Schweizer Bundesgericht: Schleudertrauma ist kein organischer Funktionsausfall

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Schweizer Bundesgericht: Schleudertrauma ist kein organischer Funktionsausfall

Hallo zusammen,
Richter am schweizerischen Bundesgericht haben entschieden, ein Schleudertrauma ohne "organisch nachweisbare Funktionsausfälle" begründet keinen Anspruch mehr auf eine IV- Rente. Denn, jetzt kommt der Gipfel der Inkompetenz, es handele sich hierbei um Schmerzstörungen ohne klar nachweisbare Ursache.
Eine IV-Rente wegen eines Schleudertraumas kann künftig wie bei Schmerzstörungen ausnahmsweise nur dann zugesprochen werden, wenn der betroffenen Person eine «willentliche Überwindung ihres Leidens und der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess nicht zuzumuten ist».
Quelle
Den Betroffenen sei in der Regel zuzumuten, die Schäden am Kopfgelenk "willentlich" zu überwinden. Mal abgesehen, von was für einer antiquierten und mittlerweile unhaltbaren Vorstellung von Willen diese Herrschaften noch immer ausgehen, das ist nicht lustig.
Festzuhalten bleibt:
Diese Richter haben keinerlei eigene Erfahrungen mit dem Sachverhalt,
sind medizinisch inkompetent, wie sie offenbaren, indem sie darauf verweisen, dass die als Schleudertrauma bezeichneten Beeinträchtigungen bisher in keinem anerkannten medizinischen Klassifikationssystem als Diagnose figurieren würden, was kein Sachargument sein kann,
und faseln zur Begründung dieses ihres trotz Inkompetenz angemaßten Urteils etwas von "Rechtsgleichheit".
Aber Hallo, dann stinkt dieses Recht gewaltig zum Himmel! Ich würde die Überprüfung der Prämissen und nicht zuletzt auch des Personals anregen.
 
Schweizer Bundesgericht: Schleudertrauma ist kein organischer Funktionsausfall

naja, das gesülze kennen wir ja schon von dem CFS urteil. Ich schätze die halten sich an die Aussagen irgendwelcher Berater ähnlich dem Medizinischen Dienst oder so. Irgendjemand tribt da übelst Unfug. Übrigens nichts finden, heißt nicht, dass nichts da ist.....

Da können wir ja um unseren BGH froh sein. Solch ein Unsinn würde aus Karlsruhe nicht kommen.

Grüße,

Apoman
 
Schweizer Bundesgericht: Schleudertrauma ist kein organischer Funktionsausfall

Hallo Rudi

Eine IV-Rente wegen eines Schleudertraumas kann künftig wie bei Schmerzstörungen ausnahmsweise nur dann zugesprochen werden, wenn der betroffenen Person eine «willentliche Überwindung ihres Leidens und der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess nicht zuzumuten ist».
Quelle
Den Betroffenen sei in der Regel zuzumuten, die Schäden am Kopfgelenk "willentlich" zu überwinden. Mal abgesehen, von was für einer antiquierten und mittlerweile unhaltbaren Vorstellung von Willen diese Herrschaften noch immer ausgehen, ...
Interessant erscheint mir auch die Frage, an welchen Kriterien die Zumutbarkeit einer "willentlichen Überwindung des Leidens" festgemacht wird :rolleyes:

Gruß
Kate
 
Schweizer Bundesgericht: Schleudertrauma ist kein organischer Funktionsausfall

Hallo,
die Basler Zeitung berichtet täglich über die Entwicklung in diesem Fall.
Nun wird der Fall vor den den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gebrachte. Hintergrund ist ein Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter, einen Herrn Meyer.
Meyer hatte im März 2010 in einer Festschrift zur Pensionierung des Freiburger Rechtsprofessors Erwin Murer einen Aufsatz verfasst. Titel: «Das Schleudertrauma, anders betrachtet.» Auf 15 Seiten vertrat Meyer die Meinung, die gesundheitlichen Beschwerden nach einem Unfall mit Schleudertrauma könnten «nach dem derzeitigen medizinischen Wissensstand» maximal ein Jahr lang anhalten. Länger andauernde Beschwerden müssten andere Gründe haben – etwa psychische oder soziale. Daraus ergebe sich, dass Unfallversicherungen ihre Leistungen nach einem Jahr einstellen könnten. Insbesondere vermöchten solche Beschwerden auch keine «Berentung zu rechtfertigen».
Quelle

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