

Dann ging ich wieder zu der Beamtin, die ja den Termin geschickt hatte und sagte ihr, wie schrecklich das für einen kranken Menschen ist, wenn er so durcheinandergebracht wird.
Und ich würde mich jetzt woanders beschweren, sagte ich.
Ja, Papier ist geduldig sagte sie darauf nur.

Jetzt geht wieder ein Wochenende drauf, weil ich neue Beschwerden schreiben muß.:traurig:
Und, weil der Richter erst gar nicht kommen soll.
Mein Sohn hat die Nase voll und ich auch.
Er braucht und will keinen Betreuer.

Dann habe ich herausgefunden, das man Betreuung vom Staat bezahlt bekommt, solange man Krank ist.
Ist man dann wieder gesund und verdient Geld und hat etwas Vermögen, holt sich der Staat es wieder.
Das ist ja auch gut und richtig, wenn die Betreuung dem Betreuten hilft.
Dann habe ich noch herausgefunden, dass das Amt lange glaubte ich wäre noch in einer geschlossenen Klinik.
Ich war 14 Tage nur dort, aber der Richter schrieb noch 3 Monate später ich wäre zur Zeit in der Klinik.
Das finde ich auch ungeheuerlich.

inchi :traurigwink:

 
herrje, da scheint ja unheimlich viel im Argen zu liegen - das tut mir sooo leid....

Ich drücke Dich, mondvogel
 
Liebe inchi, :kiss:
wünsch Dir ein liebevolles Wochenend.
Es ist gut, daß Du Dich die ganze Woche auf den Termin eingestellt hast und dazu viel gelesen und informiert hast.

Toll, daß Du mutig hingegangen bist, um das zu klären, was für Dich so wertvoll ist.
Die Aufregung ist verständlich. Es geht um Deinen Sohn.

Der Hinweis an der Tür Diebstahl und Strafsachen ist lediglich dafür da, damit man
weiß, wer hinter der Tür für welchen Arbeitsbereich bei Gericht arbeitet. Er hat rein gar nichts mit Dir zu tun.
Das ist genauso wie beim Arztbesuch, wo vorne an der Tür ein Schild hängt mit dem Hinweis, ob es nun ein Allgemeinmediziner, ein Augenarzt, ein Orthopäde etc. ist.
Solch ein Hinweis an der Tür bei Gericht braucht Dich nicht beunruhigen, er hat mit Dir gar nichts zu tun.
Die Beamtin, die freitags nie da ist, hätte das mit dem Termin merken müssen. Das ist echt für Dich sehr ärgerlich verlaufen.

Der Richter hat den Haustermin für Dienstag festgelegt, weil es eine Möglichkeit für ihn ist, die das Gesetz so vorsieht. Er weiß, daß Dein Sohn nicht zum Gerichtstermin mitkommen wird und von daher macht er von seinem Gesetzesrecht Gebrauch, einen Termin bei Dir zu Hause zu machen.
Wird Dein Sohn am Dienstag nicht da sein oder dem Richter nicht die Möglichkeit gegeben , mit Deinem Sohn zu sprechen, könnte das gesetzliche Folgen haben. Es ist nicht meine Absicht, Dich zu kritisieren, möchte Dich nur darauf aufmerksam machen.
Es wird dann so sein, daß der Richter evtl. einen zweiten Haustermin macht; dieses teilte Dir die Beamtin bei Gericht mit.

Ist es dem Richter bei seinem Hausbesuch evtl. nicht möglich, mit Deinem Sohn zu sprechen, weiß ich nicht, welche weiteren gesetzlichen Möglichkeiten der Richter hat.
Es kann durchaus sein, daß er die gesetzliche Möglichkeit hat, einen Arzt zu beauftragen. Dieser Arzt müßte mit Deinem Sohn reden dürfen. Danach erstellt er einen Bericht über die Gesundheit Deines Sohnes und wird diesen dem Richter zusenden. Ich weiß jedoch nicht, ob in dieser Betreuungssituation der Richter das
Gesetzrecht hat, einen Arzt zu beauftragen. Da kann ich leider keine Auskunft geben.

