Petition: Beibehaltung des analogen Telefonanschlusses

1gisa

Es rollt die nächste Schweinerei auf uns zu:


Wir fordern: Beibehaltung des analogen Festnetzanschlusses für unser Telefon!

Die Telekom hat damit begonnen, unseren zuverlässigen analogen Festnetzanschluss durch die Internettelefonie „Voice over Internet Protocol (VoIP)“ zu ersetzen. Die zwangsweise Umstellung ist in vollem Gange und soll bis 2018 abgeschlossen sein. Die Telekom stellt diese neue Technik als Fortschritt dar, sie sei „einfacher, kosteneffizienter und energiesparender“. Da die anderen Netzbetreiber die Leitungen der Telekom mitbenutzen, werden sie künftig auch nur VoIP anbieten. Mehr Information finden Sie am Schluss des Petitionstextes unter Anm. 1, 2, 3.

Welche Nachteile treffen den Kunden?

Der Kunde benötigt einen VoIP-fähigen Router (Kauf oder Miete), der schon allein für die telefonische Erreichbarkeit 24 Stunden am Tag betrieben werden muss. Der Austausch evtl. nicht mehr passender Endgeräte wie Telefonapparat u.a. verursacht Kosten und Elektronikschrott..
Der Kunde zahlt den Strom für den Router.
Bei Stromausfall ist der Notruf über die Nummern 110 oder 112 nicht mehr möglich.
S.u. Anm. 2

Bedenkliche Ausweitung von WLAN-Netzen
Im Zusammenhang mit der Umstellung auf VoIP strebt die Telekom als marktbeherrschender Netzbetreiber die Ausweitung von WLAN-Netzen an (WLAN-to-go). Der VoIP-Router in der Wohnung bietet die technische Möglichkeit, einen privaten WLAN-Hotspot zu betreiben, den die Passanten nutzen können. Durch WLAN wird sich die Strahlenbelastung in Wohnungen und auf der Straße immens erhöhen. S.u. Anm. 3

Allgemeine Aufgaben der Telekom
Die Telekom sieht sich selber als privatwirtschaftliches Unternehmen. Als Nachfolgerin des Ministeriums für Post und Telekommunikation hat sie jedoch mit der Bereitstellung des Telefonnetzes hoheitsrechtliche Aufgaben inne. Ein Telefonanschluss gehört heute zur unabdingbaren Grundversorgung.
Fernmeldeleitungen, die Grundstücke und Gebäude der Vermittlungsknoten des Telefonnetzes mit ihrer Notstromversorgung wurden von den Bürgern bezahlt.
Die Telekom darf ihre marktbeherrschende Stellung nicht ausnutzen zum Nachteil der Verbraucher.
Es sei an die Deutsche Bundesbahn und spätere Bahn-AG erinnert, die im Zuge der Privatisierung Kundenservice und Infrastruktur vernachlässigte. Ähnliches darf hier nicht passieren!
Der Verbraucher hat ein Recht auf eine abhörsichere, kostengünstige, umweltfreundliche und auch im Katastrophenfall zuverlässige Telefonie. Wir sehen die Telekom in der Pflicht, diese zur Verfügung zu stellen.
Stoppen Sie das Vorhaben der Telekom!
Helfen Sie mit, dass der analoge Festnetzanschluss erhalten bleibt! Er darf nicht durch eine mängelbehaftete Technik ersetzt werden! Unterschreiben Sie diese Petition!

Christine Aschermann und ihr Team

Quellenangaben siehe Schreiben an Minister Sigmar Gabriel

Anmerkungen

1: Worum handelt es sich bei VoIP?

Seit zwei Jahrzehnten stellt die Telekom als Netzbetreiber und Inhaber der Telekommunikations-Infrastruktur nach und nach die Datenübermittlung von analoger auf digitale Technik um und baut ihre regionalen Vermittlungsstellen zurück. Übrig bleiben mehrere zentrale digitale Verteilerknoten (Server) im Raum Frankfurt.
Aktuell sollen die letzten Leitungskilometer von den Ortsvermittlungsstellen über die Kabelverzweigerkästen bis zum Endkunden umgestellt werden. Vorteil für die Telekom sind Kosteneinsparungen.

