Probleme mit Panoramaröntgenbild

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Ich bin neu hier im Forum und brauche eure Hilfe.
Vor ca. 2 Monaten habe ich bei einer GZM-Zahärztin, bei der ich auch meine Amalgamfüllung entfernen lassen wollte, ein Panoramaröntgenbild machen lassen. Diese Zahnärztin verwendet jedoch nur teilweise den Dreifachschutz (keine Sauerstoffzufohr). Aus diesem Grund bin ich weiterhin auf der Suche.
Zwischenzeitlich wollte ich aber mein Panoramaröntgenbild vom Toxcenter begutachten lassen. Die Zahnärztin verweigert jedoch dessen herausgabe mit der Begründung, dass sie die Aufbewahrungspflicht für das Röntgenbild hat und es nur an einen anderen Zahnarzt weitergeben darf. Ich bin aber momentag "zahnrztlos",weil mein ursprünglicher Zahnarzt von der "Amalgamgeschicht" nichts hält.
Nun meine Fragen:
Stimmt das mit dieser Aufbewahrungspflicht. Ich habe hier im Forum sehr viele Einträge gelesen und habe fast den Eindruck gewonnen, dass jeder sein Panoramaröntgenbild zu Hause liegen hat.
Kann mir jemand einen guten Zahnarzt in NRW empfehlen, der tatsächlich den Dreifachschutz anwendet und sich außerdem mit Herdsanierung auskennt.
Ich bin seit ca. 5 Monaten auf der Suche und glaube langsam, dass die GZM-Zahnärzte den Dreifachschutz in NRW unter sich aufgeteilt haben.
Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße, Hania :wave:
 
Hallo Hania,

Röntgenbilder gehören zwar dem Arzt, Du hast aber jederzeit das Recht, sie einzusehen oder eine Kopie davon zu verlangen. Lass Dich also nicht irritieren und bestehe darauf, dass Dir eine Kopie ausgehändigt wird.
Obwohl viele Patienten davon ausgehen, dass sie nach einer Röntgenuntersuchung Besitzer der Aufnahmen sind, sieht es die Rechtslage in Deutschland anders. Die Röntgenbilder gehören gesetzlich dem Arzt.

Eine Umfrage der R+V Versicherung war vorher zu dem Ergebnis gekommen, dass rund zwei Drittel der befragten Personen sich sicher waren, dass sie der Besitzer der Röntgenbilder seien.

Die Röntgenaufnahmen gehören zwar dem Arzt, allerdings hat der Patient jederzeit das Recht, die Unterlagen zu kopieren oder sie sich anzusehen.


Rechtgrundlage: Röntgenbilder sind Eigentum des Arztes

Liebe Grüsse,
uma
 
Danke Uma, werde nochmal mit der Prxis telefonieren und nach einer Kopie verlangen. Über das Ergebnis werde ich später berichten.
Liebe Grüße, Hania
 
Hallo Hania,
Röntgenbilder gehören zwar dem Arzt, Du hast aber jederzeit das Recht, sie einzusehen oder eine Kopie davon zu verlangen. Lass Dich also nicht irritieren und bestehe darauf, dass Dir eine Kopie ausgehändigt wird.
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Rechtgrundlage: Röntgenbilder sind Eigentum des Arztes uma

Hier muß ich dann doch einmal protestieren:
Erstens: Die Röntgenbilder werden von der Krankenkasse im Auftrag der Patienten bezahlt und gehören somit zuerst einmal dieser und nicht dem Arzt. Würden sie dem Arzt gehören, könnte der sie wegwerfen. Genau das darf er aber nicht, weil die Krankenkasse sich vorbehält jederzeit nachzukontrollieren, ob der Arzt diese Bilder (für die Krankenkasse) verwahrt bzw. überhaupt angefertigt hat. Dieser Regelung hat der Arzt in seinem Vertrag mit der Kasse zugestimmt. Ansonsten erfolgt Anzeige wegen Abrechnungsbetrugs.

Zweitens: Der Arzt hat sich gegenüber der Krankenkasse verpflichtet mit den Versichertengeldern evident umzugehen. Damit muß er Doppeltuntersuchungen vermeiden und muß dem Patienten zur Vermeidung diese Röntgenbilder aushändigen (wenn er sie benötigt). Allerdings muß der Patient dann schriftlich bestätigen, daß er sie erhalten hat. Ansonsten könnte der Arzt nicht nachweisen, daß er sie überhaupt angefertigt hat.

