Kommt EU-Verbot für Amalgam?

EU-Parlament, Quecksilber-"Motion"

Die waren so nett, mir den Text zu schicken:
EUROPÄISCHES PARLAMENT
2004 2009
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
VORLÄUFIG
2005/2050(INI)
21.10.2005
ENTWURF EINES BERICHTS
über die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber
(2005/2050 (INI))
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Marios Matsakis

PR_INI
INHALT
Seite
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 3
BEGRÜNDUNG 9

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber
(2005/2050 (INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und des Europäische Parlaments zu der Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0000/2005),
A. in der Erwägung, dass Quecksilber und seine Verbindungen für Menschen, Ökosysteme und wild lebende Tiere hochgiftig sind,
B. in der Erwägung, dass Quecksilber ein persistenter Stoff ist, der sich in der Umwelt zu Methylquecksilber umwandeln kann, dessen toxische Wirkungen am stärksten ist und das sowohl die Plazentaschranke als auch die Blut-Hirn-Schranke überwindet, was zu Störungen in der Gehirnentwicklung führen kann,
C. in der Erwägung, dass Quecksilberverunreinigungen ein weit verbreitetes, anhaltendes und allgemeines Problem sind und die von der Kommission vorgeschlagene Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber einen wichtigen Beitrag darstellt, um dieser weltweiten Gefahr zu begegnen,
D. unter Hinweis darauf, dass Quecksilber und seine Verbindungen in der Liste prioritärer gefährlicher Stoffe aufgeführt sind, die in der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik1 (Wasserrahmenrichtlinie) enthalten ist, und in der Erwägung, dass die Kommission in Artikel 16 Absatz 8 dieser geänderten Richtlinie zwar aufgefordert wurde, bis Dezember 2003 einen Vorschlag für die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen vorzulegen, sie jedoch dies bislang noch nicht getan hat,
E. in der Erwägung, dass die EU weltweit der größte Exporteur von Quecksilber ist und ein Verbot der Ausfuhr durch die EU erheblich dazu beitragen würde, den Handel mit Quecksilber einzuschränken und so das globale Angebot zu verringern,
F. in der Erwägung, dass in den kommenden 15 Jahren 12 000 Tonnen Quecksilber aus der Chloralkaliindustrie beseitigt werden müssen und dieses überschüssige Quecksilber sicher gelagert werden muss,
G. in der Erwägung, dass Quecksilber seit Jahrhunderten in Almadén/Spanien abgebaut wird und die Stilllegung der dortigen Minen von Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierung der betreffenden Gebiete begleitet werden muss,
H. in der Erwägung, dass es dringend erforderlich ist, einen Ort zu finden, an dem die sichere Lagerung von überschüssigem Quecksilber aus ganz Europa gewährleistet werden kann,
I. in der Erwägung, dass Quecksilber hauptsächlich bei der Verbrennung von Kohle freigesetzt wird und die Emissionen aus Großfeuerungsanlagen durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft geregelt sind (Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung1(IVU-Richtlinie) und Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft2),
J. in der Erwägung, dass die Emissionen aus kleinen Verbrennungsanlagen und aus der Verbrennung von Kohle im Hausbrand nicht durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft geregelt sind, obgleich sie 35 % der Quecksilberemissionen in der EU-27 ausmachen,
K. in der Erwägung, dass in Industrieländern die größte Quecksilberexposition darin besteht, dass Quecksilberdampf aus Zahnfüllungen, die Amalgam enthalten, eingeatmet wird,
L. in der Erwägung, dass Emissionen aus Krematorien eine signifikante Quelle für Quecksilberverschmutzungen sind und dass die Freisetzungen durch den Einsatz emissionsmindernder Technologien erheblich verringert werden können,
M in der Erwägung, dass die Ersetzung von Quecksilber in Mess- und Kontrollgeräten für private und berufliche Zwecke ein wirksames Mittel ist, um die bei der Verwendung und Beseitigung dieser Instrumente unvermeidlich entstehenden Emissionen zu verhindern,
N. in der Erwägung, dass Quecksilberverunreinigungen aus Haushaltsabfällen ein wachsendes Problem darstellen und die getrennte Sammlung und Behandlung sämtlicher quecksilberhaltiger Produkte, die in Umlauf sind, zwingend eingeführt werden,
O. in der Erwägung, dass Methylquecksilber vor allem über Nahrungsmittel aufgenommen wird und sich insbesondere in der aquatischen Nahrungsmittelkette anreichert, so dass besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen und Bevölkerungsgruppen, die viel Fisch und Meeresfrüchte verzehren, besonders gefährdet sind,
P. in der Erwägung, dass die Quecksilberexposition von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen (Kleinkinder, Kinder, schwangere Frauen und Frauen im gebärfähigem Alter) auf ein Mindestmaß zu beschränken und die Wirksamkeit dieser Minimierung sorgfältig zu überwachen ist, und in der Erwägung, dass die gesamte Bevölkerung und insbesondere die besonders empfindlichen Bevölkerungsgruppen über die potentiellen Risiken, die von mit Quecksilber und seinen Verbindungen verseuchten Nahrungsmitteln ausgehen, informiert und aufgeklärt werden müssen,
Q. in der Erwägung, dass sich die EU für weltweit anwendbare Maßnahmen einsetzen sollte, um das Angebot und die Nachfrage bei Quecksilber deutlich zu verringern und den gesamten Handel mit diesem Stoff zu überwachen, und dass sie auf Gemeinschaftsebene rechtlich verbindliche Maßnahmen ergreifen sollte, um für die unerlässliche Glaubwürdigkeit der Maßnahmen auf internationaler Ebene zu sorgen,
R. in der Erwägung, dass bei der Bewertung der Strategie im Jahre 2010 die bis dahin veröffentlichten Ergebnisse von Quecksilbermessungen im Boden, in der Luft und im Wasser berücksichtigt werden müssen,
S. in der Erwägung, dass die Aufnahme von Quecksilber in gewissem Maße von der Bioverfügbarkeit in den verschiedenen Ökosystemen auf lokaler Ebene abhängt,
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber und befürwortet das Gesamtkonzept, mit dem nicht nur die Freisetzung von Quecksilber sondern auch Nachfrage und Angebot auf europäischer Ebene verringert, die Quecksilberüberschüsse entsorgt und die Bevölkerung vor der Quecksilberexposition geschützt werden soll;
2. betont, wie wichtig es in diesem Zusammenhang ist, dass die EU angesichts bestehender Alternativen ihre Bemühungen auf internationaler Ebene fortsetzt, um weltweit die Quecksilberemissionen und -verwendungen zu verringern und um gleichzeitig die Primärproduktion von Quecksilber einzustellen und die Überschüsse am Wiedereintritt in den Markt zu hindern;
3. hält in Anbetracht des Vorstehenden den vorausschauenden Vorschlag der Kommission, die Ausfuhr von metallischem Quecksilber und seinen Verbindungen aus der Gemeinschaft schrittweise einzustellen für überaus wichtig und fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass baldmöglichst, spätestens jedoch im Jahre 2010, ein Ausfuhrverbot der EU für Quecksilber in Kraft tritt;
4. fordert die Kommission auf, vor März 2008 Maßnahmen zur Verfolgung der Ein- und Ausfuhr von Quecksilber und seinen Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie in und aus der Gemeinschaft vorzuschlagen, die vor dem Ausfuhrverbot in Kraft treten sollen;
5. fordert deshalb die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass das gesamte Quecksilber aus der Chloralkaliindustrie an sicheren Standorten gefahrlos gelagert und ständig überwacht wird, an denen erforderlichenfalls ein sofortiges Eingreifen möglich ist;
6. unterstreicht außerdem, dass bei der Lagerung von überschüssigem Quecksilber die Anwendung des Verursacherprinzips wichtig ist;
7. fordert die Kommission auf, gleichzeitig sicherzustellen, dass kein primäres Quecksilber aus der EU auf den europäischen Binnenmarkt und/oder den Weltmarkt gelangt;
8. unterstreicht, dass Quecksilberemissionen hauptsächlich bei der Verbrennung von Kohle freigesetzt werden, und fordert die Kommission auf, dass sie im Rahmen der IVU-Richtlinie oder eines separaten Rechtsaktes so bald wie möglich zumindest Grenzwerte für Quecksilberemissionen aus allen einschlägigen Tätigkeiten, insbesondere aus der Kohleverbrennung in Groß- und Kleinfeuerungsanlagen, festlegt;

