2.200 Behandlungsfehler in 2017?

James

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Im Jahresbericht der deutschen Schlichtungsstellen werden für 2017 2.200 anerkannte Behandlungsfehler ausgewiesen. Das klingt erst mal recht gut, zumal sich die Anzahl sich mit den Vorjahreszahlen deckt.
Nach dem Wissenschaftlichen Institut der AOK spricht man jedoch von ganz anderen Dimensionen : 200.000 Behandlungsfehler im Jahr, denn zu den unentdeckten, vertuschten und verschleierten Fehlern kommen noch die des Krankenhauspersonals hinzu. Erschwerend ist auch die Tatsache, dass der Patient in der Beweispflicht steht, die Beweise aber beim Verursacher liegen und Gefälligkeitsgutachten unter Kollegen sicher nicht die Ausnahme bilden. Dadurch werden nicht selten berechtigte Ansprüche geschädigter Patienten abgeschmettert. Der Fehler liegt im System...

Behandlungsfehler: Bundesärztekammer zählt 2200 Fälle im Jahr 2017 - SPIEGEL ONLINE
 
Das ist sehr erschreckend, doch vorstellen kann ich mir das ohne Weiteres.
Wenn ich allein schon daran denke, was ich in meinem Leben alles so mit Ärzten erlebt habe. Auch diese chemische Medikamentenliebhaberei finde ich entsetzlich. Wenn man einmal nur zum Arzt geht, geht man garantiert nicht ohne mindestens ein Rezept nachhaus; wenn ich das schon alles geschluckt hätte was mir verschrieben wurde, ohjeminee.

Immer schön mitdenken bei dem was der Arzt empfiehlt und evtl. eine Zweitmeinung einholfen, das wurde mir sehr schnell klar im Laufe der Jahre.

Mara
 
Ich kann deinem Bericht noch eine weitere Erfahrung hinzufügen. Wegen grober Behandlungsfehler habe ich geklagt und musste vor Gericht erleben, dass der medizinische Sachverständige mit einer bodenlosen Frechheit Unwahrheiten zur Wahrheit erhob und damit wesentlich auf das abschließende Urteil des Gerichts eingewirkt hat.
Wegen der offensichtlichen Unwahrheiten, die der medizinische Sachverständige von sich gegeben hat, habe ich die Staatsanwaltschaft unterrichtet und darauf hingewiesen, dass der Verdacht eines Prozessbetruges vorliege und somit die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden müsste.
Die Staatsanwaltschaft hat den Fall dann einem weiteren Professor vorgelegt, der dann zu dem Ergebnis gekommen ist, dass kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten bei dem medizinischen Sachverständigen erkennbar sei. Da ich 6 Ärzte aus verschiedenen anderen Kliniken zur Sache befragt habe und diese übereinstimmend mir mitgeteilt haben, dass grobe Behandlungsfehler vorliegen würden, kann es nur so sein, dass der zuletzt befragte Professor nicht gegen seinen Kollegen entscheiden wollte, also ein Gefälligkeitsgutachten erstattet hat, woraufhin die Staatsanwaltschaft von strafverfolgenden Maßnahmen Abstand genommen hat.
Ich habe danach die Akte einem Rechtsanwalt in Hamburg übergeben. Er sollte für mich Einspruch beim Oberlandesgericht gegen die Einstellung des Verfahren erheben. Einen Tag vor Ablauf der Frist teilte er mit mit, dass er dass Mandat ablehnen würde. Wahrscheinlich hat er sich eine Auseinandersetzung mir dem medizinischen Sachverständigen nicht zugetraut. Ich selbst durfte bei der Verhandlung kein Wort sagen und somit meine eigene Klage nicht vertreten, was ich sehr ungewöhnlich fand.
Ich bin mir sicher, es gibt Anwälte, die sich vor medizinischen Sachverständigen nicht wegducken und Unwahrheiten, die diese vor Gericht von sich geben mit eindeutigen Fakten zu widerlegen verstehen. Bedauerlicherweise verfügte ich nicht über einen solchen Anwalt.
 
hallo,

ich möchte nicht die dunkelziffer wissen,die es nicht anzeigen und wo es von vornherein niedergeschmettert wird.

ich gehöre dazu.
es war ungefähr 2008(schaue noch mal genau in meinen unterlagen nach) als ich an der nase operiert wurde,wegen einem bruch und nasenscheidewandverengung.

die op verlief sehr gut.
nach 5 tagen konnte ich heim.

nach 10 tagen ,hatte ich in der hno einen kontrolltermin.
so weit so gut.
er kratze mir das rechte nasenloch so sehr aus,daß ich starkes nasenbluten noch in der praxis bekam ,drehschwindel und gleichgewichtsstörung.
der arzt sagte zu mir,es wäre nicht so schlimm.

am nächsten tag hing meine ganze rechte gesichts-hälfte runter .
in der rettungsstelle angekommen,erzählte ich den vorgang in der hno.

ich wurde sofort eingewiesen.
diagnose Fazialisparese(Gesichtsnerv-lähmung rechts)

die therapie war 12 tage kortisontropf,kochsalzlösung,strom auf die gesichtshälfte und vitamintropf.
von bamberg wurde ein neurologe zugezogen.
mir wurde eingeredet es wäre ein virus.ich weiß das es das gibt,nur geglaubt habe ich es nicht so recht.

heute bereue ich ,daß ich es nicht angezeigt habe.
später habe ich durch zufall erfahren,das der hno arzt nicht mehr operieren durfte,weil es nach mir einen neuen fall gab ,genau wie bei mir.
aber seine hno praxis darf er weiter betreiben.:mad:

lg gabi
 
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Hallo,

leider ist es in der Praxis so, dass der Geschädigte ohne sich umfassend zu informieren und kostenlos unabhängig beraten zu lassen in Aktionismus verfällt und letztlich ungewollt Tore öffnet, die eine ausgleichende Gerechtigkeit -zumeist auf Betreiben der Versicherungen- verhindern. Das soll keine Schelte sein, denn mir passierte Ähnliches und nur der Zufall verhalf mir nach einem Behandlungsfeher teilweise zu meinem Recht. Unser Wiki https://www.symptome.ch/wiki/medizinische_behandlungsfehler/ zeigt Möglichkeiten und bei mir kann man auch Adressen sehr erfahrener und darauf spezialisierter Anwälte erfahren, die sich ausschließlich mit Medizinrecht beschäftigen. Jeder medizinische Beandlungsfehler sollte angezeigt werden. Dabei geht es in erster Linie NICHT um den Schadensersatz sondern nur so lassen sich Wiederholungen möglichst vermeiden. Das das hilft, sehe ich an den inzwischen stark verbesserten Hygienebedingungen in den Krankenkäusern ohne die die exploditionsartige Entwicklung der resistenten Krankenhaus-Keime nicht hätte eingedämmt werden können.
 
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