(D) Info Pflegebeihilfe (Pflegestufe nicht erreicht)

James

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Wenn Sie einer Hilfe zur Pflege bedürfen, aber bei der Begutachtung des MDK die erfordeliche Hürde von 45 Minuten/Tag unmittelbarer Pflegeaufwand (ohne Hauswirtschaft usw.) für die Pflegestufe 1 nicht erreicht haben, können Sie sich bei Bedürftigkeit an Ihr zuständiges Sozialamt (nach § 65 Absatz 2 SGB XII) wegen einer Pflege-Beihilfe wenden. Diese wird, wenn die Bedingungen übereinstimmen Ihnen als Barbetrag monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
Was viele Patienten nicht wissen, da es erst ab der Pflegestufe 1 von der Pflegeversicherung Geldleistungen gibt:
Liegt man unter der Schwelle von 45 Min/Tag und erhält mman eine Ablehnung, hat man idR. die "Pflegestufe 0" erreicht, dh. es fallen Minuten für die Körperpflege, Hilfe zur Mobilität, Hauswirtschaft usw. an. Für diese Leistungen erhält man Pflege-Beihilfe vom Sozialamt. Die Pflegebeihilfe kann parallel zum "Persönlichen Budget" laufen.

Stand 03.2010
 
Zuletzt bearbeitet:
7 Jahre später, hole ich den Thread mal hoch, da seit 01.01.2017 eine neue Pflegereform gilt.

Jetzt gibt es statt der drei bisherigen Pflegestufen insgesamt 5 Pflegegrade.

Ein Fragenkatalog aus 6 (bzw. 8) Modulen führt zu Punkten, die noch gewichtet werden und somit zu einer erreichbaren Punktzahl von max. 100. Ab 12,5 Punkten gibt es einen Pflegegrad.

Die, die bisher keine Pflegestufe hatten, können sich neu begutachten lassen. Die Chancen stehen für chronisch Kranke, auch gerade psychisch Beeinträchtigte nicht schlecht, wenigstens in den PG1 oder auch PG2 eingestuft zu werden.

Es wird z.B. auch nach Anzahl und Dauer von Therapien und Arztbesuche am Tag, in der Woche, im Monat gefragt.

Hat jemand schon Erfahrungen mit der neuen Begutachtung?

Und interessant werden auch die Reaktionen der Sozialämter, denn es werden ja keine Minuten mehr angegeben im Ergebnis, wenn ich das richtig verstanden habe.

Was macht also z.B. jemand, der bisher Hilfeleistungen durch das Sozialamt erstattet bekommen hat, nun aber in PG1 kommt und nur noch 125 € im Monat durch die Pflegekasse erhält? Vorher aber aufgrund der Zeitangabe zum Hilfebedarf mehr Anspruch hatte?

Viele Grüße

hitti
 
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Danke hitti!

Meine Mutter (94) hat gerade Pflege-Stufe 1 (alt) bekommen, da die Antragsstellung noch im alten Jahr erfolgte. Da die Alltagskompetenz (psychische Probleme, Demenz) zum Glück noch vorhanden ist, wird sie nach der neuen Auslegung wohl in den Pflegegrad 2 kommen, sonst wäre es der Pflegegrad 3. Wenn ich es richtig verstanden habe, darf niemand durch die neue Rechnung Nachteile erhalten. Es wird nicht mehr nach den Minuten beurteilt, sondern mehr auf die tatsächlichen Beeinträchtigungen. Es wäre schön, wenn Betroffene hier berichten würden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird nicht mehr nach den Minuten beurteilt, sondern mehr auf die tatsächlichen Beeinträchtigungen.

Und da sehe ich das Problem, bei denen, die entweder "nur" einen PG 1 bekommen oder eben auch gar keinen Pflegegrad. Das Sozialamt hat ja theoretisch immer noch die Pflicht den darüber hinaus gehenden Bedarf anzuerkennen und ggfs. zu erstatten. Bisher haben sie das über die Minuten und die daraus folgenden Stundensätze für die Hilfe abgeleitet, wie werden sie das jetzt machen (können)? Ich vermute ja, dass dann die Sozialämter erstmal gar nicht mehr zahlen und es Jahre dauern wird, bis es erste Urteile dazu gibt...

Wie seht Ihr das?

LG

hitti
 
Zuletzt bearbeitet:
I"Wird ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt, verbleibt der Pflegebedürftige in dem übergeleiteten Pflegegrad."

Das betrifft aber nur diejenigen, die bereits eine Pflegestufe hatten. Es geht mir um die, die zwar bisher keine Pflegestufe bekommen haben, aber dennoch geringen Pflegebedarf, auch z.B. hauswirtschaftlichen hatten. Das wurde bisher bei der Auswertung des Gutachtens mit Minuten angegeben und darauf bezog sich dann das Sozialamt (bzw. musste). Die Pflegekasse musste da nicht leisten, aber der Bedarf stand dennoch im Gutachten und konnte bei den Sozialämtern beantragt werden (siehe dein Beitrag oben).

Was wird das Sozialamt machen, wenn jemand z.B. nur 9 Punkte (von den 100) erreicht? Und für 12,5 bis 26 gibt es ja auch nur 125 € im Monat.
 
Pflegestufe 0 und 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz kommt in den Pflegegrad 2.
Über Änderungen für Leistungen des Sozialamtes habe ich noch keine Kenntnis.
 
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Nach meinem Verständnis ist ja nur eine Änderung bei der Pflegeversicherung vorgenommen worden. Was außerhalb dieser über Sozialleistungen anerkannt wurde, ist ja nicht betroffen. Für jene Personen dürfte sich nichts ändern.
Im Gesetz heist es aber auch:
"Es besteht für übergeleitete Pflegebedürftige ein Besitzstandsschutz auf die ihnen unmittelbar vor dem 1. Januar 2017 zustehenden, regelmäßig wiederkehrenden Leistungen bei häuslicher Pflege (§ 141 SGB XI). Ein solcher Bestandsschutz kommt jedoch in der Regel nicht zur Anwendung, da in fast allen Bestandsfällen ab 2017 höhere Leistungen beansprucht werden können."
Danach wäre eine erneute Begutachtung wenn sich die Verhältnisse nicht verändert haben eventuell förderlich.
 
Nach meinem Verständnis ist ja nur eine Änderung bei der Pflegeversicherung vorgenommen worden.

Das hat aber Folgen für die Leistungen, die nicht unter das Pflegegesetz fallen.

Im Gesetz heist es aber auch:
"Es besteht für übergeleitete Pflegebedürftige ein Besitzstandsschutz auf die ihnen unmittelbar vor dem 1. Januar 2017 zustehenden, regelmäßig wiederkehrenden Leistungen bei häuslicher Pflege (§ 141 SGB XI)."

Das gilt sicher nur für Pflegebedürftige im Sinne des Pflegegesetzes und die sind eingeordnet in Stufen und jetzt Grade.

Danach wäre eine erneute Begutachtung wenn sich die Verhältnisse nicht verändert haben eventuell förderlich.

Dazu werden die hier von mir hier genannten Hilfebedürftigen seit einigen Monaten von den Sozialämtern aufgefordert. Und darum geht es dann auch: Was passiert mit denen, wenn sie nach Neubegutachtung vielleicht komplett leer ausgehen? DENN dann steht im Gutachten nicht mehr "xy Minuten pro Tag", sondern eben nur ein paar Punkte (zu wenig).

Ich weiß nicht, wie ich es noch genauer beschreiben soll.

Es wird sich ja vielleicht im Laufe der kommenden Wochen jemand melden und berichten können.

Soweit für heute

hitti
 
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