EU erhöht Radioaktive Grenzwerte bei Lebensmitteln

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Per Eilverordnung hat die EU für aus Japan importierte Lebensmittel außergewöhnlich hohe Grenzwerte ausgerufen. Zwar gibt es derzeit keinen Anlass zur Sorge über belastete Produkte – dies rechtfertigt jedoch weder die lückenhafte Informationspolitik der Bundesregierung noch die hohen Grenzwerte....

Grenzwerte wie im nuklearen Notstand

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner betont, dass seit der Katastrophe „verstärkte Kontrollmaßnahmen“ und „spezielle Schutzstandards“ greifen – verschweigt gleichzeitig allerdings, dass für aus den betroffenen Gebieten in die EU importierte Lebensmittel neuerdings außergewöhnlich hohe Grenzwerte gelten. Die Öffentlichkeit wurde über diesen Schritt nicht informiert. Für bestimmte Produkte traten am vergangenen Wochenende EU-weit bis zu 20-fach höhere Grenzwerte in Kraft, als dies in der EU-Verordnung 733/2008 festgelegt ist. Dort gelten für Lebensmittel und Lebensmittelimporte bei Cäsium 134 und 137 üblicherweise Höchstwerte von 370 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von 600 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel.

Mit der neuen Eilverordnung 297/2011 hat die Europäische Kommission am 27. März 2011 diese Grenzen für Produkte aus den betroffenen japanischen Regionen deutlich heraufgesetzt: auf 400 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung, auf 1000 Becquerel/Kilogramm für Milchprodukte und auf 1250 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel. Bestimmte Produkte wie Fischöl oder Gewürze dürfen diesen Wert sogar um das Zehnfache übersteigen, also mit bis zu 12.500 Becquerel/Kilogramm belastet sein – ein 20-faches des bisherigen Limits...

Quelle + ganzer Text: EU: höhere Grenzwerte als nach Tschernobyl (https://www.foodwatch.de)

Das ist doch alles nicht mehr normal. Muss man sich denn das alles gefallen lassen??? :eek:
 
Wir haben schon in mehreren Threads darüber geschrieben.
Die Werte wurden mMn. bereits spätestens 2010 hochgesetzt. eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...184:FIN:DE:pDF

Danach gelten für alle Nahrungsmittel, die nicht in Anhang 2 aufgeführt sind, die Werte, die im Anhang 1 für Andere Nahrungsmittel außer Nahrungsmittel von geringer Bedeutung stehen.
Das sind dann
750 Bq/kg Strontiumisotope
2.000 Bq/kg Jodisotope
80 Bq/kg Alphateilchen emmitierender Plutoniumisotope und Transplutoniumelemente
1.250 Bq/kg alle übrigen Nuklide wie insbesondere Cäsium-134 und 137

Um Milch (Werte stehen in der pdf) müssen wir uns da wohl keine Gedanken machen, weil es wohl eher so ist, dass die Milch von uns bekommen. Und Babynahrung aus Japan (Werte stehen in der pdf). Nee. Hab ich hier noch nicht gesehen.

Für die im Anhang 2 stehenden Nahrungsmittel von geringer Bedeutung gelten, wie dort steht, die zehnfachen Werte dessen, was in Anhang 1 aufgeführt ist.
Das sind dann
7.500 Bq/kg Strontiumisotope
20.000 Bq/kg Jodisotope
800 Bq/kg Alphateilchen emmitierender Plutoniumisotope und Transplutoniumelemente
12.500 Bq/kg alle übrigen Nuklide wie insbesondere Cäsium-134 und 137
für alle in diesem Abschnitt aufgeführten Lebensmittel wie Tee, Knoblauch, Trüffel, Kapern, Süsskartoffel, Pflanzen, Gewürze, Öle, Kaviar, Kakao, Vitamine, Früchte, Hefen, Mehl, Gemüse, Nüsse, etc.
(Details siehe pdf.)

Das passt dann ganz nebenbei genau zu den 12.500 Bq/kg Cäsiumbelastung die in einigen Medien für Öle und Gewürze thematisiert wurden und im Detail bei den in der pdf aufgeführten Werten stimmen die Werte auch mit den genannten. Liest sich für mich insgesamt viel krasser als die wenigen allgemein veröffentlichten Werte.

England, Österreich und Frankreich haben jedenfalls bereits Einspruch dagegen erhoben.

