Kein Krankengeld mehr und dann ?

hallo james,

ich muss nach weihnachten zum arbeitsamt. das will ich jetzt mal noch abwarten was die mir da reindrücken wollen und dann werde ich sofort handeln. habe ich mir jedenfalls vorgenommen.

ich werde dann berichten.

lg pucki
 
Frag mal direkt bei der Kasse mach welche Möglichkeiten einem danach gegeben werden
 
hallo,

alles schiefgegangen. war gestern beim arbeitsamt. es wurde ein gutachten über mich erstellt ohne untersuchung nachdem ich unterschreiben sollte dass ich vollschichtig arbeitsfähig bin . was für ein witz ! Ag1 gestrichen - kein geld mehr - keine versicherung mehr. und nun was tun ??? bin total verzweifelt und gestern zusammengebrochen.

pucki
 
Hallo Pucki,

genau dieses Ergebnis haben alle die Dir geantwortet haben erwartet. Keiner hat Dir geraten abzuwarten und dem Arbeitsamt die Entscheidung zu überlassen. Eventuell solltest Du nun Deine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen oder Dir eine andere professionelle Hilfe holen. Hilfreich wäre, wenn Deine Krankschreibung NICHT EINEN TAG ZWISCHENDURCH unterbrochen wird, sonst beginnt zu diesem Zeitpunkt alles von vorn.
Gruß, James
 
@ Der Rat von mens die KK zu fragen, ist in deiner Lage auch nicht dienlich gewesen.

Ansonsten gebe ich James voll Recht, es konnte nur so kommen.


Ansonsten kennst Du meine persönliche Antwort.
 
liebes forum,

ich mache anscheinend alles falsch. ich weiss überhaupt nicht mehr wo mir der kopf steht. recht freundlich sind die ja beim arbeitsamt nicht. nun sind meine leistungen gestrichen, ich stehe jetzt ohne alles da. einen anwalt müsste ich selbst bezahlen (rechtschutz zahlt erst ab gerichtsverfahren), vdk macht urlaub bis silvester und ich muss mich bis morgen früh entscheiden ob ich dem gutachten zustimme oder nicht. ich kann es eigentlich nicht, sonst würde ich ja lügen. aber ich werde es tun müssen um erstmal weiter geld zu bekommen und versichert zu sein. oder ???

lg pucki
 
Nach meiner Meinung mußt Du in den Widerspruch gehen wenn er auch wirklich begründet ist!
Erkennt man im Gegensatz zu den Tatsachen das Gutachten an, erklärt man sich mit den dort getroffenen Feststellungen einvernehmlich. Es gibt dann so gut wie keinen Weg mehr dagegen vor zu gehen.
 
Nach meiner Meinung mußt Du in den Widerspruch gehen wenn er auch wirklich begründet ist!
Erkennt man im Gegensatz zu den Tatsachen das Gutachten an, erklärt man sich mit den dort getroffenen Feststellungen einvernehmlich. Es gibt dann so gut wie keinen Weg mehr dagegen vor zu gehen.

Wie sind die Widerspruchsfristen? Pucki schreibt etwas von einem Tag, das scheint mir sehr kurz.
 
@..Pucki, dass hat mit Lügen von deiner Seite überhaupt nichts zu tun.

Was hier eindeutig zählt, sind die knallharte Gesetze.

Es ist sehr schwer, zwischen den Tagen vor so einer Realität gestellt zu werden.

Vielleicht kannst Du den Vorgesetzen verlangen und somit
einen kurzfristigen Aufschub gewinnen?




Ich hoffe nur, dass Du Morgen ein kleinwenig Glück hast?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und dann schau dich bei krank-ohne-rente um. Das sind alles selbst Betroffene und die beraten äußerst kompetent. :idee:

Hallo Pucki,

wende dich am besten an dieses Forum. Die können dir aus eigenem Erfahrungshintergrund genau den richtigen Schritt in jeder Situation nennen (Einspruchsfristen, -notwendigkeiten etc.). Und lies mal dort. Unzählige ähnliche Fälle.
Nimm es in die Hand! :wave:
 
Vermutlich handelt es sich ja hier lediglich um ein Gutachten (nach Aktenlage). Die Aussagen sollen (wie ich es lese) von Pucki per Unterschrift bestätigt werden. Wenn die Aussagen nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen, verweigert man die Bestätigung. Es handelt sich hierbei ja offensichtlich um keinen Bescheid, der Begriff "Widerspruch" hat hier keine juristische sondern nur umgangssprachliche Wertung.
Bei Bescheiden ist eine Aufklärung über Verfahren und Laufzeit der Widerspruchsfrist üblich und ist Teil des Bescheides.
 