Willst Du Deinen Sohn ganz aus dieser Betreuungssituation, über die nun der Richter zu entscheiden hat, heraushalten?
Wenn Du das machst, was ich durchaus verstehen kann, weiß ich nicht, was das Gesetz dann dem Richter vorgibt, was er zu tun hat.
Ich weiß auch nicht, ob Du davon ausgehst, daß es völlig ausreichend ist, dem Gericht die eigene Unzufriedenheit über den Betreuer mitzuteilen und der Richter aufgrund dieser Mitteilung den Betreuer nicht mehr mit der Betreuung Deines Sohnes beauftragt.
Es ist sehr wertvoll, sich vorher darum zu bemühen, welche Gesetze es dafür gibt
und wie sie zu verstehen sind.

Es wäre wertvoll, wenn Du vor dem Termin beim Bürgerservice (der von mir angegebenen Stelle) anrufst und dort Deine Situation mitteilst. Vielleicht können sie Dir mehr und besser Auskunft geben, wie ich Dir gegenüber das versuche.

Ich wünsch Dir ein liebevolles Wochenend mit viel Ruhe und Kraft :kraft:

https://june68.files.wordpress.com/2011/04/11-04-03-zuversicht.jpg?w=600&h=456

alles Liebe
flower4O
 
Liebe inchi, :):kiss:
brauchst Dich nicht entschuldigen. Du hast im Moment anderes zu tun. Du kümmerst Dich um Deinen Sohn und das beansprucht Deine ganze liebevolle mütterliche Aufmerksamkeit.
Ist wertvoll, daß Du das mit der ärztlichen Bescheinigung angehen wirst;
vielleicht klappt das vor dem Haustermin des Richters.

Danke für Deine lieben Wünsche. :wave:

alles Liebe
flower4O
 
Liebe flower :kiss::fans:

danke für deine Antwort.

ich war nicht beunruhigt wegen dem Schild Diebstahl/Strafsachen, sondern :schock:
Ich meine, mein Sohn hatte als kranker Mensch einen Termin, wo es um seine Betreuung geht.
Dann kommt er an eine Türe, wo dran steht Strafsachen/Diebstahl.
Das kam ja dadurch, weil diese Beamtin versetzt wurde.
Und mit dem anderen Termin, wo der Richter nach Haus kommt, hatte ich ja geschrieben. Da passiert gar nichts, weil doch dieser Beamte sagte, als ich fragte, wenn mein Sohn nicht da ist, was dann passiert.
Ja, dann kommt ein neuer Termin, und wieder ein neuer Termin.

Ich werde Morgen erstmal anrufen beim Gericht, das der Richter nicht kommen soll.
Ich werde das mit der ärztlichen Bescheinigung versuchen, weil mein Sohn ist nicht in der Lage solche Termine ohne Schutz wahrzunehmen.
Er ist einfach noch zu schnell verwirrt und würde etwas zustimmen und es hinterher bereuen.
Der Richter hätte schon eher prüfen sollen, was seine Pflicht ist, ob mein Sohn gut betreut wird.
Er hätte schon längst handeln sollen, weil doch jetzt keiner Betreuer ist.
Ausserdem hatte mein Sohn selber ans gericht geschrieben er will keinen Betreuer mehr und auch keine Besuche.

Und das mit den Gesetzen.
Leichtfertige Betreuungen einzurichten, also eine Pflichtverletzung gegen die Sorgfalt ist ein Verbrechen des Staates an die Bürger.
Ich habe mich da gut informiert.
Die Richter halten sich meißt nur an die Gutachten und setzen einen Betreuer ein.
Prüfen aber nicht.
Das muß der Bundestag ändern.
Ich hatte das hier schon vor längerer zeit geschrieben, wie einmal das 2. Gutachten geschrieben wurde. Diese Ärztin antwortete meinem Sohn oft nicht, besonders auf die Frage mit dem freien Willen, wie sie darauf käme.
Keine Antwort.
Auch nicht, als nachgefragt wurde. Sie blieb einfach stumm.

Darum, solange die Gesetze so unmenschlich sind, hole ich meinen Sohn da raus.

