Soziale Phobie?

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Sofie_40

Liebe Foris,

eine gute Freundin (45) von mir möchte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Ihr Problem ist, dass sie mit Menschen nicht klar kommt, sehr verletzlich ist und ganz starke Hassgefühle gegenüber einfach gestrickteren u Personen hegt - denen es an Werten mangelt und an Ethik in ihrem Verhalten, bis hin zur Verachtung. Auch wurde sie fast jedes Mal Mobbingopfer an ihren wechselnden Arbeitsstellen, vermutlich auch deswegen, weil sie Probleme hat sich Abzugrenzen bzw. rechtzeitig Grenzen zu setzen.

Kennt von Euch jemand die genaue psychatrische Bezeichnung?

Mache mir ernsthafte Sorgen um sie, denn es fehlt ihr an einer Bezugsperson. Mit ihrer Mutter und Geschwister ist das Verhältnis sehr schwierig,

LG, Sofie
 
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eine gute Freundin (45) von mir möchte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Ihr Problem ist, dass sie mit Menschen nicht klar kommt, sehr verletzlich ist und ganz starke Hassgefühle gegenüber einfach gestrickteren u Personen hegt - denen es an Werten mangelt und an Ethik in ihrem Verhalten, bis hin zur Verachtung. Auch wurde sie fast jedes Mal Mobbingopfer an ihren wechselnden Arbeitsstellen,
Kennt von Euch jemand die genaue psychatrische Bezeichnung?

Hallo Sofie,

zunächst möchte ich mal zurück fragen, ob die von Dir beschriebenen Probleme schon sehr früh im Leben bestanden, oder ob sie erst angefangen haben, nachdem sie am Arbeitsplatz gemobbt wurde? Es kann natürlich auch sein, daß sie bereits in der Jugend gemobbt wurde und sich das später wiederholte. Meines Erachtens könnten ihre Probleme auf das gemobbt werden zurück zu führen sein.

Mobbing kann zu physischen und psychischen Erkrankungen führen. Psychische Erkrankungen als Folge von Mobbing müßten von einem Psychiater behandelt werden, der dann auch die richtige Diagnose für den Antrag stellen kann.

Hier einige Seiten, die ausführlich über Mobbing informieren:
https://www.yazio.com/de/artikel/mobbing-gesundheit-kann-langfristig-schaden-nehmen.html
Tipps: Psychoterror Mobbing NetDoktor.de

https://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing
Folgen Mobbing hat weit reichende negative Folgen für die Gesundheit sowie für die berufliche und private Situation des Opfers, wobei insbesondere Neuberger darauf hinweist, dass die Täter-Opfer-Unterscheidung sehr problematisch ist.
Regelmäßige feindselige Angriffe rufen negative Gefühle und starke Verunsicherungen bei den Betroffenen hervor, was in der Regel nicht ohne Folgen auf ihr Arbeits- und Leistungsverhalten bleiben wird. 98,7 % der deutschen Mobbingopfer geben an, dass sich Mobbing darauf auswirkt. Am häufigsten nennen Opfer laut Mobbing-Report Demotivation (71,9 %), starkes Misstrauen (67,9 %), Nervosität (60,9 %), sozialen Rückzug (58,9 %), Ohnmachtsgefühle (57,7 %), innere Kündigung (57,3 %), Leistungs- und Denkblockaden (57,0 %), Selbstzweifel an den eigenen Fähigkeiten (54,3 %), Angstzustände (53,2 %) und Konzentrationsschwächen (51,5 %).[17] Beruflich kann Mobbing zu Kündigung, Versetzung und Erwerbsunfähigkeit des Opfers führen.[17]
Laut Mobbing-Report erkranken 43,9 % der Betroffenen wegen Mobbing, wovon fast die Hälfte davon länger als sechs Wochen krank wird.[17] Posttraumatische Belastungsstörungen gelten beispielsweise als gesundheitliche Mobbingfolgen.[26]


Die privaten und familiären Auswirkungen von Mobbing auf die Betroffenen sind vielschichtig. Zu den häufigsten Folgen gehören laut Mobbing-Report Unausgeglichenheit (23,7 %), soziale Isolation (21,6 %), Streit in der Familie beziehungsweise Partnerschaft (19,7 %), allgemeine Belastung (16,6 %), finanzielle Probleme (15,4 %), Antriebslosigkeit (13,9 %), Aggressivität (9,6 %), Überschattung des Privatlebens (9,6 %) und Depressionen (9,3 %).[17]


