Berufsunfähigkeit - ObersterGerichtsHof Wien: 10 Minuten Begutachtung reichen

alibiorangerl

MᴏᴅᴇʀᴀᴛᴏʀɪN
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Berufsunfähigkeit - ObersterGerichtsHof Wien: 10 Minuten Begutachtung reichen

Wuhu,
ich erlaube mir einen aktuellen Newsletter eines Wiener Anwaltes hier weiterzureichen:

Berufsunfähigkeit
OGH: 10 Minuten Begutachtung reichen

10 Minuten Begutachtung durch einen Gerichtssachverständigen für die Frage, ob eine Berufsunfähigkeit infolge schwerer Depressionen vorliegt. Das ist laut Oberlandesgericht Wien fachgerecht und fair. Der Oberste Gerichtshof hat das jetzt bestätigt.

Die Klägerin leidet seit Jahren unter schweren Schmerzzuständen, deren genaue Ursache trotz intensiver ärztlicher Bemühungen bis heute nicht geklärt werden konnte. Das dauernde Leiden unter den quälenden Schmerzen belastet die Dame verständlicherweise auch psychisch.

Die Pensionsversicherungsanstalt lehnte eine Berufsunfähigkeitspension ab. Der Fall ging zum Arbeits- und Sozialgericht Wien, das medizinische Gutachten einholte.

Der psychiatrische Sachverständige begutachtete die ihm bis dahin völlig unbekannte Klägerin lediglich 10 Minuten und verneinte das Vorliegen einer Depression. Auf die Frage, ob die chronischen Schmerzen (nachdem die Ärzte anderer Fachrichtungen keine Ursache finden konnten) eine psychiatrisch-neurologische Ursache haben könnten, ging er nicht ein. Stattdessen stellte er die Falschdiagnose von "Verspannungen in der Halswirbelsäule und Kopfschmerzen", woran die Klägerin gar nicht leidet und was sie weder angegeben hat noch sich in ihren medizinischen Befunden findet ...
Es ist fachlicher Standard, dass eine sorgfältige psychiatrische und neurologische Beurteilung nicht binnen 10 Minuten möglich ist (vgl. Nedopil, Forensische Psychiatrie, 2007, S. 337: "Eine sorgfältige Beurteilung kann kaum im Rahmen einer ein- oder zweistündigen Untersuchung eines zuvor unbekannten Menschen gelingen"; vgl. auch Haller, Das psychiatrische Gutachten 2. Aufl., S. 71).

Gutachter braucht keine genaue Diagnosen erstellen
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien wies die Klage dennoch ab. Gerichtsgutachtern sei grundsätzlich zu vertrauen, und die Falschdiagnose des Sachverständigen sei irrelevant.

Die Klägerin erhob Berufung. Das Oberlandesgericht Wien aber bestätigte die Abweisung. 10 Minuten psychiatrischer Begutachtung reichten für eine sorgfältige Beurteilung. Grundsätzlich könne davon ausgegangen werden, dass Gerichtssachverständige die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen aufweisen, um auch nach einer kürzeren Untersuchung richtige und vollständige Feststellungen zu treffen. Es sei nicht Aufgabe eines Gerichtsgutachters, die Ursachen einer Erkrankung zu erheben oder genaue Diagnosen zu erstellen (OLG Wien 16.12.2009, 8 Rs 133/09a).

Bestätigt hat es das Erstgericht auch in einem anderen Punkt. In der mündlichen Streitverhandlung hatte der orthopädische Sachverständige auf die Frage, warum die Schmerzzustände trotz Einnahme der Schmerzmedikamente nicht beseitigt würden, geantwortet: „Die Schmerzmedikation muss auch subjektiv angepasst eingestellt variiert werden. Diesbezüglich ist auf den behandelnden Arzt zu verweisen. Möglicherweise (!) ist die Medikation noch (!) nicht richtig eingestellt.“ (Interpunktion hinzugefügt).


"Möglicherweise ist die Medikation noch nicht richtig eingestellt.“
Diese Aussage traf der Gerichtsgutachter trotz Kenntnis des Befundberichts des behandelnden Arztes, in dem es heißt, dass die Schmerzzustände der Klägerin seit Anfang 2007 (!) bestehen, sowie dass sich diese jahrelangen Schmerzen völlig resistent auf alle möglichen denkbaren Therapien, einschließlich stationärer Schmerztherapien, erwiesen haben und dass die Ursache für die Schmerzzustände der Klägerin nicht geklärt werden konnte.
Dennoch unterließ das Arbeits- und Sozialgericht Wien die weitere Aufklärung durch die Einvernahme des behandelnden Arztes (beispielsweise zur Frage, welche Schmerztherapien konkret versucht und welche Medikamente gegeben wurden) und erklärte die Klägerin auf Grund der Aussage des Gerichtsgutachters für arbeitsfähig. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte. Die o.a. Aussage des Gerichtsgutachters enthalte keinen Hinweis darauf, dass zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts zusätzliche Beweisaufnahmen erforderlich wären (OLG Wien 16.12.2009, 8 Rs 133/09a).
Der Oberste Gerichtshof hat die Urteile der beiden Unterinstanzen bestätigt (OGH 13.04.2010, 10 ObS 22/10y).

Die Klägerin wird den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen und vorbringen, dass ihr Grundrecht auf ein faires Zivilgerichtsverfahren verletzt worden ist.

RA Dr. Helmut Graupner
mailto: de.mc290.mail.yahoo.com/mc/[email protected]
www.graupner.at

:schlag:
 
Berufsunfähigkeit - ObersterGerichtsHof Wien: 10 Minuten Begutachtung reichen

@all

Danke für die Einstellung des Newsletters.

Leider ist die Vorgehensweise kein Einzelfall und auch nicht landesspezifisch sondern gängig im gesamten deutschsprachigen Raum zu finden. Die Art und Weise, wie von manchen Gerichten und Gutachtern Patienten behandelt werden, hat sehr oft mit Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit nichts zu tun, vom gesunden Menschenverstand her gesehen - ganz zu schweigen...

LG, James
 
Berufsunfähigkeit - ObersterGerichtsHof Wien: 10 Minuten Begutachtung reichen

Leider ist die Vorgehensweise kein Einzelfall und auch nicht landesspezifisch sondern gängig im gesamten deutschsprachigen Raum zu finden. Die Art und Weise, wie von manchen Gerichten und Gutachtern Patienten behandelt werden, hat sehr oft mit Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit nichts zu tun, vom gesunden Menschenverstand her gesehen - ganz zu schweigen...

Deshalb gibt es im deutschsprachigen Raum auch eine treffende, alternative Bezeichnung für Gerichtsgutachter: Mietmäuler!

Legendär ist in Deutschland z.B. Prof. Lehnert - auch Ablehnert genannt - der auf der Gehaltsliste der chemischen Industrie stand und sogar Dioxin für unbedenklich hielt!


Grüsse
 
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