DMPS-Kur, Kostenübernahme gesetzliche KK oder absetzbar in Steuer

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Hallo,

ich mache zur Zeit (seit 3 Jahren) monatlich eine Ausleitung mit DMPS i.V. + DMPS neuraltherapeutisch. Bei mir wurden hohe Belastungswerte im Urin nach Mobilisation gefunden (u.a. HG: 4000yg/l, Norm 1yg/l). Die Therapie bekommt mir insgesamt sehr gut.

Da die ganze Sache ein "Privatarzt" macht, stellt sich mir die Frage, ob man diese Kosten der gesetzlichen Krankenkasse (in Deutschland) einreichen kann (als Schwermetallbelastung - keine "Amalgamvergiftung") und ob diese zumindest die Kosten teilweise erstatten muss (DMPS ist immerhin ein verschreibungspflichtiges Medikament).
Kann man Rechnungen auch noch von vor drei Jahren einreichen?

Falls das nicht geht, hat man dann die Möglichkeit diese Arztkosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anzusetzen? Wenn ich mich recht entsinne, braucht man seit 2011 immer VORHER ein amtsärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
(was man natürlich nicht bekommen würde ...)

Vielen Dank für Eure Infos.

VG Dirk
 
DMPS-Kur, Kostenübernahme gesetzliche KK oder absetzbar in St

gibt es nicht die möglichkeit ,grundsätzlich zu einem kassenarzt zu wechseln ?
denn immerhin liegt hier eine diagnose vor ,ein icd-diagnose .
R 82.6
hier ist etwas im körper ,was dort nicht hineingehört . also bestehen berechtigte forderungen an die krankenkassen .

findet man keinen kassenarzt ,der die behandlung durchführt ,gibt es die möglichkeit einen privatarzt zu konsultieren .
Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 SGB V .
die gesetzliche krankenkasse ist verpflichtet ,kosten der privatärztlichen behandlung zu erstatten !

LG
 
DMPS-Kur, Kostenübernahme gesetzliche KK oder absetzbar in St

findet man keinen kassenarzt ,der die behandlung durchführt ,gibt es die möglichkeit einen privatarzt zu konsultieren .
Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 SGB V .
die gesetzliche krankenkasse ist verpflichtet ,kosten der privatärztlichen behandlung zu erstatten !



Leider geht das nicht im Nachhinein. Die Kostenübernahme für die Behandlung beim Privatarzt muss VOR Behandlungsbeginn beantragt und die schriftliche Entscheidungsmitteilung der KK abgewartet werden.

Kein Kostenerstattungsanspruch gegen gesetzliche Krankenkasse gemäß § 13 Abs. 3 SGB V ohne vorherigen Antrag
Kein Kostenerstattungsanspruch gegen gesetzliche Krankenkasse gemäß § 13 Abs. 3 SGB V ohne vorherigen Antrag - www.gassmann-seidel.de

Grüße
Lukas
 
DMPS-Kur, Kostenübernahme gesetzliche KK oder absetzbar in St

natürlich ExLukas , das ist klar ! aber man könnte ja einen neuen urintest machen . wäre dieser belastet ,dann antrag !

LG
 
DMPS-Kur, Kostenübernahme gesetzliche KK oder absetzbar in St

Hallo kopf,

so klar war das hier eben nicht, sonst hätte Dirk ja nicht gefragt:


Da die ganze Sache ein "Privatarzt" macht, stellt sich mir die Frage, ob man diese Kosten der gesetzlichen Krankenkasse (in Deutschland) einreichen kann (als Schwermetallbelastung - keine "Amalgamvergiftung") und ob diese zumindest die Kosten teilweise erstatten muss (DMPS ist immerhin ein verschreibungspflichtiges Medikament).
Kann man Rechnungen auch noch von vor drei Jahren einreichen?


Und auch aus Deiner Antwort an ihn war es nicht zu entnehmen, dass eine Kostenübernahme im Nachhinein ohne vorherigen (von der KK positiv beschiedenen) Antrag nicht mehr möglich ist...

Grüße
Lukas
 
DMPS-Kur, Kostenübernahme gesetzliche KK oder absetzbar in St

mag sein! ich stelle anträge vorher -deswegen antrag und nicht nachtrag .
grüssle:)
 
DMPS-Kur, Kostenübernahme gesetzliche KK oder absetzbar in St

mag sein! ich stelle anträge vorher -deswegen antrag und nicht nachtrag .
grüssle:)


Hier hätte es jetzt logischerweise heißen müssen: "Vortrag und nicht Nachtrag". :p)
"Antrag" jedenfalls sagt nicht über eine zeitliche Abfolge aus.

Grüße
Lukas
 
DMPS-Kur, Kostenübernahme gesetzliche KK oder absetzbar in St

es geht hier um eine information die vielleicht noch nicht bekannt war !
ansonsten --- bla,bla,bla...... ,das übliche halt hier (von einigen zumindestens)
letzter Gruß-kopf.
 
DMPS-Kur, Kostenübernahme gesetzliche KK oder absetzbar in St

es geht hier um eine information die vielleicht noch nicht bekannt war !
ansonsten --- bla,bla,bla...... ,das übliche halt hier (von einigen zumindestens)
letzter Gruß-kopf.



Du musst jetzt nicht unhöflich werden und Dich im Ton vergreifen. Das "übliche Blabla hier" stammt alleine von Dir, indem Du zuerst eine wichtige Information von mir ins Lächerliche zu ziehen oder zumindest als überflüssig darzustellen versucht hast:

natürlich ExLukas , das ist klar !

... und dann noch eine dümmliche Bemerkung hast folgen lassen:

mag sein! ich stelle anträge vorher -deswegen antrag und nicht nachtrag .


Damit, dass Du jetzt noch andere User grundlos angreifst, machst Du Dein bisheriges Verhalten nicht besser...

Unter diesen Voraussetzungen keinen Gruß mehr.
 
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