Die Folgen von Mobbing gehen ganz erheblich über einen bloßen Verlust von Lebensqualität des Mobbingopfers hinaus. Sie führen oftmals zu massiven gesundheitlichen Schäden. Es ist von entsprechend hohen volks- und betriebswirtschaftlichen Konfliktkosten auszugehen: Schätzungen zufolge reichen diese finanziellen Schäden weit in den zweistelligen Milliardenbereich hinein.[45] Sie sind verursacht durch Heilbehandlungen und Rehabilitationskuren oder gar Dauerarbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Frühverrentung der Betroffenen.[46]
Zu Ursachen und Folgen von Mobbing:

https://www.afa-anwalt.de/albtraum-arbeitsplatz-was-unter-mobbing-zu-verstehen-ist/

Ursachen von Mobbing
Als mögliche Ursache werden neue Formen der Arbeitsorganisation vermutet, was dazu führt, dass die Erwartungen an den Arbeitnehmer immer weiter steigen: ein höheres Arbeitstempo, ständiger Zeitdruck und Hektik, sowie gestiegene Verantwortung. Hinzu kommen Personaleinsparungen und die anhaltende kritische Arbeitsmarktsituation. Dies setzt viele Angestellte unter enormen Druck. Ein Großteil der Mitarbeiter leidet unter der Angst, den gestiegenen Arbeitsbedingungen nicht gewachsen zu sein. Um diese Konfliktsituation zu bewältigen werden Abwehrmechanismen entwickelt, die sich in Mobbing äußern können, z.B. durch persönliche Angriffe, Intrigen und Schikanen, bis hin zum Psychoterror.

Was sind die Folgen?
Laut dem Mobbing-Report lassen sich meist folgende Anzeichen bei gemobbten Arbeitnehmern feststellen: Demotivation, starkes Misstrauen, Nervosität, sozialer Rückzug, innere Kündigung, Leistungs- und Denkblockaden, Selbstzweifel an den eigenen Fähigkeiten, Angstzustände und Konzentrationsschwächen. 43,9 % der Mobbing-Opfer erkranken, wovon fast die Hälfte länger als sechs Wochen nicht den Arbeitsplatz aufsuchen kann. Als mögliche Konsequenz folgt die Kündigung bzw. Versetzung durch den Arbeitgeber oder die Erwerbsunfähigkeit des Opfers.
Hier noch Artikel, die sich mit der Rechtslage befassen:
Mobbing am Arbeitsplatz: Können Gesetze die Opfer schützen? - SPIEGEL ONLINE
Arbeitsrecht: Mobbing-Folgen sind keine Berufskrankheit - SPIEGEL ONLINE

Wie aus den Links hervorgeht, gibt es wohl keine genaue Bezeichnung für die Folgen von Mobbing und wenn man dies als Grund nennt, wird es nicht anerkannt. Außerdem kann das Krankheitsbild bei den Opfern sehr unterschiedlich sein. Wenn man gemobbt wurde ist es nicht verwunderlich, wenn man als Folge die Menschen haßt und sich von ihnen fern halten will.

Daher würde ich Deiner Freundin empfehlen, sich an einen Psychiater zu wenden, der eine auf ihre Probleme abgestimmte Diagnose stellen kann. Da Psychiater sehr schnell damit bei der Hand sind Psychopharmaka zu verschreiben, die die Probleme nicht lösen können, sondern nur vorübergehend unterdrücken und zudem schwere Nebenwirkungen haben, die alles noch schlimmer machen könnten, sollte sie sich auf eine Behandlung mit Medikamenten nicht einlassen. Es sollte ausschließlich eine Gesprächstherapie zwecks Diagnose durchgeführt werden. Auch eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik sollte sie ablehnen - dort würde sie nur mit Psychopharmaka behandelt und könnte sich nicht einmal dagegen wehren. Aus diesen Gründen ist es sehr wichtig, sich einen Psychiater zu suchen, der zu einer reinen Gesprächstherapie mit anschließender Diagnose bereit ist.

Ein Erwerbsminderungsantrag kann nur dann Erfolg haben, wenn ein Arzt, in diesem Falle ein Psychiater eine Diagnose formuliert, die bei der Versicherung als Erwerbsminderungsgrund anerkannt ist. Dies muß von Ärzten bestätigt werden. Selbst wenn das geschieht, muß sie sich darauf einstellen, daß alle Anträge abgelehnt werden und das bis zum Sozialgericht geht, das dann nochmal selbst einen Psychiater einschaltet. Hier ist Hartnäckigkeit und viel Geduld erforderlich.

Bei der Bundesversicherungsanstalt kann sie sich auch die Namen von ehrenamtlichen Rentenberatern geben lassen. Diese helfen oft sehr und kostenlos, wenn man nicht mehr weiter weiß.