Fortsetzung folgt....
 
Zuletzt bearbeitet:
9. fordert die Kommission auf, sofort für die strikte Einhaltung der IVU-Richtlinie zu sorgen, da die Verwendung von Quecksilberzellen in der Chloralkaliindustrie nicht als die beste verfügbare Technologie gilt;
10. fordert die Kommission auf, kurzfristig weitere Maßnahmen zu treffen, um die Quecksilberemissionen aus Krematorien zu überwachen, da die Freisetzungen aus diesen Anlagen zunehmend ins Gewicht fallen und Besorgnis erregen;
11. ersucht die Kommission, bis Ende 2007 Vorschläge vorzulegen, um die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam einzuschränken, da zuverlässige quecksilberfreie Alternativen zur Verfügung stehen, und fordert sie gleichzeitig nachdrücklich auf, Maßnahmen einzuleiten, um sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsvorschriften für die Behandlung zahnmedizinischer Abfälle ordnungsgemäß angewendet werden;
12. fordert die Kommission auf, die Vermarktung und Verwendung von Quecksilber in Mess- und Kontrollinstrumenten für private und berufliche Zwecke (insbesondere in Privathaushalten, Gesundheitseinrichtungen und Schulen) einzuschränken, jedoch auch Ausnahmen in Fällen zuzulassen, in denen bislang keine angemessenen Alternativen zur Verfügung stehen, z. B. was die Pflege von Museumsbeständen und des industriellen Kulturerbes betrifft, die aber eher seltene Fälle darstellen;
13. fordert die Kommission auf, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle quecksilberhaltigen Produkte (nicht nur elektrische und elektronische Geräte), die derzeit in Umlauf sind, getrennt eingesammelt und sicher behandelt werden;
14. fordert die Kommission auf, sich mit der bereits in den Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Juni 2004 erwähnten Frage der Verwendung von Quecksilber bei der Herstellung von Impfstoffen zu befassen und dieses Problem zu analysieren, um eine Einschränkung bzw. ein vollständiges Verbot dieser Verwendung zu erreichen, sofern angemessene und sichere Alternativen zur Verfügung stehen;
15. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Quecksilberforschung Priorität eingeräumt wird und dafür über das 7. FTE-Rahmenprogramm und andere relevante Finanzierungsmechanismen angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden;
16. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle verbleibenden Verwendungen von Quecksilber, die nicht von der vorliegenden Strategie abgedeckt sind, durch sichere Alternativen ersetzt werden, sofern dies im Rahmen der vorgeschlagenen REACH-Verordnung nach deren Annahme möglich ist;
17. betont, dass es wichtig ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Quecksilberexposition zu verhindern und das Verständnis der Quecksilberproblematik zu verbessern, und erkennt die Bedeutung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Kommunikation und der Aufklärung über die mit der Quecksilberexposition verbundenen Gesundheitsrisiken an;
18. fordert die Kommission auf, so bald wie möglich ihre in der Wasserrahmenrichtlinie eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, wonach sie bereits bis Dezember 2003 angemessene Emissionsbegrenzungen und Qualitätsnormen hätte vorschlagen sollen, um die Einleitungen, Emissionen oder Verluste von Quecksilber und seiner Verbindungen in Gewässer schrittweise einzustellen;
19. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Auswirkungen der nahrungsbedingten Aufnahme von Quecksilber über bestimmte Fische und Meeresfrüchte bei besonders empfindlichen Bevölkerungsuntergruppen zu untersuchen, und ist der Ansicht, dass es dringend erforderlich ist, u. a. die Exposition besonders empfindlicher Bevölkerungsuntergruppen auf einen Wert zu senken, der unterhalb der international anerkannten sicheren Werte für Methylquecksilber liegt.
20. fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass so rasch wie möglich ein Programm für europaweite Messungen des Methylquecksilbergehalts in Fischen, u. a. in großen Raubfischen, aufgestellt wird, damit die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) Empfehlungen für den Verzehr von Fischen mit hohem Quecksilbergehalt veröffentlichen kann, wobei den Leitlinien für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen ein besonderer Stellenwert zukommt; ist der Ansicht, dass in diesem Programm den besonderen Risiken Rechnung getragen werden sollte, die mit der Tatsache verbunden sind, dass in bestimmten Ökosystemen Quecksilber leichter in biologisch verfügbares Methylquecksilber umgewandelt wird als in anderen;
21. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass Quecksilber in das Biomonitoring-System einbezogen wird, das ursprünglich im Rahmen des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010 (KOM(2004)0416) vorgesehen war, wie es das Europäische Parlament in seiner Entschließung zu diesem Aktionsplan vom 23. Februar 2005 (2004/2132(INI)1 gefordert hatte;
22. begrüßt es, dass die ökologischen und sozialen Probleme, die sich aus der Stilllegung der traditionsreichen Quecksilberminen in Almadén/Spanien ergeben, in den Schlussfolgerungen des Rates anerkannt werden; empfiehlt, dass die Kommission angemessene Ausgleichsmaßnahmen ergreift und diese mit hinreichenden Mitteln ausstattet, damit in den Gebieten, die von der Stilllegung der Quecksilberminen betroffen sind, alternative Lösungen gefunden werden können, die in wirtschaftlich und sozial tragfähig sind; betont, dass die Möglichkeit geprüft werden sollte, die Minen in Almadén für die sichere Lagerung der vorhandenen Quecksilberbestände oder des europaweit in der Industrie als Nebenprodukt anfallenden Quecksilbers zu nutzen und sich dabei der dort zur Verfügung stehenden Infrastrukturen, Arbeitskräfte und technologischen Fachkenntnisse zu bedienen;

Fortsetzung folgt...
 
