Es gibt immer einen Weg

Guten Morgen ,liebe inchi:kiss:!
Ich hoffe,dass du nach diesen Aufregungen etwas Schlaf gefunden hast.
Schade,dass sich alles so entwickelt hat und ich verstehe deine Enttäuschung sehr gut.
Du hast alles gegeben und wolltest helfen ,mit Herzblut:fans:.
Aber egal aus welchen Gründen nun deine Nachbarin keinen Kontakt mehr zu dir wünscht,ich würde es respektieren,mich zurücknehmen und abwarten und beobachten ,wie sich alles entwickelt.
Der Tochter sind sicher ihre Fehler bewusst,denn nur so sind ihre Reaktionen zu verstehen.
Du wirst ja sehen,inchi:),ob sich etwas bei deiner Nachbarin in der nächsten Zeit verändert und wenn nicht,dann Hilfe suchen.
Vielleicht steht deine Nachbarin irgendwann wieder vor deiner Tür

Liebe inchi:),es ist gut,dass du hier schreibst und hoffentlich können wir dir das Gefühl vermitteln,dass du nicht allein bist.

Ich wünsche dir einen ruhigen Tag und hoffe,dass du etwas zur Ruhe kommst.

Liebe Grüße von Wildaster
 
Liebe Inchi
ich möchte mich den Zeilen von Wildaster und Flower anschliessen. Was aus meiner Sicht noch etwas schwierig ist und noch geklärt werden sollte, dass die Frau keine Glocke hat. Ich könnte mir vorstellen, dass sie erschrickt wenn sie jemanden draussen vor der Türe hört, aber nicht weiss wer es ist - ich jedenfalls war in so Situazionen sehr empfindlich, hatte auch keine Glocke an der Türe.
So wie ich verstand war es ja die Tochter die ihr falls sie etwas hatte den Zettel in den Briefkasten tat und evtl. auch klopfte - das prägt.
Die Frau steht sehr unter Stress mit der Tochter und möglichst alles, das sie noch mehr aus der Fassung bringt sollte vermieden werden.
Gibt es nicht auch Mediatoren bei irgend einem Sozialwerk bei Euch, evtl. könnte so jemand helfen dass das gut kommt?
Herzliche Grüsse und weiterhin viel Mut und Kraft
Béatrice
 
Hallo Oregano :)

ja da hast du recht, man kann nur den Daumen drücken für die Nachbarin, dass eine Haushälterin kommt. Woran ich aber nicht glaube.
Aber gestern Nacht um 2 Uhr meinte ich die Stimme der Tochter gehört zu haben, als ich mich unter das Fenster schlich.
Auch wenn ich Herzklopfen hatte, war ich etwas froh darüber.

An das Gericht habe ich zwar vorgeschrieben, aber noch nicht abgeschickt. Ich warte jetzt einmal ein paar Tage ab.

Wünsche dir ein schönes Wochenende und liebe grüße von inchi :wave:
 
Liebe karde :kiss:

ich habe die ganzen Wochen erlebt, wie meiner Nachbarin der Stress zusetzte.

Ich kann mich auch erinnern, als ihr Mann noch lebte, dass dieser Stress immer da war. Irgendetwas stimmt mit ihr nicht.

Ich möchte die Freundschaft noch, aber ich komme nicht mehr an sie ran.

Danke für deine Ratschläge und liebe grüße von inchi :)
 
Liebe flower :fans:

danke für deine lieben und vielen Worte.
Ich spüre, wie du dich in meine Situation gut reinversetzen kannst.
Und danke für deine tröstenden Worte, weil ich mich zu feige fühlte.
Jetzt immer noch.
Im stillen wäre ich gerne stehengeblieben und hätte auf sie gewartet. Dann hätte ich sie zur Schnecke gemacht.
Aber, was habe ich gemacht, bin ins Schneckenhaus rein.
Es war einfach so. Die Nachbarin rief die Tochter an, die auch in 2 Minuten, wie gesagt sie wohnt um die Ecke, mit dem Auto schnell angebraust kam.
Jetzt im nachhinein, denke ich, dass sie Angst davor hatte, das mich die Nachbarin reinholt.

Kuchen kann ich ihr leider nicht mehr bringen.
Wir hatten auch da etwas gemeinsam. Wir lieben beide Sandkuchen mit Schokolade und viel Sahne.
Die Post kam ja wohl auch nicht an sie ran.