Drittens: Da es in dieser Angelegenheit immer wieder Probleme gab (Doppeluntersuchung), wurde eine Strahlenverordnung erlassen. Nun kann der Arzt nicht mehr behaupten, daß die Aufnahme unbrauchbar oder schon veraltet war (also wiederholt werden sollte), sondern das Gesetz verbietet dem Arzt Aufnahmen anzufertigen, die unbrauchbar sind (benötigt eine spezielle Ausbildung, damit es nicht zu Fehlaufnahmen kommt). Außerdem wird der Arzt durch die Strahlenschutzverordnung verpflichtet die Strahlenbelastung der Patienten zu protokollieren (Röntgenpaß) und die dazugehörigen Aufnahmen zu Kontrollzwecken (der Strahlenbelastung) aufzubewahren. Er ist also auch durch dieses Gesetz verpflichtet die Rö-bilder aufzubewahren, bzw. digital gespeicherte Bilder jederzeit sichtbar zu machen. Daraus folgern nun manche Ärzte, daß sie die Bilder nicht herausgeben dürfen. Das ist jedoch falsch, denn in der Strahlenschutzverordnung ist er sogar verpflichtet diese bilder ungefragt an den Patienten zu übergeben, wenn ansonsten zu befürchten wäre, daß der Patient noch einmal geröntgt würde. Wenn der Patient also sagt: Ich möchte lieber zu einem anderen zahnarzt gehen, dann muß der Arzt ihm hinterherrennen und sagen: Halt stop ! Ich muß ihnen kraft Gesetz ihre Röntgenbilder mitgeben, damit der nächste Zahnarzt sie nicht noch einmal röntgt. Das steht da schwarz auf weis in dem Gesetz !

Es gibt also gleich zwei Gesetze die den Arzt zwingen die Rö-bilder herauszugeben. Das Sozialgesetz, nachdem er zur Kostenersparnis Doppeluntersuchungen vermeiden muß und die Strahlenverordnung wonach er eine doppelte Strahlenbelastung des Patienten vermeiden muß. Beim ersten Gesetz muß er vom Patienten zur Herausgabe aufgefordert werden (und sie sich quittieren lassen), beim zweiten Gesetz muß er dem Patienten hinterherrennen und ihm von sich auf die Bilder mitgeben um eine gesundheitsschädliche weitere Strahlenbelastung zu vermeiden. (Ansonsten Anzeige bei Strahlenschutzbehörde)
 
Ich weiß von einem Zahnarzt, daß er Panoramabilder gar nicht gerne herausrückt, wenn er weiß, daß die Bilder anschließend zu Dr. D. geschickt werden. Denn da werden die Bilder so bemalt, daß sie danach kaum mehr brauchbar sind als ganzes.

Gruss,
Uta
 
Ich weiß von einem Zahnarzt, daß er Panoramabilder gar nicht gerne herausrückt, wenn er weiß, daß die Bilder anschließend zu Dr. D. geschickt werden. Denn da werden die Bilder so bemalt, daß sie danach kaum mehr brauchbar sind als ganzes.

Gruss,
Uta

Tja - und genau deswegen gibts ja die Röntgenschutzverordnung die man dem Zahnqarzt vor die Nase legen kann. Was der denkt oder will spielt absolut keine Rolle. Stattdessen hat er sich an das Gesetz zu halten und dies verpflichtet ihn einem Arzt diese Bilder auszuhändigen. Selbst wenn Dr.Daunderer dann drauf pinkeln würde. Das Gesetz verbietet Dr. Daunder nicht da drauf zu pinkeln. Er darf das also ! ich zitiere gleich nochmal den genauen Gesetzestext:
 
Röntgenverordnung
Der Text der Röntgenverordnung ist (auch vom Zahnarzt) zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen (§ 18 Abs. 1 Nr.4 RöV).
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung

Abschnitt 1Strahlenschutzgrundsätze
Abschnitt 2 Überwachungsvorschriften
Abschnitt 3 Vorschriften für den Betrieb
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Anwendung am Menschen