23. unterstützt Maßnahmen, mit denen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips die Sanierung und Überwachung der stillgelegten kontaminierten Minen gewährleistet wird;
24. begrüßt alle von der Kommission auf internationaler Ebene vorgeschlagenen Maßnahmen und betont, wie wichtig es ist, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten internationale Maßnahmen unterstützen und fördern, um ein Übereinkommen über die Schaffung von weltweit geltenden Rechtsvorschriften für Quecksilber zu erzielen;
25. betont außerdem die Bedeutung der Zusammenarbeit der EU mit den größten Bergbauländern Algerien und Kirgistan, um durch die Unterstützung einschlägiger Maßnahmen die auf dem Weltmarkt angebotene Menge an primärem Quecksilber schrittweise zu verringern;
26. hält es für außerordentlich wichtig, dass die EU die Initiative ergreift und bilaterale Treffen mit anderen Partnern, wie der G-77-Ländergruppe oder China, veranstaltet, um die Verhandlungen besser vorzubereiten, die im Rahmen der nächsten Tagung des UNEP-Verwaltungsrates im Jahre 2007 stattfinden sollen;
27. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, den betreffenden Entwicklungs- und Schwellenländern technische Hilfe und Fachkenntnisse zur Verfügung zu stellen, damit schrittweise immer weniger Quecksilber und seine Verbindungen verwendet und freigesetzt werden;
28. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Verwendung von Quecksilber im Goldbergbau eingeschränkt wird, indem sie gleichzeitig den Einsatz geeigneter quecksilberfreier Abbautechniken fördert, und außerdem einen Vorschlag vorzulegen, um ein Kennzeichnungssystem für Gold, das ohne Verwendung von Quecksilber abgebaut wurde, als Gütezeichen einzuführen;
29. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG

Einleitung

Quecksilber ist ein Schwermetall, das bisweilen als lebendes Silber bezeichnet wird und in der Natur in verschiedenen chemischen Zusammensetzungen vorkommt. Quecksilber ist das einzige Metall, das in reiner Form flüssig ist und bei Zimmertemperaturen allmählich verdampft. Durch Naturereignisse (z.B. Vulkanausbrüche oder Gesteinserosionen) und menschliche Tätigkeiten (z.B. Bergbau oder Verbrennung von Kraftstoffen) kann Quecksilber in die Umwelt freigesetzt werden. Das auf dem Weltmarkt angebotene Quecksilber wird vor allem im Rahmen des Zinnober-Bergbaus in Spanien, China, Kirgistan und Algerien gewonnen. Es kann aus industriellen Verfahren auch zurückgewonnen werden.

Aus den Quecksilbervorkommen im spanischen Almadén wird die weltweit größte Menge an flüssigem Quecksilber gewonnen. Die dort seit Aufnahme der Produktion hergestellte Gesamtmenge beträgt ungefähr 250.000 Tonnen, was annähernd einem Drittel der weltweit hergestellten Gesamtmenge entspricht. Der Quecksilberabbau wird in Almadén seit über 2000 Jahren betrieben und steht im Mittelpunkt der sozioökonomischen Tätigkeiten in dieser Region.
Das für Menschen, Ökosysteme und wild lebende Tiere hochgiftige Quecksilber und seine Verbindungen sind weltweit verbreitete und persistente Schadstoffe. Quecksilber kann sich in der Umwelt zu Methylquecksilber umwandeln, das die stärkste toxische Wirkungen hat und sowohl die Plazentaschranke als auch die Blut-Hirn-Schranke leicht überwindet und so zur Schädigung des Nervensystems führen und deshalb besonders schädliche Auswirkungen auf die Entwicklung von Föten haben kann.
Quecksilber ist eine weltweite Gefahr. Es kennt keine nationalen und regionalen Grenzen, wird über große Entfernungen auf dem Luftweg verbreitet und verseucht in Europa und der Welt die Nahrungsmittelbestände in einem Umfang, der die menschliche Gesundheit erheblich gefährdet.

Die Europäische Union ist weltweit der größte Exporteur von Quecksilber und ihr Anteil am weltweiten Quecksilberverbrauch belief sich im Zeitraum 2001-2003 auf ungefähr 30 %. Wirtschaftlich, politisch und moralisch ist deshalb zweifelsohne notwendig, dass die EU bei der Lösung der weltweiten Probleme, die durch Quecksilber verursacht werden, eine Führungsrolle einnimmt.. Die Gemeinschaft muss handeln und sich auf internationaler Ebene einsetzen, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber mit ihrem integralen Ansatz ist daher ein wichtiger Beitrag, um dieser weltweiten Gefahr zu begegnen.

I. Ausfuhrverbot und sichere Lagerung

Die Kommission beabsichtigt, durch die Einführung eines Ausfuhrverbots im Jahre 2011 die Quecksilber-Ausfuhr aus der Gemeinschaft schrittweise zu verringern. Allerdings sollte dieses Verbot so bald wie möglich, spätestens jedoch 2010, erlassen werden. Im Verein mit Maßnahmen auf internationaler Ebene, wie sie in der im Februar 2005 angenommenen Entschließung des UNEP-Verwaltungsrates vorgeschlagen wurden, und über das globale Quecksilberprojekts der UNDP/GEF/UNIDO wird derzeit der Druck erhöht, wobei die Maßnahmen schwerpunktmäßig darauf ausgerichtet sind, die weltweite Nachfrage nach Quecksilber zu senken.
Schätzungen gehen davon aus, dass in den kommenden 15 Jahren in der Chloralkaliindustrie der EU ungefähr 12.000 Tonnen Quecksilber anfallen werden, die beseitigt werden müssen. Dieses überschüssige Quecksilber muss an sicheren Standorten gefahrlos gelagert und ständig überwacht werden, an denen erforderlichenfalls ein sofortiges Eingreifen möglich ist.

II. Emissionsgrenzwerte

Die Hauptquelle für Quecksilberemissionen ist die Verbrennung von Kohle. Die Anwendung bestehender Rechtsakte, wie etwa die Richtlinie 2001/80/EG zur Begrenzung von Schwefeldioxidemissionen, wird eine gewisse Verringerung von Quecksilberemissionen bewirken. Allerdings wird insbesondere reines Quecksilber (mit einer Lebensdauer in der Atmosphäre von bis zu einem Jahr), das sich weltweit verbreiten kann, weiter in die Umwelt freigesetzt werden und zur weltweiten Umweltverschmutzung beitragen. Deshalb sollten so bald wie möglich Grenzwerte für Quecksilberemissionen aus Großfeuerungsanlagen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten in die IVU-Richtlinie 96/61/EG und/oder in einen gesonderten Rechtsakt aufgenommen werden. Es bestehen nämlich bereits verschiedene Möglichkeiten zur Begrenzung der Quecksilberemissionen, wie etwa emissionsmindernde Technologien, die Verwendung von Kohle mit niedrigem Quecksilbergehalt, die Säuberung von Kohle und die Umstellung auf sauberere Brennstoffe. Außerdem sollten, wie in der Strategie erwähnt, Maßnahmen auf internationaler Ebene in Erwägung gezogen werden, die im Rahmen des Schwermetallprotokolls des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Verschmutzung zu ergreifen sind.

Emissionen aus kleinen Verbrennungsanlagen sind derzeit nicht durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft geregelt. Emissionsgrenzwerte für solche Anlagen sollten auch im Rahmen eines Rechtsakts der Gemeinschaft festgelegt werden, da die Gesamtmenge an Quecksilberemissionen aus diesen Anlagen einen beachtlichen Anteil der Gesamtemissionen ausmacht.