Die EU führt o,o5% ihrer Nahrungsmittel aus Japan ein und diese Werte gelten, sofern sie nicht auf Druck der Länder zurückgenommen werden müssen, für 3 Monate.
Dabei könnte sie auf die o,o5% derzeit auch gut verzichten.
 
Ja genau, die Lebensmittel aus Japan würden nicht unbedingt gebraucht werden.

Danke für die Information mit den Grenzwerten von 2010. Das ganze mit den Grenzwerten ist halt so ne scheinheilige sache wie wir ja alle wissen. Ein Persilschein um ungeniert so weiter zu machen wie bisher und sollte es noch schlimmer werden (was meist der fall ist) dann werden die Grenzwerte halt nach oben korrigiert.

Wenn wir niht langsam anfangen mal grundlegende Sachen zu ändern dann wird es sehr schwer das Ruder irgendwann noch rumzureissen.

Der Cocktail dessen dem wir täglich ausgesezt sind wird und wird nicht kleiner...

lg
adac
 
Ist dir aufgefallen, dass auf der von dir geposteten Seite die Links mit den verschiedenen Verordnungen entfernt wurden?

Da gab es auch eine Verordnung, die erst in 2008 verfasst wurde. Deshalb setze ich sie hier mal rein. Passt auf. Clematis hat Recht.
VERORDNUNG (EG) NR. 733/2008 DES RATES vom 15. Juli 2008 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:201:0001:0007:DE:PDF

Das heisst- offensichtlich kamen sie mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung (EURATOM) des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (kodifizierte Fassung) von 2007, der übrigens die gleichen Werte wie der Vorschlag von 2010 enthält, nicht durch oder er war gleich ein Voschlag für Maximalwerte im Fall eines weiteren schweren atomaren Zwischenfalls innerhalb der EU.

Daher dann der Vorschlag für eine Verordnung (EURATOM) des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (Neufassung) von 2010, den ich unten gepostet habe und anscheinend die Werte enthält, auf die sich alle beziehen.
EUR-Lex - Simple search

Dazwischen wurde am 18.Juni 2009 ein neues Papier verfasst, dass auf Seite 4 und 5 das Entscheidende aufführt.
Schließlich ist daran zu erinnern, dass gemäß der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/8712 des Rates im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation mittels einer Verordnung der Kommission weitere, allgemeinere Beschränkungen erlassen werden können. Sollte dieser Fall eintreten, würden diese Beschränkungen von denen der Verordnung (EG) Nr. 733/2008 abweichen. Daher ist die Bestimmung aufrechtzuerhalten, dass letztere Verordnung bei Inkrafttreten der erstgenannten automatisch aufgehoben wird.
und auf der letzten Seite dann das dazu notwendige
Artikel 1

Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 733/2008 erhält folgende Fassung:
„Ihre Geltungsdauer endet
am 31. März 2020, es sei denn, der Rat fasst vor diesem Zeitpunkt einen
anderslautenden Beschluss, insbesondere wenn die in Artikel 4 genannte Liste der ausgeschlossenen Erzeugnisse alle für die menschliche Ernährung geeigneten Erzeugnisse umfasst, auf die diese Verordnung Anwendung findet;

mit Inkrafttreten einer Verordnung der Kommission im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87, wenn diese vor dem 31. März 2020 in Kraft tritt.“
Heisst man hat sich in diesem Papier darauf geeinigt, dass die Verordnung/Werte von 2008 für die aus Tschernobyl eingeführten Nahrungsmittel noch 10 Jahre länger gelten sollten, da die Werte immer noch sehr hoch sind, aber gleichzeitig für den Fall eines Gaus innerhalb der EU darauf geeinigt, dass höhere Grenzwerte gültig sein können, die die EU-Kommission festlegen kann. https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0276:FIN:DE:PDF

So und jetzt der Punkt, warum ich das so genau recherchiert habe.;)

MainzConrad gegen höhere Cäsium-Grenzwerte

Verbraucherschutz-Ministerin Margit Conrad (SPD) protestiert gegen Pläne der EU, die Cäsium-Grenzwerte für Lebensmittelimporte aus Japan heraufzusetzen. Eine entsprechende Eilverordnung der Europäischen Union sollte nach Angaben Conrads am Samstag in Kraft treten.