Anm. 2: Weitere Nachteile für den Kunden im Einzelnen:

Die Kosten für die Geräte sind vom Kunden zu tragen. Durch die Entsorgung der alten Geräte fällt eine erhebliche Menge Elektronikschrott an. Manche Routermodelle sind wenig kundenfreundlich mit fehlender EIN-AUS-Taste für WLAN (zusätzlicher Energieverbrauch und Dauerstrahlung).

Der Stromverbrauch liegt ungefähr bei 120-250 kWh pro Jahr. Je nach Tarifklasse entspricht dies Kosten von 35-70 € im Jahr. Siehe Testergebnisse z.B. bei chip-online. Der höhere Strombedarf der Router und der notwendige Geräteaustausch stehen unseres Erachtens nicht im Einklang mit dem Umweltschutzgedanken.

Ein Stromausfall im Haus oder regional führt zum Ausfall der Notrufmöglichkeit. Diese muss jedoch von dem Telefonnetzbetreiber vorrangig sichergestellt werden (siehe Telekommunikationsgesetz TKG § 108).Gleichermaßen funktionieren Alarmanlagen und andere Notrufsysteme nicht mehr. Mobiltelefone können kein Ersatz sein: über den Aufladevorgang und die Sendeanlagen sind sie ebenfalls vom Stromnetz abhängig (die Basisstationen haben zwar Notstromreserven, im Katastrophenfall ist das Mobilfunknetz jedoch schnell überlastet; zudem besitzen Elektrosensible meist kein Handy, weil sie es nicht vertragen). Die Verbindung ist störanfällig; wegen schlechter Leitungsanpassung oder zu hoher Internetlast kommt es zu mangelhafter Sprachqualität, zu Verbindungsabbrüchen. Schwierigkeiten bei der Umstellung mit u.U. tagelangem Ausfall von Telefon und Internet, unzureichender Service bei der Programmierung des Routers und lückenhafte Information zum Vertrag sind weitere Kritikpunkte.
Das Internet ist nicht abhörsicher, Daten sind leichter abgreifbar und speicherbar.

Anm. 3: Was hat es mit WLAN-to-go auf sich?

Bei WLAN (wireless local area network) handelt es sich um eine drahtlose Verbindung vom Router des Kunden zu seinem Computer, Drucker bzw. seinem Netzwerk. Diese Funkstrahlung reicht je nach verwendeter Frequenz weit in die Nachbarschaft und auf die Straße hinaus. Sie stellt nach industrieunabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Gesundheitsrisiko dar, Menschen mit der Behinderung „Elektrosensibilität“ vertragen sie in der Regel nicht. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, bevorzugt Kabellösungen zu verwenden.

WLAN-to-go wird von der Telekom stark beworben, weil sie sich wohl dadurch neue Kunden erhofft. Dafür, dass er einen privaten WLAN-Hotspot anbietet, erhält der Kunde im Gegenzug die Möglichkeit, in ganz Deutschland kostenlos im Internet zu „surfen".
Z.Z. sind je nach Anbieter bestimmte Routermodelle zwingend vorgeschrieben. Bei manchen Typen, so bei der Telekom, fehlt eine EIN-AUS-Taste für WLAN. Da die Router ab Werk teilweise im WLAN-Modus ausgeliefert werden, ist es möglich, dass WLAN bei den Kunden ohne deren Wissen aktiv ist. Diese ungewollte Einschaltung und WLAN-to-go tragen zur Steigerung der allgemeinen Strahlenbelastung bei.
Zu bedenken ist auch, dass der Inhaber eines privaten Hotspots für Schäden durch die fremden Nutzer haftet. (BGH-Urteil vom 12.05.2010)