Deinen Ratschlag :fans:mit dem Bürgerservice, muß ich hier einmal nachschauen.
Wäre ja auch ein Weg.

Ich hoffe du hattest heute einen schönen Muttertag gehabt liebe flower :)
Liebe Grüße von inchi bigbye.gif
 
Guten Morgen ,liebe inchi:morgenkaffee:!
Hoffentlich schaust du noch einmal in deinen Computer bevor du das Amt anrufst,um den Termin abzusagen.
Als ich deine Zeilen las,konnte ich mir deine Aufregeung sehr gut vorstellen und vorallem deine Enttäuschung danach.
Und trotzdem,liebe inchi,gib nicht auf und versuche im Interesse deines Sohnes weiter zu kämpfen und nach vorn zu schauen.
Ich würde dem Richter nicht absagen,er hörte dir doch so verständnisvoll zu und du hattest Vertrauen zu ihm und so wird er auch mit deinem Sohn reden - verständnisvoll.
Er möchte deinen Sohn kennenlernen egal in welcher Verfassung er sich gerade befindet und ist sicher in der Lage, die Situation real einzuschätzen.
Leben ist oft mit Veränderungen verbunden und wie gern möchten wir oft alles so belassen wie es ist und sicher auch dein Sohn.
Es ist schwer ,liebe inchi,es allein zu schaffen .
Was ist ,wenn du nicht mehr in der Lage bist deinem Sohn zu helfen?

Ihr möchtet keinen Betreuer und keine Besuche mehr,aber wie stellt ihr euch dann eine Hilfe vom Amt vor?
Es geht immer nur miteinander,liebe inchi:kiss: und vielleicht schaffst du es noch einmal ,zu vertrauen und zu hoffen.

Für morgen drücke ich dir die Daumen und hoffe,dein Sohn ist da und alles läuft gut.:kraft:

Ganz liebe Grüße von Wildaster
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo inchi,

ich lese hier weiter mit und versuche im Moment gerade zu verstehen, was mit Pflegschaft überhaupt genau gemeint ist und was eine Pflegschaft mit einer Betreuung verbindet bzw. wie sich sich gegenseitig berühren und ergänzen. Bis jetzt verstehe ich das in Deinem Fall nicht.

Pflegschaft (bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22685/pflegschaft)

Oder bringe ich da einfach zwei Begriffe durcheinander, nämlich den Begriff "Pflegschaft", wie er in dem Link beschrieben wird und den Begriff der Pflegestufe?.

Pflegestufen 0, 1, 2, 3 - Pflegeverantwortung - Informationen und Nachrichten rund um Pflege und Hilfsmittel

Grüsse,
Oregano
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Er möchte deinen Sohn kennenlernen egal in welcher Verfassung er sich gerade befindet und ist sicher in der Lage, die Situation real einzuschätzen.

Liebe Inchi, so wie Wildaster es schreibt, denke ich auch....es muss unbedingt jemand sich einen Eindruck machen können, sonst kann nichts Hilfreiches in die Wege geleitet werden....und mit diesem Richter bist Du doch ausgekommen. Das wäre in meinen Augen die Chance weiterzukommen.

...ich wünsche Dir Kraft, mondvogel
 
Was ist ,wenn du nicht mehr in der Lage bist deinem Sohn zu helfen?
Ihr möchtet keinen Betreuer und keine Besuche mehr,aber wie stellt ihr euch dann eine Hilfe vom Amt vor?
Es geht immer nur miteinander,liebe inchi:kiss: und vielleicht schaffst du es noch einmal ,zu vertrauen und zu hoffen.
Ganz liebe Grüße von Wildaster

Liebe inchi, :kiss:
sehe das so wie Wildaster.

Möcht nur darauf hinweisen, daß es möglich sein kann, daß Du diesen Termin nicht
endgültig absagen kannst. Der Richter hat sich für den Haustermin entschieden
und dafür gibt es bestimmt eine gesetzliche Grundlage, daß er das darf. Ob nun ein Anruf von Dir ausreicht, einem Haustermin abzusagen, vermag ich zu bezweifeln. Der Richter braucht schon seine Gründe, um einen von ihm festgesetzten Termin endgültig abzusagen. Liegen ihm keine glaubhaften Gründe vor, kann er anordnen, daß der Haustermin verschoben wird und es einen neuen Haustermin gibt.
Leider kenn ich die Gesetzeslage dazu nicht so genau.

