Psychiatriegeschädigte

Zahira, ich glaube so unterschiedlich sind unsere Auffsassungen zum Suizid auch nicht.

Aber deine Geschichte hat mich inspiriert. Da musste ich an Prof . Manfred Lütz und sein Buch "IRRE! Wir behandeln die Falschen. Unser Problem sind die Normalen." denken. ( Musste kurz suchen ... ).

***********Zitat*****************

......

Wie in der Spätantike gilt : Wer nicht mehr glaubt, glaubt alles. Die Heidenangst ist zurückgekehrt. Um bloß nichts falsch zu machen, bependeln ausgewachsene Akademiker irgendwelche Gegenstände, um zu erfahren, was sie nun eigentlich tun sollten. Sie gehen zu Wahrsagerinnen oder lassen sich Karten legen. Man redet umstandslos mit Menschen im Jenseits, als säßen sie hier am Tisch, und hält sich dabei für robust normal, während im psychatrischen Krankenhaus um die Ecke die Medikamente erhöht werden, wenn ein Patient mal wieder Stimmen hört. Doch um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Zusammen mit Gleichgesinnten aus irgendwelchen blödsinnigen Gründen Menschen im Jenseits zum Reden zu zwingen, ist keine Krankheit. Es ist Blödsinn. Ganz normaler Blödsinn.


**********Zitatende***************(Hevorhebung durch mich )

Und nicht zu vergessen sein "Leitspruch" , den er mehrmals im Buch aufführt:

"Das Gegenteil von normal ist nicht krank, sondern außergewöhnlich"
 
da stell ich doch mal ganz provokant die frage:

wo liegt der unterschied zwischen einer sogenannten religiösen psychose und zb den weltreligionen?

ICh glaube es ist nur der kontext... hierzulande ist das christentum legitim .. ich darf sagen :gott hat meine hand geleitet.

wenn ICH sowas in meiner umgebung sagen würde , würde ich wohl nur schief angesehen und man würde mich fragen :" war das ein scherz?"
 
bevor jetzt ein aufschrei kommt sowas würde nie geschehen: doch ist es !

Es kommt kein Aufschrei.
Sowas geschieht am laufenden Band in Psychiatrien ;)
Dort ist alles und jeder vertreten...
Der kleine Geek durfte ja in seiner Welt bleiben, es ist ihm also nichts passiert.

Und "Bewegungsdrang" führt nicht in die geschlossene Abteilung eines Krankenhauses.

@Erik: Danke für dein Verständnis :). Ich bin in der Tat gegenüber Selbstmorddrohungen nicht tolerant und werde es auch nie sein. Dazu kenne ich zu viele Menschen, denen geholfen werden konnte und die heute dankbar und wieder froh sind.

Grüße von Anneke
 
Es kommt kein Aufschrei.
Sowas geschieht am laufenden Band in Psychiatrien ;)
Dort ist alles und jeder vertreten...
Der kleine Geek durfte ja in seiner Welt bleiben, es ist ihm also nichts passiert.

Und "Bewegungsdrang" führt nicht in die geschlossene Abteilung eines Krankenhauses.

@Erik: Danke für dein Verständnis :). Ich bin in der Tat gegenüber Selbstmorddrohungen nicht tolerant und werde es auch nie sein. Dazu kenne ich zu viele Menschen, denen geholfen werden konnte und die heute dankbar und wieder froh sind.

Grüße von Anneke
:))):))) genial....

der kleine geek sollte aus seiner welt raus und bewegungsdrang kann sehr wohl in die geschlossene führen...

deine blauäugigkeit möcht ich haben:))):)))

aber nach mir darfst auch du in deiner welt bleiben:zunge:
 
der kleine geek sollte aus seiner welt raus

Ach, so. Danke für den Hinweis. Da wäre ich nicht von selbst drauf gekommen ;).

wo liegt der unterschied zwischen einer sogenannten religiösen psychose und zb den weltreligionen?