Und hier der Brief an Minister Gabriel

Herr Minister Sigmar Gabriel
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
E-Mail: [email protected] 02.07.2015

Nachrichtlich: Bundesnetzagentur

Beibehaltung des analogen Festnetzanschlusses gefordert

Sehr geehrter Herr Minister,
wir danken Ihnen, dass Sie sich gegen den sog. Routerzwang- d.h. dass ein bestimmter Routertyp vom Netzbetreiber vorgeschrieben wird- aussprechen und ein neues Gesetz (*1) (Referenzen * siehe Anhang) befürworten. Telefonie ist heute eine unabdingbare Grundversorgung für die Öffentlichkeit, (siehe TKG § 78)(*2)Dabei hat laut FTEG § 11 (3)(*3) der Kunde das Recht, die Endeinrichtungen selbst zu wählen.
Das Problem des „Routerzwanges“ verschärft sich dadurch, dass unser bewährter analoger Telefonanschluss nach und nach abgeschafft und zwangsweise auf die Internettelefonie „Voice over Internet Protocol" (VoIP) umgestellt werden soll. Damit wird dem Kunden das Recht genommen, selber zu entscheiden, wie viele Stunden und ob er überhaupt einen Router betreibt. VoIP sei eine fortschrittlichere Technik, heißt es bei der Telekom (siehe TAZ, Spiegel online)(*4). Dies bezweifeln wir und fordern, den analogen Anschluss zu erhalten.

Begründung für unsere Forderung:

1. Hohe Kosten für den Kunden

Der Kunde trägt die Kosten für den Stromverbrauch des Routers, ca. 120-250 kWh pro Jahr (*5) und für die Anschaffung kompatibler Endgeräte. Bei geschätzten 60 Millionen privaten und geschäftlichen Routern fallen bei einem Austausch große Mengen an vermeidbarem Elektronikschrott an. Dies und der deutschlandweit erhöhte Strombedarf sind unseres Erachtens nicht vereinbar mit den Umweltschutzzielen, zu denen sich die Telekom, als Mitglied von ecosense (*6), bekennt.

2. Bei Stromausfall VoIP- und Notrufausfall

Internettelefonie mit dem notwendigen Router ist abhängig vom 220-Volt-Stromnetz und damit nicht gesichert bei Stromausfall. Notrufe (über die Nummern 110 oder 112, Alarmanlagen, Hausnotrufe, Sirenen) sind nicht mehr möglich. Die Betreiber sind nach TKG § 108 (*7) verpflichtet, die Möglichkeit zum Notruf bereitzustellen und Notrufe vorrangig zu behandeln. Mobiltelefone können kein Ersatz sein: über den Aufladevorgang und die Sendeanlagen sind sie ebenfalls vom Stromnetz abhängig (die Basisstationen haben zwar Notstromreserven, im Katastrophenfall ist das Mobilfunknetz jedoch schnell überlastet, zudem besitzen Elektrosensible meist kein Funktelefon, weil sie es nicht vertragen).

3. Unsicherer Datentransfer über Internet

Das Internet ist störanfällig und nicht abhörsicher. Es gibt häufig große Schwierigkeiten bei der Umstellung auf VoIP, mit u.U. tagelangen Nutzungsausfällen (*8) von Telefon und Internet.
Service und Information der Telefonkunden über Einzelheiten der Verträge sind oft nicht ausreichend. Zur Informationspflicht siehe TKG § 43a (*9).