Außerdem sind Quecksilberemissionen aus Krematorien eine zunehmend ins Gewicht fallende Verschmutzungsquelle. Sie sollten daher auf EU-Ebene überwacht werden. Diesbezügliche Rechtsvorschriften sind bereits in Dänemark, den Niederlanden, Deutschland und im Vereinigten Königreich in Kraft und sollten aufeinander abgestimmt werden, bevor weitere Mitgliedstaaten ihre eigenen Rechtsvorschriften erlassen. Die einschlägige OSPAR-Empfehlung gilt nur für 12 der 25 Mitgliedstaaten und es sind keine Sanktionen bei Nichtbefolgung der Empfehlung vorgesehen.

III. Verbot von Quecksilber in Mess- und Kontrollgeräten

Nur wenn das in Mess- und Kontrollgeräten enthaltene Quecksilber ersetzt wird, können die bei der Verwendung und Beseitigung dieser Produkte unvermeindlich entstehenden Quecksilberemissionen verhindert werden. In den Rechtsakten der Gemeinschaft finden sich bereits Beispiele für die Einschränkung der Verwendung von gefährlichen Chemikalien in Produkten, so etwa in den Richtlinien 76/769/EWG und 2002/95/EG. Deshalb sollte die Vermarktung und Verwendung von Quecksilber in Mess- und Kontrollinstrumenten für private und berufliche Zwecke (insbesondere in Privathaushalten, Gesundheitseinrichtungen und Schulen) eingeschränkt werden, jedoch Ausnahmen in Fällen zulässig sein, in denen bislang keine angemessenen Alternativen zur Verfügung stehen. Die Geltungsdauer dieser Ausnahmen sollte begrenzt sein, um Anreize für Forschung und Entwicklung zu schaffen, damit die betreffenden Industriebetriebe andere Stoffe und Technologien verwenden. Verschiedene Mitgliedstaaten, wie etwa Schweden, Dänemark und die Niederlande, haben solche Einschränkungen erfolgreich eingeführt.

IV. Sammlung und Behandlung von Quecksilberabfällen

Es müssen Maßnahmen für die getrennte und sicheren Sammlung und Behandlung quecksilberhaltiger Produkte, die bereits in Umlauf sind, getroffen werden. Eine große Menge an quecksilberhaltigen Abfällen stammt aus Privathaushalten und es besteht die Gefahr, dass in diesem Zusammenhang Quecksilber in die Umwelt freigesetzt werden könnte. Die Kommission sollte im Rahmen der Strategie Maßnahmen vorschlagen, mit denen dieses Problem zu lösen ist. Außerdem sind die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Behandlung von Dentalamalgamabfällen ordnungsgemäß anzuwenden.

V. Schutz vor und Aufklärung über die von Quecksilber ausgehenden Gefahren

Angesichts der Tatsache, dass sich Quecksilber in der Umwelt anreichert und ausbreitet, und in Anbetracht der mit der Quecksilberexposition verbundenen Gefahren für die Gehirnentwicklung ist es von grundlegender Bedeutung, dass besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen (Kinder, schwangere Frauen und Frauen im gebärfähigen Alter) hinreichend über die möglichen Risiken informiert und aufgeklärt werden, die vom Verzehr von Fisch ausgehen. Wie von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) vorgeschlagen, müssen die Quecksilberexposition dieser schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen überwacht und Empfehlungen zum Verzehr von Fischen und Meeresfrüchten abgegeben werden. Diese Überwachung sollte Teil des Überwachungssystems für Umwelt und Gesundheit sein, wie auch des Biomonitoring-Systems, das ursprünglich im Rahmen des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010 vorgesehen war.

VI. Impfstoffe

Quecksilber kommt in Impfstoffen in Form von Thimerosal vor, das auch als Thiomersal bezeichnet wird, ungefähr 50 % Ethylquecksilber enthält und als Konservierungsmittel verwendet wird, mit dem sich das Wachstum von Mikroben verhindern lässt. Während zurzeit immer noch heftig darüber gestritten wird, ob Thimerosal in Impfstoffen schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat, ist darauf hinzuweisen, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1991 festgestellt hat, dass nie ein sicherer Schwellenwert für Quecksilberexpositionen, unterhalb dessen Unterschreitung keine schädliche Auswirkungen auftreten, festgesetzt wurde. In verschiedenen Mitgliedstaaten wurden bereits einige Maßnahmen ergriffen: Im August 2004 gab das britische Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit bekannt, dass Thimerosal nicht mehr in Impfstoffen für Kinder verwendet wird. In Dänemark hat das Nationale Zentrallabor des dänischen Gesundheitssystems 1991 die Verwendung von Thimerosal in Impfstoffen für Kinder eingestellt. Die Situation im Zusammenhang mit Quecksilber in Impfstoffen in anderen Mitgliedstaaten ist undurchsichtig.

Fortsetzung folgt ....
 
VII. Unterstützung und Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene

Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten müssen auf internationaler Ebene ihre Bemühungen verstärken und sich für Maßnahmen zur weltweiten Begrenzung von Quecksilberemissionen sowie von Nachfrage und Angebots dieses Stoffes einsetzen. Da die Quecksilberverschmutzung unbegrenzt ist, müssen Anstrengungen unternommen werden, um eine Einigung über die Schaffung von internationalen Rechtsvorschriften für Quecksilber zu erzielen. Die Zusammenarbeit mit den beiden größten Quecksilberabbauländern, Algerien und Kirgistan, sollte mithilfe finanzieller und technischer Unterstützung verstärkt werden, um die schrittweise Einstellung der Produktion von primärem Quecksilber zu fördern. Angesichts der Vorbereitungen auf die Tagung des UNEP-Verwaltungsrates im Jahre 2007 sollten die bilateralen Kontakte mit Ländern wie China, Indien und Russland sowie mit der G-77-Ländergruppe, die alle zunehmend von festen Brennstoffen für Kohlekraftwerke abhängig sind, ausgebaut werden.

Schlussfolgerungen/Empfehlungen

Quecksilber ist für Menschen, Ökosysteme und wild lebende Tiere hochgiftig und stellt eine weltweite und grenzüberschreitende Gefahr dar. Das Problem der Quecksilberverschmutzung ist komplex und es müssen in verschiedenen Bereichen Maßnahmen ergriffen werden, um die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit und Umwelt erheblich zu verringern. Die von der Kommission vorgelegte Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber ist ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung. Den in der Strategie vorgeschlagenen Maßnahmen müssen sich in folgenden Bereichen legislative Maßnahmen anschließen:

- Emissionsgrenzwerte für einschlägige Tätigkeiten,
- obligatorische Verwendung von emissionsmindernden Technologien in Krematorien,
- Einführung eines Ausfuhrverbots für Quecksilber im Jahre 2010,
- sichere Lagerung von überschüssigem Quecksilber,
- Überwachung der Behandlung von Dentalamalgamabfällen,
- Einschränkung der Verwendung von Quecksilber in Zahnfüllungen aus Amalgam,
- Verbot der Verwendung von Quecksilber in Kontroll- und Messgeräten, sofern sichere Alternativen zur Verfügung stehen.

E N D E

Fragen an: SUNDBERG Cecilia [email protected]
 
Hallo Uta,

unter Punkt 11, lese ich nur etwas von " Verringerung von Quecksilber in Dentalamalgam", das bedeutet dann konrekt als wieder kein Amalgamverbot, lediglich statt 50 % Quecksilberanteil , dann 25 % oder so ähnlich.
Also bleibt alles wie gehabt. Das war wohl wieder ein Schuß in den Sand!