Liebe Grüße,
Clematis
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
eine gute Freundin (45) von mir möchte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Ihr Problem ist, dass sie mit Menschen nicht klar kommt,
sehr verletzlich ist
und ganz starke Hassgefühle gegenüber einfach gestrickteren u Personen hegt
- denen es an Werten mangelt und an Ethik in ihrem Verhalten, bis hin zur Verachtung.

Auch wurde sie fast jedes Mal Mobbingopfer an ihren wechselnden Arbeitsstellen,
vermutlich auch deswegen, weil sie Probleme hat sich Abzugrenzen bzw. rechtzeitig Grenzen zu setzen.

Kennt von Euch jemand die genaue psychatrische Bezeichnung?
Ich würde sagen, dass sind ja einige(!) ganz unterschiedliche Punkte und Probleme.
Und ich würde mit keinem dieser Probleme zu einem Psychiater gehen (der ja grundsätzlich als Arzt ausgebildet ist),
sondern zu einem Psychologen bzw Psychotherapeuten.

Gruß - Gerd
 
Hallo Sofie und Gleerndil,

wenn es hier um die Behandlung der Freundin gehen würde, wäre sie bei einem Psychologen, besonders bei einem mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung besser aufgehoben, weil diese keine Psychopharmaka verschreiben dürfen.

Geht es aber darum eine Diagnose zu erhalten, die für den Erwerbsminderungsantrag gedacht ist, wird das nicht ausreichen. Ich habe mir nochmal die Bestimmungen zu diesen Gutachten -psychische- genauer angesehen. Hier ist immer die Rede von Psychiatern und Ärzten. Das bedeutet m.E., daß nur deren Diagnose berücksichtigt wird.
Psychologen werden nur selten oder in anderen Bereichen eingesetzt, z.B. wenn es darum geht, wer das Sorgerecht für ein Kind bekommt.

Siehe hier:
Psychiatrische und psychologische Gutachten bei Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente Sozialrecht

Die Mehrzahl aller Erwerbsminderungsrenten wird aufgrund psychischer Erkrankungen bewilligt. In aller Regel ziehen Gerichte medizinische Sachverständige, wie z.B. Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie, seltener auch psychologische Sachverständige hinzu, wenn für den Mandanten eine Rente wegen Erwerbsminderung eingeklagt wird.
Psychiatrische und psychologische Gutachten bei Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente | Sozialrecht
Hier fand ich eine Liste der Befindlichkeiten, die für solch ein Gutachten bewertet werden - ab Seite 55:
6. Arbeitshilfe zur geistigen/psychischen Belastbarkeitsbeurteilung 55.
https://www.deutsche-rentenversiche...rzliches_gutachten_hinweise_begutachtung_.pdf

Gruß,
Clematis
 
Das ist sicher richtig, Clematis,
und wohl auch, wie du vorher schon geschrieben hattest, ob und inwieweit die genannten Problempunkte überhaupt für eine entsprechende Rente "taugen" - und das auch, ohne vorher entsprechende Behandlungen mitgemacht zu haben.
Ein Psychiater (Gutachter), der auch ausgebildeter Psychotherapeut ist, wäre vielleicht ideal dabei, der also die ärztlich-psychiatrische und die psychologisch-psychotherapeutische Seite sehen und abschätzen könnte.

War denn deine Freundin, Sofie, auch schonmal krankgeschrieben wegen solcher Probleme?

Gruß - Gerd
 
Hallo Sofie,

es gibt mehrere Möglichkeiten die Seele evtl. wieder zu beruhigen.

Vielleicht ist der Beruf von vornherein aufgrund damaliger Umstände nie richtig gewählt worden.
Dann könnte man sich überlegen, ob eine Umschulung möglich wäre in eine sozusagen innere Berufung. Damit ändern sich zumeist dann viele Probleme.
Falls soetwas überhaupt in Frage käme, wäre ich vorsichtig, überhaupt einen Psychiater/Psychologen aufzusuchen, denn ab dem Zeitpunkt stellt er eine F-Diagnose (Psychische Diagnose) und dann sind die Umschulungsmöglichkeiten wiederum mehr als eingeschränkt, falls diese dann über eine Arbeitsagentur laufen sollte.
Dieses ist nur eine Überlegung, denn mit 45 Jahren ist man noch relativ jung und es ist kein schönes Gefühl, ab dem Zeitpunkt schon Rente zu beziehen.
Das würde ich alles sehr durchdenken.

Wie gesagt, ich kenne die ganzen Zusammenhänge nicht, vielleicht existieren solche Diagnosen sowieso schon und dann wird es schwerer.

