Elektronische Gesundheitskarte / elektronische Patientenakte

gebt der USA die Macht :ironie:

Ist das nicht erschreckend?
George Orwell lässt grüßen.
 
Schaut mal welchen Kampf wegen der Gesundheitskarte in Kauf genommen wurde.

https://www.selbsthilfe-fibromyalgie-hh.de/




Die Patienten werden regelrecht für die Kosten verantwortlich gemacht,
dabei wird doch unser Geld, vom System regelrecht aus dem Fenster geworfen.



Wenn man bedenkt, dass so vieles aus dem Leistungskatalog gestrichen wurde.
So viele Behandlungsfehler gemacht, oder Patienten gar nicht therapiert werden.


NEIN, für so etwas kann man kein Verständnis mehr haben!!!
 
Hallo Zusammen,

wollte mich bei euch mal erkundigen, ob mittlerweile einer Probleme mit seiner Krankenkasse in Bezug auf die Gesundheitskarte hat? Ich habe im Sommer ein Schreiben bekommen, in welchen ich aufgefordert wurde ein Foto zur Kasse zu schicken. Dieser Brief landete in Ablage P. Bisher hab ich allerdings auch noch nichts weiter von denen gehört.
 
Ich fasse mal die wesentlichsten Angaben zur E-Card (aus den 31 Seiten) zusammen:
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Aus den USA kommen immer mehr Anordungen, wie die in Europa "nicht mehr zeitgemäße" sozialstaatliche (aus Sicht der USA = sozialistische) Krankenversorgung umzugestalten ist. Krankenhäuser sollen jetzt in Europa privatisiert werden, der Staat und die Kommunen sollen sich zurückziehen und somit muß die Effizienz des Gesundheitswesens auch für den Investor "messbar" werden. Es kann einfach nicht mehr so weitergehen, daß der Arzt nicht nach Kosteneffizienz (im Sinne des Investors), sondern nach eigenem Gutdünken handelt.
Die Investoren empfanden es als unhaltbar, daß die Ärzte darüber entscheiden konnten, welche Behandlung sie ihrem Patienten zukommen ließen, denn das glich einer Lizenz zum Geld drucken. Je mehr sie behandelten und je mehr sie aufgeschrieben haben, desto mehr Geld mußte ihnen die Versicherung auszahlen.
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In den 80-er Jahren begannen die großen Krankenhausketten in den USA alle möglichen
Managementmethoden aus der industriellen Fertigung ausprobieren und propagierten dann weltweit nach dem Mac Donalds Prinzip zu kalkulieren. Die USA war jedoch nicht nur Vorreiter, sondern sie sorgten im Sinne der Globalisierung auch dafür, daß sich das europäische Gesundheitswesen dem Weltmarkt öffnet. So wurde in Deutschland ganz besonders von der "Bertelsmann Stiftung" die Umsetzung der "evidenzbasierte Medizin" und die "Prospektive Finanzierung" forciert. Dazu veröffentlichte sie ihre sogenannte "Ratings" mit denen sie die Ärzten nach ihrer "Qualität" bewertete. Insofern muß sehr skeptisch abgewägt werden, ob die in der Presse als "gut" dargestellten Ärzte wirklich "gut" oder nur gehorsam sind. Bei der "Prospektiven Finanzierung" werden die zu erwartenden Ausgaben im voraus geschätzt, wonach der Arzt dann nach einem Richtwert oder einer vorgegebenen Pauschale behandeln muß. Hier wird der Arzt nicht mehr nach "erbrachten Leistungen" bezahlt, sondern er bekommt Budgets und Pauschalen. Nachdem das in einer Krankenhauskette funktionierte, kann man auch alle Krankenhäuser derart managen. (Folge: Blutige Entlassungen, Problempatienten werden nicht mehr aufgenommen. Schlagwort: Evidenzbasierte Medizin). Effizienz! mehr Effizienz! heißt nun Evidenz !
