Menschen mit zu wenig Geld zum Leben - Was für Möglichkeiten gibt es?

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Menschen mit zu wenig Geld zum Leben - Was für Möglichkeiten gibt es?

Ich eröffne hier dieses Thema, weil es immer häufiger vorkommt, dass Menschen mit so wenig Geld auskommen müssen, dass sie kaum noch richtig leben können.

Ich selbst kenne mich mit dem Thema zu wenig aus und brauche deshalb Tipps und Ratschläge was die Betroffenen tun können, damit sie ein besseres Auskommen haben.

Unterscheiden möchte ich hier in zwei Bereiche. Menschen die noch arbeiten können und Menschen die durch eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten.

Das Sozialhilfegesetz in Deutschland deckt zwar einiges ab. Offensichtlich fallen trotzdem ein paar Personen durch dieses Gesetz hindurch, zum Beispiel, wenn sie nur einen Mietzuschuß bekommen, aber keine Sozialhilfe. Was haben diese Menschen für Möglichkeiten? Vielleicht Gutachten vorlegen, in Berufung gehen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_(Deutschland)

Definition: Sozialhilfe | Wirtschaftslexikon Gabler

Ich würde mich über eure Antworten freuen.

Vielleicht war der ein oder andere schon einmal in dieser Lage und kennt sich damit aus. Mit den Erfahrungen könnte dann auch anderen geholfen werden.

Grüsse von Juliette
 
Menschen mit zu wenig Geld zum Leben - Was für Möglichkeiten gibt es?

Hallo Juliette! Danke für diesen Thread. Ein sehr wichtiges und wertvolles Thema. :wave:
 
Menschen mit zu wenig Geld zum Leben - Was für Möglichkeiten gibt es?

Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die Rente wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) ersetzt. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird jedoch weiterhin gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist, solange die Anspruchsvoraussetzungen, die für die Bewilligung der Rente maßgebend waren, weiterhin vorliegen. Sie wird – allerdings unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Zurechnungszeit - wie eine Altersrente berechnet.

Ein Versicherter ist erwerbsunfähig nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht, wenn er aus gesundheitlichen Gründen regelmäßig nur noch geringfügige Einkünfte aus einer Arbeitsleistung erzielen kann. Davon wird ausgegangen, wenn der Versicherte nur noch unter 2 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig ist. Versicherte, die noch mehr als 2, nicht aber mindestens 8 Stunden pro Tag arbeiten können, sind als erwerbsunfähig anzusehen, wenn ihnen kein ihrem Leistungsvermögen entsprechender Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden kann. Selbständig Tätige sind selbst bei einem Restleistungsvermögen von unter 2 Stunden täglich nicht erwerbsunfähig, solange sie ihre selbständige Tätigkeit weiterhin ausüben bzw. ihren Betrieb nicht abmelden oder übergeben.

Die Rente kann befristet als Zeitrente oder auf Dauer gewährt werden.

Soweit die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, kann die Erwerbsunfähigkeitsrente auf Antrag in Altersrente umgewandelt werden. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit noch 65. Jahre) wird die Erwerbsunfähigkeitsrente von Amts wegen in Regelaltersrente umgewandelt.

Erzielt ein Versicherter neben der Erwerbsunfähigkeitsrente weitere Einkünfte in Höhe von monatlich mehr als 400 € (brutto) kann die Rente unter Umständen nur noch in geringerer Höhe oder überhaupt nicht mehr ausgezahlt werden (siehe Hinzuverdienstgrenzen). Besteht neben der Erwerbsunfähigkeitsrente Anspruch auf Rente aus der Unfallversicherung, kann es zum vollen oder teilweisen Ruhen der Erwerbsunfähigkeitsrente kommen.
Erwerbsunfähigkeitsrente - Index E - Sozial-Fibel

Bleibt die Frage, wie so eine Erwerbsunfähigkeit bzw. eine Erwerbsminderung festgestellt wird?