Ganz allgemein formuliert ist es nicht möglich, einem Richter "vorzugeben/anzuweisen", was er in einer bestimmten rechtlichen Situation zu machen oder zu tun hat. Dieser Hinweis ist von mir nicht böse gemeint.
Soweit ich weiß, kann der Richter in bestimmten rechtlich dafür vorgesehenen gerichtlichen Angelegenheiten einen Termin oder einen Haustermin anordnen.
Diesen kann er wegen bestimmter Gründe verschieben. "Entzieht" man sich dem,
was vom Richter angeordnet wird, z.B. einem Hausbesuch, einem Gerichtstermin,
einer von ihm gesetzten Frist, sieht das Gesetz dafür wieder bestimmte rechtliche Bestimmungen vor, die er anwenden darf.
Es ist nicht möglich, bei Gericht einen bestimmten Antrag mit einer bestimmten Absicht zu stellen und den vom Richter gesetzten Terminen nicht nachzukommen.
Das hat gesetzliche Folgen, die sich aus dem Gesetzbuch ergeben.
Beachte das bitte bei Deinen Handlungen/Gesprächen/Schreiben dem Gericht gegenüber. Man kann nicht einfach nur zum Gericht hinschreiben und dann denken, daß die Angelegenheit damit erledigt ist. Über jeden Antrag, der bei Gericht eingeht, wird eine Akte angelegt, die dem Richter zur weiteren Entscheidung vorgelegt wird. Dafür ist der Richter schließlich da.

Informiere Dich bitte rechtzeitig über die gesetzlichen Folgen, die es haben könnte, falls Du in der Betreuungssituation weiteres nicht zuläßt.

Es wird bestimmt auch so sein, daß der Richter für den Betreuer einen Termin hat.
In diesem wird der Richter überprüfen, ob der "Betreuer seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist". Der Richter muß die Angaben, die ihm von Deinem Sohn/von Dir über den Betreuer vorliegen, überprüfen. Er kann nicht einfach nur davon ausgehen, daß das stimmt, was ihm schriftlich mitgeteilt wurde.
Er ist rechtlich gesehen dazu verpflichtet, sich "beide Seiten" anzuhören und dazu hat er für Deinen Sohn den Haustermin festgesetzt.

Wie schon mehrmals erwähnt, kenne ich die Gesetzeslage nicht bei Betreuungsangelegenheiten. Ich möchte nur auf gesetzliche Möglichkeiten hinweisen, soweit ich davon ganz wenig Kenntnisse habe.
Es wird kein Weg daran vorbeiführen, daß der Richter mit Deinem Sohn sprechen möchte oder falls dieses nicht möglich ist, evtl. einen Arzt dafür beauftragt. Ob diese letztgenannte Möglichkeit rechtlich gesehen für den Richter möglich ist, weiß ich leider nicht.

Ich drück Dir morgen ganz doll die Daumen und hoffe, daß Dein Sohn ein gutes Gespräch mit dem Richter führen kann und ihm das weiterhilft. Du kannst bestimmt dabei sein und Deinem Sohn als Schutz zur Seite stehen und den Richter bitten, sobald Dein Sohn sich aufregt, das Gespräch zu beenden.
Vielleicht kommt es bei einem richterlichen Haustermin anders wie Du denkst.
Gibt die Hoffnung nicht auf und vertraue. :kiss:

alles Liebe
flower4O
 
Liebe Wildaster :kiss::kiss:

ich hatte es versucht per Telefon abzusagen, doch es hiess ich sollte selber mit dem Richter sprechen.