§ 28 (die Röntgenbilder gehören ins Archiv des Arztes !)
Aufzeichnungspflichten, Röntgenpass
(1) Es ist dafür zu sorgen, dass über jede Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen Aufzeichnungen nach Maßgabe des Satzes 2 angefertigt werden. Die Aufzeichnungen müssen enthalten:
1. die Ergebnisse der Befragung des Patienten nach § 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1,
2. den Zeitpunkt und die Art der Anwendung
3. die untersuchte Körperregion,
4. Angaben zur rechtfertigenden Indikation nach § 23 Abs. 1 Satz 1,
5. bei einer Untersuchung zusätzlich den erhobenen Befund,
6. die Strahlenexposition des Patienten, soweit sie erfasst worden ist, oder die zu deren Ermittlung erforderlichen Daten und Angaben und
7. bei einer Behandlung zusätzlich den Bestrahlungsplan nach § 27 Abs. 1 Satz 1 und das Bestrahlungsprotokoll nach § 27 Abs. 3.

(3) Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen sind 30 Jahre lang nach der letzten Behandlung aufzubewahren. Röntgenbilder und die Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 über Röntgenuntersuchungen sind zehn Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren. Die Aufzeichnungen von Röntgenuntersuchungen einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind bis zur Vollendendung des 28. Lebensjahres dieser Person aufzubewahren.
(8) Wer eine Person mit Röntgenstrahlung untersucht oder behandelt, hat einem diese Person später untersuchenden oder behandelnden Arzt oder Zahnarzt auf dessen Verlangen Auskünfte über die Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 zu erteilen und ihm die Aufzeichnungen und Röntgenbilder vorübergehend zu überlassen. Auch ohne dieses Verlangen sind die Aufzeichnungen und Röntgenbilder der untersuchten oder behandelten Person zur Weiterleitung an einen später untersuchenden oder behandelnden Arzt oder Zahnarzt vorübergehend zu überlassen, wenn zu erwarten ist, dass dadurch eine weitere Untersuchung mit Röntgenstrahlung vermieden werden kann.
 
Ist Dr. D. in diesem Sinne überhaupt Arzt? Er hat ja schließlich keine Praxis?
Die gleiche Frage gilt dann doch auch für Heilpraktiker?

Gruss,
Uta
 
Gesetz hin, Gesetz her...Für mich ist die Nicht-Aushändigung eines Röntgenbildes Schikane. Wovor will man den Patienten bei einer Nichtaushändigung schützen? Der Patient wird dadurch nur unnötig belastet und läßt sich dann oft notgedrungen anderweitig noch einmal röntgen.

Was von Dr. D. befundete Röntgenbilder anbelangt, auf denen man dann nach Befundung (angeblich) nichts mehr sehen kann: Bei mir haben die Zahnärzte auch ohne Kreuzchen auf den Zähnen nichts gesehen. Deshalb schickt man sein Bild ja dorthin, weil man etwas mehr Klarheit haben möchte.

Wer eine Klarsichthülle mitschickt, der bekommt die Befundung auf dieser Hülle und weiß dann, wo die Problemstellen sind und muss sich nicht beim Vorzeigen des Bildes vor Ablehnung durch Zahnärzte fürchten, die ein Problem mit Dr. D. haben - aus welchen Gründen auch immer. Das könnte dein Zahnarzt, Uta, ja seinen Patienten empfehlen und ihnen das Röntgenbild aushändigen. Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?

Hier noch etwas zur rechtlichen Seite Wem gehört das Röntgenbild?


Viele Grüße, Anne B.
 
Hallo Hania,

abgesehen von den rechtlichen Bestimmungen würde es mich skeptisch machen, wenn ein Arzt ein Problem damit hat, Dir das Bild zum ansehen auszuleihen.

Da könnte man dann meinen er hätte etwas zu verbergen!

Eigentlich sollte er kein Problem damit haben, wenn er sich seiner Diagnostik sicher ist oder er hat Kompetenzängste oder was weiß ich sonst was.......

Für meinen Zahnarzt war das selbstverständlich, mir das Bild auszuhändigen.

Liebe Grüße
Anne S.
 
Hallo Hania,

mir ist noch etwas eingefallen.