www.swr.de/-/id=7819080





Nach dieser Verordnung dürfen laut Conrad Waren wie Gemüse, Fleisch, Fisch und Getreide bis zu einem Höchstwert von 1.250 Becquerel an Cäsium 134 und Cäsium 137 pro Kilo in Verkehr gebracht werden. Damit könnten Waren mit einer radioaktiven Belastung bis zu diesem höheren Wert aus Japan importiert werden und auf den europäischen und deutschen Markt kommen.
"Dies ist doppelt so hoch wie der Grenzwert für Produkte in Deutschland, die nach der Tschernobyl-Katastrophe auch heute noch erhöhte Radiocäsiumgehalte aufweisen", kritisierte Conrad am Freitag.
Der nach Tschernobyl festgelegte Höchstwert von 600 Becquerel je Kilo gelte immer noch. Wildschweine, etwa aus dem Pfälzerwald, dürften nicht mit höheren Werten auf den Markt gebracht werden.
"Nicht akzeptabel"

Conrad forderte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) auf, dafür zu sorgen, dass die europäischen Grenzwerte, die seit Tschernobyl für inländische und europäische Lebensmittel gelten, auch für aus Japan importierte Waren verbindlich sind. "Es ist niemandem klarzumachen, wieso für Produkte aus Japan ein doppelt so hoher Grenzwert gilt. Dies ist nicht akzeptabel," so Conrad.
Widerspruch aus Berlin

Das Bundeslandwirtschaftsministerium widersprach: "Leider gibt es keinen Grenzwert für billige Wahlkampfmanöver. Frau Conrad hat keine Ahnung", hieß es aus Berlin. Die Grenzwerte, die jetzt von der EU europaweit in Kraft gesetzt würden, entsprächen den international verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie seien international wie national anerkannt und im übrigen auch von der damaligen rot-grünen Bundesregierung nicht infrage gestellt worden.
Für mögliche Importe aus Japan seien die Sicherheitsmaßnahmen in allen EU-Mitgliedstaaten Ende dieser Woche deutlich verschärft worden. Künftig würden alle Lebensmittellieferungen aus Japan an den Außenkontrollstellen der EU überprüft.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich am Donnerstag auf Zwangskontrollen für Lebensmittel aus zwölf japanischen Präfekturen verständigt. Die Waren müssen bereits in Japan auf Radioaktivität getestet werden. Über das Ergebnis wird ein Gesundheitszertifikat verlangt. Die neuen Regeln sollen an diesem Wochenende in Kraft treten.

Letzte Änderung am: 26.03.2011, 09.29 Uhr

Mainz: Conrad gegen höhere Cäsium-Grenzwerte - Nachrichten :: Rheinland-Pfalz | SWR.de
So viel zur Vertrauenswürdigkeit der Antiatomkraftparteien CDU/CSU/FDP und der EU.

Die verraten und verkaufen gerade Mal wieder ihre Mitglieder.:bier:
Uns.:wave:
Ich hab gerade sowas von die Schnauze voll von dieser Regierung.:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist dir aufgefallen, dass auf der von dir geposteten Seite die Links mit den verschiedenen Verordnungen entfernt wurden?

Hallo nicht der papa,

auf wessen Seite wurden die Links entfernt?

Den folgenden von Dir zitierten Passus muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Dementis en gros, dann sich selbst widersprechende Aussagen. Noch nicht einmal LÜGEN können sie richtig. Daß sie sonst auch nicht viel können unterstelle ich einfach mal.

Widerspruch aus Berlin

Das Bundeslandwirtschaftsministerium widersprach: "Leider gibt es keinen Grenzwert für billige Wahlkampfmanöver. Frau Conrad hat keine Ahnung", hieß es aus Berlin. Die Grenzwerte, die jetzt von der EU europaweit in Kraft gesetzt würden, entsprächen den international verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie seien international wie national anerkannt und im übrigen auch von der damaligen rot-grünen Bundesregierung nicht infrage gestellt worden.
Für mögliche Importe aus Japan seien die Sicherheitsmaßnahmen in allen EU-Mitgliedstaaten Ende dieser Woche deutlich verschärft worden. Künftig würden alle Lebensmittellieferungen aus Japan an den Außenkontrollstellen der EU überprüft.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich am Donnerstag auf Zwangskontrollen für Lebensmittel aus zwölf japanischen Präfekturen verständigt. Die Waren müssen bereits in Japan auf Radioaktivität getestet werden. Über das Ergebnis wird ein Gesundheitszertifikat verlangt. Die neuen Regeln sollen an diesem Wochenende in Kraft treten.