Lg
Anne S.
 
Quelle: https://www.zahn-online.de/presse/presse3013.shtml

Kein Amalgam-Verbot in der EU ab 2007
vom 03.03.2006

Der Ausschuss für Umweltfragen des Europäischen Parlaments (ENVI) hat
den
Antrag der zypriotischen Abgeordneten für ein totales Amalgamverbot ab
2007
nicht zur Vorlage beim EU-Parlament zugelassen. Die Antragsteller
wollten
bereits im April einen entsprechenden Parlamentsbeschluss herbeiführen.
Stattdessen wurde die "Medical Devices Expert Group" mit einem Gutachten
beauftragt.

Die Bundeszahnärztekammer und das Dental Liaison Committee bei der EU
erkennen darin einen Erfolg ihrer Arbeit. Eines der Argumente gegen ein
Verbot von Amalgam ist, dass es derzeit noch keine angemessene
Alternative
gibt, weil die Haltbarkeit anderer Füllungsmaterialien geringer ist.
 
Hallo,

da hat sich die mächtige Amalgamlobby also wieder durchgesetzt.
Es ist eben ein "Kampf gegen Windmühlen".

Liebe Grüße
Anne S.
 
Solltest Du den Thread "www.dzw.de/dzw_104.htm jetzt verrät ist die biologische Kompatibilität sog. Ersatzstoffe (Komposit-Kustoffe) auf der Waagschaale der Anwendungsbeschränkung.

Ich zitiere den dort abgdruckten TExt einmal vollständig und kommentiere auch gleich:

Biologische Probleme vieler Kunststoffe sind weitestgehend ungeklärt

Das erklärte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Prof. Dr. Georg Meyer, Universität Greifswald, in einer Stellungnahme an die deutschen Mitglieder des europäischen Parlamentsausschusses für Umweltfragen (ENVI) zur Abwehr eines Beschlusses für ein Amalgamverbot.
Allerdings widersprachen bei einem Symposium der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) Kollegen – Professoren für Zahnerhaltung von anderen deutschen Universitäten –, dass es sich bei dem Meyer-Statement an die EU-Parlamentarier um eine besonders „exponierte Position handele“, die so nicht mit zu tragen sei.

Also entspricht die Meinung von Meyer nicht der Meinung nicht der allgemeinen Meinung über das angesprochene Problem. D.h. man ist sich in wissenschaftlichen Kreisen noch nicht einig über die Qualität von Aussagen.

In der Zwischenzeit – wir berichteten in der DZW-Ausgabe 09/06 – ist es auf Grund der Interventionen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der DGZMK gelungen, den EU-Parlamentsbeschluss zur Amalgam-Verbotsforderung abzuwehren. Beschlossen wurde im ENVI nur, die „Medical Devices Expert Group“ anzurufen, um einen Bericht zur „Sicherheit von Amalgam als zahnärztliches Füllungsmaterial“ zu erhalten.

Ich möchte nicht wissen wieviel Macht diese beiden rein deutschen Verbände überhaupt in Brüssel haben .Scheinbar doch genug um einen Parlamentsantrag im Alleingang abzuschmettern.

BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp hatte besonders auf den sozialen Aspekt in der Stellungnahme an die Parlamentarier abgehoben: „Die Folge eines übereilten Amalgamverbots wäre zwangsläufig die Zunahme von Zahnerkrankungen in der Bevölkerung, die durch vorzeitigen Füllungsverlust verursacht werden. Da die angebotenen so genannten Amalgamalternativen je nach Ausführung (plastische Kunststofffüllung oder Gold- oder Keramik-Einlagefüllung) in ihrem Preis erhebliche Differenzen aufweisen, hätte ein generelles Amalgamverbot mehr oder weniger ungewollt eine soziale Komponente, die sich wieder einmal gegen Bezieher geringer Einkommen richten würde.“

Das solte definitiv nicht die Grundlage einer Entscheidung für oder gegen was auch immer im Bereich der Gesundheit sein. Hier scheidet sich meine Menung von der die hier Ihre Meinung kund tun. Es gilt eine Gefährdung des Menschen in jedem Fall abzuwehren und wenn es ein paar Euro's kostet, dann kostet es halt ein paar Euro. Durch das rigurose Verbot von Amalgam würden sich sicher viele Hersteller auf den dann offenen Markt stürzen und in kurzer Zeit wären Alternativen zu erwarten die nicht nur Biokompatibel sondern Bioinert wären. In unserer heutigen Zeit ist dies aus meiner Sicht nur eine Frage der Motivation und nicht der Machbarkeit. Das jedoch ein Vergleich der Haltbarkeit/Belastbarkeit von sog. Füllungsalternativen von privater Hand bezahlt werden muss bleibt mir unverständlich. Es scheint sich bei den Verbänden und Kammern um reine Debattierclubs zu handeln die jeglicher Kompetenz durch Datenerzeugung entbehrt.

Meyer bezweifelt dagegen in seinem „Statement des DGZMK-Präsidenten an die EU-Parlamentarier“, dass es „wirklich ein echtes Ersatzmaterial für den Füllungswerkstoff Amalgam gibt“. Meyer: „Trotz intensiver weltweiter Forschung auf diesem Gebiet kommt die aktuelle Literatur zum Schluss, dass im kaubelasteten Seitenzahnbereich der Füllungswerkstoff Amalgam eine unübertroffene Langzeithaltbarkeit hat.“

und wer hat dann die Komposite für die Zahnfüllung zugelassen wenn Sie doch so schlecht sind ?

Das sei, so Meyer, „bei Insidern bekannt, und eine wissenschaftliche Untersuchung, die 2004 im Journal of Prosthetic Dentistry publiziert wurde, zeigt, dass die meisten Zahnärzte in ihrem eigenen Backenzahnbereich Amalgamfüllungen (neben Gold) haben und auch zukünftig anstelle von Kunststoffmaterialien bevorzugen würden“.

Es stimmt mich nachdenklich wenn das wissen um die Wahrheit von sog. Insiderkreisen für sich behalten wird. Wer sind diese Personen oder Gruppen ?

Meyer weiter: „Wirklich große Sorgen machen uns aktuelle Forschungsergebnisse, welche den biologischen Eigenschaften von Kunststofffüllungen, die wir uns über Jahre hinweg als Amalgamersatz herbeigesehnt hatten, ein denkbar schlechtes Zeugnis ausstellen.

Welche Forschungsergebnisse und von wem ?

Besonders in skandinavischen Ländern, in denen diese Kunststoffe schon sehr viel länger als in Deutschland auf sehr breiter Basis eingesetzt werden, was wegen der dortigen staatlich unterstützten Prophylaxesysteme und der damit verbundenen im Durchschnitt sehr kleinen Füllungen durchaus vertretbar ist, beobachtet man eine starke Zunahme von Allergien gegen diese Werkstoffgruppe. Zirka 3 Prozent aller Zahnärzte und Hilfspersonal zeigen bereits Allergien gegen die Füllungskunststoffe, die sie in ihrer Praxis einsetzen“.

