Schwerbehindertenrecht wer kennt sich aus?

mein antrag wurde abgelehnt und muss nun widerspruch einlegen.
irgendwie finde ich solche entscheidungen immerwieder als am leben vorbei,
sei es die pflegeversicherung und ihr einstufung oder eben hier die ablehnung.
während ich vor ein paar tagen gesagt bekommen habe, dass eigentlich nur noch eine berentung bleibt, entscheidet zur gleichen zeit ein begutachter, dass es bei 50 prozent bleibt.
also widerspruch einlegen.wenn ich voll und zufrieden(mit mir) arbeiten könnte wäre mir das viel lieber als jedes prozent von dem man unbekannterweise meint, dass diese die richtige entscheidung wäre.
also widerspruch ohne begründung einreichen:mad:
 
Richtig!

Es ist immer wieder das gleiche zermürbende (Trauer-)Spiel. Ich drück Dir die Daumen und bleibe stark!
 
Ich habe keine Ahnung, nach welchem Ermässen, dies Heute
beurteilt wird? Es soll sich keiner so einfach vorstellen.

Mir wurde im letzten Jahr 90% anerkannt, kann es aber nur an der Steuer gelten machen. Da mein Steuersatz jedoch diese Voraussetzungen nicht erfüllen, habe ich keinerlei Vergünstigungen.


Bei einem Einspruch sollte man sich auch nicht allzu viel versprechen.

Vor dem Sozialgericht wird nämlich nur über die Höhe der Prozente,
beziehungsweise den Einzelnen Werten entschieden, so der VDK.


Werten sind z.B. RF, BL, H, G, u.s.w.



Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.


Wünsche viel Erfolg!
 
Liebe Dora,
ich habe gerade Deinen Bericht hier gelesen, u. a. auch
Mir wurde im letzten Jahr 90% anerkannt, kann es aber nur an der Steuer gelten machen. Da mein Steuersatz jedoch diese Voraussetzungen nicht erfüllen, habe ich keinerlei Vergünstigungen.
Ich verstehe nur nicht, dass es nur für die Steuer reicht? Bei mir seh ich das ja ein, da ich "nur" 50 % habe und auch schon seit 2005 gerichtlich auch um eine Erhöhung kämpfe (ferner auch um eine Rente).
Okay, bei mir würde dann auch das "G" zum Tragen kommen. Aber, dass Du bei 90 % keine sonstigen Vergünstigungen hast - das ist mir unverständlich! :rolleyes:Ich komme ja schon in Museen, Kinos, Schwimmbäder und auch im Zoo günstiger = als Kind rein!:cool:

Ferner schließe ich mich Deinem Auszug hier .....
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.


Wünsche viel Erfolg!
an, denn Mut zum Kampf um Gerechtigkeit sowie ein zähes Nervenkostüm ist gefragt. Ich sage mir immer wieder:
Was lange währt, wird gut!!!!

Also, Ihr da, die Ihr auch kämpft: durchhalten und immer widersprechen!
Viel Glück Euch Allen
toi toi toi


lieben Gruß
Marina
 
Hallo!

Wir haben noch einen weiteren Thread https://www.symptome.ch/threads/hilfen-fuer-menschen-mit-behinderungen-und-deren-angehoerige.8028/, der sich mit rechtlichen Fragen bei Schwerbehinderung beschäftigt. Ich kopiere hier mal eine Passage aus meinem Posting herein, eventuell hilft es Dora und anderen Menschen mit Behinderung weiter:

"Ab einem GdB von 50% kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Der Antragssteller muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Zunächst erhält man einen auf 5 Jahre befristeten Ausweis. Nichtdeutsche Schwerbehinderte erhalten diesen bis zum Ablauf ihrer Aufenthalts-genehmigung bzw. Arbeitserlaubnis. Manche Patienten befürchten Nachteile, wenn sie im Besitz dieses Dokumentes sind. Diese Befürchtungen sind unbegründet. Selbst beruflich kann es vorteilhaft sein, wenn eine Schwerbehinderung nachweisbar ist.
Die vorgesehenen Nachteilsausgleiche sind nur zu erhalten, wenn dieses Dokument ausgestellt wurde. Den Ausweis kann man beim Landesverwaltungsamt, Versorgungsamt oder Landratsamt beantragen. Dieser kann befristet oder unbefristet (wenn keine Verbesserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist) ausgestellt werden. Befristete Ausweise können 2x ohne weitere Formalitäten verlängert werden. Ändert sich der Gesundheitszustand, ist der Inhaber verpflichtet dieses anzuzeigen. Auf dem Schwerbehindertenausweis ist neben Namen, dem Lichtbild und Gültigkeitsdauer der GdB sowie mögliche Merkzeichen eingetragen. Die Merkzeichen bedeuten folgendes:

G = gehbehindert
aG = außergewöhnlich gehbehindert
Gl = gehörlos
H = hilflos
Bl = blind
B = Begleitperson erforderlich
VB = Versorgungsberechtigt (nach dem Soldatenversorgungsgesetz)
EB = Entschädigungsberechtigt (nach § 28 Bundesentschädigungsgesetz)

Je nach Merkzeichen können Nachteilsausgleiche differenzieren: Um z.B. auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, genügt ein Schwerbehindertenausweis NICHT! Hierfür wird zusätzlich ein Parkausweis benötigt, der nur Behinderten mit Merkzeichen aG und Bl mit ihrer Begleitperson zugestanden wird. Was vielen „Falschparkern“ unbekannt ist: Sie begehen keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat, wenn sie einen Behindertenparkplatz unberechtigt belegen.

Mögliche Nachteilsausgleiche und Rechte:

Die Nachteilsausgleiche und Rechte richten sich nach dem Einzelfall, dem GdB und den Merkzeichen.
Oft bieten kulturelle oder Freizeit-Einrichtungen im öffentlichen und privatrechtlichen Bereichen Preisnachlässe für den Eintritt an.
Der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) kann eventuell kostenfrei genutzt werden. Rollstühle werden im Flugverkehr kostenfrei befördert. Die Bahn und Fähren bieten ebenfalls anzumeldende Sonderdienste an. Für manche Schwerbehinderte ist keine GEZ zu zahlen, andere erhalten einen eigenen Behindertenparkplatz im öffentlichen Straßenraum nahe der Wohnung oder können auch öffentliche und privatrechtliche Behindertenparkplätze nutzen. Parkgebühren können entfallen, Parkzeiten verlängert werden. Möglich sind auch steuerliche Vorteile, teilweise oder komplette KFZ-Steuerbefreiung oder Vorteile bei der Arbeitsbeschaffung (Stellen im öffentlichen Dienst, an Universitäten, städtischen Einrichtungen usw.) bei verbessertem Kündigungsschutz. Um diese Rechte nutzen zu können dient der Schwerbehindertenausweis als Vorlage und Nachweis."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lieber James, :wave:
ich danke Dir im Namen Aller hier, für diesen Link. Du hattest u. a. geschrieben:
"Ab einem GdB von 50% kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Der Antragssteller muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Zunächst erhält man einen auf 5 Jahre befristeten Ausweis.
Ich habe auch einen mit 50 % sofort anstandslos - ohne Gutachten bekommen; nur mit dem Unterschied, dass meiner gleich unbefristet ist. Jetzt geht es bei mir eben nur um die Erhöhung des %-Grades sowie einem "G" und einem "B"! Aber, es ist ein mühsames Unterfangen......

lieben Gruß :kiss:
Marina
 
Hallo Marina,

es ist richtig (wenn auch mühsam und nervend) um seine Rechte zu kämpfen auch wenn sich dadurch nicht gleich direkt messbar was ändert. Wenn Du gehbehindert bist und Begleitung benötigst, sind die Kennzeichen wichtig, da das Eine in das Andere greift. Deshalb denke mal über eine Pflegestufe (selbst die kaum bekannte Pflegestufe 0 kann hilfreich sein) und (bei knapper Kasse) über das "Persönliche Budget" nach. Beide Links sind oben in der Infothek.
 
1.) Nur soviel Widerspruch einreichen.

2.) Wird dieser erneut abgelehnt?