hier eine Antwort darauf

Stellt man den normalen religiösen Glauben dem religiösen Wahn gegenüber, sind einige spezifische Unterschiede festzumachen. Der normale religiöse Glaube erlaubt eine realistische Selbsteinschätzung, beim religiösen Wahn wird diese durch eine überhebliche Selbsteinschätzung überlagert. Daneben ermöglicht der normale religiöse Glaube die innere Distanzierung und Infragestellung religiöser Inhalte, wohingegen im religiösen Wahn fixe Ideen die Gedankenwelt des Betroffenen bestimmen. Auch die Glaubensinhalte, die beim normalen religiösen Glauben denen der jeweiligen religiösen Gemeinschaft entsprechen, sind beim religiösen Wahn ohne jegliche Übereinstimmung und damit nicht überprüfbar.

oder

Die häufigsten Inhalte des religiösen Wahns sind die Überzeugung mit Gott in direkter Kommunikation zu stehen, oder ein neuer Jesus zu sein, der die Welt erlöst (religiöser Wahn mit Heilsauftrag).

Religiöser Wahn

Grüße von Anneke
 
hier eine Antwort darauf
Stellt man den normalen religiösen Glauben dem religiösen Wahn gegenüber, sind einige spezifische Unterschiede festzumachen. Der normale religiöse Glaube erlaubt eine realistische Selbsteinschätzung, beim religiösen Wahn wird diese durch eine überhebliche Selbsteinschätzung überlagert. Daneben ermöglicht der normale religiöse Glaube die innere Distanzierung und Infragestellung religiöser Inhalte, wohingegen im religiösen Wahn fixe Ideen die Gedankenwelt des Betroffenen bestimmen. Auch die Glaubensinhalte, die beim normalen religiösen Glauben denen der jeweiligen religiösen Gemeinschaft entsprechen, sind beim religiösen Wahn ohne jegliche Übereinstimmung und damit nicht überprüfbar.
oder
Die häufigsten Inhalte des religiösen Wahns sind die Überzeugung mit Gott in direkter Kommunikation zu stehen, oder ein neuer Jesus zu sein, der die Welt erlöst (religiöser Wahn mit Heilsauftrag).


Religiöser Wahn

Grüße von Anneke
Interessant.:D
Dann kann man jedem Betenden religiösen Wahn unterstellen, da er glaubt sich dadurch in direktem Kontakt mit Gott zu befinden. Deshalb betet er ja.:D
Dann müsste man insbesondere sehr grosse Teile der katholischen Kirche und ihrer gläubigen Mitglieder auf der Stelle wegen religiösem Wahn einweisen lassen.

Vielleicht solltest Du mal „Teufels Werk und Gottes Beitrag“ sehen.
Dabei geht es darum, wie die katholische Kirche den Fall einer jungen Frau, erzogen zu religiösem Wahn und Epileptikerin, dazu nutzte den Exorzismus wieder neu aufleben zu lassen. Einer der Hintermänner- der jetzige Papst. Die junge Frau hat das damals 1976 nicht überlebt.
Exorzismus ist längst nicht Vergangenheit - Pegnitz - nordbayern.de

“In Frankreich werden allein im Großraum Paris jährlich etwa 1.500 Exorzismen durchgeführt”, so der Jesuit und katholische Weltanschauungsbeauftragte des Bistums Würzburg, Alfred Singer, in einem Interview 31 Jahre nach dem Tod von Anneliese Michel (Main-Post, 9.7.2007). Doch auch in Deutschland finden weiterhin kirchliche “Teufelsaustreibungen” statt (siehe z. B. Aktuell unten).
Dabei wurden bei Exorzismen im Erzbistum Paderborn eigens ein erfahrener "Priester aus Bayern" eingesetzt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in diesem Zusammenhang auch Pfarrer Ernst Alt weiterhin tätig ist, einer der beiden Exorzisten von Anneliese Michel, der nach Zeugenaussagen bei einer Säuglingstaufe einen Exorzismus auf Lateinisch durchführte. Todesfalle Kirche - Warum musste Anneliese Michel sterben? - Exorzismus: Teufelsaustreibung in Deutschland - Römisch-katholische Exorzisten können "Teufel" und Dämonen nicht vertreiben
 
Der Link von Donau betrifft die Behandlung von psychisch kranken Straftätern, Menschen die anderen Schaden zugefügt haben. Das sollte selbstverständlich keine Rechtfertigung für Zwangsbehandlung sein.