Dieser Wert von 3% ist reine Spekulation. Es wurde keine Erhebng vorgenommen die auch publiziert wurde. Sicher wieder Insinderwissen! Was aber nicht weiter dramatisch ist, denn unter Verwendung der "no touch technique" bei der der Kontakt zum Füllungsmaterial angestrebt wird wären die 3% genau 0%. D.h. eine Allergie gegen Füllungswerkstoffe kommt von schlecht gewarteten Absaugeeinrichtungen oder Verletzung der Verarbeitungsvorschriften. Alternativ müste das von den ZÄ-ten verarbeitete Material vom Markt genommen werden wie es nach einer Prüfung auch einmalig passiert ist. Übrigens wurde nur das Material vom Markt und nicht aus den Zähnen der möglicherweise betroffenen entfernt. Das wiederum ist eine Verletzung der Grundsätze zum Schutz und Wohl der Patienten.

Meyer verweist weiter darauf, dass eine internationale Autorengruppe – Prof. Gottfried Schmalz (Deutschland), Prof. Werner Geurtsen (USA) und Prof. Dorthe Arenholt-Bindslev (Dänemark) – eine umfassende Publikation zum Thema „Die Biokompatibilität von Kompositkunststoffen“ verfasst hätten, in der von „Problemen“ berichtet wird, „die in der Amalgamfüllungstherapie unbekannt sind“.

Pauschale Aussagen bedingen pauschale Antworten. Hier stimme ich völlig bei wenn Herr Meyer im weitesten sagt, das mal auf Wolle anders reagiert als aus Synthetik. Es handelt sich ja auch um zwei völlig verscheidene Stoffgruppen und so ist es auch nicht zu erwarten das Problematiken aus der Amalgamversorgung in der Kompositversorgung zu finden sind. Er hat recht und es ist sehr wegweisend sich beim Einsatz von Kompositen auf neue bisher unbekannte Problematiken einzustellen.

Darüber hinaus würden, so Meyer weiter, aktuelle Untersuchungen an Mäusen zeigen, dass die Fertilität unter Einfluss von zahnmedizinischen Kunststoffen signifikant zurückgeht (Ahmed et al., European Journal of Oral Sciences, 2004); und eine andere Arbeitsgruppe um Prof. Reichel (München) habe im Zellversuch gezeigt, dass antioxidative Vitamine die Zytotoxizität von Bestandteilen in Kunststofffüllungen vermindern können (Archives of Oral Biology, 2004).

Und Klinghardt hat an Ziegen gezeigt wie weit sich Amalgam im Körper der Ziege verbreitet. Das zählt aber nicht, da Ziegen ja keine Menschen sind (Kauverhalten) aber scheinbar doch Mäuse (Körpergröße?). Hier gilt es vielleicht mal gleiche oder ähnliche Maßstäbe anzusetzten.

Abschließend die Empfehlung des DGZMK-Präsidenten an die EU-Parlamentarier: „Eine wirklich seriöse Alternative wären allein staatliche Prophylaxe-Programme, wie es in den skandinavischen Ländern zum Teil beispielhaft geschieht, denn Karies ist eine weitestgehend vermeidbare Volkserkrankung.“

Schliesse ich mich voll an, aber hilft das denen die jetzt eine Zahnversorgung brauchen ? Und werden dann alle duch die angestrebte Prophylaxe übriggebliebenen Zahnärzte zu Ernährungexperten umgeschult ?

An dieser Stelle zitiere ich mal frei Herrn Prof. Dr. Weiss aus Norddeutschland der mir abschliessen in einem Gespräch verkündete: "hätten Sie mal Ihre Zähne geputzt dann müssten wir hier nicht diskutieren...".

Und ergänze mal um den weisen Satz: "würden sich alle an die von Ärzten freigegebenen Enpfehlungen halten, würde sich in unserer Welt kein einziges Zahnrad mehr bewegen..." Diese Gesellschaft lebt von der gerigen Aufklärungsrate betreffs der von Ihr in großen Mengen verarbeiteten Stoffen und deren möglichen Gefahren für Leib und Leben. Das fängt beim dermatologisch angeschlagenen Friseur (schaut euch mal deren Hände an!) und endet beim Maurer mit seiner Zementlunge. Dort gibt es aber keine Lobbies die sich für deren breiten Schutz einsetzen sondern eine fordernde Gesellschaft in der alles am besten gestern und weit über Soll erfüllt werden muss. Auf das die "Insider" Generation endlich gehen mag die der festen Überzeugung ist das man alle Probleme auf der Welt einfach wegreden kann. Ich fordere einfach nur eine flächendeckende Aufklärung auf Basis von Fakten. Das wäre schon weit mehr als die Insider zur Zeit zulassen.
 
Zitat:
Besonders in skandinavischen Ländern, in denen diese Kunststoffe schon sehr viel länger als in Deutschland auf sehr breiter Basis eingesetzt werden, was wegen der dortigen staatlich unterstützten Prophylaxesysteme und der damit verbundenen im Durchschnitt sehr kleinen Füllungen durchaus vertretbar ist, beobachtet man eine starke Zunahme von Allergien gegen diese Werkstoffgruppe. Zirka 3 Prozent aller Zahnärzte und Hilfspersonal zeigen bereits Allergien gegen die Füllungskunststoffe, die sie in ihrer Praxis einsetzen“.

Mike schrieb:
Dieser Wert von 3% ist reine Spekulation. Es wurde keine Erhebng vorgenommen die auch publiziert wurde. Sicher wieder Insinderwissen! Was aber nicht weiter dramatisch ist, denn unter Verwendung der "no touch technique" bei der der Kontakt zum Füllungsmaterial angestrebt wird wären die 3% genau 0%. D.h. eine Allergie gegen Füllungswerkstoffe kommt von schlecht gewarteten Absaugeeinrichtungen oder Verletzung der Verarbeitungsvorschriften. Alternativ müste das von den ZÄ-ten verarbeitete Material vom Markt genommen werden wie es nach einer Prüfung auch einmalig passiert ist. Übrigens wurde nur das Material vom Markt und nicht aus den Zähnen der möglicherweise betroffenen entfernt. Das wiederum ist eine Verletzung der Grundsätze zum Schutz und Wohl der Patienten.


Hallo Mike,

ich glaube nicht, dass es bei 0 % läge... habe selber starke Allergien gegen diverse Bestandteile meiner Kunststofffüllungen und weiß derzeit noch keine Alternative...

