Reha abgelehnt - jemand Erfahrung?

Krass, ich bekomme tatsächlich 4 Wochen. Wenn auch psychosomatisch nicht wirklich das Richtige für CFS ist, bin ich trotzdem froh mal paar Wochen hier raus zu kommen.
 
Njein

Wenn ein AN länger erkrankt ist, kann die KK oder der med. Dienst ihn auffordern einen Reha Antrag zu stellen. Der AN muss das dann machen, weil er ansonsten keine Bezuege und KG mehr bekommt. Ist das Ergebnis der Reha, dass er erwerbsunfähig ist, kommt er in Zwangsrente, der Rehaantrag gilt dann als Rentenantrag und kann nicht zurück genommen werden. Also aufpassen!

Zenu

Gibt es eine bestimmte Dauer der Erkrankung als Voraussetzung für die Aufforderung der KK oder des MDK einen Rehaantrag zu stellen?

Also 6 Monate oder kann eine Kasse dies sofort tun?


lg
Cheyenne
 
Gibt es eine bestimmte Dauer der Erkrankung als Voraussetzung für die Aufforderung der KK oder des MDK einen Rehaantrag zu stellen?

Also 6 Monate oder kann eine Kasse dies sofort tun?


lg
Cheyenne


Hallo Cheyenne,

mir ist eine entsprechende Frist nicht bekannt. Dies liegt im Ermessen der KK bzw. des MDK.

Aus verschiedeneren anderen Gründen, würde ich eine solche Aufforderung aber nicht forcieren.

Lg
zanu
 
Eine Frist gibt es nur bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit. Kuren bzw. Anschlußheilbehandlungen kann auch der behandelnde Arzt stellen bzw. den Antrag unterstützen.
 
Hallo Zanu und James,

danke für die Infos. Wenn also eine Vorstellung beim Gutachter fällig wird noch vor Ablauf der 6 Monate, nach denen "ausgephast" werden kann, dann wird der MDK/KK vermutlich die Diagnose anfechten, richtig?

Lg
Cheyenne
 
Ich verstehe nicht ganz, wie Du das meinst....
Die KK ist lediglich ein Versicherungsunternehmen ohne medizinische Kenntnisse. Für diese sind Gutachten und Einschätzungen des MDK bzw. der Gutachter bindend. Ist die benötigte Leistung im Katalog, muß sie auch erbracht werden.
 
Hallo Zanu und James,

danke für die Infos. Wenn also eine Vorstellung beim Gutachter fällig wird noch vor Ablauf der 6 Monate, nach denen "ausgephast" werden kann, dann wird der MDK/KK vermutlich die Diagnose anfechten, richtig?

Lg
Cheyenne


Hallo Cheyenne,

ich weiß auch nicht so recht was du meinst. Ich schließe mich James ansonsten an.

Vielleicht noch der Hinweis: eine Diagnose kann niemand anfechten, weder der MDK noch die KK, noch irgendein Gutachter. Wenn der MDK anderer Ansicht ist als der behandelnde Arzt eine Diagnose betreffend, kann der behandelnde Arzt und Patient Widerspruch einlegen und ein Zweitgutachten des MDK anfordern. Bleibt die Meinungsverschiedenheit, muss der Patient Widerspruch bei der KK einlegen. Meist geht es ja um die Zahlung von Krankengeld. Dann geht es vor den Widerspruchsausschuss der KK. Die nächste Instanz wäre dann das Sozialgericht.

Ich weiß nicht, was du mit den 6 Monaten meinst: Krankengeld muss nach Beendigung der Lohnfortzahlung über 78 Wochen gezahlt werden, wenn es sich um eine Diagnose handelt.

Viele Grüße
zanu
 
Vielen Dank für die Antworten, ganz offensichtlich habe ich mich wirklich sehr ungeschickt ausgedrückt :eek:)....aber vielleicht hilft es Euch, wenn ich sage, ich verstehe, was Ihr schreibt ;), meine Frage ist beantwortet.

Merci.

LG
Cheyenne
 
Sie fordert Euch auf, das System mit sich selbst zu konfrontieren und der Ursache nicht mit einem Kompromiß im Finale zu begegnen.
 
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