Letzte Änderung am: 26.03.2011, 09.29 Uhr

Danke für die öffentliche Korrektur - weiß ich zu schätzen! Allerdings hätte ich lieber Unrecht gehabt, wenn die Werte dann niedriger wären...

Deine Korrektur ist übrigens etwas, das Größe zeigt, eine Eigenschaft die man bei ALLEN Regierungen und Politikern bitterlich vermißt. Die machen doch NIE Fehler, immer nur die Anderen.

Und ich kann verstehen, daß Du nun endlich die Nase gestrichen voll hast von Merkel und Co. Bei mir war sie schon vor geraumer Zeit voll - spätestens nach dem Rededuell vor der letzten Wahl: Merkel v/s Steinmeier! Wie Merkel mit ihrem Geblubber und BlahBlah, besonders im Gegensatz zu Steinmeiers Sachlichkeit und Faktenwissen, danach noch eine einzige Stimme ergattern konnte, kann ich überhaupt nicht verstehen.

Liebe Grüße an Dich, es kann nur noch schlimmer werden ;),
Clematis23
 
Das Perverse ist das die Grenzwerte in der EU nun deutlich höher sind als in Japan selber, d. h. Lebensmittel die in Japan wegen Verstrahlung vernichtet werden müßten, könnten jetzt problemlos nach Deutschland eingeführt und verkauft werden. Vielen Dank noch an unsere Verbraucherschutzministerin :schlag:

Beispiel für Milch:

Japan: 200 Becquerel pro Kilogramm
EU: 1000 Becquerel pro Kilogramm

Strahlengrenzwerte für Lebensmittel in Japan nun niedriger als in der EU
 
Die Lage ist und bleibt extrem gefährlich und unberechenbar.


Neue Sondervorschriften: Zu hohe Strahlen-Grenzwerte in Europa!

Die EU hat sich dafür entschieden, Lebensmittel in den Handel zu lassen, die sogar in Japan als zu hoch verstrahlt gelten! Diese Grenzwerterhöhung, mit der Begründung einer „nuklearen Notsituation“, ist für Europa nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel. Offenbar soll der Handel mit Japan nicht gestört werden, der gesundheitliche Verbraucherschutz steht hinten an. Dadurch mutet Europa seiner Bevölkerung hoch belastete Lebensmittel zu! Die EU-Grenzwerte sind im Schnitt doppelt so hoch wie die in Japan. Denn klammheimlich traten in Europa am 27.3.2011 Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Japan in Kraft. Diese EU-Verordnung lässt zu, dass nach nuklearen Notständen die Höchstgrenzen angehoben werden, erstmal bis zum 30.7.2011. In Tabelle 1 werden die Werte gegenüber gestellt. Diese unangemessene Erhöhung zeigt wieder einmal: Grenzwerte sind oft nicht toxikologisch begründet, sondern stellen ein Zugeständnis an die Verstrahlung nach Nuklearkatastrophen dar.

Japan könnte die hochbelasteten Lebenmsittel in die EU „entsorgen“.

weiter lesen


Verbraucherzentrale Hamburg | Radioaktivität in Lebensmitteln






Es kann einem richtig schlecht werden, wenn man sieht wie FDP,CSU, CDU und die EU uns Bürger regelrecht verheizen möchten.
 
Diese unangemessene Erhöhung zeigt wieder einmal: Grenzwerte sind oft nicht toxikologisch begründet, sondern stellen ein Zugeständnis an die Verstrahlung nach Nuklearkatastrophen dar.

Super statement Dora, genauso sehe ich das auch.
Die Scheinheiligkeit bei allen Grenzwerten stinkt zum Himmel. Sobald die Privaten und die Politik Geld riecht ist der Grenzwert von Gestern von Gestern.

Egal ob Schwermetalle, Elektrosmog oder eben sogar Radioaktivität...der Verbraucher wird seid Jahrzehnten verarscht und vergiftet. Und die jahrzentelange einseitige Propaganda im Fernsehen und in den Zeitungen hat dies alles erst ermöglicht.
Zum Glück gibt es Internet und Leute wie Euch. Irgendwann reissen wir das Ruder wieder rum!

lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Clematis, die Links auf der Seite von foodwatch, die unten gepostet ist.