Viele Grüße
Lukas
 
Hallo Lukas, da gebe ich Dir voll recht. Die drei Prozent waren auf die im Dentalbereich tätigen bezogen. Und da drehen wir uns auch schon. Die Amalgam-Befürworter haben scheinbar wirklich Insiderwissen das die angeblich getesteten alternativen nicht sonderlich gut aussehen lassen. Besonders die von mir schon mal erwähnten Acrylate (besonders TEGDMA, TEGDA und HEMA) sind hier zu beachten. Aber beim verlegen und danach entstehen die lustigsten Nebenprodukte wie z.B. Formaldehyd das bis zu mehr als 100 Tage nach Verlegen noch nachgewiesen werden kann. Hier erscheinen die sog. Komposit-alternativen in keinem besonders rosigen Licht. Die Reaktionsvielfalt geht von einfacher Kontaktdermatitis bis hin zum allergischen Schock. Natürlich trifft das hier besonders vorsensibilisierte Personen die in Ihrem Arbeits- oder heimischen Umfeld schon eine Vorschädigung erlitten haben und diese noch nicht bekannt war. Ob Amalgam , Komposit oder Keramik, es sind alles nur alternativen die weit weg von echtem Gewebe sind. All diese Stoffe werden vom Köprer als fremd eingestuft und der Körper versucht mit den Ihm verbliebenen Mitteln diese zu entfernen oder einzulagern. Aktuelle Studien eines überreagierenden Immunsystem das versucht zu lokal kapseln sind scheinbar ein Zeichen für ein schwaches Immunsystem bei dem die üblichen Menchanismen gestört oder blockiert sind. Das würde die Reaktionsvielfalt erklären denen einige Menschen ausgesetzt sind. Der Mensch ist nun mal die komplizierteste Maschine auf diesem Planeten die wir bestaunen können. Bestaunen deshalb, weil es doch scheinbar vielen Menschen gelingt mit den unmöglichsten Stoffen irgendwie um zu gehen bzw. sie aus zu scheiden. Aber es gibt auch für Dich Hoffnung auf die Gentechnik (Genetik) in der es bereits erfolgreiche Versuche gibt Zähne bzw. deren Wachstum wieder anzustoßen. Soweit ich es erheben konnte wird zur Zeit in England, den USa und Japan daran geforscht.

Es gibt auch schon Ansätze Perlmut als Zahnhartsubstanzersatz zu verwenden (wurde auch schon in Zähnen von Mumien gefunden!). Aber da ist man noch Jahre von entfernt bzw. die Motivation ist scheinbar recht gering.Das Stichwort hier sind sog. Biokeramiken aber es dazu auch passende Biobondings (Kleber) geben wird ist fraglich.

Was bleibt ist die Frage nach der Motivation im allgemeinen. In anbetracht der bisher unbekannten Nebenwirkungen von Kompositen und der bekannten Folgen von Amalgam sollte das Hauptaugenmerk langsam mal in Richtung sinnvoller und allgemein verträglicher Lösungen gehen. Wir haben schon Computer und irgendwie das 21. Jahrhundert mit vielen tollen Innovationen erobert. Weg von Workarrounds und Notlösungen hin zu einer brauchbaren und unanfechtbaren Basis die man dann langsam ausbauen kann. Alles scheinbar nur noch eine Frage der Motivation (oder Reformbereitschaft) auf welcher Ebene auch immer.

Stichworte:

regenerative dentistry
dentine regeneration
craniofacial tissue engineering
bioceramic(s)
 
Hallo Mike,

mit der Hoffnung ist das so eine Sache... mit der Gentechnik auch. Letztere wird zwar bereits fröhlich dafür eingesetzt, uns alle künftig über die neu erschaffenen Nahrungsmittel kränker und die Menschheit selber gänzlich lebensunfähig zu machen... dies zuzulassen zeigen die verantwortlichen Politiker auch durchaus keine Skrupel - wohl aber, wenn es darum geht, die Gentechnik zum Nutzen der Menschen einzusetzen. Wie lange hoffe ich schon auf eine neue Wirbelsäule, neue Hüfte, neue Knie, neue Hand-, Finger,- Fuß- und Zehengelenke! Möchte mich auch gerne mal wieder bewegen können! Aber da tut sich nichts! Und wenn sich was täte, wäre es für die unterprivilegierten gesetzlich Versicherten ohnehin nicht realisierbar. Und bei den Zähnen sieht es genauso aus. Vor Jahren gab es diese Berichte über bald neu gezüchtete Zähne bereits...

Viele Grüße
Lukas

 
Es ist doch keine Frage der Machbarkeit mehr. Das was wir heute sehen dürfen sind zum Teil schon fast ein Jahrzehnt alte Technik. Manche Techniken sind schon nach Monaten überholt. Deshalb geschieht auch alles (wie zumeist) hinter verschlossenen Türen. Es geht um die Einhaltung von eigenen Rechten und der Installation von Sicherungsmechanismen. Die 5 bis 10 Jahre die anberaumt sind um solche "Erfindungen" die zum Teil blanker Zufall sind zu Patentreife zu gestalten gehen nur dafür drauf um es gegen "unerlaubtes" kopieren zu schützen.
 
Amalgam-Verbot ist gescheitert

Der Ausschuss für Umweltfragen des Europäischen Parlaments (ENVI) hat den Antrag der zypriotischen Abgeordneten für ein totales Amalgamverbot ab 2007 nicht zur Vorlage beim EU-Parlament zugelassen. Die Antragsteller wollten bereits im April einen entsprechenden Parlamentsbeschluss herbeiführen. Stattdessen wurde die "Medical Devices Expert Group" mit einem Gutachten beauftragt.

Die Bundeszahnärztekammer und das Dental Liaison Committee bei der EU erkennen darin einen Erfolg ihrer Arbeit. Eines der Argumente gegen ein Verbot von Amalgam ist, dass es derzeit noch keine angemessene Alternative gibt, weil die Haltbarkeit anderer Füllungsmaterialien geringer ist.
https://www.zahn-online.de/presse/presse3013.shtml

Biologische Probleme vieler Kunststoffe sind weitestgehend ungeklärt
Thema EU-Amalgamverbot abgewehrt – nun bringt der DGZMK-Präsident Komposite ins Zwielicht:
Autor
Beitrag „Aus Sicht der Wissenschaft ist es derzeit nicht zu vertreten, den Füllungswerkstoff Amalgam zu verbieten. Die aktuelle Forschung zeigt, dass Ersatzmaterialien, zum Beispiel auf Kunststoffbasis, bei weitem nicht alle Indikationen von Amalgamfüllungen abdecken beziehungsweise ersetzen können. Die biologischen Probleme derartiger Kunststoffmaterialien sind weitestgehend ungeklärt und bedürfen deshalb intensiver bio-medizinischer Forschung.“