Was hindert dich daran, deiner Zahnärztin zu sagen, du gehst zu einem anderen Zahnarzt? Will sie es nur per Anforderung an den neuen Zahnarzt übersenden, oder wie ist das zu verstehen? Ich habe immer ein Problem mit dem Schwindeln gehabt, aber mittlerweile habe ich das leider lernen müssen, wenn ich durch Ehrlichkeit nicht weiterkomme. Ich habe auch gelernt, einfach etwas bestimmter zu werden.
Als man mir in einer Praxis mein Bild mit der Begründung "das gehört dem Dokor" nicht aushändigen wollte, nachdem man mir erst einen Kostenvoranschlag für Brücken gemacht hatte und anschließend mein OPG trotz Kieferschmerzen für absolut in Ordnung befand, äußerte ich zum ersten Mal in meinem Leben an der Rezeption der Praxis etwas lauter mein Unverständnis, warum ich das Bild nicht mitbekäme - gleich für alle anderen Patienten drumherum mit. Was meinst du denn, wie schnell ich mein Röntgenbild hatte :) - gegen Unterschrift. Bin heute noch verwundert drüber, dass ich dazu fähig war. Das war der erste Schritt in Richtung Selbstbewußtsein und Gesundheit.

Wenn du das Bild haben willst, dann bekommst du es auch, denke ich.

Viele Grüße, Anne B.
 
Hallo Anne S. und Hallo Anne B.,
vielen Dank für die Ratschläge und auch an die anderen herzlichen Dank für die Aufklärung darüber, wem letztendlich das Panoramaröntgenbild gehört.
Mein Problem mit dem Erhalt des Röntgenbildes entstand grundsätzlich dadurch, dass ich bei der Zahnärztin nicht bleiben wollte, was ich auch in der Praxis geäußert habe, aber zu diesem Zeitpunkt und bis jetzt immer noch keinen guten Zahnarzt gefunden habe.
Diese Zahnärztin (steht auch übrigens in der GZM-Liste) wollte mir meine Amalgamfüllungen ohne Sauerstoffzufuhr entfernen, was ich absolut nicht möchte. Das Röntgenbild wollte sie nur an einen anderen Zahnarzt weitergeben, den ich ihr nicht nennen konnte, weil ich noch immer auf der Suche bin. Mittlerweile habe ich aber das Röntgenbild gegen Unterschrift erhalten. An dieser Stelle nochmals vielen Dank an alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben.
Meine zweite Frage blieb jedoch weiterhin unbeantwortet. Kennt jemand einen Zahnartzt in NRW, der Amalgamfüllung tatsächlich unter 3-fach-Schutz entfernt?
 
Ist Dr. D. in diesem Sinne überhaupt Arzt? Er hat ja schließlich keine Praxis?
Die gleiche Frage gilt dann doch auch für Heilpraktiker?
Gruss, Uta

Gute Frage, denn hier könnte es schwammig werden, wenn selbst Krankenkassen behaupten: Das Rö-Bild gehört dem Arzt, aber der muß es dem Patienten überlassen, damit keine weiteren angefertigt werden.

Hier können dann Zahnärzte sagen: Gut - dann nennen sie mir mal den Namen dieses Arztes und ich werde es ihm zuschicken (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).
Das kann man häufiger erleben und da hilft dann auch die Rö-Verordnung nicht weiter. Der Arzt kann ja sagen: Es ist nicht zu erwarten, daß der Heilpraktiker oder ein Dr.Daunderer ein neues Röntgenbild anfertigt und somit muß ich es ihnen auch nicht überlassen. Schachmatt !

Ich lasse mich daher nur von einem ZA röntgen, der in einem anderen Bezirk praktiziert. Für den ist es schnell verdientes Geld und der kann es sich auch leisen einen Kollegen aus einem anderen Bezirk auffliegen zu lassen. Der wird belastende Bilder an jeden Gutachter schicken. Für 5 Euro bekomme ich dann am nächsten Tag das OPG per E-Mail zugeschickt (2MB) und ich lasse es mir im nächsten Fotogeschäft ausdrucken. Die Qualität ist überwältigend und alle sind zufrieden.
 
Gesetz hin, Gesetz her...Für mich ist die Nicht-Aushändigung eines Röntgenbildes Schikane.

du musst dem zahnarzt einfach drohen: "wenn sie mir das röntgenbild nicht aushändigen, fange ich an zahnmedizin zu studieren und lege ihren kindern allen amalgam...."

:zunge:
 
Zuletzt bearbeitet:
du musst dem zahnarzt einfach drohen: "wenn sie mir das röntgenbild nicht aushändigen, fange ich an zahnmedizin zu studieren und lege ihren kindern allen amalgam...."

:)))

oder...

"Wenn Sie mir das Röntgenbild nicht aushändigen, dann hören Sie von meinem Psychiater! Der wird Sie verklagen!"

:zunge:
 
Zuletzt bearbeitet:
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