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Hier ein Forum Grundsicherung / Erwerbsunfähigkeit - Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht.
Es nennt sich "das große jurisitsche Forum für sozialrechtliche Themen".
Da werden sicher auch Antworten zu finden sein bzw. man kann dort Fragen stellen.

Gruss,
Uta
 
Menschen mit zu wenig Geld zum Leben - Was für Möglichkeiten gibt es?

Hallo Uta,

die Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung wird in Deutschland vom Rententräger (zB.:LVA) auf Antrag des Versicherten festgestellt. Hier die Seite, die die Bedingengen beschreiben, die erfüllt sein müssen: www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12288/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/em__renten__node.html__nnn=true
 
Menschen mit zu wenig Geld zum Leben - Was für Möglichkeiten gibt es?

Vielen Dank, James. Genau so etwas habe ich gesucht :).
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Wenn jemand alleine mit dem Gesetz in Bezug auf seine Situation nicht zurechtkommt, gibt es Beratungsstellen:

CARITAS, z.B. in München: Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Allgemeine soziale Beratung

www.muenchen.de/Stadtleben/Gesundheit_Umwelt/Notdienste_Hilfe/Soziale_Notdienste/12705/index.html

Gruss,
Uta
 
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wuhu ;-)

subtitle "österreich":

das thema "jagt" mich auch schon einige jahre... mein persönliches dilemma ist, dass ich (noch) nicht so krank "aussehe", um entsprechende unstersuchungen zu bekommen, ohne diagnostik man aber als "arbeitsfähig" gilt und somit sich mit dem "ams arbeitsmarktservice" abmühen muss;


nach dem 5 monatigen "arbeitslosengeld" unmittelbar nach jobverlust (prozentsatz x weniger als entsprechender schnitt der einkommen vergangener jahre) erhält man 12 x jährlich "notstandshilfe" (wieder ein prozentsatz x weniger vom arbeitslosengeld), muss jedoch immer "arbeitssuchend" respektive "arbeitsfähig" sein - und oft unsinnige, schikanöse kurse etc absolvieren;


bei entsprechend schlimmer und diagnostizierbarer krankheit kann auch schon verfrüht um "pension" (rente) angesucht werden; das ist in den meisten fällen aber mehr als ein glücksspiel, da die "pva pensionsversicherungsanstalt x" mit "eigenen" ärzten meist am längeren hebel sitzt... verfahren am "arbeits- und sozial-gericht" sind häufig - wenn man sich einen anwalt überhaupt leisten kann;


geht wirklich gar nichts mehr mit dem ams - also bei schulmedizinsch bestätigter krankheit und ausgeschöpftem "krankengeld" von der jeweiligen kasse - kann dann "sozialhilfe" (= sicherung des lebensbedarfs) in jedem österreichischen bundesland (mit meist eigenen sich unterscheidenden landesregeln) auf antrag (bei gemeinde- bzw bezirks-amt) 12 x jährlich bezogen werden; man muss aber immer noch weiterhin "arbeitswillig" sein, falls keine schulmedizinische diagnose vorliegt; meist ist die sozialhilfe betraglich weniger als das offizielle existenzminimum (der vom gericht nicht pfändbare betrag) idhv € 733,00 - genauso wie es die notstandshilfe oder auch schon mal das arbeitslosengeld sein kann, eventuell gibt es ausgleichszahlungen vom sozialamt; dazu können (nicht müssen!) noch einzelne beihilfen kommen - miete, heizung, kleidung, ... - die bedingungsmäßig auch von bundesland zu bundesland verschieden sein können...

weit ausholender info-link-tipp: HELP.gv.at - Soziales und Notfälle


in einem jahr soll die "grundsicherung" 12 x jährlich in der höhe des existenzminimums (also € 733,-) kommen; im prinzip nichts anderes als eine vereinfachte - erhöhte - "sozialhilfe", da man dann angeblich nicht mehr bittsteller (kreuzbucklerischer jammerer oder gar schmarotzer) sein soll...


bis dahin fällt dann durch "das soziale netz" noch so mancher bedürftige... :mad:
 
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Menschen mit zu wenig Geld zum Leben - Was für Möglichkeiten gibt es?

