Themenstarter
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- 26.12.17
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- 116
Hallo zusammen.
Wann hat man erneut Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung für dieselbe Krankheit?
Ich habe im Internet nachgeguckt, aber kapier das noch nicht so richtig.Dasteht dann immer entweder dass man nach 6 Monaten oder nach 12 Monaten den erneuten Anspruch hat bei derselben Krankheit.
Ich war im August 2017 vier Wochen wegen Fibromyalgie krankgeschrieben.(Klinikaufenthalt).
Direkt im Anschluss eine Woche wegen Migräne.
Würde ich jetzt im März (Klinikaufenthalt) bezüglich Fibromyalgie schon wieder die vollen sechs Wochen bekommen, also nach sechs Monaten ,oder erst nach 12 Monaten?
Wann hat man erneut Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung für dieselbe Krankheit?
Ich habe im Internet nachgeguckt, aber kapier das noch nicht so richtig.Dasteht dann immer entweder dass man nach 6 Monaten oder nach 12 Monaten den erneuten Anspruch hat bei derselben Krankheit.
Ich war im August 2017 vier Wochen wegen Fibromyalgie krankgeschrieben.(Klinikaufenthalt).
Direkt im Anschluss eine Woche wegen Migräne.
Würde ich jetzt im März (Klinikaufenthalt) bezüglich Fibromyalgie schon wieder die vollen sechs Wochen bekommen, also nach sechs Monaten ,oder erst nach 12 Monaten?