Wie bei deinem älteren Herrn aus deinem Dorf, stand ja meine Nachbarin auch mit ihrem Rollator vor unserem Haus. Ich hoffe es geht ihm gut.

Liebe Grüße von inchi :wave::fans:
 
Liebe Wildaster :kiss:

schön, das du mich verstehst.
Ich habe wirklich alles gegeben was ich konnte.
Für mich war erst einmal wichtig diese Nachbarin kennenzulernen.
Und ja, vielleicht hast du recht und sie steht irgendwann wieder vor unserer Tür.
Ich bin trotzdem - unsichtbar - in ihrer Nähe.
Gehe jeden Tag an ihrem Haus vorbei und beobachte das Fenster, ob die gelben Vorhänge noch hängen.
Wenn die ab sind, weiss ich, dass ja evtl. endlich die Tochter aktiv wird.
Dann hat sich das Ganze ja dann gelont.

Aber sie fehlt mir und ich ihr sicher auch.
Ich merke wie traurig ich oft bin.

Den Sozialdienst habe ich angerufen, aber erst am Montag ist diese Sozialarbeiterin wieder da.
Ich möchte evtl. mit dieser Sozialarbeiterin erreichen, dass ich wieder Kontakt haben kann mit meiner Nachbarin. Meine Nachbarin hatte mir nämlich einmal gesagt, wie enttäuscht sie war, dass diese Sozialarbeiterin sich nicht mehr meldete.
Meine Vermutung ist, das die Tochter das auch abgeblockt hat.
Jetzt kann ich mir auch denken, warum die Klingel nie repariert wurde, die Sozialarbeiter war da, kam aber nicht rein.

Von der Polizei habe ich auch nichts gehört.
Sie hatte diese Drohung einfach nur so laut ausgesprochen, dass ich wahrscheinlich schon deswegen wegging und sie nicht ansprach.

Ich habe mal ein Foto von meiner Küche gemacht ohne Türen.
Es ist jetzt alles viel einfacher und schneller zu erreichen. P1060613 (100x67).jpg

Ich hoffe du hattest eine gute Woche und ich wünsche dir ein schönes Wochende :wave:

 
Liebe inchi:kiss:,
auch ich wünsche dir ein schönes und entspanntes Wochenende.
Ich glaube,dass jeder der hier liest und die eingestellten Fotos sah,sich in deine Lage versetzen kann und dich auch versteht ,liebe inchi:).

Es sind die unterschiedlichen Lebenserfahrungen die einen Austausch so wervoll machen und die vielleicht auch etwas helfen können.

Ich wünschte mir,dass du dich an diesem Wochenende wieder einmal auf dich besinnst und nicht an dem Haus deiner Nachbarin vorbeischaust.
Es lässt sich nichts erzwingen und ich würde jetzt wirklich abwarten was passiert.
Etwas Ruhe würde jetzt allen Beteiligten gut tun und viel bewegt hast du schon - die Tochter wird aktiv:D.
Niemals hätte sie die Polizei geholt ,inchi,man hätte sie ja dann auch mit deinen Vorwürfen konfrontiert und vielleicht das Haus ihrer Mutter betreten.

Ich wünsche dir von Herzem alles Gute und einen guten Ausgang für deine Nachbarin.

Deine Küche ohne Türen,Hut ab:cool:,aber niemals etwas für mich.Der Inhalt meiner Küchenschränke ist etwas chaotisch :Dund reinstopfen und Tür zu ,ist für mich einfacher:))).

Sei lieb gegrüßt von Wildaster :bier::wave:
 
Hallo inchi,

zwischen Mutter und Tochter ist wohl irgendwann etwas vorgefallen, was die Tochter auch so mißtrauisch gegenüber Fremden macht. Es wäre schon interessant zu wissen, was das war. Vielleicht ergibt sich ja doch noch einmal ein Gespräch mit der Tochter?

Ansonsten sind die Rechte und Pflichten von Betreuern und damit auch die Rechte der Betreuten wenigstens im Gesetz recht eindeutig:

...
Wünsche und Wohl des Betreuten
Rechtsgrundlage: § 1901 BGB

Das Wohl des Betreuten ist nach dem Willen des Gesetzes vorrangig durch den Betreuten selbst zu bestimmen, solange das irgendwie vertretbar ist. Der Betreute kann zwar über die Verwendung seines Geldes bestimmen, der Betreuer wird aber die notwendigen monatlichen Kosten für Miete, Kleidung und Lebensmittel berechtigterweise zurückhalten dürfen.