Hallo Anneke,

wo steht auf der Seite, dass es nur um psychisch kranke Straftäter geht? Ich hab das gar nicht gelesen.

LG
Donau
 
Hallo Anneke,

wo steht auf der Seite, dass es nur um psychisch kranke Straftäter geht? Ich hab das gar nicht gelesen.

LG
Donau

Hallo Donau, gleich zu Beginn deines Links steht

SENSATION....SENSATION...

Karlsruhe, 15.4.2011 (2 BvR 882/09):
Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung bekannt gegeben, ob Zwangsbehandlung in der Forensik (Maßregelvollzug) zulässig ist oder nicht

...und darauf wird im weiteren Verlauf auf der Internetseite Bezug genommen.

Nur nebenbei:

Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke Straftäter untergebracht, die im Sinne der Paragrafen § 20 oder § 21 des Strafgesetzbuches als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten. Zudem besteht bei ihnen ein Zusammenhang zwischen Delikt und psychischer Störung und man schließt bei ihnen nicht aus, dass weitere Straftaten begangen werden.

Grüße von Anneke
 
Zitat nicht der papa Dann müsste man insbesondere sehr grosse Teile der katholischen Kirche und ihrer gläubigen Mitglieder auf der Stelle wegen religiösem Wahn einweisen lassen.

Nein, beten allein hat nichts mit Wahn zu tun. Ein Gesunder geht nicht davon aus in "direkter Kommunikation" mit Gott zu stehen. Er betet einfach und hofft. Jemand mit Wahn hört z. B. Gott antworten, erhält von ihm Aufträge, deutet jede Bewegung in seinem Leben als ein Zeichen Gottes und wird dadurch vollkommen zwanghaft.

Exzorzismus gehört aus meiner Sicht eigentlich ins Strafgesetzbuch und Exzorzisten sollte man durch einen Aufenthalt im Maßregelvollzug "den Teufel austreiben".

Grüße von Anneke
 
Reden wir hier aneinander vorbei?

Du schreibst
Ich quote deine letzte Bemerkung, die sich natürlich auf die darüberstehende Studie bezieht und darunter das Urteil der UN aus 2009.

Darauf antwortest Du mir oder jemand anderem, indem Du dich auf den Link Psychiatrie Erfahrene von Donau aus der Antipsychiatriebewegung beziehst und dich auf dieses Urteil beziehst:
Karlsruhe, 15.4.2011 (2 BvR 882/09):
Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung bekannt gegeben, ob Zwangsbehandlung in der Forensik (Maßregelvollzug) zulässig ist oder nicht - Zitat: "Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 6 Abs. 1 Satz 2 MVollzG Rh.-Pf. [Zwangsbehandlung] mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar und nichtig ist."

Weder in deiner Studie, noch in dem UN-Urteil von 2009, noch auf der Seite der Psychiatrieerfahrenen sind psychisch kranke Straftäter das Thema.

Das betreffende Urteil, auf das Du dich beziehst, soll nur klar machen, dass Zwangsbehandlung (auch das Vollpumpen mit Psychopharmaka) nicht einmal dann mit den Grundrechten vereinbar und eigentlich völlig unzulässig ist, wenn es sich um eine Strafbewehrte Handlung handelt.

Dein Unverständnis zeigt mMn. genau so deine Haltung dazu, wie viele andere deiner Beiträge hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo nicht der papa,

wir reden nicht aneinander vorbei.
Du verstehst mich sehr wohl.