Aber dafür stehen heute mehr Links auf der Seite und auch die Listen mit den neuen Grenzwerten. Zwar mit den Werten nach dem von mir geposteten Vorschlag, aber als Verordnungen von 1989.:confused:
EU: Höhere Grenzwerte für Produkte aus Japan

Dazu fällt mir doch glatt ein, dass ich auf Nischkas Beitrag die beiden Verordnungen posten wollte. Aber die eine Verordnung enthielt keine Werte. Glaube so ging es dir auch.
So auch nachzulesen hier:
[SIZE=+2]Geltendes Gemeinschaftsrecht[/SIZE]

[SIZE=+1]Dokument 389R2219[/SIZE]
Kapitel des Fundstellennachweises, in denen dieses Dokument zu finden ist:
EUR-Lex: 15.20.30 Schutz der Gesundheit und der Sicherheit
11.60.30.30 Gemeinsame Ausfuhrregelung

389R2219
Verordnung (EWG) Nr. 2219/89 des Rates vom 18. Juli 1989 ueber besondere Bedingungen fuer die Ausfuhr von Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation
Amtsblatt nr. L 211 vom 22/07/1989 S. 0004 - 0005
Finnische Sonderausgabe...: Kapitel 15 Band 9 S. 88
Schwedische Sonderausgabe...: Kapitel 15 Band 9 S. 88


Text:

*****
VERORDNUNG (EWG) Nr. 2219/89 DES RATES
vom 18. Juli 1989
über besondere Bedingungen für die Ausfuhr von Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation
DER RAT DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,
auf Vorschlag der Kommission (1),
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Gemäß der Entscheidung 87/600/Euratom des Rates vom 14. Dezember 1987 über Gemeinschaftsvereinbarungen für den beschleunigten Informationsaustausch im Fall einer radiologischen Notstandssituation (2) bzw. gemäß dem Übereinkommen der Internationalen Atomenergieorganisation (IÄO) vom 26. September 1986 über die schnelle Unterrichtung bei nuklearen Unfällen wird die Kommission bei einem nuklearen Unfall oder bei ungewöhnlich hohen Strahlungswerten unterrichtet.
Der Rat hat die Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (3), geändert durch die Verordnung (Euratom) Nr. 2218/89 (4) erlassen.
Die in der vorgenannten Verordnung festgelegten Höchstwerte berücksichtigen in gebührender Weise die neuesten, zur Zeit auf internationaler Ebene verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und tragen der Tatsache Rechnung, daß eine Auseinanderentwicklung der Vorschriften auf internationaler Ebene vermieden werden muß.
Die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. Dezember 1987 anläßlich des Erlasses der genannten Verordnung sieht die Verabschiedung einer besonderen Verordnung für die Ausfuhr von Nahrungsmitteln vor.
Es ist nicht vertretbar, im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation Erzeugnisse, deren Kontaminationsgrad die für die zum Verbrauch in der Gemeinschaft bestimmten Erzeugnisse festgesetzten Höchstwerte überschreitet, zur Ausfuhr in Drittländer zuzulassen, und es ist unter derartigen besonderen Umständen in der Praxis schwierig, die Erzeugnisse je nach ihrer Bestimmung unterschiedlich zu behandeln.
Die Ausfuhrvorschriften müssen auch für Futtermittel gelten, da diese Erzeugnisse aus Gründen der öffentlichen Gesundheit Gegenstand der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 sind.
Es ist daher angebracht, die Ausfuhrbedingungen für Nahrungsmittel und Futtermittel im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation festzulegen und die in der vorgenannten Verordnung festgelegten Höchstwerte an Radioaktivität auf diese Erzeugnisse anzuwenden -
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Diese Verordnung legt die Bedingungen für die Ausfuhr von Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation, die zu einer erheblichen radioaktiven Kontamination von Nahrungsmitteln oder Futtermitteln führen können, fest.
(2) Nahrungsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Erzeugnisse, die unmittelbar oder nach Verarbeitung für den menschlichen Verzehr bestimmt sind; Futtermittel im Sinne dieser Verordnung sind Erzeugnisse, die nur für den tierischen Verzehr bestimmt sind.
Artikel 2
Nahrungsmittel und Futtermittel, deren radioaktive Kontamination über den Höchstwerten liegt, die gemäß den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 Anwendung finden, dürfen nicht ausgeführt werden.
Artikel 3
Die Mitgliedstaaten überwachen die Einhaltung der in Artikel 2 genannten Höchstwerte.
Artikel 4
Jeder Mitgliedstaat übermittelt der Kommission alle Informationen über die Anwendung dieser Verordnung und teilt ihr insbesondere die Fälle mit, in denen die Höchstwerte nicht eingehalten worden sind. Die Kommission übermittelt diese Informationen den anderen Mitgliedstaaten.
Artikel 5
Die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung werden nach dem Verfahren des Artikels 7 der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 festgelegt. Zu diesem Zweck wird ein Ad-hoc-Ausschuß eingesetzt.
Artikel 6
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 1989.
Im Namen des Rates
Der Präsident
R. DUMAS
(1) ABl. Nr. C 214 vom 16. 8. 1988, S. 31.
(2) ABl. Nr. L 371 vom 30. 12. 1987, S. 76.
(3) ABl. Nr. L 371 vom 30. 12. 1987, S. 11.
(4) Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.