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Ab den späten 80-er Jahren (neoliberale Politik) wurden dann auch in Europa die Weichen umgestellt. Die Macht verschob sich nun von den Ärzten auf die Finanzierungsinstitutionen. Kurzum: Die Versicherungen begannen, die medizinische Versorgung zu steuern. Aus den USA wird momentan die sogenannte Managed Care Medizin in Deutschland übernommen. Es wird also vom Staat geregelt, welche Patienten auf welche Weise behandelt werden. Hier kann es dann vorkommen, daß Rentner, Erwerbsunfähige, Umweltkranke oder leicht zu ersetzende Arbeiter nicht mehr behandelt werden, oder entsprechende Zuschläge bezahlen müssen. Außerdem wird (wie in den USA) die Versorgung von den Versicherungen und Kapitalgesellschaften gesteuert.
Das sind in Deutschland zum Teil die gleichen Kapitalgesellschaften, die heute schon den Markt in den USA beherrschen. Sie versuchen jetzt auch in Deutschland den ambulanten Medizinsektor (der 90% der Krankheitsfälle behandelt), in ein profitables Geschäftsfeld für private Klinikketten zu verwandeln. Wichtig ist diesen Konzernen dabei nur, daß sie Krankheitsfälle im Voraus kalkulieren können. Es muß also ein "gläserner Patient" geschaffen werden. Sie haben sich als "private Anbieter" offengehalten darüber zu entscheiden, ob sie einen Behandlungsfall annehmen, oder ablehnen. Man kann sich vorstellen, was in Zukunft passiert, wenn ein Risikopatient in einer Klinik oder in einer Arztpraxis behandelt werden will.
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2004 wurde dann das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung erlassen. Dort wurde die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zum 1. Januar 2006 verfügt. Damit sollen aber nicht nur 130.000 ambulante Arztpraxen ihre Diagnosen, Medikamentenlisten, Arztbriefe, Röntgenbilder und Laborbefunde in einer bundesweiten Datenbank speichern, sondern es bekommen 20x mehr Personen Zugriff auf diese Daten. Neben den 130.000 Arztpraxen sollen noch 20.000 Apotheken, 54.000 Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser, 300 Versicherungen und circa 2 Millionen Heilberufler Zugriff auf die Daten erhalten (miteinander vernetzt werden).
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Auf der elektronischen Gesundheitskarte können solche Datenmengen natürlich nicht gespeichert werden. Die E-Card gilt vielmehr als so genannte Smartcard, auf der zu den entsprechenden Arztdaten in der Datenbank "verlinkt" wird und die als Zugangsschlüssel zur bundesweiten Gesundheitsdatenspeicherung im Internet dient. Um diese Daten lesen zu können, müssen zwei Karten in das Lesegerät gesteckt werden. Es wird die E-Card des Behandlers und die E-Card des Patienten benötigt. Übergibt der Patient seine Karte dem Arzt, kann der die Daten lesen, doch es ist nicht davon auszugehen, daß auch der Arzt dem Patienten seine E-Card überläßt, damit der Patient seine eigenen Daten lesen kann.
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Offiziell wird heute noch propagiert, daß der Patient selbst entscheiden soll, welche Daten gespeichert oder wieder gelöscht werden sollen. Sogar beim elektronischen Rezept, welches verpflichtend ist, sollen Patienten einzelne Verschreibungen unterdrücken oder löschen können. Auch müssen lt. Gesetz in Zukunft Automaten eingerichtet werden, an denen die Versicherten ihre Daten selbständig verwalten können. Dazu benötigen sie dann nicht die zweite E-Card des Arztes oder Heilberuflers. Allerdings wird’s hier schon ziemlich "schwammig" denn: "Gilt das nur für die auf seiner E-Card gespeicherten Daten (=Links), oder auch für die Daten, die in der bundesweiten Gesundheitsdatenbank gespeichert sind ? In jedem Fall kann der Arzt erkennen, wenn der Patient etwas "unterdrückt" oder gelöscht hat. Der Arzt wird dann nachfragen, warum der Patient die Daten des Vorbehandlers für ihn gesperrt hat und ihn darauf hinweisen, daß er ihn aufgrund seiner fehlenden Mitwirkung nicht mehr evident versorgen kann. Und tschüssssss - Welcher Arzt will sich denn schon auf Querulanten einlassen ?