Falls Deine Freundin sich trotz ausreichender Überlegung für die Einreichung einer Erwerbsminderungs-Rente entscheidet, würde ich einen Sozialverband aufsuchen und dort vorab die beste Vorgehensweise besprechen. Diese Beratung ist erstmal kostenlos.

Grüße von Kayen
 
Zuletzt bearbeitet:
Da sich vielleicht nicht jeder unter F-Diagnosen etwas vorstellen kann,
hier eine Liste ... www.icd-code.de/ F00 - F99
und z.B. unter F 40.1 Soziale Phobien ...
Furcht vor prüfender Betrachtung durch andere Menschen, die zu Vermeidung sozialer Situationen führt. Umfassendere soziale Phobien sind in der Regel mit niedrigem Selbstwertgefühl und Furcht vor Kritik verbunden. Sie können sich in Beschwerden wie Erröten, Händezittern, Übelkeit oder Drang zum Wasserlassen äußern. Dabei meint die betreffende Person manchmal, dass eine dieser sekundären Manifestationen der Angst das primäre Problem darstellt. Die Symptome können sich bis zu Panikattacken steigern.

Gerd
 
. . . und was sagt Dein Link bzgl. Deiner Vorstellung nun anderes aus, als dass es sich bei einer F-Diagnose um eine psychische Diagnose handelt?
Darin lese ich z.B. die Kriterien der Sozialen Phobie.
 
Hallo Ihr Lieben,

herzallerliebsten Dank für die Nachrichten . Werde bald auf jede davon eingehen. Sorry, für meine verspätete Antwort. War verhindert.

:kiss:

Sofie
 
Vor Rente erfolgt zumeist erst die Rehabilitation. Dazu muss es ein Krankheitsbild (mit ICD) geben, anhand dessen man eine Reha auswählen kann. Ziel ist ja eine Heilung. Dort erfolgt dann ggf auch eine Begutachtung, die wiederum beim Rentenantrag berücksichtigt wird. Es sollte also eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit Ausfallzeiten vorliegen. Das wurde bisher noch nicht angegeben. Eine Rente ohne dass der Erwerb nicht gemindert ist kann ich mir nicht vorstellen.
 
Ein Psychiater wäre sicherlich wichtig, es gibt Wirkstoffe wie das SSRI Escitalopram, das auch bei sozialen Störungen erprobt ist. Dann ist ein Ausscheiden aus dem Beruf vermutlich auch nicht mehr nötig.
 
Hallo Kayen,

folgendes Zitat verstehe ich nicht.

"Falls soetwas überhaupt in Frage käme, wäre ich vorsichtig, überhaupt einen Psychiater/Psychologen aufzusuchen, denn ab dem Zeitpunkt stellt er eine F-Diagnose (Psychische Diagnose) und dann sind die Umschulungsmöglichkeiten wiederum mehr als eingeschränkt, falls diese dann über eine Arbeitsagentur laufen sollte."

Warum sollte erstens die Agentur für Arbeit von einem psychischen Problem erfahren und zweitens warum sollte gerade wegen psychischer Probleme eine Umschulung gemacht werden, die wieder in einer Anstellung bei einem Arbeitgeber endet?

Als eine bessere Lösung für dauerhafte Erwerbstätigkeit sehe ich hier eine berufliche Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt wird.

Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist auch zu beachten, dass lebenslänglich bis zum Tod, dieses Geld bezogen wird und nichts dazuverdient werden kann, weil es der Gesetzgeber untersagt. Das bedeutet auch einen niedrigeren Lebenststandard und eine Beschränkung des weiteren Lebens in Sachen Lebensqualität.

Ich wünsche Alles Gute!
 
Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist auch zu beachten, dass lebenslänglich bis zum Tod, dieses Geld bezogen wird und nichts dazuverdient werden kann, weil es der Gesetzgeber untersagt. Das bedeutet auch einen niedrigeren Lebenststandard und eine Beschränkung des weiteren Lebens in Sachen Lebensqualität.
Erwerbsminderungsrente wird erst mal nur für 2 Jahre gezahlt. Dann wird erneut geschaut, ob die Bedingungen noch passen. Weiterhin darf man eine Nebentätigkeit annehmen. Diese wird jedoch auf die Rente angerechnet. In Summe ist eine Rente sicher weniger als das Entgelt bei einem Job. Dazu ist man heutzutage halt gezwungen, sich zusätzlich abzusichern.
 