Ende des Dokuments

Dokument geliefert am: 19/02/2001 EUR-Lex: Geltendes Gemeinschaftsrecht - Dokument 389R2219
Aber plötzlich enthält sie Werte. Ein Schalk, wer da was Böses denkt.

Man muss sich das mal überlegen. Sie verlängern 2009 die Laufzeit mit den bekannten Grenzwerten für Tschernobyl auf 2020 und nutzen diese Verlängerung um sich von allen Ländern freie Hand für eine erhöhte Freigabe im Notfall geben zu lassen.
Wann denn eigentlich? Doch erst im Okt. 2010, wie der pdf von foodwatch zu entnehmen?:confused: und erhöhen nun, als hätten wir den atomaren Notfall um die Ecke. Bekommen ihnen noch nicht genug Leute Krebs oder wie?

Da einige Länder dem widersprochen haben scheinen nicht nur wir von der EU-Umsetzung überrascht zu sein.:idee:
 
Das Perverse ist das die Grenzwerte in der EU nun deutlich höher sind als in Japan selber, d. h. Lebensmittel die in Japan wegen Verstrahlung vernichtet werden müßten, könnten jetzt problemlos nach Deutschland eingeführt und verkauft werden. Vielen Dank noch an unsere Verbraucherschutzministerin :schlag:
Beispiel für Milch:
Japan: 200 Becquerel pro Kilogramm
EU: 1000 Becquerel pro Kilogramm
Strahlengrenzwerte für Lebensmittel in Japan nun niedriger als in der EU

Hallo Kater07,

die haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank! Das, was da getrieben wird, ist ein Verbrechen an der Menschheit und verantwortlich sind AUCH:
EU-Kommission :schlag:
EU-Parlament :schlag:
EURATOM :schlag:
Merkel und Regierung :schlag:
Weitere EU-Regierungen :schlag:

Was für Typen sind das eigentlich, die da in sog. verantwortlichen Positionen sitzen? Jedenfalls kann ich dabei keine Spur von Verantwortungsbewußtsein entdecken. Die gehören meinem Empfinden nach alle zusammen hinter schwedische Gardinen - auf ewig!

Gruß,
Clematis23
 
Mal davon abgesehen das wir auf Produkte von Japan verzichten können...bin ich mir nicht sicher ob die Werte aus Japan korrekt sind. Denn die können auf den Export nicht verzichten. Die widersprüchlichen Berichte über Grenzwerte bereiten mir Magenschmerzen. Genau in dem Gebiet Fukushima war der Gemüseanbau....
Natürlich ist der ins Meer gespült worden..Wenn man nicht mal bereit ist die Menschen aus dem 20 Km Radius zu entfernen, traue ich keinem Ergebnis mehr, was von dort kommt. Nicht vergessen, Japan ist/war eine mächtige Wirtschaft.
Die Messungen Europaweit waren ja auch nicht lustig.

LG Difi
 
Hallo nicht der papa,

Du machst Dir ja ungeheure Mühe, den ganzen Verordnungen auf die Schliche zu kommen, vermutlich weißt Du inzwischen besser Bescheid als die Parlamentarier im EU-Parlament und die Kommissare der EU. Wir sollten Dich dort hin schicken, um denen mal den Kopf zu waschen - ;) Und das meine ich keineswegs ironisch.

