Daunderer benutzt Patienten

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16.12.08
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Hallo zusammen! Ich bin neu hier und auf euer Forum aufmerksam geworden, weil hier auch schon der eine oder andere so seine Probleme mit Dr. Daunderer bzw. dem toxcenter in München hatte.
Dr. Daunderer benutzt Patienten - ob er ihnen nun geholfen hat oder nicht - für seinen Amalgamkreuzzug. Je mehr und je schlimmere Fälle er vorzuweisen hat auf seiner Website umso lieber ist es ihm. Dass er vielen davon aber gar nicht geholfen hat oder sich geweigert hat sie zu behandeln steht nirgends. Unerlaubterweise veröffentlicht er von solchen Patienten auch noch die persönlich geschriebenen Briefe auf der Toxcenter site bzw. seiner Website.
Wollte ich euch nur wissen lassen.

Gruß, Thunder
 
Hallo Thunder

Je mehr und je schlimmere Fälle er vorzuweisen hat auf seiner Website umso lieber ist es ihm.
Logisch, desto mehr kann er zeigen, das eine entgiftung wirkt, bzw was eine Vergiftung bewirkt. Damit soll je schliesslich unesere Vergiftung mit hg entgegengewirkt werden!!
Was soll da schlecht sein? ICH SEHE HIER KEINE BENUTZUNG!!! Die Pharma macht sogar millionenteure Studien (die wir übre die Kasse bezahlen!) damit sie sagen können, wievielen das Medikament X hilft.

Dass er vielen davon aber gar nicht geholfen
Willst Du damit sagen, dass er entgegen der Webseite vielen Patienten die er aufführt gar nicht geholfen hat? Wenn ja, wäre es schön, wenn sich diese beschweren würden, notfalls an der öFFENTLICHKEIT!
Wenn das stimmt, wäre dies ein ganz schlechtes zeugnis für ihn, Wäre frog wenn Du konkreter würdest

Dass er vielen davon ... geweigert hat sie zu behandeln steht nirgends. Was soll daran wieder schlecht sein? Wenn er nicht helfen kann ist es ehrlich wenn er dazu steht. Wenn jemand sich nicht so behandlen lassen möchte wie er es findet, ist es auch verständlich, dass er so nicht behandlen möchte.

Unerlaubterweise veröffentlicht er von solchen Patienten auch noch die persönlich geschriebenen Briefe auf der Toxcenter site bzw. seiner Website.
wENN ER DIES ANOYM MACHT, KENNE ICH DIE RECHTLICHEN SCHRITTE NICHT.
Wieso Patienten Behandlungserfolge nur für sich behalten wollen, statt andere damit ermutigen, kann ich jedoch nicht verstehen.
 
hallo thunder,

zuerst einmal ganz herzlich Willkommen hier im Forum. Wir freuen uns dass du dich angemeldet hast.

Was Dr. Daunderer betrifft, sprichst du da aus eigener Erfahrung oder hast du das von anderen gehört?
Es wäre schön wenn du das ganz kurz noch konkreter schreiben könntest. Natürlich ohne allzu Persönliches preiszugeben wenn du das nicht willst.

lieber Beat,
Unerlaubterweise veröffentlicht er von solchen Patienten auch noch die persönlich geschriebenen Briefe auf der Toxcenter site bzw. seiner Website.
wENN ER DIES ANOYM MACHT, KENNE ICH DIE RECHTLICHEN SCHRITTE NICHT.
Wieso Patienten Behandlungserfolge nur für sich behalten wollen, statt andere damit ermutigen, kann ich jedoch nicht verstehen.
Ich finde es ist ein Unding persönliches zu veröffentlichen ohne die Genehmigung desjenigen dafür zu haben.
Und es kann viele triftige Gründe geben warum das jemand nicht möchte. Das muss man nicht verstehen, aber akzeptieren.
:)

liebe grüße von hexe :hexe:
 
Hallo Hexe

Da hast Du natürlich recht! So was muss man akzeptieren. Wollte mit meiner Aussage nicht den Eindruck erwecken, das ich dies gutheisse (nur nicht, wenn anonym, verstehe).
 
Hallo Zusammen.

Dies ist doch gar kein Problem: Auf Daunderers Website lässt sich das Beklagte recherchieren.

Auch von mir ist Vieles dort veröffentlicht wurden - meist Positives.
Damit hatte ich nie irgendwelche Bauchschmerzen. Wer ans TC schreibt,
der weiß, worauf er sich einlässt und auch, dass Daunderer sehr offensiv ist.

Patientennamen hat er nie ganz veröffentlicht, sondern anonymisiert.