Ich muß leider berichtigen, oder es ist hier untergegangen.
Es ging ja um den Richter, der sich nicht richtig kümmerte bzw. kontrollierte.
Daraufhin schrieb ich ja an den anderen Richter, aber von ihm höre ich nichts mehr.
Also ging ich heute zu dem Richter, der Morgen kommt.
Ich setzte mich vor seine Türe und wartete auf ihn.
Ich hatte ihn ja vor 2 Jahren kennengelernt, aber habe ich kaum wiedererkannt.
Erst wollte er mich nicht reinlassen, dann quatschte ich ihn doch etwas länger zu. erzählte ihm von der Ohrfeige z.B.
Auf jeden Fall weiss ich jetzt, warum vieles nicht funktionierte.:rolleyes:
Er ist keine angenehmer Gesprächspartner.
Er ging aber nicht darauf ein den Termin abzusagen und kommt also Morgen.
Dann kommt auch noch jemand von der Betreuerbehörde mit, was ich durch meinen Besuch immerhin jetzt auch weiss, den ich auch gleich mal nach der Nachbarin fragen kann, wie es ihr geht.

Das neueste von der Nachbarin ist, dass die Tochter ausgezogen ist aus ihrem Haus.
Ansonsten erfahre ich ja leider nicht, wie es der Nachbarin geht.
Ich sehe nur seit Wochen einen Fernseher direkt in der Einfahrt stehen, was ich seltsam finde, weil es keinen Durchgang gibt für einen Rollator.

Meinem Sohn sage ich das erst Morgen früh mit dem Besuch.
Ich habe mich lange gequält wann und wie ich es ihm sage, weil er nicht belastbar ist.
Ich hatte es schon einmal so gemacht, ihn runtergerufen und gesagt da ist jemand.
Ich denke es ist besser, als wenn er nicht schlafen kann vor Aufregung und wir alle Stress haben.
Ich werde ihn auf jeden Fall unterstützen von der gesetzlichen Betreuung wegzukommen.
Ich bin sicher wir werden hier ALLE etwas ruhiger, weil wir hatten bisher nur Ärger mit dem Amt und es wurde nichts getan, was versprochen wurde.

Ich wünsche dir eine ruhige Nacht liebe Wildaster und schlaf schön gut Nacht.jpg:kiss:

 
Liebe Oregano :kiss:

ich freue mich, dass du mitliest und da bist.:)

Ich sage immer Pflegschaft, weil ich es auch so gelesen habe.
Es geht um die Pflegestufe 0.
Ich hatte doch ganz lange über 1 Jahr immer wieder die Pflegestufe beantragt.
Dann kam ich auf die Pflegestufe 0 und es klappte dann beim 2. Versuch.
War ein langer Kampf bis dahin.

Irgendwie kam ich jetzt erst darauf, dass das eigentlich der Richter wissen müßte.
Heute legte ich ihm mal einen Zettel einfach auf seinen Tisch, wo ich draufschrieb was der MDK festgelegt hatte.
Jedenfalls meine Aufgaben sind Grundpflegerische Hilfe
Allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung
Hauswirtschaft und allgemeine Fürsorge

Und dass hätte der Betreuer mitbeaufsichtigen / organisieren müssen, das habe ich gelesen.

Viele Grüße und dir auch eine gute Nacht :sleep::wave:

und vielen Dank für die Links Blume.png
 
Liebe mondvogel 3 herzen.jpg

wie du evtl. mitliest, ist es ja ein anderer Richter :rolleyes:

Aber ich hatte heute einen neuen Weg gesucht.
Ich schaute mir eine kleine Wohnung an, die ich für meinen Sohn mieten wollte.
Ich sagte meinem Sohn, dass es gut wäre, wenn er es mal versuchen würde.
Abgeneigt war er nicht.
Aber es klappte nicht, was mich aber nicht abhält weiterzusuchen.
Der Betreuer hatte das ja als Aufgabe.

Ich wünsche dir auch vogel.jpg und schlaf schön :kiss:
 
Hallo inchiostra,

auch von mir: viel Glück für das Gespräch mit Deinen Besuchern in Sachen Betreuung und Pflegestufe O.