Abgesehen davon werden wohl immer mehr Patienten dem Arzt ihre "Zugangspin" überlassen, da sie sowieso keinen Einfluß auf die Daten nehmen können, die in der Bundesdatenbank gespeichert sind. Wenn diese Daten von 2 Millionen Menschen gelesen werden können, warum sollte ausgerechnet ihr behandelnder Arzt sie nicht lesen können.
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Nach einer Umgewöhnungszeit, bleibt es dem Gesetzgeben dann überlassen die freiwillige Speicherung morgen zur Pflichtspeicherung zu machen. ER wird es dem Arzt auch ermöglichen können, die Patientendaten auch ohne dessen E-Card lesen zu dürfen (und damit noch über 2 Millionen anderen Heilberuflern). Man darf bei alledem nicht vergessen, wofür die E-Card überhaupt eingeführt wurde. Die Krankenhauskonzerne und Arztpraxen wollen das Behandlungsrisiko abschätzen können. Wie sollen sie das aber noch kalkulieren können, wenn der Patient "kritische Daten" nicht gespeichert haben möchte und diese dann erst nach seiner Aufnahme im Krankenhaus vorlegt ? Gerade bei stigmatisierenden Erkrankungen kann die Krankengeschichte absichtlich "löchrig" gehalten werden. Das könnte man als einen Interessenskonflikt zwischen den Eigeninteressen des Patienten und der Risikoabschätzung des Konzerns ansehen, doch der wurde von den Konstrukteuren der Gesundheits-telekommunikations-informatik (=Telematik) schon berücksichtigt. Sollte nämlich der Patient wünschen, daß Daten nicht aufgenommen werden, so wird auch das im System dokumentiert. Der Arzt könnte also vor seiner Behandlung, oder das Krankenhaus könnte vor seiner Aufnahme, darauf bestehen, daß die fehlenden Daten vorgelegt werden.
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Die Gesundheitsreform von 2007 sieht für das Jahr 2010 Qualitätszuschläge oder -abschläge für die niedergelassenen Ärzte vor. Das bedeutet , dass in klaren Leitlinien vorgeschrieben wird, wie Patienten zu behandeln sind. So soll täglich online der aktuelle Blutdruck oder der Zuckerwert mit einem Spezialgerät übermittelt werden, wonach dann der Arzt einen Zuschlag bekommt, wenn sich die Werte verbessert haben, oder einen Abzug erhält, wenn sie sich nicht verbessert haben. Hält sich der Patient nicht an die Anweisungen seines Arztes (Gewicht muß reduziert werden, das Rauchen muß aufgegeben werden, es muß täglich Jogging gemacht werden), dann wird der Arzt für den Ungehorsam seines Patienten bestraft (und stellt irgendwann dessen Behandlung ein). Wahrscheinlich wird es auch Bonus Punkte für Patienten geben, die zweimal die Woche bei der Gymnastik erscheinen. Patienten werden also in Zukunft durch Bonus-Malusregelungen zunehmend von den Versicherungen gemaßregelt.
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Demnach muß in Zukunft jeder wirtschaftlich arbeitende Arzt einen überzeugten Raucher oder eine übergewichtige Person als Patienten ablehnen. Wenn ein Arzt jüngere oder gesündere Patienten hat, als sein Konkurrent, dann hat er einen enormen Renditevorteil. Deutsche Ärzte werden im Sinne der evidenzbasierten Medizin heute schon dazu angehalten, sich beim ersten Besuch erst einmal die Vorbefunde vorlegen zu lassen und erst beim darauffolgenden Besuch das Erstgepräch zu führen. Sollte sich aus den Vorbefunden keine "positive Tendenz" entnehmen lassen, wird er es erst gar nicht zum Erstgespräch kommen lassen. Um seine Patienten ausreichend selektieren zu können, braucht er Informationen aus der Gesundheitsdatenbank ...