Jeder bestimmt auch das Maß seiner Ordnung selbst, aber bei einem Leben zwischen Schimmel und Fäkalien wird der staatlich bestellte Betreuer etwas gegen diesen Zustand unternehmen müssen. Es ist strittig, ob der Betreuer die Wohnung des Betreuten überhaupt betreten darf, wenn der Betreute dies verweigert, da gesetzliche Reglungen zur Ausführung des Art. 13 Grundgesetz fehlen. Zimmermann meint ja, wenn der Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten, Zutritt zur Wohnung" eingerichtet ist (LG Berlin FamRZ 1996, 821), führt aber auch die gegenteilige Meinung an (LG Frankfurt FamRZ 1994, 1617; Bauer FamRZ 1994, 1562).

Der Betreuer darf gegen den Willen des Betreuten nur handeln, wenn die Wünsche des Betreuten seinem Wohl zuwiderlaufen oder für den Betreuer unzumutbar sind (§ 1901 Abs. 2 BGB), wobei das Wohl des Betreuten in erster Linie durch ihn selbst zu bestimmen ist. Denn zum Wohl gehört die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben selbst zu gestalten (§ 1901BGB). Die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht stellten klar: "Der Staat hat nicht das Recht, den Betroffenen zu erziehen, zu bessern, oder zu hindern, sich selbst zu schädigen.", wenn er über einen "freien Willen" verfügt. Der Schutz Dritter ist nicht Aufgabe des Betreuungsrechtes. Hierfür sind die Ländergesetze zum Schutze psychisch Kranker zuständig'.

Rechtsprechung:
...
Ein Wunsch des Betreuten läuft nicht bereits dann im Sinne des § 1901 Abs. 3 Satz 1 BGB dessen Wohl zuwider, wenn er dem objektiven Interesse des Betreuten widerspricht. Vielmehr ist ein Wunsch des Betreuten im Grundsatz beachtlich, sofern dessen Erfüllung nicht höherrangige Rechtsgüter des Betreuten gefährden oder seine gesamte Leben- und Versorgungssituation erheblich verschlechtern würde. Allerdings gilt der Vorrang des Willens des Betreuten nur für solche Wünsche, die Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts des Betreuten sind und sich nicht nur als bloße Zweckmäßigkeitserwägungen darstellen. Beachtlich sind weiter nur solche Wünsche, die nicht Ausdruck der Erkrankung des Betreuten sind und auf der Grundlage ausreichender Tatsachenkenntnis gefasst wurden.

Besprechungspflicht
Rechtsgrundlage: § 1901 Abs. 2 BGB

Der Betreuer muss sich durch persönliche Kontakte und Besprechung wichtiger anstehender Entscheidungen ein Bild davon machen, welche Vorstellungen der Betreute hat, was er gerne möchte und was er nicht will (§ 1901 Abs. 2 BGB). Danach muss er sich auch richten, es sei denn, dies liefe eindeutig dem Wohl des Betreuten zuwider oder wäre für den Betreuer selbst unzumutbar.

Wie oft solche Kontakte (Hausbesuche) stattfinden sollten, war vor dem 01.07.2005 bei Berufsbetreuern oft Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen bei der Betreuervergütung. Viele Gerichte stellten dabei auf wöchentliche bis vierzehntägige Kontakte ab. Dies kann aber nur eine Richtschnur sein, der Bedarf an persönlichen Kontakten kann im konkreten Einzelfall höher oder niedriger sein.

Der Betreute soll sein Leben soweit wie möglich nach eigenen Wünschen gestalten können. Der Betreuer darf seine eigenen Vorstellungen nicht ohne zwingenden Grund an die Stelle derjenigen des Betreuten setzen. So darf er nicht dem Betreuten gegen dessen Willen eine knauserige Lebensführung aufzwingen, wenn entsprechende Geldmittel vorhanden sind (BayObLG FamRZ 1991, 481). Auch Wünsche, die vor Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit in Bezug auf die Person des Betreuers oder die Lebensführung zum Ausdruck gebracht worden sind (z.B. in einer Betreuungsverfügung, sind beachtlich, es sei denn, dass der betroffene Mensch zwischenzeitlich seine Meinung geändert hat.