4. Bedenkliche Ausweitung von WLAN-Netzen

Die Telekom bewirbt mit WLAN-to-go offensiv "das größte Hotspot-Netz der Welt"(*10). Nicht berücksichtigt wird, dass der Inhaber eines privaten Hotspots für evtl. Schäden haftet, die durch fremde Nutzer entstehen (*11) -auch darüber müsste informiert werden.
Bei manchen Routermodellen (so bei der Telekom), fehlt am Gerät eine Ein-Aus-Taste für WLAN (*12). Da die Router teilweise ab Werk im WLAN-Modus ausgeliefert werden, ist es möglich, dass WLAN bei den Kunden ohne deren Wissen aktiv ist. Diese ungewollte Einschaltung und WLAN-to-go tragen dazu bei, die allgemeine Strahlenbelastung in den Wohnungen und auf der Straße immens zu erhöhen. Menschen, die Funkanwendungen nicht vertragen (mit der Behinderung "Elektrosensibilität"), werden in ihren Rechten, z.B. auf körperliche Unversehrtheit, beeinträchtigt, (siehe auch TKG § 45 zur Berücksichtigung der Interessen behinderter Endnutzer) (*13). Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, bevorzugt Kabellösungen zu verwenden (*14), das Europaparlament mahnte schon 2009 einen Schutz für Elektrosensible an (*15).

Sehr geehrter Herr Minister,
bitte setzen Sie sich ein für den Erhalt unseres analogen Festnetzanschlusses!
Die Telekom sieht sich selbst als privatwirtschaftliches Unternehmen (*16). Sie hat jedoch mit der Bereitstellung des Telefonnetzes hoheitsrechtliche Aufgaben inne und soll sie zum Wohle der Allgemeinheit erfüllen. Die Infrastruktur des Netzes wurde von den Bürgern bezahlt. Warnendes Beispiel für eine fehlgeleitete rein privatwirtschaftliche Orientierung ist die Vernachlässigung von Infrastruktur und Kundenservice bei der Umwandlung der Bundesbahn in eine AG (*17). Wir wollen es bei der Telefonie nicht so weit kommen lassen!


Zusammenfassung:
Die Telekom führt mit VoIP eine mängelbehaftete Technik zwangsweise ein.
Wir sind nicht bereit, die Nachteile hinzunehmen, und fordern: Der Dienst am Kunden muss oberstes Ziel sein!
Dazu gehört ein verbraucher- und umweltfreundlicher, auch im Katastrophenfall zuverlässiger Festnetzanschluss!

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und sehen Ihrer Antwort erwartungsvoll entgegen!

Mit freundlichen Grüßen,

Christine Aschermann und ihr Team



Referenzen:
(*1) "WiWo": Bundeswirtschaftsminister Gabriel will Routerzwang kippen - onlinekosten.de
(*2) siehe TKG § 78 Universaldienstleistungen,
(*3) Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) FTEG - Einzelnorm
(*4) Aus für ISDN-Anschluss: Kein Notruf bei Stromausfall - taz.de
und Spiegel online vom 5.2.2015:
Festnetz zu VoIP: Was man zum Wechsel wissen muss - SPIEGEL ONLINE
(*5) Telekom Speedport W 724V - Test - CHIP
(*6) ecosense - media & communication | Agentur für Gestaltung, Nachhaltigkeitsberichte, Grafikdesign, Webdesign, Sustainable Design, Köln, Agim Meta
(*7) TKG Teil 7 Abschnitt3, Öffentliche Sicherheit § 108
(*8) siehe oben: TAZ und Spiegel online, Kommentare
(*9) zur Informationspflicht siehe TKG § 43a "Verträge"
(*10) Hilfe & Service: Ausgewähltes Hilfethema
(*11) BGH-Urteil vom 12.05.2010 Haftung im offenen WLAN: Gesetzesentwurf für Betreiber-Schutz - teltarif.de News,
(*12) Speedport W724V
(*13) TKG § 2 (2) und § 45
(*14) BfS - Vorsorge - Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy
und BfS - Elektromagnetische Felder - Sprach- und Datenübertragung per Funk: Bluetooth und WLAN
(*15) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 02.04.2009 (2008/2211 INI)
(*16) Dazu die Telekom in der Fernsehsendung plusminus 2014:
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/br/2014/30042014-03-100.html
(*17) DB Konzern - Die Gründung der Deutschen Bahn AG

und hier kann die Petition unterschrieben werden:

https://www.change.org/p/bundeswirtschaftsminister-sigmar-gabriel-e-mail-kontakt-bmwi-bund-de-wir-fordern-beibehaltung-des-analogen-festnetzanschlusses-für-unser-telefon?recruiter=43136810&utm_source=share_petition&utm_medium=email&utm_campaign=share_email_responsive


Schöne Grüße
gisa
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei dem zwischenzeitlich deutschlandweiten Verteilungsgrad und Laufzeit der Petition und ich diese von bereits mehreren Absedern erhalten habe, ist die Anzahl der Unterzeichner sehr gering.