Das erklärte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Prof. Dr. Georg Meyer, Universität Greifswald, in einer Stellungnahme an die deutschen Mitglieder des europäischen Parlamentsausschusses für Umweltfragen (ENVI) zur Abwehr eines Beschlusses für ein Amalgamverbot.
Allerdings widersprachen bei einem Symposium der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) Kollegen – Professoren für Zahnerhaltung von anderen deutschen Universitäten –, dass es sich bei dem Meyer-Statement an die EU-Parlamentarier um eine besonders „exponierte Position handele“, die so nicht mit zu tragen sei.
In der Zwischenzeit – wir berichteten in der DZW-Ausgabe 09/06 – ist es auf Grund der Interventionen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der DGZMK gelungen, den EU-Parlamentsbeschluss zur Amalgam-Verbotsforderung abzuwehren. Beschlossen wurde im ENVI nur, die „Medical Devices Expert Group“ anzurufen, um einen Bericht zur „Sicherheit von Amalgam als zahnärztliches Füllungsmaterial“ zu erhalten.
BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp hatte besonders auf den sozialen Aspekt in der Stellungnahme an die Parlamentarier abgehoben: „Die Folge eines übereilten Amalgamverbots wäre zwangsläufig die Zunahme von Zahnerkrankungen in der Bevölkerung, die durch vorzeitigen Füllungsverlust verursacht werden. Da die angebotenen so genannten Amalgamalternativen je nach Ausführung (plastische Kunststofffüllung oder Gold- oder Keramik-Einlagefüllung) in ihrem Preis erhebliche Differenzen aufweisen, hätte ein generelles Amalgamverbot mehr oder weniger ungewollt eine soziale Komponente, die sich wieder einmal gegen Bezieher geringer Einkommen richten würde.“
Meyer bezweifelt dagegen in seinem „Statement des DGZMK-Präsidenten an die EU-Parlamentarier“, dass es „wirklich ein echtes Ersatzmaterial für den Füllungswerkstoff Amalgam gibt“. Meyer: „Trotz intensiver weltweiter Forschung auf diesem Gebiet kommt die aktuelle Literatur zum Schluss, dass im kaubelasteten Seitenzahnbereich der Füllungswerkstoff Amalgam eine unübertroffene Langzeithaltbarkeit hat.“ Das sei, so Meyer, „bei Insidern bekannt, und eine wissenschaftliche Untersuchung, die 2004 im Journal of Prosthetic Dentistry publiziert wurde, zeigt, dass die meisten Zahnärzte in ihrem eigenen Backenzahnbereich Amalgamfüllungen (neben Gold) haben und auch zukünftig anstelle von Kunststoffmaterialien bevorzugen würden“.
Meyer weiter: „Wirklich große Sorgen machen uns aktuelle Forschungsergebnisse, welche den biologischen Eigenschaften von Kunststofffüllungen, die wir uns über Jahre hinweg als Amalgamersatz herbeigesehnt hatten, ein denkbar schlechtes Zeugnis ausstellen.
Besonders in skandinavischen Ländern, in denen diese Kunststoffe schon sehr viel länger als in Deutschland auf sehr breiter Basis eingesetzt werden, was wegen der dortigen staatlich unterstützten Prophylaxesysteme und der damit verbundenen im Durchschnitt sehr kleinen Füllungen durchaus vertretbar ist, beobachtet man eine starke Zunahme von Allergien gegen diese Werkstoffgruppe. Zirka 3 Prozent aller Zahnärzte und Hilfspersonal zeigen bereits Allergien gegen die Füllungskunststoffe, die sie in ihrer Praxis einsetzen“.
Meyer verweist weiter darauf, dass eine internationale Autorengruppe – Prof. Gottfried Schmalz (Deutschland), Prof. Werner Geurtsen (USA) und Prof. Dorthe Arenholt-Bindslev (Dänemark) – eine umfassende Publikation zum Thema „Die Biokompatibilität von Kompositkunststoffen“ verfasst hätten, in der von „Problemen“ berichtet wird, „die in der Amalgamfüllungstherapie unbekannt sind“.
Darüber hinaus würden, so Meyer weiter, aktuelle Untersuchungen an Mäusen zeigen, dass die Fertilität unter Einfluss von zahnmedizinischen Kunststoffen signifikant zurückgeht (Ahmed et al., European Journal of Oral Sciences, 2004); und eine andere Arbeitsgruppe um Prof. Reichel (München) habe im Zellversuch gezeigt, dass antioxidative Vitamine die Zytotoxizität von Bestandteilen in Kunststofffüllungen vermindern können (Archives of Oral Biology, 2004).
Abschließend die Empfehlung des DGZMK-Präsidenten an die EU-Parlamentarier: „Eine wirklich seriöse Alternative wären allein staatliche Prophylaxe-Programme, wie es in den skandinavischen Ländern zum Teil beispielhaft geschieht, denn Karies ist eine weitestgehend vermeidbare Volkserkrankung.“
https://www.dzw-archiv.de/

Uta
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Beitrag aus Österreich:
Zitiere aus unserem "Wald-und-Wiesen-Blatt" heute:
"Strassburg.
Das EU-Parlament hat eine Empfehlung an die Kommission beschlossen, wonach bis Ende 2007 der Einsatz von Zahnplomben aus Amalgam verboten werden soll. Quecksilber-Dämpfe seien ein enormes Gesundheitsrisiko. Kurzfristig würden sie Kosten für Versicherungen zwar steigen, langfristig würde der Aufwand durch Wegfall der Folgeerkrankungen sinken, sagte der ÖVP-Abgeordnete Richard Seeber."

Dem ist nichts hinzuzufügen.
 
Sorry, aber dem ist was hinzuzufügen. Der Mann namens Dr. Richard Seeber ( auch bekannt als der Mann der in Zimmer 08F161 in Brüssel sitzt), war mit bei der Beschlussfassung über die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber in Europa und somit könnte was dran sein.

ich für meinen Teil bete auf jeden Fall heute Abend mal still in mich rein und werde der Sache morgen mal auf den amalgamlosen Zahn fühlen.
 
Och, hat zwar einen Tag gedauert aber die Antwort vom Büro des Herrn Seeber war recht ernüchternd. Es liegen keine Unterlagen vor...

Ich hatte nach dem eingereichten Text gefragt.
 
Eigentlich nichts Neues seit 2006 :eek:):rolleyes::

...
Aufgrund eines internationalen Abkommens schränkt die Europäische Union die Verwendung von Quecksilber zukünftig weiter ein. Ab Mitte 2018 sollen Kinder und schwangere Frauen kein Zahn-Amalgam mehr erhalten. Homöopathie-Hersteller konnten befürchtete Einschränkungen abwenden.
...
Strengere Regeln zum Umgang mit Quecksilber
Vorgesehen ist neben den Auflagen für Kinder und Schwangere auch, dass Amalgam künftig auch nur noch in vordosierter Form verwendet werden darf. Zahnärzte müssen das Material in Abscheidern auffangen.

Die EU hat in der sogenannten Minamata-Konvention zugesagt, die Quecksilber-Nutzung einzudämmen. Das wird mit dem Kompromiss umgesetzt
...
Ein komplettes Verbot von Amalgam sei aber nur dann anzustreben, wenn es ausreichende Sicherheit für die Patienten gibt – doch Alternativen zum Amalgam seien teils noch nicht ausreichend erforscht oder auch problematisch.
https://www.deutsche-apotheker-zeit...eu-schraenkt-quecksilber-verwendung-teils-ein

Da ist doch ein Kommentar eigentlich völlig überflüssig, oder?

Grüsse,
Oregano
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hm.....seltsam das Ganze:

Schwangeren und Kindern mutet man also die zu wenig erforschten Materialien und vielleicht sogar schädlicheren als Amalgan zu!:D

Das ist eine Wahnsinnslogik.

Nierenkranken geht es im übrigen genauso: Auch sie erhalten nicht das so gut erforschte Amalgam...und das schon sehr lange.

Schöne Woche.
Claudia.
 
Hallo Claudia,

da steht : Ab Mitte 2018 sollen Kinder und schwangere Frauen kein Zahn-Amalgam mehr erhalten.#37
Ich interpretiere das zunächst einfach mal als das, was wir ja schon haben: Kinder und Schwangere sollen kein Zahnamalgam erhalten.
Daß das heißt, daß sie andere Materialien erhalten müssen, wenn Löcher da sind, ist zwar klar, aber nicht explizit ausgesprochen. Ich finde es zwar lange nicht so gut wie ein generelles Verbot von Amalgam aber trotzdem richtig.

Amalgam - Informationen - Aktuell

Grüsse,
Oregano
 
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