Krankenkassen blockieren Naturheilverfahren

James

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Dass Krankenkassen Naturheilverfahren blockieren und nicht bezahlen, verstößt gegen gängiges Recht. Die Ablehnungsbegründung, dass "Naturheilverfahren weder wissenschaftlich anerkannt noch deren Wirkung bewiesen ist" verstößt nicht nur gegen das Grundgesetz sondern ist auch unrichtig zumal die von ihnen anerkannte "Schulmedizin" weder "Medizin" noch eine "Wissenschaft" ist.
Weiteres findet man unter den MM-News: Krankenkassen blocken Naturheilverfahren

Es wäre schön, wenn sich hier Mitglieder melden, denen von ihrer Kasse die Kostenübernahme hilfreicher Therapien verweigert wurde.
 
@..Hallo James, mir wurden die Kosten für eine Therapie
wegen der nicht anerkannten und erfolgversprechende
Heilbehandlung abgelehnt.

Dabei ging es mir mit dieser Therapie wirklich gut!


Ich wünsche noch einen schönen Abend.
 
Hallo,

bei uns im Ösiland gibt es bei jeder Krankenkasse einen so genannten Leistungskatalog, wo genau definiert ist, was versichert ist.
Hier ein Beispiel:
Leistungen und Service 2011

Ablehnung gibt es keine, weil die Ärzte direkt nach dem Katalog verrechnen.
Eben genau nach Vorschrift und Vertrag.
Keine Ausnahmen.
Anders möglicherweise bei Privatversicherungen.
 
Wir haben in Deutschland auch einen Leistungskatalog.

danke für den Link.

Sie wissen es doch, dass es gerade wir sind, die immer wieder über Klagen – Sozial-, Verwaltungs-, Zivilklagen – versuchen die im Link aufgeführten Urteile umzusetzen. Leider sind diese aber schon zum großen Teil überholt, beispielsweise durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes Kassel, dass die Krankenkassen nur die Kosten tragen dürfen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Siegburg in die Positivliste der Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Eingang gefunden haben.

Deshalb kann man vor Gericht kein positives Urteil erwarten, denn das BSG hat nun einmal so geurteilt – wir sehen dieses als beklagenswertes Fehlurteil an, das Verhalten des Gem. Bundessauschuss gerade in der Sache AHIT als „Systemfehler“. Allenfalls kann man vor Gericht bei Sozialprozessen einen Vergleich mit der Krankenkasse erwirken.



So ist die Rechtsprechung in Deutschland!
 
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