Die Zwangs-Umstellung auf VoIP läuft bereits seit mindestens 2 Jahren. Bei ca. 20 Mill. Haushalten müßte doch ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen, verbunden mit massenhaft Unterschriften.

Heute habe ich den Artikel in der Frankfurter Rundschau
"Internet als Stromschlucker"
gelesen.
Die Privathaushalte sind aber nicht mehr in der Lage Strom zu sparen. Durch die neuen Techniken, zu denen wir durch die Industrie gezwungen werden, diese anzuschaffen, steigt der Stromverbrauch ins uferlose.

Bewährte Techniken werden durch sehr oft sinnlose Neuerungen/Verbesserungen ersetzt. Leider sind diese nicht "rückwärtskompatibel". Umstellung TV auf digital, Rundfunk auf digital, Telefon auf VoIP. Der Bürger wird gezwungen, funktionierende Geräte und Anlagen wegzuwerfen (Elektronikschrott) oder zusätzliche Wandler zu kaufen und zwischenzuschalten, diese brauchen ja KEINEN Strom.

Z. B. werden auf viel zu vielen Wegen die TV-Sender verbreite., Der selbe Sender über verschiedene Satelittensysteme (Astra, Eutelsat, ....), Kabel-TV, verschiedene TV-Sendetürme (als DVB-T, DVB-T2, DVB-H, ...), verschiedene Internet und Mobilfunksysteme (Umts, LTE, WLAN, ...). Alle diese Anlagen benötigen ja hierfür keinen Strom (wird dieser durch "Freie Energie" oder doch durch CO2 -freie Kohlekraftwerke gewonnen??) ganz abgesehen von der irrsinnigen Belastung durch deren elektromagnetischen Feldern.

Es ist zudem mehr als unverschämt, daß die Telekom AG, die in den vergangenen Jahren, durch den Steuerzahler und die überhöhten Telefongebühren finanzierte Infrastruktur des analogen Telefons zerstört und durch störanfällige Technik ersetzt und die um die Gewinne aus dem Erlös den Vorständen als Boni´s und den Aktionären als Dividende bezahlt.

mit besten Grüessen
Buerger
 
Natürlich geht kein "Geschrei" durch Millionen von Haushalten, Buerger.

Warum auch!?

Die Propanda läuft doch perfekt, indem immer wieder behauptet wird, elektromagnetische Felder seien nicht gesundheitsschädlich. Dass es sich dabei um Mikrowellenstrahlung handelt, ist vielen gar nicht klar und diese genau so schädlich sind wie radioaktive Strahlung ist noch weniger Menschen bewußt.

Die Bundesrepublik gab ganz klar bekannt, nur kabelgebundene Geräte zu nutzen. Ja, und wenn die gesundheitlichen Schäden bei jedem bzw. jedem zweiten Menschen dann auftreten, kann natürlich auf die Empfehlung des Bundesamts für Strahlenschutz hingewiesen werden.

Erschreckend empfinde ich mittlerweile zusätzlich den Ausbau von W-Lan to go. Selbst im kleinsten Nest ist dieser vorhanden. Die Nutzer sind null darüber aufgeklärt, wie schädlich dies ist und auch nicht darüber, dass sie haftbar für unbefugte Handlungen Dritter sind.
Darüber wird selbstverständlich nicht aufgeklärt.

Die Menschen wollen ihre Strahlungskanonen.