In diesem Kontext muß man die elektronische Gesundheitskarte sehen ...
 
Gegen ein Passbild allein zur Identifizierung hätte ich nichts einzuwenden.

Aber Speicherung der Gesundheitsdaten aller gesetzlich versicherten Bundesbürger auf einem zentralen Server? -

Da ist dem Mißbrauch doch die Tür geöffnet!
 
Da ist dem Mißbrauch doch die Tür geöffnet!

Zitat von Aktion: Stoppt die e-Card! :
Als Mutter von 5 Kindern, stelle ich nach ausführlicher Recherche fest, dass die neue elektronische Gesundheitskarte einen großen Schritt in Richtung inhumanere Gesellschaft darstellt.

Richtig schlimm ist aber die zukünftige Abfrage, wenn wir mit unseren Anliegen bei Versicherungen, Banken, Arbeitgebern, usw. vorstellig werden. Bei entsprechenden Gesundheitsschäden brauche ich nicht weiter ausführen, was das zur Folge hat.
 
Wenn erst mal alle Daten gespeichert sind, werden Sie sicher auch herangezogen.
So kann man dann schon mal Prognosen und Risiken über den Menschen nach Kosten und Nutzen erstellen.
 
Hallo zusammen,

und wieder ist mir ein Brief der TK ins Haus geflattert, mit der "Bitte" um Zusendung eines Fotos für die neue elektronische Gesundheitskarte.

Die "Bitte" wurde mit einer 14 tägigen Frist unterstrichen mit Hinweis auf die Vorgabe des Gesetzesgebers.

Ich will das nicht! :mad:

Wie geht Ihr damit um? Kommt Ihr dem nach? Und welche Folgen hätte eine Nichterfüllung?

Lieben Gruß
 
Hallo zusammen,

und wieder ist mir ein Brief der TK ins Haus geflattert, mit der "Bitte" um Zusendung eines Fotos für die neue elektronische Gesundheitskarte.

Die "Bitte" wurde mit einer 14 tägigen Frist unterstrichen mit Hinweis auf die Vorgabe des Gesetzesgebers.

Ich will das nicht! :mad:

Wie geht Ihr damit um? Kommt Ihr dem nach? Und welche Folgen hätte eine Nichterfüllung?

Lieben Gruß

Hallo 1gisa,

der Link wurde bereits genannt, wo du dich informieren kannst.

Aktion: Stoppt die e-Card!

Ich habe das Schreiben meiner KK ignoriert. In diesem Link erhälst du eigentlich alle Infos die du benötigst. Wenn du Widerspruch einlegen willst, sind auf vorgefertigte Schreiben dort abrufbar.

LG Carmen
 
Hallo zusammen,

und wieder ist mir ein Brief der TK ins Haus geflattert, mit der "Bitte" um Zusendung eines Fotos für die neue elektronische Gesundheitskarte.

Die "Bitte" wurde mit einer 14 tägigen Frist unterstrichen mit Hinweis auf die Vorgabe des Gesetzesgebers.

Ich will das nicht! :mad:

Wie geht Ihr damit um? Kommt Ihr dem nach? Und welche Folgen hätte eine Nichterfüllung?

Lieben Gruß

Was kurzfristig passiert wenn du die Frist nicht einhälst kann ich dir nicht sagen, aber dass du spätestens wenn deine alte Versichertenkarte nicht mehr gültig ist ein Problem bei Arztbesuchen bekommen wirst, dürfte eigentlich klar sein. Und spätestens dann wirst du kaum verhindern können ein Foto von dir geben müssen um die neue eGK zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Liebe Mitstreiter,

obwohl ja die GRÜNEN/Bund die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit beschlossen haben, hat sie der Landesverband Bremen auf der Mitgliederversammlung mehrheitlich gegen die Einführung der „elektronischen Gesundheitskarte“ ausgesprochen:

gruene-bremen.de/userspace/HB/lv_bremen/Dokumente/LMV-Ergebnisse/Beschluss_E_Card.pdf

Der Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte reißt nicht ab.

Im Gegenteil. Immer mehr Versicherte scheinen sich für den Klageweg zu entscheiden.

Der in Düsseldorf verlorene Prozess eines Versicherten war zu erwarten. Klares Ziel ist das Bundesverfassungsgericht.

Das System e-Card – auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht:

SCHATTENBLICK - BERICHT/013: Das System e-Card - Auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht (SB)

SCHATTENBLICK - INTERVIEW/018: Das System e-Card - Jan Kuhlmann über Akteure und Folgen des Projekts eGK (SB)

lg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,

eine gute Zusammenfassung der verschiedenen Funktionen und Kritikpunkte scheint mir dieses Dokument zu liefern, das ich Euch hiermit ans Herz lege: https://www.vzhh.de/gesundheit/30501/elektron-gesundheitskarte-stellungnahme-forum.aspx

Gesetzlich verpflichtende Elemente
sind laut dem Dokument:

