Liebe inchi, :kiss:
schließe mich an. Danke für Deine liebevollen Worte liebe Wildaster.
Ich finde es wertvoll, daß Du weiterhin Deinen Sohn über das, was mit diesem Termin wegen dem Betreuer zu tun hat, informierst. Er kann und sollte nicht "ausgeschlossen" werden.
Versuch es bitte liebevoll und behutsam und "nicht mit der Tür ins Haus fallend".
Daß Du keine Lust hast, eine weitere Ohrfeige zu bekommen, dafür habe ich ganz viel
Verständnis. Mach bitte von der Möglichkeit Gebrauch, bei einem Gespräch mehr Abstand zu ihm zu haben, so daß Du jederzeit seinen Angriffsbereich verlassen kannst.
Verdau diesen Termin erst einmal und schlaf eine Nacht darüber. Das find ich von Dir eine supergute Idee.
Es geht in diesem richterlichen Verfahren darum, daß Dein Sohn seinen Betreuer nicht mehr will und der Richter braucht, um eine richterliche Entscheidung treffen zu können,
diesen Termin, zu dem Dein Sohn vorgeladen ist.
Jeder Richter, der hier in Deutschland bei Gericht arbeitet, ist an Gesetze gebunden, an die er sich bei Entscheidungen zu halten hat.
Es reicht in einer Betreuungsangelegenheit, falls der Betreuer abbestellt werden soll, nicht aus, solch einen Antrag beim Richter zu stellen, um dann in Ruhe abzuwarten, wie nun der Richter entscheidet.
Ich hoffe, daß ich Dir das verständlich hab erklären können, daß ein Richter nun mal in dieser Situation nicht anders kann und er sich daran halten muß, die Gesetze, die ihm vorgeschrieben sind, einzuhalten. Sonst könnte ja jeder Richter so entscheiden, wie es ihm gerade paßt und das geht nicht. Es gibt recht "dicke Gesetzesbücher" für Gerichtsverfahren, die aus Gesetzesvorschriften bestehen, die vom Richter eingehalten werden müssen. Macht er das nicht oder übergeht er das einfach, macht er einen Verfahrensfehler. Kein Richter in Deutschland wird an diese dicken Gesetzesbücher vorbeientscheiden können.
Und das Erste, was ein Richter zu tun hat, wird der Antrag gestellt, daß der vom Gericht beauftragte Betreuer nicht mehr betreuen soll, ist, die zu betreuende Person (das ist nun von mir ganz allgemein formuliert) zu einem Gerichtstermin vorzuladen. Vorzuladen heißt, daß die zu betreuende Person zum vom Gericht festgelegten Termin zu erscheinen hat. Ausnahmen werden gemacht, wenn dieses aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich dazu.
Ich meine das nun wirklich nicht böse und will Dich auch nicht mit meinem Beitrag verärgern.
Nehm bitte zu dem Termin sämtliche Unterlagen mit, aus denen sich ergibt, daß Du
vorher Betreuerin Deines Sohnes warst und was Du nun bei Deinem Sohn betreust.
Nehm bitte auch sämtliche ärztlichen Atteste mit, die Dir vorliegen.
Du hast bestimmt wunderschöne Blumen fürs Dorf gefunden. :kiss:
Das Holzhuhn ist wunderschön und erst mal das liebe Vögelchen auf dem Staubsauger.
Das wollte bestimmt nur ein Foto mit dieser herrlichen Blumentapete.
Es wird alles gut werden liebe inchi :kiss:
Ich wünsch Dir ein liebevolles Wochenend.
Du wirst das schaffen, fürsorglich, einfühlsam und behutsam mit Deinem Sohn zu reden.
Dein Sohn braucht gesicherte gesundheitliche Verhältnisse, die ihm helfen, falls er aus gesundheitlichen Gründen Hilfe braucht. Und dafür gilt es, sich nun einzusetzen und auch, sich mit ihm darüber zu unterhalten. Und dafür braucht er Deine liebevolle Unterstützung. :bang:
Bleib selber ruhig und entspannt, wenn Du Zeit findest, mit ihm zu reden. Deine ruhige und entspannte innere Einstellung ihm gegenüber wird er spüren und es wird ihm helfen. Ganz bestimmt.
Es wird alles gut werden.
Danke für Dein Vertrauen.
alles Liebe
flower4O