3.) 3 Monate warten und ein neuer Antrag stellen



Laut Sachbearbeiter vom Amt und VDK, wäre das der schnellere Weg.
In meinem Fall, muß ich jetzt erneut beim VDK wieder einen Termin vereinbaren, um einen neuen Antrag zu stellen.


lg Dora
 
@nebel

es ist richtig, dass Du Widerspruch ohne Angabe von Gründe fristgerecht einreichst.
Gründe sollte man nicht angeben, da sonst nur DIESE und eben nicht der gesamte Antrag von der nächst höheren Stelle geprüft werden.
Das Ergebnis ist endgültig. Man kann idR. in Deutschland nicht noch einmal in Widerspruch gehen. Als nächste Stufe geht man dann bei berechtigten Einwänden vor das Sozialgericht. Dieses ist für Betroffene kostenfrei.
Ändern sich die Umstände (gesundheitlich), wird ein Neuantrag fällig.
 
Zuletzt bearbeitet:
@nebel

es ist richtig, dass Du Widerspruch ohne Angabe von Gründe fristgerecht einreichst.
Gründe sollte man nicht angeben, da sonst nur DIESE und eben nicht der gesamte Antrag von der nächst höheren Stelle geprüft werden.
Das Ergebnis ist endgültig. Man kann idR. in Deutschland nicht noch einmal in Widerspruch gehen. Als nächste Stufe geht man dann bei berechtigten Einwänden vor das Sozialgericht. Dieses ist für Betroffene kostenfrei.
Ändern sich die Umstände (gesundheitlich), wird ein Neuantrag fällig.


Genau das war mein Fall. Ich ging vor das Sozialgericht und hatte nur Ärger.
Daraufhin war ich beim VdK, der mich dann darüber aufgeklärt hat.

Das Gericht entscheidet nur über den Grad der Behinderung, oder über die
Buschstaben wie B = Blind, oder G = für Gehbehinderung u.s.w.

Aber nicht für beide Funktionen.


Es ist heut zu Tage, sehr schwer eine Doppelfunktion zu erhalten.
 
@Dora,

genau das (wie Du beschrieben hast) passiert, wenn man Gründe für den Widerspruch angibt. Meckert man über ein fehlendes oder falsches Kennzeichen, wird nur dieses geprüft bzw verhandelt. Mit den anderen Aussagen war man ja (weil nichts angegeben!!!!) einverstanden. Und zusätzlich sollte man den alten Spruch immer im Hinterkopf behalten:
"Auf hoher See und vor Gericht bis Du mit Gott allein"
 
@..James hinterher ist man schlauer.

Ich kannte es in dieser Form nicht
und vor 15 Jahre mußte man
schon für sein Recht ganz schön kämpfen.


Mein Mann bekam damals beides zusammen.


lg :wave:
 
So, Ihr Lieben,

heute hab ich nun mal daran gedacht, Euch hier zu berichten:

Ich habe jetzt meine Rente nach 5 Jahren Kampf durch ! Zwar erstmal auf Zeit - bis Sommer nächsten Jahres aber rückwirkend ab Juni 2007! Jetzt läuft es nur noch weiter vor dem Sozialgericht, um die Rente fest zu erhalten. Ferner wurde mein GdB von 50 auf 60 % hochgestockt; nun ist mein Rentenberater dabei, noch das "G" hinzuzubekommen!

Ich denke mal, dass auch ein Teil-Erfolg ein Erfolg ist und dass Ihr daran teilhaben wollt? Nun, vlt gibt Euch das ein wenig Mut, immer weiter zu kämpfen! Nicht aufzugeben!

Liebe Grüße :wave:
Marina
 
Hallo Marina,

da kann man doch wirklich gratulieren!

Ich kenne diesen Kampf auch aus eigener Erfahrung und scheinbar geht es ohne diesen (ich habe sogar einen GdB von 95% und die Kennzeichen aG und B) auch bei sehr schweren Beeinträchtigungen nicht! Leider geben immer wieder Patienten zu früh auf, schon weil sie diesen Kampf nervlich nicht mehr durchstehen können und alles noch als entwürdigend empfinden. Offensichtlich ist gewollt, dass es zwar auf dem Papier so aussieht als würde man zivilisiert mit Behinderungen umgehen....in Wirklichkeit alles nur Makulatur, wenn man gezwungen ist dieses auszuschöpfen.
 