"denn ab dem Zeitpunkt stellt er eine F-Diagnose (Psychische Diagnose) und dann sind die Umschulungsmöglichkeiten wiederum mehr als eingeschränkt, falls diese dann über eine Arbeitsagentur laufen sollte."
Warum sollte erstens die Agentur für Arbeit von einem psychischen Problem erfahren... ?

Hallo Brocken,

besonders bei Langzeitarbeitslosen bekommt die Arbeitsagentur auch Einblick in Krankenakten, die für eine Berufswahl zur Umschulung wichtig sein können. Ja, sie veranlaßt sogar selbst solche Gutachten und fordert bereits vorhandene an. Der Arbeitslose wird quasi dazu gezwungen, sein Einverständnis zu geben, ansonsten versagt man ihm einfach eine Umschulung.

Ein Beruf, der in die Selbständigkeit führt, wird von der Arbeitsagentur normalerweise nicht gefördert, selbst Berufsgenossenschaften stellen sich da oft quer. Ob ein selbständiger Beruf dann finanziell ausreicht, um davon leben zu können ist sehr fraglich. Außerdem müssen Selbständige dann Kranken-, Rentenversicherung usw. zu hohen Privattarifen selbst bezahlen, eine hohe Hürde, denn das schafft zumindest in den ersten 2-3 Jahren kaum jemand. So lange braucht es für gewöhnlich, bis der Beruf genug einbringt. Viele müssen aus finanziellen Gründen aber schon im 1. oder 2. Jahr aufgeben.

Gruß,
Clematis
 
Hi Brocken,

Clematis konnte Dir bereits vieles beantworten.
 
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Hallo,
danke für die Antwort.
Eine Agentur für Arbeit benötigt immer die Zustimmung ihres Kunden, um in dessen Krankenakte einzusehen. Hier gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Mir hat man damals die Vermittlung in eine Tätigkeit versagt, weil man mich aus persönlichen Gründen meiner Arbeitsvermittlerin für nicht arbeitsfährig hielt, was falsch war, denn ich stand im Berufleben und habe durchgehend gearbeitet. Die Arbeitsvermittlerin hat mich beschuldigt, ich sei wegen einer Schwerbehinderung nicht arbeitsfährig.

Damals habe ich noch geglaubt, ich müsse zum Amt, wenn ich mal arbeitslos werde.

Genau das sehe ich aber als falschen Weg, denn man begibt sich in Abhängigkeit von Fremden, die einem sonstwas einfach unterstellen können.

Es ist leider so, dass die meisten Leute glauben sie müssten ja zur Agentur für Arbeit gehen, weil sie sonst kein Geld hätten, um zu leben.

Das muss jeder mit sich selbst ausmachen.
 
Bezüglich der Abhängigkeit stimme ich Dir absolut zu, wenn es denn möglich ist; aber auch da gibt es noch ein paar individuelle Ausnahmen, die ich hier aufgrund fremder Daten nicht weiter erörtere.

Auf jeden Fall fühlt man sich sicherlich freier, "sein Ding" allein durchzuziehen.

Grüsse von Kayen
 
Es ist leider so, dass die meisten Leute glauben sie müssten ja zur Agentur für Arbeit gehen, weil sie sonst kein Geld hätten, um zu leben.

Hallo Brocken,

wenn jemand arbeitslos wird und bis zum letzten Arbeitstag keine neue Stelle gefunden hat - was heutzutage fast die Regel ist, wovon soll er/sie denn dann leben, wenn er/sie sich nicht bei der Arbeitsagentur anmeldet?

Gruß,
Clematis
 
Man könnte schon, wenn man Geld zurücklegen konnte und mit Aushilfsjobs eine Zeit Arbeitslosigkeit überbrücken.
Bei einer Umschulung, die ja gesichert mindestens 2 Jahre dauert, könnte es schon schwieriger werden. Da kommen mit Miete, Krankenkasse, Umschulungsgebühren, Geld zum Leben schon sehr, sehr hohe Beträge zusammen, dies muss in der Tat erstmal einer allein wuppen.

Grüsse von Kayen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Clematis,
sicher ist es eine berechtigte Frage, von welchem Geld ein Mensch denn leben soll.
In meinem Bekanntenkreis haben sich Leute selbstständig gemacht, auf kleinem Fuß, dennoch unabhängiger als Angestellte.
Nach meiner bisherigen beruflichen Laufbahn war ich selbst auch schon fast einmal soweit gewesen, denn viele Arbeitsverhältnisse sind nicht verlässlich.
Derzeit muss ich mich leider aufgrund meiner persönlichen Situation in ein Angestelltenverhältnis fügen. Ich schließe es dennoch nicht aus später die Selbstständigkeit zu wagen.
Das muss jeder selbst für sich entscheiden.
 
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