Anneke
 
Hallo nicht der papa;

abschließend noch der Leitsatz des genannten Urteils:

Leitsätze

zum Beschluss des Zweiten Senats

vom 23. März 2011

- 2 BvR 882/09 -

1. Der schwerwiegende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG, der in der medizinischen Behandlung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen dessen natürlichen Willen liegt, kann auch zur Erreichung des Vollzugsziels gerechtfertigt sein.

2. Eine Zwangsbehandlung zur Erreichung des Vollzugsziels ist nur zulässig, wenn der Untergebrachte krankheitsbedingt zur Einsicht in die Behandlungsbedürftigkeit oder zum Handeln gemäß dieser Einsicht nicht fähig ist. Maßnahmen der Zwangsbehandlung dürfen nur als letztes Mittel und nur dann eingesetzt werden, wenn sie im Hinblick auf das Behandlungsziel, das ihren Einsatz rechtfertigt, Erfolg versprechen und für den Betroffenen nicht mit Belastungen verbunden sind, die außer Verhältnis zu dem erwartbaren Nutzen stehen. Zum Schutz der Grundrechte des Untergebrachten sind besondere verfahrensmäßige Sicherungen geboten.

3. Die wesentlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung bedürfen klarer und bestimmter gesetzlicher Regelung. Dies gilt auch für die Anforderungen an das Verfahren.


Damit ist deine Aussage

Das betreffende Urteil, auf das Du dich beziehst, soll nur klar machen, dass Zwangsbehandlung (auch das Vollpumpen mit Psychopharmaka) nicht einmal dann mit den Grundrechten vereinbar und eigentlich völlig unzulässig ist, wenn es sich um eine Strafbewehrte Handlung handelt.

leider nicht ganz korrekt. Zwangsbehandlungen werden nicht für obsolet erklärt, sondern sie bedürfen einer klaren gesetzlichen Regelung, um die Grundrechte der Betroffenen zu wahren. Sicher ein richtungsweisendes Urteil.

Und was die Informationen auf dieser Seite Psychiatrie Erfahrene anbelangt, so kann ich leider nur mit dem Kopf schütteln. Der Betreiber leugnet unter "FAQ (Antworten auf häufig gestellte Fragen) selbst psychische Erkrankungen. Zudem ist auf der Seite ständig von Verbrechern die Rede, von Nazis etc. Tut mir leid, das kann ich jedenfalls nicht ernst nehmen.

Jeder der fehldiagnostiziert und fehlbehandelt wird, was mit Sicherheit in den Psychiatrien und auch zu Hauf in anderen Bereichen der Medizin passiert, soll sein Recht bekommen. Aber nicht jede vermeintliche Fehldiagnose ist auch eine und nicht jede Zwangsbehandlung ist vollkommen falsch. Das einzusehen gelingt einem vielleicht erst, wenn man selbst engen Kontakt zu Betroffenen hatte. Früher habe ich es auch nicht wahrhaben wollen.

Schönen Sonntag noch,
Anneke
 
Du willst es nicht kapieren. Zwangsbehandlungen sind ein Menschenrechtsverstoss.

Es gab auch schon mal einen Schiessbefehl an der Mauer. Es war auch schon rechtens Juden wie Vieh zu behandeln und zu vergasen.:rolleyes:

Ich habe das Urteil schon vorher gelesen. Das lautet:
Dem ...klinikum ... wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, untersagt, die mit Bescheid vom 28. September 2006 angedrohte Zwangsbehandlung des Beschwerdeführers mit einem Neuroleptikum zu vollziehen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erstatten.

Was Du zitierst, da ist nur das Gesetz, dass gegen die UN-Menschenrechte verstösst.
 
Hallo Donau, gleich zu Beginn deines Links steht



...und darauf wird im weiteren Verlauf auf der Internetseite Bezug genommen.

Nur nebenbei:

Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke Straftäter untergebracht, die im Sinne der Paragrafen § 20 oder § 21 des Strafgesetzbuches als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten. Zudem besteht bei ihnen ein Zusammenhang zwischen Delikt und psychischer Störung und man schließt bei ihnen nicht aus, dass weitere Straftaten begangen werden.