  1. administrative Daten (die stehen auf den alten Karten auch schon)
  2. Foto
  3. elektronisches Rezept (der ursprünglich geplante zweite Schritt, von dem allerdings gegenwärtig nicht mehr die Rede sei)
  4. europäische KV-Karte
Freiwillig seien dagegen folgende Ausbaustufen der Karte:

  1. Notfalldaten (die einem allerdings nur nützen, wenn der "Retter" ein Lesegerät dabei hat - wird vor allem unterwegs, in Bahn oder Flugzeug und im Ausland wohl eher nicht der Fall sein, d.h. der idealerweise mehrsprachige Notfallausweis auf Papier bleibt sinnvoll)
  2. Dokumentation der Arzneimittel-Einnahme (die auch gegenwärtig ausgesetzt sei)

Der eigentliche Knackpunkt sind aber sicherlich nicht diese Daten, die auf der Karte selbst gespeichert werden, sondern das "Telematik-System" im Hintergrund. Dadurch werden unsere jetzt noch verstreut liegenden digitalen Daten zu einer "elektronischen Krankenakte" zusammengefasst. Auch Arztbriefe sollen so ausgetauscht werden. Angeblich soll die eGK "der Schlüssel in der Hand der Patientinnen und Patienten für den Zugang zur Telematikstruktur und damit für den Zugriff auf für die Behandlung relevanter Daten" (Zitat Bundesgesundheitsministerium von deren Website, laut verlinktem Dokument, Hervorhebungen von mir) sein, was ich aber für äußerst fraglich halte.

Ich dachte bislang, ich wäre ganz gut informiert, aber u.a. auf diesem Dokument basierend haben sich bei mir verschiedene für mich ziemlich brisante Fragen heraus kristallisiert, die ich eventuell teileweise in ein Schreiben an die Krankenkasse (auch ich wurde kürzlich von der TK angeschrieben, ich solle innerhalb 3 Wochen ein Foto einreichen) einarbeiten werde:

  • Wie wahrscheinlich ist es, dass die jetzt noch als "freiwillig" bezeichneten Anwendungen freiwillig bleiben?
  • Gehört dazu die Telematik-Anwendung? (Diese stellt den "Mehrwert" der Karte dar, ohne sie wären weder die gewünschten Einsparungen im Gesundheitssystem möglich noch ein Gewinn der beteiligten Firmen.) Siehe dazu die m.E. völlig realistische folgende Einschätzung aus dem oben verlinkten Dokument, Seite 6:
    Mit der Gesundheitsreform von 2004 hat die Politik das Prinzip der "Wohlverhaltens" in die medizinische Versorgung eingeführt, das bisher schon beim Zahnersatz galt. Wer vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen versäumt, bezahlt später beim Eintritt der Krankheit mehr. Auch finanzielle Bestrafung für das Abweichen vom "therapiegerechten Verhalten" ist bereits vorgesehen. Der Zugang zu medizinischen und Behandlungsdaten über die eGK kann für den einzelnen Patienten so "freiwillig" bleiben wie heute der Eintrag in das Bonusheft zur Zahnvorsorge - ohne elektronische Speicherung wird kaum jemand die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und ggfs. das therapiegerechte Verhalten über Jahrzehnte nachweisen können.
  • Kann die Telematik-Schnittstelle hardware-seitig und vom Patienten kontrollierbar deaktiviert werden?
  • Falls nein: Kann der Patient steuern, auf welche der Daten den "elektronischen Gesundheitsakte" der jeweilige Arzt Zugriff bekommt, dass er ggf. (wenn eine unbeeinflusste, unvoreingenommene Einschätzung gewünscht ist) auch garnicht darauf zugreifen kann, sondern die Praxis nur die Kartendaten selbst zu sehen bekommt? (Ich nehme an, dass in dieser "Krankenakte" nicht nur technische Befunde und sonstige "einigermaßen objektive" Daten gespeichert werden, sondern auch subjektive Einschätzungen - ansonsten müsste man ja z.B. den Bereich Psychiatrie/psychosomatische Medizin ziemlich komplett ausklammern. Das ist sicher für viele gerade hier im Forum relevant, die recht vorschnell in der Psychosomatik-Schublade landeten, und deren Chance auf eine unabhängige Beurteilung mit solchen Vor-"Befunden" vermutlich deutlich sinken wird. Auch werden vermutlich Auseinandersetzunge und Zerwürfnisse mit Ärzten dort ersichtlich, so dass jemand evtl. in der "Schublade R" - für renitent - oder gar in einer noch unvorteilhafteren landet - ich las hier mehrfach von Menschen, denen die Idee, sie hätten etwas Körperliches, quasi als Wahnidee ausgelegt wurde).
  • Wie soll die ärztliche Schweigepflicht (die ja auch gegenüber anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen gilt, die Zugriff auf die "Akte" bekommen sollen) realisiert werden und damit das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gesichert?