Ja, James.....
wir haben uns darüber schon einmal ausgetauscht! ich weiß net, warum es solchen - gerade wie Dir - so schwer gemacht wird? "aG" gibbet nur, wenn beide Beine oder Arme wech sind! Aber, es gibt nun auch einen "aG light" - hast davon schon gelesen? vlt trifft der ja bei Dir zu? der wird wohl regional verschieden "vergeben"! Ich muss nachher mal die Nase in mein Buch stecken. Ich will es sowieso nächste Woche mal versuchen hier zu veröffentlichen- es hat gute Tipps drinnen!

Kopf hoch James! Aber, weißt Du was? den Humor, den kann man uns nicht nehmen - DARUM: bitte, vergiss bei all dem Ernst net, ab und an wenigstens zu lachen!

Lieben Gruß :kiss:
Marina
 
Ich hänge mich hier mal an, damit nicht wieder ein neues Thema entsteht.

Ich bekomme einfach keine 50% und weiss nicht was ich noch machen soll. Ich bin zu gesund, bei mir spielen nur die Gelenke verrückt und das heftig.

Mein Fuss wurde schon 3x operiert und will immer noch nicht richtig Laufen, die neue Hüfte macht Probleme und durch den Fuss kann ich ohne Gehhilfen nicht Laufen. Seit 2 Jahren bin ich nun schon krank und Heilung ist immer noch nicht in Sicht. Am 30.11. bin ich zum 3. Mal am Fuss operiert worden, aber ob es genutzt hat, das steht in den Sternen.

Ich habe mich in den 2 Jahren auf 40% mit Widerspruch und neuen Antrag hoch gekämpft, aber die 50% habe ich immer noch nicht. Es wird vom Tisch aus entschieden und dagegen ist man machtlos.

Soll ich mal zum VDK gehen, ob der mir helfen kann.

Renan
 
@...Renan ich glaube nicht, dass dies etwas an deiner Situation ändern würde. So einfach ist das Schwerbehinderungsgesetz leider nicht mehr.

Die Ämter sind dazu angehalten, die Prozente so gering wie möglich zu halten.

Wenn ich es richtig verstanden habe, liegt bei Dir nur eine Grunderkrankung vor?

Ansonsten werden Krankheiten zunächst grundsätzlich hochgerechnet und dann zusammen gezogen und gekürzt.





Ich wünsche einen guten Rutsch
und viel Gesundheit, für das Neue Jahr, Dora
 
Liebe Dora,

danke für deine liebe Antwort. Zum Glück habe ich keine anderen Krankheiten, denn wenn ich sehe was andere alles haben, dann ist meine Fussgeschichte nichts. Trotzdem geht es mir damit nicht gut, denn er wurde schon 3x versteift und hat nur noch wenig Gefühl. Im Moment darf ich mal wieder nicht belasten und das Rumhängen hier fällt mir sehr schwer.

Seit 2 Jahren geht das schon so und ich möchte mit 63 Jahren abzugsfrei in die Rente gehen. Ob ich das schaffe, weiss ich nicht, aber ich gebe nicht auf.

Renan
 
Ich bin seit 2 Jahren durch ein Koma gehbehindert kann seitdem nur mit dem Rollator laufen, ich muss alle Arztfahrten mit dem Taxi machen, kostet jedesmal 30€. Durch meine Epilepsie habe ich auch Angst zu stürzen. Habe kein richtiges Gleichgewicht mehr. Busfahren geht auch nicht, bin nur auf andere angewiesen.
Trotzdem bekomme ich das AG nicht in den Behindertenausweis. Habe einen GDB von 100 und ein G und ein B im Ausweis. AG bekommt man nur wenn man beinamputiert odgl. ist. Habe 3mal Widerspruch eingereicht, aber immer abgelehnt. Letzten Monat habe ich 180€ für Taxifahrten ausgeben müssen und musste schon einige Arztbesuche stornieren. Sinnlos bei den Landratsämtern zu kämpfen hoffentlich hast Du mehr Glück
 
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