menschen mit zu wenig geld ???????
fereinigt euch !!!!!!!!!!!!!!! dh. bildet gementschaften
nastadt euch zu bekriegen:wave:
 
Menschen mit zu wenig Geld zum Leben - Was für Möglichkeiten gibt es?

wuhu ;-)
menschen mit zu wenig geld ???????
fereinigt euch !!!!!!!!!!!!!!! dh. bildet gementschaften
nastadt euch zu bekriegen:wave:

hm, schöne idee - obs was bringt... und wer hat schon zeit und/oder kraft sich zu vereinigen, wenn jeder tag einen kampf ums nackte überleben darstellt...

ein weiterer tipp, der auf help.gv.at (noch) nicht zu finden ist: SOMA - Sozialmarkt
mit nachweis des geringen einkommens (bis zu gewisser grenze) kann man in diesen supermärkten (zuvor von anderen einrichtungen gesammelten) lebensmitteln um vieles billiger einkaufen; die nachfrage steigt und steigt und steigt... tu felix austria?!
 
Menschen mit zu wenig Geld zum Leben - Was für Möglichkeiten gibt es?

Hallo!
Ich hab diese Beiträge angesehen und weiß nicht, ob ich mit meinem Beitrag helfen kann.
Bis Juni 2003 stand ich unter Psychopharmaka, 2* tgl. Efektin 150 und abends 50 - 75 mg Sinequan. Von ca April 03 habe ich mit dem Ausschleichen begonnen und es war hart, im Rückblick kann ich sagen, es war härter mit den Medikamenten, denn dadurch bekam ich überhaupt nichts mehr auf die Reihe.
1999 war dann der Taxi- und der Führerschein weg, und Geld für den verkehrspsychologischen Test, der damals ATS 5000,00 kostete, brachte ich nicht auf. Damit war ich auf Notstandshilfe angewiesen. Für Arbeit war ich zu alt, wer übergewichtig und alt auf Jobsuche geht, weiß, wovon ich spreche. Konto überzogen und kein Licht am Horizont. Von den ca 500,00 Euro zog dann die Bank noch 51,00 Euro ab, wodurch weder die Schulden noch die Zinsen auch nur ansatzweise getilgt waren. 2002 dann Privatkonkurs, das war der Beginn des Weges in die richtige Richtung, da ich dann "nur" € 40,00 ansparen mußte, was mir auch gelang. In Österreich ist man aber bei so einem niedrigen Einkommen von der Fernseh-und Radiogebühr, von der Rezeptgebühr befreit und Mietzinsbeihilfe erhielt und erhalte ich auch. Mit meiner Pension € 733,01 14 * jährl. habe ich allerdings jetzt die Heizkosten selber zu tragen. Während der 500erter Zeit bekam ich Heizmaterial vom Sozialamt bezahlt.
Weshalb ich das hier aufschreibe?
Weil diese harte Zeit mich das Wirtschaften und sparen lehrte. 2007 war ich mit dem Konkurs fertig, muss aber bei der Bank, die mir gnädigerweise ein Erfolgskonto eröffnen ließ, verbleiben, weil noch 7 Jahre nach dem Ende des Konkurses der "Eintrag" bestehen bleibt und mich darum keine andere Bank nimmt. Auch nicht die für Menschen, die keine Bankverbindung mehr bekommen, 2.Sparkasse, denn da wäre es notwendig gewesen, bei einer Bank hochverschuldet zu sein, womit ich nicht dienen konnte, da die Schuldenregulierung bereits abgeschlossen war. Da wiehert der Amtschimmel, der in Österreich eine feste Instanz ist.
Vielleicht helfen diese Zeilen zu erkennen, anderen gehts auch nicht besser.
Allen Betroffenen wünsche ich aber, dass sie Kraft aufbringen, ihr Schicksal zu meistern. lg brigitte
Die Pension erhielt ich dann September 2005, die nennt sich "vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer", gearbeitet habe ich ab meinem 15. Lebensjahr, wie so ziemlich jeder meines Jahrgangs 1948.
 
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