Jetzt werden - so ganz plötzlich - aus heiterem Himmel, neue wissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen, von denen vorher noch nie jemand etwas gehört hat, die höhere Grenzwerte als harmlos deklarieren. Das ENDLOSE Manipulieren der Grenzwerte, immer stramm gemäß den Wünschen der Atomlobby (und nicht nur dieser) - dazu fallen mir nur noch Kraftausdrücke ein, die ich selbst in diesem toleranten Forum nicht mehr aussprechen kann.

Der Atomlobby sei Dank :eek:, gekauften Wissenschaftlern sei Dank :eek:, gekauften Politikern sei Dank :eek: - denn so blöd können weder Wissenschaftler noch Politiker sein, als daß sie dieses Grenzwertespiel nicht durchschauen.

Gehören diese Menschen noch der menschlichen Gattung an? Aber wohin einordnen? Jede andere Einordnung wäre eine Beleidigung für die andere Gattung, denn selbst im Tierreich geht es überall menschlicher zu.

Demnächst erklären sie uns noch, selbstverständlich nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen :eek:), ein Kilo Plutonium unter jedem Bett wäre ausgesprochen gesundheitsfördernd...:mad:

Gruß,
Clematis23
 
Wie schon geschrieben...es gibt keine Lebensmittel mehr im Bereich von Fukushima . Fisch von dort würde ich nicht essen. Es geht nicht um hausgemachte Grenzwerte. Denkt bitte auch an die japanische Bevölkerung. Länder, die wirklich nah am Geschehen leben. Deren Grenzwerte für Lebensmittel ist was? Sich aushungern?

Mich nicht falsch verstehen. Habe mitleidiges Lächeln bei Tschernobyl kassiert. Wir sind auf die Straße gegangen. Nichts, Nada, Nunca, Niet.

Noch heute misst man bei Wildschweinen radioaktive Werte. Da gibt es keinen politischen Knopf zum Ausschalten. Schon mal gar nicht über Gesetze. Hier gibt es nur ein Umdenken. Das ist unsere Chance.

LG, Difi
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn wir schimpfen bringt uns das keinen Schritt weiter, nur gemeinsam können wir etwas bewegen.

Ich habe bereits den Stein ins Rollen gebracht und es an wichtige Personen
in der Politik Etage weiter geleitet.

Auch die Verbraucherministerin gehört von ihrem Amt enthoben.

Zur EU, ich finde es unverantwortlich, dass sie hier mit spielt.
Da die EU ansonsten mit ihren Auflagen eigentlich nicht so zimperlich ist.



Asiatische Produkten tauchen bereits bei den T. auf, wohl ein Zeichen dafür, dass der Kunde sie nicht mehr kauft.


Für wie blöd werden die Menschen eigentlich gehalten?


Kein Wunder wenn es zu Krankheiten kommen kann, mit denen unsere Mediziner schlichtweg überfordert sind.
 
Dora, Du scheinst ja gute Verbindungen zu haben.:D

Nachricht von heute Sonntag
Aigner will niedrigere Richtwerte für die EU

Tatsache ist, dass die EU zwei Verordnungen (VO) hat, in denen Lebensmittel-Grenzwerte bestimmt werden, die VO 733 und die Regulierung 3954. Die VO 733 wurde nach dem Atomunfall von Tschernobyl erlassen. Sie bezieht sich auf Waren, die Deutschland aus Staaten einführt, die unweit von Tschernobyl liegen. VO 733 weist nur für Cäsium 134 und Cäsium 137 Werte aus. Brüssel hat mit Blick auf Japan nicht VO 733, sondern die Norm 3954 angewandt. Sie ist für einen nuklearen Notfall gedacht, wie er jetzt in Fukushima eintrat. Deshalb weist 3954 nicht nur Cäsiumwerte, sondern auch Werte für Strontium, Jod und Plutonium auf. Wie von Foodwatch festgestellt, sind die Cäsiumwerte in 3954 höher als die Cäsiumwerte, die VO 733 ausweist.