Lassen sich die Wünsche des betreuten Menschen nicht feststellen, so sollte der Betreuer versuchen, den vermutlichen Willen des Betroffenen herauszufinden. Hierfür sind Auskünfte nahe stehender Personen nützlich. Anhaltspunkte dürften sich auch aus der bisherigen Lebensführung ergeben. Dies spielt insbesondere auch dann eine Rolle, wenn es bei einem nicht mehr äußerungsfähigen Betreuten darum geht, ob lebensverlängernde Maßnahmen stattfinden sollen oder nicht.

Rehabilitationsauftrag
Rechtsgrundlage: § 1901 Abs. 4 BGB

Der Betreuer hat einen allgemeinen Rehabilitationsauftrag. Im Rahmen der gerichtlich übertragenen Aufgabenkreise (meist Gesundheitssorge oder Aufenthaltsbestimmungsrecht) soll der Betreuer Möglichkeiten erkunden und zugänglich machen, um Krankheiten und Behinderungen zu kurieren, ihre Folgen zu mildern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen. Bei solchen Maßnahmen geht es oft um den Zugang zu medizinischen Behandlungen, Kuren, ambulanter und stationärer Pflege und begleitenden Hilfen.
Betreute empfinden die Hilfe eines Betreuers hierbei oftmals eher als Vorteil denn als Nachteil. Ein professioneller Betreuer ist besser in der Lage, Sozialleistungsanträge durchzusetzen oder bei demente Bewohnern dafür zu sorgen, dass die Medikamentengabe dem Wohl des Betreuten dient und nicht dem Ruhigstellen.
Aufgabenkreise des Betreuers und spezielle Pflichten

Die Bestellung erfolgt je nach Erfordernis für bestimmte Aufgabenkreise (beispielsweise Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungsangelegenheiten).
...
Persönliche Betreuung
Rechtsgrundlage: § 1897 Abs. 1 und § 1901 Abs. 1 - 4 BGB
Bereits bei der Auswahl des Betreuers durch das Betreuungsgericht hat dieses zu berücksichtigen, dass ein Betreuer zu bestellen ist, welcher die Angelegenheiten des Betroffenen im zu bestimmenden Aufgabenkreis rechtlich besorgen kann und ihn im dazu notwendigen Umfang persönlich betreut (§ 1897 Abs. 1 BGB).
Die persönliche Betreuung bedeutet nicht, dass der Betreuer eine persönliche Pflegeleistung oder hauswirtschaftliche Hilfe selbst leisten müsste. Gemeint ist, dass der Betreuer seinen Betreuten in angemessenen Abständen aufsucht oder dieser z.B. in das Büro des Betreuers kommt oder aber in sonstiger Weise (z.B. auch telefonisch) Kontakt hält, wobei die Art und die Häufigkeit von den aktuellen Bedürfnissen des Betroffenen, dem angeordneten Aufgabenkreis sowie der Notwendigkeit, wichtige anstehende Angelegenheiten mit dem Betreuten zu besprechen, abhängt (§ 1901 Abs. 3 BGB). Der Betreuer hat aber ggf. häusliche Pflege und andere ambulante oder auch stationäre Hilfen zu veranlassen und deren tatsächliche Durchführung zu überprüfen.
...
Betreuerpflichten – Betreuungsrecht-Lexikon

Das ist die Theorie. In der Praxis sieht das oft anders aus, vor allem, wenn eben die Betreuer den Betreuten abschotten und verschrecken bzw. bedrohen. Insofern ist ein wachsames Auge sehr gut, und im Zweifelsfall eben eine Frage an das Vormundschaftsgericht im Amtsgericht, wie das im speziellen Fall ist.

Weißt Du eigentlich, ob Deine alte Dame als "dement" eingestuft ist? Oder anders gefragt: warum hat sie überhaupt eine Betreuerin?

Grüsse,
Oregano
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe inchi:),
ich hoffe,dass du ein schönes Wochende hattest und schicke liebe Grüße:kiss:.

