für eine Petition zur Kennzeichnung von Nanomaterialien in Zahncremes besteht nach unserer Einschätzung derzeit keine Notwendigkeit.
Nanomaterialien in Kosmetischen Mitteln, also auch in Zahncremes, unterliegen bereits einer Kennzeichnungspflicht, nähere Informationen hierzu finden Sie im anhängenden Faltblatt.
Entsprechende Kennzeichnungspflichten gibt es jedoch ansonsten nur für Lebensmittel und Biozide, so dass wir uns auch weiterhin für eine Ausweitung der Kennzeichnung von Nanomaterialien in weiteren verbrauchernahen Produktbereichen einsetzen werden, um die Wahlfreiheit zu gewährleisten. Entsprechend fordern wir auch eine grundsätzliche Registrierung von Nanomaterialien und deren Anwendungen in einer Datenbank ein, um eine höhere Transparenz zu erreichen.
Da es sich bei Apatit um ein naturidentisches Material handelt, wird in der Risikobeurteilung von Apatit in Zahncremes die Anwendung des mikrokristallinen Hydroxylapatit bisher als unbedenklich angesehen und ist daher zugelassen.
In einer aktuellen Bewertung
<https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_191.pdf> vom Oktober 2015 durch das Scientific Committee on Consumer Safety (SCSS) der EU wurden jedoch die vorgelegten Studien Ergebnisse zu Nano-Hydroxylapatit als nicht aussagekräftig genug gewertet, um eine abschließende Beurteilung zur Sicherheit von dessen Anwendung abzugeben.
Falls das Nano-Hydroxylapatit jedoch in der nadelförmigen kristallinen Form vorliegt, sollte lt. SCSS eine Anwendung in kosmetischen Mitteln jedoch in keinem Fall erfolgen, da hier Hinweise auf ein Risikopotential bestehen.
Soweit also Produkte mit Nano-Hydroxylapatit auf dem Markt sind, würden wir daher derzeit von einer Anwendung abraten, solange bis durch das SCSS eine abschließende Bewertung vorgelegt wird.
Eine Petition bei der EU können Sie hier einreichen
https://petiport.secure.europarl.europa.eu//petitions/de/main<https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/main> .
Bei den verschiedenen öffentlichen Plattformen (Change.org, openpetition.de) können einfach eigene Petitionen erstellt werden, diese haben jedoch keinen offiziellen Charakter und stellen eine zivilgesellschaftliche Form der Meinungsäußerung dar.
Mit freundlichen Grüßen (Namen entfernt)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Am Köllnischen Park 1, D - 10179 Berlin Germany Fon: 030 27586-482