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https://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=43846... Die Zahl unfreiwilliger Krankenhauseinweisungen hat in den letzten Jahren sehr deutlich zugenommen.
Dabei sind die freiheitlichen Persönlichkeitsrechte ein hohes Gut und stehen unter besonderem Schutz des Gesetzgebers. In Deutschland werden schon seit langem hohe Anforderungen an freiheitseinschränkende Maßnahmen gestellt und richterliche Aufsicht und Entscheidung betont – anders als zum Beispiel in England (9). In den vergangenen Jahren sind jedoch unfreiwillige Krankenhauseinweisungen psychisch Kranker erleichtert und rechtliche Hürden vermindert worden.
Die gesetzlichen Voraussetzungen unfreiwilliger Einweisung sind:
- (psychische) Erkrankung oder Behinderung;
- dadurch bedingte „gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich oder andere“(PsychKG) oder die Gefahr (nicht unbedingt akut) erheblichen gesundheitlichen Schadens des Betroffenen (Betreuungsrecht);
- die Gefahr ist nicht anders abwendbar, etwa durch ambulante Behandlung oder Aufsicht (PsychKG);
- Antrag des Ordnungsamtes (Psych KG) oder des Betreuers an das Gericht mit Attest eines Arztes; bei Eilbedürftigkeit können Amt oder Betreuer sofort einweisen und müssen die nachträgliche richterliche Genehmigung einholen.
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Hallo Schmausal.
Interessanterweise berichtet meine Freundin, dass es ihr jeweils besser gehe, wenn sie Fleisch isst, das " erde " sie wieder.
Sine