Ich werde womöglich erstmal einfach abwarten, "auf Zeit spielen". Ich hörte von jemandem (ich meine, auf stoppt-die-ecard.de), der erst nach vielen Monaten in der Wiedervorlage landete. Angesichts dessen, dass ein ähnliches Projekt in England wohl wieder gekippt wurde (nachdem wie hier schon viel Geld dafür ausgegeben wurde) und dass die Probeläufe wohl nicht so sehr erfolgreich waren (siehe verlinktes Dokument, Seite 5), hege ich noch eine gewisse Hoffnung, dass es wieder begraben wird.

Aus dem Bekanntenkreis hörte ich von jemandem, der mit seiner KK geregelt hat, dass er ab jetzt das sogenannte "Ersatzverfahren" nutzt, das es auch jetzt schon gibt für den Fall, das eine Karte verloren wurde oder beschädigt ist. Es besteht darin, dass die KK dem behandelnden Arzt per Fax eine Bestätigung schickt, dass der Patient dort versichert ist. Wenn man dies regelmäßig anwenden möchte, könnte man bei der TK z.B. wohl hier Bescheinigungen anfordern (TK) die "Versicherungsbescheinigung" einmal pro Quartal anfordern. Inwieweit dadurch dann eben Nachteile zu befürchten sind (siehe oben), ob der Arzt dann z.B. auch erstmal privat abrechnen darf und der Patient damit in das Kostenerstattungsverfahren gezwungen wird, ist für mich eine offene Frage.

Übrigens finde ich es schon irgendwie ein starkes Stück, dass Privatpatienten von dieser zentral gespeicherten "elektronischen Krankenakte" erstmal verschont bleiben.

Gruß
Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergänzungen:

  • Falls nein: Kann der Patient steuern, auf welche der Daten den "elektronischen Gesundheitsakte" der jeweilige Arzt Zugriff bekommt, dass er ggf. (wenn eine unbeeinflusste, unvoreingenommene Einschätzung gewünscht ist) auch garnicht darauf zugreifen kann, sondern die Praxis nur die Kartendaten selbst zu sehen bekommt?
Hier ist gibt der Gesetzestext wohl eine Antwort:
Mit dem Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten der Versicherten nach diesem Absatz darf erst begonnen werden, wenn die Versicherten jeweils gegenüber dem Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder Apotheker dazu ihre Einwilligung erklärt haben. Die Einwilligung ist bei erster Verwendung der Karte vom Leistungserbringer oder unter dessen Aufsicht von einer Person, die bei dem Leistungserbringer oder in einem Krankenhaus als berufsmäßiger Gehilfe oder zur Vorbereitung auf den Beruf tätig ist auf der Karte zu dokumentieren; die Einwilligung ist jederzeit widerruflich und kann auf einzelne Anwendungen nach diesem Absatz beschränkt werden.

Die "einzelnen Anwendungen" sind diese:
  1. medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind,
  2. Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen sowie Behandlungsberichten in elektronischer und maschinell verwertbarer Form für eine einrichtungsübergreifende, fallbezogene Kooperation (elektronischer Arztbrief),
  3. Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit,
  4. Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten (elektronische Patientenakte),
  5. durch von Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung gestellte Daten sowie
  6. Daten über in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten für die Versicherten (§ 305 Abs. 2);
Quelle: SGB 5 - Einzelnorm

Dies würde ich so interpretieren, dass man sich nur für jede der sechs Anwendungen entscheiden kann, ob man einem Arzt darauf insgesamt den Zugriff erlaubt oder nicht. Das Übermitteln oder Ausklammern bestimmter Befunde oder Diagnosen beispielsweise wird wohl nicht möglich sein. (So dass man, sofern man das möchte, wie bislang auch, die Befunde als Kopie mitnehmen müsste.) Die Versichtern selbst haben wohl nur sehr begrenzt Zugriff auf die Daten (Daten für die Notfallversorgung, Verordnungen), so dass man nicht einmal weiß, was ein Arzt da über einen liest, sofern man z.B. den Zugriff auf Punkt 2 oder 4 gestattet.