Von mir aus können Sie sich auch damit langsam umbringen, wenn sie die Menschen, die nicht bestrahlt und gegrillt werden wollen, damit nicht belästigen (milde ausgedrückt) würden. Prinzipiell ist jede Strahlung die ein Mensch durch einen anderen abbekommt, Körperverletzung!

Das Menschenrecht auf Achtung der Wohnung (Art. 8 I EMRK) gilt auch gegenüber den Immissionen des Mobilfunks - entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2007. Die planmäßige und durchdringende Bestrahlung der Innenräume aller Wohnungen bedarf deshalb der gesetzlichen Rechtfertigung (Art. 8 I EMRK). Doch kein Gesetz erlaubt sie. Denn die sogenannte Indoor-Versorgung ins Innere von Wohnungen, um auch dort Mobilfunkempfang zu ermöglichen, war nicht geplant, berichten die Pioniere des Mobilfunks.

Versorgung ohne Auftrag - Bestrahlung ohne Gesetz

Zurück zur Telekom:
Einem Bekannten von mir wurde doch glatt - seitens der Telekom erzählt, er müsse sofort auf voice over ip umstellen lassen, ansonsten könne er nicht mehr telefonieren. Ein Frechheit sondergleichen. Bei ihm bissen sie sich die Zähne aus, als er darauf antwortete, spätestens 2018 müsse er umstellen stellen lassen und nicht früher.

Bei mir rief die Telefongesellschaft (nicht Telekom) an und bot mir eine Prämie an, wenn ich umstellen lassen würde.

Mit diesen Methoden wird gearbeitet, wenn es um voice over ip geht.

Drohung und Geschenke!

Erschreckend auch dieses Video: "Interview Dr. Manfred Doepp - Mind Control und die Sucht nach Elektrosmog". Vielleicht eine der Gründe der warum Menschen nicht mehr denken können.

https://www.youtube.com/watch?v=YEHGzF_3xvM

Es ist ein Wahnsinn: Menschen zahlen Geld dafür, dass sie gesundheitlich krank gemacht werden. Sie zahlen mit ihrer Gesundheit!!!

Schöne Grüße
Gisa
 
Ich kann leider auch nur noch mit dem Router telefonieren und bin gar nicht auf die Idee gekommen, mich zu wehren, immerhin ist bei mir WLAN ausgeschaltet. Nachts ist es bei mir zappenduster und auch der Router läuft nicht. Ich schalte die Sicherungen bis auf in der Küche wegen des Kühlschranks aus. Vielleicht nicht optimal, mir aber noch am liebsten. Handy habe ich in der einfachsten Art, nutze ich aber nie.

Alles Gute.
Claudia.
 
Natürlich geht kein "Geschrei" durch Millionen von Haushalten, Buerger.

Warum auch!?

