AlG II - Fragen zu "Hartz IV"

Hallo ADo,

danke für Deine Antwort. Eine weitere Option könnte noch überprüft werden.

Wenn eine "zerrüttete" Eltern-Kind-Beziehung vorliegt und keine eigene, angemessene Wohnung gefunden werden kann - könnten dann, um weitere Konflikte zu vermeiden - zwei Bedarfsgemeinschaften unter "einem Dach" zugelassen werden?

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Hallo,

heute möchte auch ich mal eine Frage stellen und hoffe, dass diese Beantwortung findet:

Welche Umstände werden bewertet, ob eine Bedarfsgemeinschafr vorliegt oder eben nicht, wenn 2 Personen in einer Wohnung leben?

Dies ist ja nicht nur für Hatz IV wichtig, sondern auch für andere Leistungen des Sozialbereiches.

Danke,
Gruß, James
 
Hallo,

heute möchte auch ich mal eine Frage stellen und hoffe, dass diese Beantwortung findet:

Welche Umstände werden bewertet, ob eine Bedarfsgemeinschafr vorliegt oder eben nicht, wenn 2 Personen in einer Wohnung leben?

Dies ist ja nicht nur für Hatz IV wichtig, sondern auch für andere Leistungen des Sozialbereiches.

Danke,
Gruß, James




Unter einer Bedarfsgemeinschaft ist folgendes zu verstehen:

Wenn mehrere Personen im Haushalt leben
und ihren eigenen Unterhalt haben,
wird es gegenseitig aufgerechnet.


Beispiel:

Ein Partner stirbt und ein Kind ist noch zu Hause,
der Verdienst vom Kind, wird bei den Renten
des Hinterbliebenen mit angerechnet.

Ob Umständen berücksichtigt werden?
Kann ich mir wirklich nicht vorstellen.



lg


Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe
 
Hallo Dora,

erst einmal herzlichen Dank für Deine Zeilen.
Ich hatte zum Beispiel die Anfrage, die ich nicht klären konnte:
Mehrere Personen wohnen gemeinschaftlich in einer Wohnung als WG. Jeder hat sein Zimmer, anderes wird gemeinschaftlich genutzt. Eine Person liegt unter der "Sozialhilfeschwelle". Kann sie Leistungen beziehen oder bilden alle gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft?

lG, James
 
Nach § 7 Abs. 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen vermutet, wenn Menschen

  • länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Diese Vermutung kann widerlegt werden.



Wobei ich am Beispiel einer Freundin, der es absolut unmöglich gemacht wurde, mit ihrem Freund zusammenzuziehen, da sie darauf hingewiesen wurde, dass sein Einkommen dann sofort angerechnet würde, den Eindruck gewonnen habe, dass eine eheähnliche Gemeinschaft eigentlich sofort missbraucht wird, um Leistungen zu kürzen.
Selbst einzelne Übernachtungen des Freundes können schon für Ärger sorgen, wenn der Sachbearbeiter eine Person im besonderen Blickfeld hat.:rolleyes:


Mit Freiheit hat das mMn. nichts mehr zu tun. Im Gegenteil wird nach meinem Eindruck immer von eine Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Man wird nachweisen müssen, wenn man sich in einer Zweckgemeinschaft=reinen WG befindet und es wird wohl in jedem Fall auch vor Ort überprüft.
 
Danke,

den Hinweis auf § 7 Abs. 3a SGB II gebe ich weiter.
Ich denke auch, dass das oft zu Ungunsten Betroffener ausgenutzt wird.
LG, James
 
Der Durchblick in unserer Bürokratie ist oft nicht nachvollziehbar.

Es gibt ein gemeinsames Gesetz und trotzdem, kann man manchmal nur staunen, dass es von Einem zum Anderen Bundesland noch Unterschiede gibt.

Es gab eine Situation wo ich mit dem Amt nicht einverstanden war,
dann habe ich mich an die Landesregierung gewand und dann wurde gesagt,
ich müsste es drauf ankommen lassen.

Nur wenn ich ein Urteil in der Hand hätte, könnte man feststellen, ob das Amt in dieser Angelegenheit etwas vermischt.



Ich sehe das genauso, man wird von einer Bedarfsgemeinschaft aus gehen
und das Gegenteil zu beweisen, wird äusserst schwierig sein.


Das wäre ein Fall für den VDK, denn wenn es so weiter geht, kann man sich in Zukunft ja keine eigene Wohnung mehr leisten.


lg
 
In Deutschland darf Gesundheit nicht länger von Einkommen, Bildung oder dem Aufenthaltsstatus eines Menschen abhängen. Wir brauchen ein Gesundheitssystem, zu dem alle Zugang haben. Dazu eine Politik, die Armut und Arbeitslosigkeit bekämpft, denn jeder verdient Gesundheit




Armut macht krank
 
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