Gute Nachricht für Freunde der CT1+ - Technik

Yara

in memoriam
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11.02.07
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Nach einer Information des Verbandes Baubiologie sind CT1+ Schnurlostelefone auch nach Ablauf des Jahres 2008 weiterhin unter bestimmten Bedingungen gestattet:


"Ein Weiterbetriebwird in Deutschland geduldet, solange keine Störungen durch das CT1+-Telefon erfolgen."

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Staatssekretär Dr. WaltherOtremba im Namen der Bundesregierung auf Anfrage von Bündis 90/Die Grünen (31.Oktober 2008)

Nachdem es durch alle Medien ging, dass die Verwendung älterer, analoger undstrahlungsärmerer Schnurlostelefone nach Standard CT1+ ab 2009 zugunsten derneueren, digitalen und strahlungsintensiven DECT-Technik verboten wird und mit kostenträchtigen Kontrolleninklusive Messwagen gerechnet werden muss, veröffentlicht die Bundesregierungnun kurz vor Jahreswechsel, dass CT1+-Geräte weiterhin genutzt werden können,wenn es keine Störungen gibt. Erst in einem Störungsfall müsse solch ein Telefon außer Betrieb genommen werden.

Die Bundesregierung orientiert sich mit dieser Entscheidungam Vorbild Österreich und Schweiz.Experten halten Störungen für äußerst unwahrscheinlich, das bestätigt auch die Bundesnetzagentur: "Wir erwartenkeine signifikanten Funkstörungen durch CT1+-Telefone."Und wenn, so der Staatsekretär zum Kostenrisiko, gälte "das Prinzip der Verhältnismäßigkeit". DerStaatssekretär zur Beruhigung besorgter CT1+-Nutzer: "DieBundesnetzagentur beauftragt keine Funkfahnder."




Wer sagt´s denn! ;)

Liebe Grüße
Yara
 
Interessante Meldung, Yara :wave:

Aber mir wurde von anderer Stelle gesagt, dass zum Weiterbetrieb von
meinem CT1 nicht angeraten werden könne, wegen der Störungsmöglichkeit.
Und falls man aufgefunden wird, würde es richtig teuer.

Was stimmt denn nun genau?:idee:
Wer weiß Genaues?

LG Tina
 
Die Telefone sind leider dann nicht mehr erlaubt!!

Aber ich ahbe mir schon was ganz neues bestellt!!

Werde weiter berichten!!
 
Hallo Tina und Tiiga,


...ich hab zwar selbst nicht mit dem Staatssekretär gesprochen ;)
aber ich denke schon, daß die Info stimmt.


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Staatssekretär Dr. WaltherOtremba im Namen der Bundesregierung auf Anfrage von Bündis 90/Die Grünen (31.Oktober 2008)

Außerdem hab ich das auf der Seite von Ingenierbüro Oetzel gefunden:
CT1+ Schnurlostelefone ohne dauernde Abstrahlung (kein DECT-Standard)

Betrieb in Deutschland ab 1.1.2009 verboten

Duldung, solange durch das Gerät keine Störungen verursacht werden (Quelle: IBN)

Wenn man nun so ein CT1+ hat und es benutzt und es sollte wirklich zu Störungen kommen - was die Fachwelt stark bezweifelt - muß man es nur ausschalten.
Zumindest verstehe ich den Beitrag Nr. 1 so. :)


Liebe Grüße
Yara
 
hallo,

dann kauft euch halt eben ein schnurgeundenes telefon. da strahlt nix! + man wird auch nicht bestraft!

liebe grüße

ciao ciao

silke
 
Wenn der Regulierungsbehörde solche Funkstörungen gemeldet werden, muss sie diesen nachgehen, um die Ursachen festzustellen und zu beheben. Und das kann richtig teuer werden: Wenn der Funkmessdienst ein veraltetes schnurloses Telefon als "Störenfried" ermittelt, muss die Behörde dem Besitzer die entstandenen Kosten für den personellen und materiellen Aufwand der Störungseingrenzung in Rechnung stellen. Obendrein ist noch ein Bußgeld wegen ordnungswidrigen Betreibens des alten Apparates fällig.
 
Ansonsten kann man hier noch mal nachlesen, daß es wirklich nichts kostet, wenn man "erwischt" wird, weil man mit dem CT1+ Störungen verursacht,

lediglich beim neuerlichen Betrieb kann es zu Bußgeldern kommen:

https://www.umweltanalytik.com/daten/Stellungnahme CT1+.pdf

Liebe Grüße
Yara

Hallo Mythenor,

in meinem letzten Beitrag hatte ich einen Link gesetzt, wo man im Antwortschreiben der Bundesnetzangentur auf Seite 2 im dritten Absatz nachlesen kann, daß es erst beim neuerlichen Störfall kostenpflichtig werden kann.



Hast Du besondere Quellen, wonach diese Aussage der Bundesnetzagentur doch nicht stimmt?

Liebe Grüße
Yara
 
Hallo Yara

Die Rechtslage zu der Nutzung von CT1+ Telefone nach dem 01. Januar 2009 ist sehr undurchsichtig. Es existiert so gut wie keine Rechtssprechung hierzu.
Die Bundesnetzagentur will nach dem Auslaufen der CT1 und CT2 Standards keine Hexenjagd veranstalten.


Beispiel:
Wenn jemand angezeigt wird und die Bundesnetzagentur tatsächlich einen Richtfunkmesswagen hinschickt und die Störung nachgewiesen werden kann, dann kann die Rechnung fällig werden, wenn der erwischte Nutzer sagt, ich weiß, dass ich mit diesem Telefon nicht telefonieren darf.
Wenn der Kunde sagt, ich weiß nicht, was für ein Telefon ich benutze, kann ein Vorsatz nicht nachgewiesen werden. Der Kunde muss nicht wissen, was für ein Telefon er vor Jahren gekauft hat. Für ihn ist es ein Schnurlostelefon, welches er legal erworben hat.

Zusammengefasst kann man zu einer Gebühr sagen: Sie wird fällig, wenn

- der Kunde angezeigt wird (die Bundesnetzagentur wird keine Kontrollen von sich durchführen).
Wenn es aber zu einer Anzeige kommt, dann müssen sie ausrücken.
- Die Störung muss nachgewiesen werden. Der Richtfunkmesswagen muss direkt vor dem Einfamilienhaus stehen und das Telefon muss gerade benutzt werden. In einem Mehrfamilienhaus wird der Nachweis komplizierter.
- Der Kunde muss zugeben, dass er weiß, dass die Frequenzzuteilung für dieses Telefon ab dem 01.01.2009 aufgehoben ist. Eine Schuld für die Gebühr muss vom Amt nachgewiesen werden. Gibt der Kunde nicht zu, kommt er mit einer Verwarnung durch. Im Wiederholungsfall ist der Vorsatz oder Schuld natürlich gegeben.

Wenn das UMTS (GSM) ab 2009 ausgebaut wird, kommt es zwangsläufig zu Störungen in der Nähe von Sendemasten. Denke, da wird man bei Störungen nicht mehr so großzügig sein können.
 
Danke Dir für die Info - Mythenor.


Na ja, wie immer - alles recht kompliziert in Good Old Germany!

Vieles darf, nichts muß, aber alles kann! :rolleyes:

Also kein Schnurlostelefon:

Erstens ist es gesünder
Zweitens kann einem die Bundesnetzagentur nicht an den Kragen


Liebe Grüße
Yara
 
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