PKW Gehbehinderter nicht pfändbar

James

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Nach dem Urteil des BGH wurde die Pfändung von Autos gehbehinderter Bürger erschwert. Der BGH erweitert damit den Schutz Behinderter vor Zwangsvollstreckungen.

Auszug:

"BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - VII ZB 12/09

Leitsatz des Gerichts:
Der Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789)."
 
Hallo James,

weil ich nicht weiß , wo ich meine Anfrage reinstellen soll, versuche ich es hier; ganz verkehrt wird es nicht sein .

Wegen Gehbehinderung erhielt ich von meiner Krankenkasse einen Krankenfahrstuhl / E-Mobil . Es muß natürlich an eine Steckdose zum Aufladen der Batterien angeschlos sen werden. Weder im Fahrradraum,noch in der großen Tiefgarage in der ich das Mobil jetzt parke, findet sich eine Möglichkeit dazu.Darum habe ich bei der Hausverwaltung einen Antrag gestellt, dabei angeboten einen Zähler einbauen zu lassen . Bei der Miteigentümmerversamml. in einer Woche soll diskutiert werden .

Derzeit muß ich das Mobil trotz meiner Behinderungen über eine Stufe und 3 versetzte Türen vor meinen Keller schieben , um es "an die Leine zu legen".

Kannst Du mir sagen ,ob es eine soziale Bestimmung gibt ,die mir ein Recht einräumt , so mir ein zugänglicher Anschluß nicht abgelehnt werden darf? Ich hätte dann bei der Versamml. einen besseren Stand .

Wäre seh schön ,bald eine Antwort zu erhalten
 
Hallo sternemaker,

ich bitte um etwas Geduld, da ich mich in dier Frage auch erst sachkundig machen möchte weil ich so einen Fall noch nicht hatte.

Rein vom Gefühl her dürfte es keine Probleme geben, da ein Rechtsanspruch bestehen dürfte.. Es ist auch möglich, dass eventuell anfallende Kosten der Elektroinstallation von der Kasse getragen werden.
 
Hallo sternemaker,

ein Gesetz oder eine Verordnung gibt es für so einen Fall nicht. Im Prinzip sollte jedoch ein Vermieter so viel Entgegenkommen zeigen, dass man keine Behörde einschalten muß.
Diese gibt es in jedem Bundesland, bei mir in Sachsen-Anhalt ist es ein www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=5710
auch viele Landkreise halten Behindertenbeauftragte für solche Fälle vor.
Und die Kosten könnte man wie oben schon bemerkt über die Kasse begleichen lassen.
Bis Du über Deine weiteren Rechte informiert? Hast Du einen Behindertenausweis?
Falls Fragen sind melde Dich, bzw. mache hier in der Rubrik einen Thread auf.
Hast Du oben schon die https://www.symptome.ch/threads/infothek-links.61269/ entdeckt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke James,
für Deine rasche Antwort .
Ich werde versuchen, weitere Argumente bzw. Verstärkung zu gewinnen.

LG Sternemaker
 
Leider gibt es keine gesetzliche Verpflichtungen, dass Behinderte das Recht gibt von den Versicherungen erwarten zu können dass sie in ihren Belangen unterstützt werden.
Ich weiss nicht ob der Gesetzgeber das schlicht und einfach ignoriert oder er zu faul ist dies zu behandeln.

Ich selbst leide seid einem schweren Arbeitsunfall (1996) unter sehr starken, aber sporadischen Schmerzen.

Das ziemlich dümmste was einem dabei passierten kann habe ich: mein Körper reagiert auf kaum auf Schmerzmittel, selbst Morphium bleibt bei mir völlig wirkungslos - wobei ich bei Letzterem irgendwie sogar froh drum bin.

Ich habe jedoch ende letztes Jahr herausgefunden dass die TCM, genauer die Akupunktur die schlimmsten Schmerzen reduzieren kann, teils kann ich damit sogar grössere Strecken (~4-5 Km) mit Unterbrüchen beinahe schmerzfrei laufen.

Gestern, am 28.07.2011 erhielt ich von der SUVA jedoch den Bescheid, dass TCM keine anerkannte Medizin sei - wie überheblich und borniert, ist TCM ja "nur" eine rund 3'000 Jahre alte Medizin - aber am Besten ihr lest den Brief der SUVA selber und macht euch ein eigenes Bild darüber.
 

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