Aus Sicht der Europäischen Kommission kann von einer politisch motivierten Heraufsetzung aber keine Rede sein. Bevor die EU-Kommission 3954 anwandte, habe für japanische Waren kein Grenzwert gegolten. Zudem stelle nur 3954 auf die ganze Bandbreite an radioaktiven Stoffen ab, die in Japan eine Gefahr darstellten – auch auf Belastungen mit Jod.

Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) tritt dafür ein, dass Brüssel nur einen Cäsium-Grenzwert bestimmtund zwar aus Gründen des Verbraucherschutzes den niedrigeren. Deutschland: Grenzwerte für Sojasoße aus Japan - badische-zeitung.de
Wobei ich mich jetzt nach diesem für die CDU zur Zeit typischen Wendemanöver erst Recht frage, was das eigentlich im Detail bedeutet.

Möchte man die Sache jetzt so umgehen, das die anderen Werte dann erst gar nicht getestet werden, weil für sie kein Grenzwert bestimmt wurde oder wie ist das jetzt eigentlich genau? Blöd frag.

Also wenn für Lebensmittel
750 Bq/kg Strontiumisotope
2.000 Bq/kg Jodisotope
80 Bq/kg Alphateilchen emmitierender Plutoniumisotope und Transplutoniumelemente
1.250 Bq/kg alle übrigen Nuklide wie insbesondere Cäsium-134 und 137
definiert wurden,
dann sind die anderen Isotope ja sicher auch drin, wenn keine Grenzwerte dafür festgelegt werden, sondern nur einer für Cäsium definiert wird.

Und sind die dann prozentual weniger drin, wenn der Cäsiumgehalt geringer ist oder kommt es darauf an, wieviel Strontium/Plutonium/Jod die Stelle abbekommen hat wo z.B. der Knoblauch drauf gewachsen ist?:confused:

Ich glaube, ich habe immer noch ein schwerwiegendes und mittlerweile weiter gewachsenes Vertrauensproblem.:cool:
 
Dora...da muss ich dir Recht geben...
Wenn wir schimpfen bringt uns das keinen Schritt weiter, nur gemeinsam können wir etwas bewegen.

So schlimm es ist..hier gibt es einen Ansatz. Auch hier in Lateinamerika wird einiges unternommen.

Himmel...wie blöd hält man die Japaner? Sie haben ein anderes Denken. Warum auch nicht? Persönlich respektiere ich jede Denkweise. Und mal ehrlich ...mit dem Restrisiko..haben wir uns weltweit einlullen lassen.

Wir müssen globaler denken. Denn Dütschland könnte alle Kraftwerke abstellen, dann strahlt weiterhin der Rest Europa.

LG, Difi
 
Guten Morgen

Was ist mit Knoblauch, Ingwer, Fische aus dem Pazifik, Alge, Meersalz, Soja u.s.w.


Vielleicht können wir zusammen mal eine Liste mit den gefährdeten Produkten aufstellen?
 
Dora, wie soll das gehen mit der Liste, wenn wir Verbraucher weiterhin beschissen und belogen werden? Niemand würde freiwillig etwas aus Japan kaufen. Doch ich fürchte, der Dreck landet doch wieder in unserem Kochtopf, weil wir eben nicht aufgeklärt werden...
 
Hallo Sonnenblume,

ich denke, wir haben schon Einfluss darauf, was wir kaufen - oder auch nicht.

Wenn man sich an regionale Produkte hält, kann eigentlich kaum etwas aus Japan einfließen:confused:...

Liebe Grüße,
Malve
 
Mal eine Nachricht in einem schweizer Forum, die auch aus der Schweiz ist.
3.4.2011 10.49 Uhr



Japan: Kritik an Schweiz
Im Zusammenhang mit der Atomkatastrophe in Fukushima hat der japanische Botschafter in Bern das Verhalten der Schweiz kritisiert.

Die Schweiz habe überreagiert, als sie die Importkontrolle für japanische Produkte verschärft habe. Dasselbe gelte auch für den Beginn der Katastrophe am 11. März, als die Swiss einige Flüge nach Japan abgesagt hatte.

Das sagte Japans Botschafter Komatsu, in der Schweiz in einem Interview mit der Zeitung «Sonntag».


Seit vergangenem Donnerstag dürfen nur noch Lebensmittelsendungen in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie von den japanischen Behörden offiziell als unbedenklich deklariert wurden. Auch die EU hat dieses Vorgehen gewählt.
Quelle
 
Oben