Da kann man auch sehen, dass die Justiz kein bisschen besser ist.
Naja ... Dieses Verfahren ist schon ziemlich lange im Gange und als juristischer Laie verstehe ich es so, dass es in dem Verfahren um die Grundsatzfrage ging, was für eine Rolle ein Arzt in diesem Vierecksgeschäft "Pharma - Arzt - Krankenkasse - Patient" überhaupt einnimmt.
Nun hat der BGH entschieden:
Der niedergelassene Arzt handelt nicht als "Amtsträger" und auch nicht als "Beauftragter" der gesetzlichen Krankenkassen.
(und nur "Amtsträger" oder "Beauftragte" können sich nach Gesetz überhaupt der Korruption strafbar machen)
Ob das so ist oder nicht, darüber kann man streiten. Und das haben die Juristen auch jahrelang getan. Und ganz am Ende ist die oberste Instanz nach geltender Gesetzeslage letztlich zu dieser Auffassung gelangt. Die Justiz hat es sich da nicht leicht gemacht, das muss man fairerweise sagen.
Bedeutet im Umkehrschluss: Der Arzt wird wie ein "Handelsvertreter" angesehen, der für eine Firma Waren verkauft und dafür Provisionen und ähnliche Vergütungen erhält. Und in so einer Rolle kann man per Gesetz nicht als korrupt angesehen werden.
So wie der "unabhängige" Finanzberater irgendwelche Finanzprodukte der Banken an Endkunden vermittelt und dafür Provision von den Banken bekommt. Oder der Handyladen, der Verträge von 02, Eplus, etc. an Endkunden vermittelt und dafür Provision bekommt.
Und nun ist der Arzt der Vertreter, der für die Pharmafirmen Medikamente an die Patienten vermittelt und dafür Provision bekommt.
Für mich ist der Haken allerdings daran, dass der Arzt *zusätzlich* auch noch Honorare von der Krankenkasse bekommt für seine "Beratung". DAS ist für mich nicht vertretbar. Der Handyverkäufer bekommt vom Endkunden kein Honorar für seine Arbeitsleistung und der Finanzberater auch nicht.
Richtig übel finde ich persönlich aber vor allem das Jubelgeheul der Bundeärztekammer und der kassenärztlichen Vereinigung. Da fehlt offensichtlich jegliches Unrechtsbewusstsein.
Aber immerhin: der BGH ist ja nur alleine für die Frage da, ob bereits gefällte Urteile anderer Gerichte sich mit dem geltendem Recht vereinbaren lassen oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger macht der BGH.
Der Bundesgerichtshof machte aber auch deutlich, dass er nur darüber befand, "ob korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht strafbar ist". Jetzt müsse der Gesetzgeber entscheiden, ob und wie man Bestechung im Gesundheitswesen regelt.
Das ist ein klarer Hinweis darauf, dass man beim BGH mit dem existierenden Gesetz nicht wirklich einverstanden ist und den Gesetzgeber auffordert, die Gesetze entsprechend anzupassen. Immerhin.