Grüße von Anneke

Hallo Anneke,

ich bin der Meinung, dass es bei dem Link nicht nur um psychisch kranke Straftäter geht. Es gibt auf der Seite ja extra die Unterkategorien:

-Mit Psychiatrie hatte ich noch nie was zu tun
-Ich wurde zwangsdiagnostiziert
-Ich bin zwangseingewiesen
-Ich werde zwangsbehandelt
-Ich werde zwangsbetreut und
-Mir droht in einem Strafverfahren die Forensik

Nur der letzte Punkt hat direkt etwas mit psychisch kranken Straftätern zutun.

Unanbhängig davon finde ich auch nicht, dass psychisch kranke Straftäter etwas in der geschlossenen Psychiatrie zu suchen haben. Die Vorstellung, ich begäbe mich in größter Not in eine geschlossene Psychiatrie und würde dort auf Straftäter treffen (ob sie nun für das, was sie getan haben, schuldig gesprochen wurden oder nicht), finde ich persönlich ziemlich angsteinflößend.

LG
Donau
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Donau,

selbstverständlich ist dies nicht nur eine Seite für psychisch kranke Straftäter. Das ist offensichtlich ein Mißverständnis.
Geht man auf den Link, so ist dies auf dieser einzelnen Seite Thema.

Der Maßregelvollzug ist im Gefängnis. Keine Sorge ;).

:wave:
 
Also bei dem mehrfach zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht es ausschließlich um den Maßregelvollzug, speziell um das entsprechende Gesetz in Rheinland-Pfalz.

Die gesetzliche Regelung, auf Basis derer in Rheinland-Pfalz Zwangsbehandlungen angeordnet wurden, ist vom Bundesverfassungsgericht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar befunden worden , und damit nichtig. ( Ich meine das ein Rechtsdozent mal sagte, nichtig heißt "unwirksam von Anfang an", dies würde bedeuten, dass alle frühere Zwangsbehandlungen nicht rechtens waren und sich u.U. ein Schadensersatzanspruch für die Behandelten ergibt ).

Ich habe die Kurzfassung gerade nochmal gelesen. Da fiel mir das hier noch auf

"Dem Gesetzgeber ist es nicht prinzipiell verwehrt, solche Eingriffe zuzulassen. Dies gilt auch für eine Behandlung, die der Erreichung des Vollzugsziels dient, also darauf gerichtet ist, den Untergebrachten entlassungsfähig zu machen. Zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs kann das grundrechtlich geschützte Freiheitsinteresse des Untergebrachten selbst (Art. 2 Abs. 2 GG) geeignet sein, sofern der Untergebrachte zur Einsicht in die Schwere seiner Krankheit und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen oder zum Handeln gemäß solcher Einsicht krankheitsbedingt nicht fähig ist."

Der letzte Satz ist finde so schwammig formuliert, dass er jede spätere Interpretation zulässt.

Wie will ein vermeintlich psychisch kranker Patient ( oder Gefangener ) plausibel darlegen können, dass ihm nicht die Einsicht fehlt, dass er total eins an der Klatsche hat, und sich die Fachleute irren, wenn in Deutschland ( und anderswo ) man mit einem (Fach)-Titel so ziemlich jeden Stuss erzählen kann ???

Alles irgendwie sehr beunruhigend.


Eric
 
Hallo nicht der papa,

ich habe hier meine Meinung geäußert, nämlich die, dass ich Zwangsbehandlungen in bestimmten Fällen für notwendig erachte. Ich habe auf Fragen geantwortet und auf nachfragende Postings meine Auffassung begründet. Dass du meine Auffassung nicht teilst, damit kann ich leben.

Anneke
 
Hallo Donau,

selbstverständlich ist dies nicht nur eine Seite für psychisch kranke Straftäter. Das ist offensichtlich ein Mißverständnis.
Geht man auf den Link, so ist dies auf dieser einzelnen Seite Thema.

Ja, das war eindeutig ein Missverständnis. Du meintest die einzene Seite, ich meinte die ganze Website.

LG
Donau
 
Oben