Wer mit seiner Art nicht klar kommt, sollte nicht den Kontakt mit dem TC suchen.
Auch ist bekannt, dass Ausschnitte aus Mails auf TC erscheinen, um einen
Kontext herzustellen und Fragen im Interesse der Allgemeinheit zu beantworten.



Thunder, vielleicht verlinkst Du einfach mal die url, um die es Dir geht.


VGB
 
Wer ans TC schreibt,
der weiß, worauf er sich einlässt und auch, dass Daunderer sehr offensiv ist.

Patientennamen hat er nie ganz veröffentlicht, sondern anonymisiert.

Wer mit seiner Art nicht klar kommt, sollte nicht den Kontakt mit dem TC suchen.
Auch ist bekannt, dass Ausschnitte aus Mails auf TC erscheinen, um einen
Kontext herzustellen und Fragen im Interesse der Allgemeinheit zu beantworten.

So sehe ich das nicht: nicht jeder, der ans ToxCenter schreibt, weiß, auf was er sich da einläßt. Außerdem könnte man ja erwarten, daß jemand, der sich als Berater in Sachen Amalgam und Gifte zeigt, dann auch wie ein Berater handelt, zumal er noch einen Dr.-Titel hat, der ja sowieso suggeriert, daß er sich an das ARzt-Geheimnis hält.

Gruss,
Uta
 
zumal er noch einen Dr.-Titel hat, der ja sowieso suggeriert, daß er sich an das ARzt-Geheimnis hält.

Hallo Uta.

Titel bleiben - ein Arztgeheimnis ist hier nichtig, da er außer Dienst ist und
eine reine Privatpage betreibt. Es gibt keinen Arzt/Patientenvertrag, auf den
man sich juristisch berufen könnte.

Die Titel stehen für sich, vollkommen unabhängig von der Beratungssituation.

Suggeriert kann hier nichts werden, da die Ausgangslage eindeutig ist.

Daunderer betreibt die Seite als Privatmann, das Toxcenter ist ein eingetragener Verein.

Dies sollte ein mündiger Bürger wissen, wenn er sich dort meldet.



Sei gegrüßt, Bodo
 
Hallo Angie (da muss ich an Frau Bundeskanzlerin denken :eek: ;)).

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Empfehle generell gutes Fingertraining,
das hilft bei Vorbereitung wie Kontakt, generell. Dann verbrennt der Mensch
sich auch diese nicht, denn er kann sie wegziehen und wenn gewollt wieder
einbringen. Frage des Standpunktes und des Anspruches - an sich wie an Andere.



HGB
 
So sehe ich das nicht: nicht jeder, der ans ToxCenter schreibt, weiß, auf was er sich da einläßt. Außerdem könnte man ja erwarten, daß jemand, der sich als Berater in Sachen Amalgam und Gifte zeigt, dann auch wie ein Berater handelt, zumal er noch einen Dr.-Titel hat, der ja sowieso suggeriert, daß er sich an das ARzt-Geheimnis hält.

Eigentlich würde ja eine kleine Frage genügen: Haben Sie etwas dagegen, wenn ich Ihr Schreiben/Ihre Frage anomysiert veröffentliche?
Die meisten würden sicher nichts dagegen haben. Doch vielleicht besteht da die "Gefahr", dass viele Menschen Gefallen daran finden könnten und sich nun jeden Tag ins Zeug legen, um die Menschheit zu retten ;) ? Wer soll denn dann die Flut von Mails bewältigen, wo doch auch noch viele OPG's befundet werden müssen, Allergietests auf den Versand warten und Allergiepässe gefertigt werden müssen, Anfrager auf Antwort hoffen...usw.

Gar nicht so einfach.

Viele Grüße, Anne B.
 
Wer soll denn dann die Flut von Mails bewältigen, wo doch auch noch viele OPG's befundet werden müssen, Allergietests auf den Versand warten und Allergiepässe gefertigt werden müssen, Anfrager auf Antwort hoffen...usw.

Gar nicht so einfach.

So ist es. Das ist die gelebte, wiedergegebene Realität. Danke Anne B.


VGB
 
Hallo, einen Gruß an alle,

nach meiner Auffassung ist ein Arzt auch ohne formalen "Behandlungsvertrag" www.zv.uni-wuerzburg.de/datenschutz/Empfehlungen%20A-Z/%C3%84rztliche%20Schweigepflicht/%C3%A4rztschweig.htm zum Schweigen über ihm bekanntwerdende medizinische/ gesundheitliche Informationen über einen Menschen, verpflichtet. Und das unabhängig davon, ob er noch praktiziert oder nicht.

Ein Vertrag ist dann ein Vertrag, wenn er geschlossen wurde: schriftlich, mündlich oder in bestimmten Fällen in stillschweigendem Einverständnis.