Hallo Pucki,

ersteinmal ist es wichtig, dass Du wie James sagte keinen einzigen Tag gesund geschrieben warst?
Ich vermute, das hier schon Dein Fehler liegt. Ist Deine Krankschreibung nicht durchgängig, hast Du keinen Anspruch auf ALGI ! Dann müsstest Du tatsächlich zum Sozialamt gehen. Wenn Deine Krankschreibung durchgängig ist, hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf ALGI!
Den Widerspruch kannst Du Dir eigentlich schenken! Es ist sogar hilfreich für Dich, wenn das Gutachten aussagt, dass Du arbeitsfähig bist. An Deiner Stelle würde ich unterschreiben, dass ich vollschichtig arbeitsfähig bin und gleichzeitig die Erwerbsminderungsrente einreichen. Das Arbeitsamt muß dann bis zur Entscheidung der Rentenversicherung zahlen. Aber immer nur dann, wenn Du Dich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Vergiss einfach das Gutachten nach Aktenlage. Damit hat der Gutachter Dir nur einen Gefallen getan, damit Du überhaupt einen Anspruch auf ALGI hast. Wenn Du ausgesteuert bist, brauchst Du auch keine Krankschreibung für das Arbeitsamt mehr. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Lg
sonneundregen
 
Hallo James,

ich muß Dir leider widersprechen. Um ALG1 zu erhalten, muß der Gutachter sein Gutachten so ausstellen. Sonst hat man einfach keinen Anspruch. So sind die Gesetze! Ein Widerspruch hätte nur Nachteile für Pucki! Sie muß sofort die Erwerbsminderungsrente beantragen und sich für vollschichtig arbeitsfähig erklären um Leistungen vom Arbeitsamt zu erhalten. Selbst dann, wenn man auf dem Sterbebett liegt, verhält es sich so.

Lg
sonneundregen
 
Frankfurt/Berlin/Dietzenbach - Sie kämpft jetzt auf der anderen Seite und ist glücklich dabei.
Helena Fürst (35) ist die neue „Anwältin der Armen“ bei der Mittagssendung „Punkt12“ von RTL. Von Michael Eschenauer

[email protected]


Woran unsere Bürger oft scheitern:

1.) Bürokratie kompliziert und undurchschaubar.

2.) Fingerspitzengefühl von Mitarbeitern in den Dienststellen.

3.) Oft ist es für den Betroffenen besser,
eine Freundin oder Bekannten mit in die Ämter zu nehmen.


4.) Blockfristen bei der Krankheit müssen durchschaubar sein.

5.) Von daher ist es immer gut,
wenn man einen Bekannten einer KK kennt, der einem hilft.

6.) Anlaufstellen können Bürgercenter im Rathaus, Caritas und AWO sein.

In einer Notlage auch bei der Tafel wegen Nahrung anfragen.

Wir können hier nur Tipps geben, die jeder selbst umsetzen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
@sonneundregen,

danke für die Aufklärung und Richtigstellung. Ich ging davon aus, dass das Gutachten vornehmlich für den Rententräger angefertigt wurde.

Gruß, James
 
Hallo James,

bitte, gerne geschehen. Der Rentenversicherungsträger bestellt einen eigenen Gutachter.

Lg
sonneundregen
 
Hallo Pucky,

ich war 3 Jahre krank und wurde von meiner KG ausgesteuert. Ich hatte keine Probleme ALG1 zu bekommen und mich wollten sie auch zum Amtsarzt schicken. Zum Glück hatte ich mich gesund schreiben lassen, da meine KG mir vorher Bescheid gesagt hat. Jetzt muß ich mich 4x im Monat bewerben und gut ist es.

Ich wünsche dir, dass du alles zu deinen Gunsten hin bekommst, also gibt nicht auf und kämpfe.

Renan
 
Hallo Pucki,

was für Dich in Frage kommt ist das sogenannte "Nahtlosigkeitsgeld" nach §125 SGB.§ 125 SGB III - Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung

Du hast also ein Recht auf den Bezug von ALG 1. Viele Sachbearbeiter der Arge sind mit diesen "Spezialregelungen" nicht vertraut. Vielleicht rufst Du dort an und fragst nach, wer sich denn mit "Nahtlosigkeitsgeld" auskennt.

Du bist mehr als 6 Monate in Deiner Leistungsfähigkeit gemindert, und eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist bisher nicht festgestellt worden.Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.

Liebe Grüße

Ulrike
 
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