Diese Bemerkung hatte ich in Bezug auf die zusätzlichen Kosten, den Wegfall der Notrufsicherheit, die Nichterreichbarkeit und Störanfälligkeit sowie dem zusätzlichen Stromverbrauch durch die Zwangsumstellung auf VoIP bezogen.
Die Bundesrepublik gab ganz klar bekannt, nur kabelgebundene Geräte zu nutzen.
Weshalb werden dann von "staatlicher Seite" diese Techniken an den Schulen zwangseingeführt
Erschreckend empfinde ich mittlerweile zusätzlich den Ausbau von W-Lan to go. Selbst im kleinsten Nest ist dieser vorhanden. Die Nutzer sind null darüber aufgeklärt, wie schädlich dies ist und auch nicht darüber, dass sie haftbar für unbefugte Handlungen Dritter sind.
Darüber wird selbstverständlich nicht aufgeklärt.
Durch die Umstellung werden Neue Router benötigt. Damit finanziert der Kunde den Aufbau für die TK-Gesellschaften, vor allem in den "Nestern".
Mir ist kein VoIP-fähiger Router bekannt, der nicht WLAN und DECT beinhaltet. Bisherige Router ohne WLAN und DECT können NICHT mehr verwendet werden (Elektroschrott).
Zurück zur Telekom:
Einem Bekannten von mir wurde doch glatt - seitens der Telekom erzählt, er müsse sofort auf voice over ip umstellen lassen, ansonsten könne er nicht mehr telefonieren. Ein Frechheit sondergleichen. Bei ihm bissen sie sich die Zähne aus, als er darauf antwortete, spätestens 2018 müsse er umstellen stellen lassen und nicht früher.
Es wird nicht nur erzählt:
Mir sind ettliche TK-Kunden bekannt die ein Schreiben der TK bekommen haben, dass zum Datum X (ca. 6 Wochen) umgestellt wird und dass danach das Telefon NICHT mehr funktioniert. Man habe bis dahin Zeit, einen Folgevertrag (Magenta XXX) abzschließen, der ja so viel "billiger" sei.
Der groß hervorgehobene Preis (mit Verweis auf "kleinstgeschriebene" Fußnoten schein im ersten Moment billiger, hinzu kommen dann noch die zusätzlichen Kosten für Router und Strom, der Preis gilt nur für 24 Monte, danach erhöht er sich um 2-stelligen Prozentsat. .

Als ich bei der Hotline (mit Auswahlcomputer und mehreren Wahlwiederholungen wegen Verbindungsabbrüchen und Warzeizeiten) nach ca. einer knappen Stunde einen Mitarbeiter zu sprechen bekam fragte ich ihn nach der Internetgeschwindigkeit (in der Werbung und den "Angeboten" zu Magenta ist doch immer die Rede von 100 MBit), erklärte ermir: ich würde VDSL 16.000 erhalten, da die (allseits vielgepriesene) Glasfaserverkabelung nur bis zum Verteilerkasten an der Straße gehe und nicht ins Haus. Für die letzten 150 m werden die bisherigen Kupferkabel verwendet. Auf meine Nachfrage ob dann die 16.000 garantiert seien, "testete" er die Leitung erklärte: ich hätte dann eine Übertragungsrate von ca. 4.000- 5.000, um mehr zu erhalten könnte ich ja noch das "Mediapaket" dazubuchen (natürlich mit Zusatzkosten), dann würde die Datenrate infolge höherer Bandbreite auf ca. 12.000 bis 14.000 zur Verfügung stehen.

Resüme: ich bezahle Magenta 50 oder 100 und erhalte dafür laut der Auskunft eines "qualifizierten" Mitarbeiters an der Auftragshotline außer des nicht mehr notfallsicheren Analoganschlusses eine störanfällige Telefon-Technik mit sagenhaften 5 MB

Es ist ein Wahnsinn zudem mehr als unverschämt, daß die Telekom AG, die in den vergangenen Jahren, durch den Steuerzahler und die überhöhten Telefongebühren finanzierte Infrastruktur des analogen Telefons zerstört und durch störanfällige Technik ersetzt und die um die Gewinne aus dem Erlös den Vorständen als Boni´s und den Aktionären als Dividende bezahlt.

Schöne Grüße
Buerger
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Menschenrecht auf Achtung der Wohnung (Art. 8 I EMRK) gilt auch gegenüber den Immissionen des Mobilfunks - entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2007. Die planmäßige und durchdringende Bestrahlung der Innenräume aller Wohnungen bedarf deshalb der gesetzlichen Rechtfertigung (Art. 8 I EMRK). Doch kein Gesetz erlaubt sie. Denn die sogenannte Indoor-Versorgung ins Innere von Wohnungen, um auch dort Mobilfunkempfang zu ermöglichen, war nicht geplant, berichten die Pioniere des Mobilfunks.

Bitte als Quelle Originalurteil des EGfMR angeben (nicht nur Link auf Zitat, das zitiert)
dieses könnte auch gegenüber uneinsichtigen Nachbarn und Aebeitgebern helfen
Schöne Grüße
Buerger
 
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