Kann mich jetzt dem Gesetztestext nicht weiter widmen, schaut selbst mal rein, wenn es Euch interessiert.

Ich hörte von jemandem (ich meine, auf stoppt-die-ecard.de), der erst nach vielen Monaten in der Wiedervorlage landete.
(Link zu dem Beitrag wird von mir nachgereicht...)

Aus dem Bekanntenkreis hörte ich von jemandem, der mit seiner KK geregelt hat, dass er ab jetzt das sogenannte "Ersatzverfahren" nutzt, das es auch jetzt schon gibt für den Fall, das eine Karte verloren wurde oder beschädigt ist.
Siehe dazu hier: Kein Foto für die "Gesundheitskarte" - Aktion: Stoppt die e-Card! (die ganze Diskussion ist interessant, allerdings teils etwas veraltet)

Gruß
Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch eine Ergänzung:

Der eigentliche Knackpunkt sind aber sicherlich nicht diese Daten, die auf der Karte selbst gespeichert werden, sondern das "Telematik-System" im Hintergrund.

(...)

  • Kann die Telematik-Schnittstelle hardware-seitig und vom Patienten kontrollierbar deaktiviert werden?
Selbst wenn das möglich wäre, ist es wohl ausgeschlossen, dass es (auf Wunsch des Versicherten) gemacht würde, denn sonst wäre dies nicht mehr möglich:
2b) Die Krankenkassen sind verpflichtet, Dienste anzubieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität der Daten nach Absatz 1 und 2 bei den Krankenkassen online überprüfen und auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können. (...) Die Prüfungspflicht besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem die Dienste nach Satz 1 sowie die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen (...) Die Durchführung der Prüfung ist auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Die Mitteilung der durchgeführten Prüfung ist Bestandteil der an die Kassenärztliche oder Kassenzahnärztliche Vereinigung zu übermittelnden Abrechnungsunterlagen nach § 295.
Quelle: SGB 5 - Einzelnorm

Übrigens finde ich es schon irgendwie ein starkes Stück, dass Privatpatienten von dieser zentral gespeicherten "elektronischen Krankenakte" erstmal verschont bleiben.
Soweit ich das nun inzwischen mitbekommen habe, haben die PKVs sich auch nur vorübergehend (und teilweise) aus der Sache ausgeklinkt.

Damit sind alle Punkte aus meinem "vor-vorigen" Beitrag beantwortet, außer dem ersten und letzten, die aber eher rhetorische Fragen bzw. "nicht beantwortbar" sind.

Gruß
Kate
 
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Z.B. hier scheinen sich mal wieder "alle einig" :ironie: zu sein:
Wer eine neue eGK erhält, solle umgehend seine herkömmliche KVK zerstören oder zurückschicken, damit keine Verwirrung aufkomme, erklärte Rainer Höfer, Abteilungsleiter IT-Fragen beim GKV-Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen.
Ich hörte/las vorher mehrfach, man solle auf jeden Fall die alte Karte behalten und immer beide dabei haben, da das alles noch nicht so funktioniere und auch nicht alle Heilberufler das Lesegerät für die eGK hätten. (Frage am Rande: Könnte der Besitz zweier Karten nicht auch bequemen Missbrauch ermöglichen?)

Gruß
Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
Schutz sensibler Daten beim Datenabgleich gefährdet?

Fragen über Fragen:
Allerdings wurde im Ausschuss der Kompromiss gefunden, dass die Stammdatenprüfung nur vierteljährlich durchgeführt werden soll, um den Arbeitsablauf in den Praxen nicht zu blockieren. (...) Anträge der Oppositionsparteinen Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion auf eine Untersuchung, ob der Schutz sensibler Daten beim Abgleich gefährdet ist, wurden abgelehnt.
eGK: Vierteljährliche Online-Prüfung kommt in den Bundestag | heise online

Gruß
Kate
 
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