Die Schweigepüflicht von ausgebildeten Ärzten (und Personen in vergleichbaren Vertrauensstellungen) regelt sich

1. über den Paragraphen 35, SGBI: „Jeder hat einen Anspruch darauf, dass seine persönlichen und sachlichen Verhältnisse von Leistungsträgern als Sozialgeheimnis gewahrt und nicht offenbart werden."

Dies gilt nach meiner Auffassung für jeden Träger ärztlicher Leistungen, unabhängig, ob er sich im Ruhestand befindet oder nicht. Es tritt dann ein, wenn eine ärztliche Leistung erbracht wird. Das betrifft meiner Ansicht nach auch die Leistung einer Beratung.

2. über den § 2 StGB:
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,..........

.....anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen

Ein im Ruhestand befindlicher Arzt braucht übrigens keine Konsequenzen seiner Standesorganisationen mehr zu befürchten, wohl aber die des Strafrechts.www.zv.uni-wuerzburg.de/datenschutz/Empfehlungen%20A-Z/%C3%84rztliche%20Schweigepflicht/%C3%A4rztschweig.htm

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Gut recherchiert Leòn :),

nur habe ich noch nie gehört, dass etwas Anonymisiertes gegen die Schweigepflicht verstößt. Im Strafgesetzbuch steht auch nix...

Herzliche Grüße von
Anne B.
 
Hallo Anne B.,

ganz genau! Der Persönlichkeitsschutz bezieht sich auf die Informationen an sich; unabhängig von einer namentlichen Nennung. Deshalb wird sowohl in den Gesetzestexten als auch in den Berufsordnungen da kein Unterschied gemacht. Die Veröffentlichung von persönlichen Informationen bedarf immer einer Zustimmung, also einer "Schweigepflichtsentbindung" oder "Offenbarungsberechtigung", wie es so schön heißt:

Eine Offenbarungsberechtigung kann sich für den Arzt ergeben aus
- der konkludenten Einwilligung des Verfügungsberechtigten,

- der mutmaßlichen Einwilligung eines bewusstlosen oder verstorbenen Patienten,

- dem rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB.
www.zv.uni-wuerzburg.de/datenschutz/Empfehlungen%20A-Z/%C3%84rztliche%20Schweigepflicht/%C3%A4_schweig1.htm

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Lieber Leòn :), nicht ganz genau, sondern : falsch!

Du hast doch selbst das Gesetz zitiert:

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,..........

.....anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Tut mir leid :rolleyes:.

Herzliche Grüße von
Anne B.
 
Hallo Anne B.,

das von Dir fett gedruckte "namentlich" steht hier für insbesondere und bezieht sich nicht auf die namentliche Nennung von PatientInnen!

Aber was anderes: mir war hinsichtlich der Gültigkeit der Berufsordnungen ein Fehler unterlaufen. Lediglich die Musterberufsordnung sieht keine Konsequenzen auf der berufsständischen Ebene vor. Die einzelnen Ordnungen der Länder können da abweichen, so wie zum Beispiel die Berufsordnung der Ärztekammer Berlin verfährt:

So gilt z.B. die Schweigepflicht auch für Ärzte, die bereits im Ruhestand sind.
www.aerztekammer-berlin.de/35_Recht/08_Berufsrechtliches/05_BODurchs.html

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Leòn: So gilt z.B. die Schweigepflicht auch für Ärzte, die bereits im Ruhestand sind.

Ja. Aber eben nur Patientendaten betreffend, die während der aktiven Ausübung
erhoben worden. Da bleibt die Schweigepflicht nachhaltig bindend. Was danach
PRIVAT erstellt, erörtert und be- oder geraten wird, ist hier von ausgenommen.

Um es kurz zu machen: Ein Arzt außer Dienst ist kein Priester, der ein Gelübde einzuhalten hat.


LGB
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Leòn,

wie Gesetze ausgelegt werden, das kann man in Kommentaren nachlesen. Ich müsste mich schon sehr irren, wenn "insbesonere" mit "namentlich" gleichzusetzen ist.
Ich hab' einen guten Freund, der ist ein guter Rechtsanwalt. Den frag' ich einfach mal. Das kostet mich ein Lächeln :).

Herzliche Grüße von
Anne B.
 
Ja, AnneB, frag mal. Und frag' - wenn möglich - gleich mit, ob Bodos Aussage
Ja. Aber eben nur Patientendaten betreffend, die während der aktiven Ausübung
erhoben worden. Da bleibt die Schweigepflicht nachhaltig bindend. Was danach
PRIVAT erstellt, erörtert und be- oder geraten wird, ist hier von ausgenommen.
so stimmt.

Hast Du einen Link, in dem man das nachlesen kann, Bodo?

Gruss,
Uta
 
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