Vielleicht hilft Dir dieser Link noch ein Stück weiter?:
Pflegestufe Null - Pflegeverantwortung - Informationen und Nachrichten rund um Pflege und Hilfsmittel

Voraussetzungen bei Pflegestufe 0

Die allgemeinen Voraussetzungen:

Einstufung in eine der Pflegestufen (Eins bis Drei), oder ein Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht und auf Dauer ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung besteht.
Mit anderen Worten, es muss einen Bedarf in Grundpflege geben, der Umfang ist nicht entscheidend.

Außerdem:

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat in seinem Gutachten als Folge von Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.
....
Ziel der "Pflegestufe Null" für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ist es, für die pflegenden Angehörigen/Lebenspartner bzw. Pflegepersonen zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung zu schaffen und für die Pflegebedürftigen aktivierende Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen.
...
Die einzelnen Leistungen der Pflegestufen zeigt die Übersichtstabelle.

Für den Sachleistungsbetrag können durch den Pflegedienst auch häusliche Betreuungsleistungen erbracht werden.

Häusliche Betreuung umfasst Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie und schließt insbesondere ein:

Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen.
Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags: Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur.
Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen.
Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-und Nacht-Rhythmus.

Solange die Betreuung im häuslichen Umfeld eines Anspruchsberechtigten oder seiner Familie stattfindet, können auch mehrere Anspruchsberechtigte die Leistung in Anspruch nehmen.
Das bedeutet, dass private Tagesgruppen möglich sind, die ihre Ansprüche zusammenlegen und sich so einzelne Familien, evtl. wechselseitig, entlasten können.

Voraussetzung ist immer, dass die Grundpflege gewährleistet ist.

Ausdrücklich anerkannt sind in Pflegestufe 0 folgende Leistungen

Pflegegeld (Barleistung) - Übersichtstabelle,
Sachleistung - Übersichtstabelle,
der Tages- oder Nachtpflege,
der Kurzzeitpflege,
Verhinderungspflege,
der Wohngruppenzuschlag in ambulant betrewuten Wohngemeinschaften, auch Anschubfinanzierung,
Pflegehilfsmittel und Umbauten (Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen),
der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt,
der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach § 45c gefördert oder förderungsfähig sind.Die Pflegekassen verpflichtet eine Liste der zugelassenen Anbieter zur Verfügung zu stellen.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote. Was sind das für Angebote?

Einzelbetreuung zur stunden-/tageweisen Entlastung in der häuslichen Umgebung
Musiktherapie
Ergotherapie
Gruppenbetreuung
Außenaktivitäten, Spaziergänge
Krisenintervention
auch möglich:
Betreuung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Allerdings setzt dies einen Pflegekurs voraus (wird von der Pflegekasse angeboten) und muss im Einzelfall von der Pflegekasse anerkannt werden.
Kosten: Die Kosten der Leistungen sind sehr unterschiedlich und hängen von der Art der Leistung aber auch von der Finanzierung des Trägers selbst ab. Sie sollten zwischen 5€ und 12€ pro Stunde liegen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Pflegekasse erstattet die entstandenen Kosten gegen Vorlage der entsprechenden Belege.

Hierbei können 104 € pro Monat erstattet werden. Wenn ein erhöhter Betreuungsbedarf anerkannt ist 208 € monatlich.
Können nicht in Anspruch genommene Leistungen später in Anspruch genommen werden?

Ja, die Leistungen müssen nicht kontinuierlich in Anspruch genommen werden. Leistungsansprüche können in das nächste Kalenderhalbjahr übernommen werden.

Soweit ich das jetzt auf die Schnelle verstehe, ist die Pflegekasse und nicht das Vormundschafts- bzw. Betreuungsgericht veranwortlich für die Pflegestufen; hier die Pflegestufe 0.
Bist Du mit denen in Kontakt?

Grüsse,
Oregano
 
Liebe flower :kiss:flowers.jpg

ich danke dir, das du uns Morgen die Daumen hältst.:daumendrueck:
Alles gut und schön was der Richter Morgen will und ob er kommen darf oder nicht, er kommt einfach zu spät.:mad:
Er hätte schon viel früher prüfen sollen, und jetzt brauchen wir sie nicht mehr, weil es reicht einfach mit dem Ärger.

Ich wünsche dir eine gute Nacht und schlaf gut :kiss:bett.jpg

 
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