....Die Gretchenfrage lautet: Unabhängige Richter oder private, pro Fall bezahlte Schiedspersonen? Unabhängige Richter haben ein Einkommen das sich nicht an der Zahl der Klagen bemisst, sondern fest ist. Die privaten Schiedspersonen, meist Anwälte von Großkanzleien, verdienen viel, wenn geklagt wird und haben deshalb einen finanziellen Anreiz, die Klageseite zu unterstützen, um sie zu mehr Klagen zu ermuntern. In Malmströms Papier wird dieser Frage ausgewichen. Zu befürchten ist deshalb, dass sie beim zentralen Problem der fehlenden Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schiedsgerichte keine wirksame Lösung will.
Dazu passt auch, dass die Kommission nur unzureichende Vorschläge macht, wie Interessenskonflikte bewertet und verhindert werden sollen. Ein solcher Konflikt liegt zum Beispiel vor wenn ein Schiedsrichter oder seine Kanzlei zugleich (oder vor oder nach einem Schiedsverfahren) als Anwalt für einen Kläger arbeitet. Solche Interessenskonflikte sollen nicht in einem ordentlichen juristischen Verfahren überprüft werden, sondern Beamte der Exekutive sollen darüber entscheiden! Der Verdacht drängt sich auf, dass die Kommission derselben kleinen Clique von Schiedsrichtern die Verfahren überlassen will, die in den vergangenen Jahren für spektakuläre Fehlurteile verantwortlich waren. ....