Ich habe mir alles interessiert durchgelesen,Oregano :)und ich wünschte mir auch sehr,dass es genauso in der Praxis umgesetzt wird.
Noch heute erinnere ich mich an ein Ehepaar ,da wurde die Frau schwerkrank und bekam einen gesetzlichen Betreuer,denn der Ehemann war schon älter und emotional sehr angegriffen.Nun wurde aber über den Kopf des Ehemannes bestimmt,die Frau kam in ein Pflegeheim und ihm wurden regelmäßige Besuche bei seiner Ehefrau verwehrt.Alles begründet vom bestellten Betreuer.
Ein Betreuer trägt viel Verantwortung und sollte hinter den vielfältigen Aufgaben sein Herz auf dem rechten Fleck tragen.
Ich finde auch,dass die Betreuer vom Amt sorgfältig und regelmäßig überprüft werden sollten.
Bei mir war es in diesen 15 Jahren der Betreung meiner Eltern der Fall.Regelmäßig schaute eine Sozialarbeiterin ( ?) bei meinen Eltern vorbei und erkundigte sich beim Pflegepersonal auch nach mir.

Was die Tochter deiner Nachbarin betrifft,nehme ich immer noch an,dass sie nur eine Vollmacht ihrer Mutter besitzt und keine gesetzlich bestellte Betreuerin ist.
Ich hoffe,dass du heute die Sozialarbeiterin erreichst und ihr gemeinsam viel bewegen könnt,vielleicht auch mit der Tochter:):kraft:.

Wie sieht es denn im Dorf aus?Bei mir fing der Tag vielversprechend mit einem tollen Morgenrot an und nun haben wir Schneeregen und es ist kalt.
Mein Buch liegt schon bereit.

Liebe Grüße von Wildaster:wave:
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Abend liebe Wildaster:kiss:

ich habe auf dich gehört und bin dieses Wochenende nicht bei der Nachbarin vorbeigegangen.:bang:

Wie du vermutet hast, die Tochter hat nur die Vorsorgevollmacht.
Zum Amt bin ich heute noch nicht gewesen.
Für alle Fälle habe ich jetzt erst einmal die Fotos in Auftrag gegeben, falls ich sie brauche.

Dann habe ich mir gestern Abend überlegt der Tochter zu schreiben.
Ich bin in diesem Brief viel auf sie zugegangen und ihr gesagt, dass ich sie auch verstehe.
Aber auch, dass ich jetzt weiss, warum meine Nachbarin sich so um 100 Grad gedreht hat.
Aus Angst ins Heim zu kommen.
Ich hörte heute noch nichts von ihr.
Ich ärgere mich immer noch, dass ich vor ihr weggelaufen bin.:mad:
Aber ich schrieb der Tochter auch warum.
Weil ich selber Angst vor solchen Menschen habe, wie ihre Mutter, die nur laut schreien und einschüchtern.
Aber ich blieb gestern Nacht lange auf und marschierte zum Haus meiner Nachbarin.
So wußte ich, dass mich keiner sieht.
Ich konnte sie sehen durch einen Schlitz.
Ich war erst einmal froh, sie zu sehen.
Von den Nachbarn merke ich, das sie nichts sehen wollen.

Ich war heute im Dorf und es war am regnen.
Habe dort eine Lampe aufgestellt, die mir die Nachbarin geschenkt hatte.

Welches Buch liegt denn von dir bereit?

Zum fotografieren komme ich zur Zeit nicht, aber bald sicher wieder.

Ich wünsche dir eine gute Nacht :sleep::wave:
 
Guten Abend liebe Oregano :)

danke für deine Informationen.
Was zwischen Mutter und Tochter vorgefallen ist, kann ich sicher nicht alles schreiben.
Ich habe da eine Vermutung, die ich, wenn sie stimmt, auch erzählen werde.
Ich habe diese Vermutung auch der Tochter geschrieben.
Mal sehen, ob sie auf die Mutter mal zu geht.

Ich fand die Nachbarin als nicht dement, was ihr auch der Arzt gesagt hatte.
Eigentlich hat die Nachbarin keinen Betreuer/in.

Ich sehe das an meinem Sohn, wie die Betreuer arbeiten.
Angeblich soll mein Sohn keinen eigenen Willen haben und auch nicht geschäftsfähig.
Dann geht der Betreuer nicht zu den Terminen.
Kümmerte sich nicht, als mein Sohn ihn um Hilfe bat.
Heute schmiss mein Sohn Möbel durch die Gegend und die 3. Türe ging kaputt.
Er kann vieles nicht verarbeiten.
Diese Art von Hilfe braucht er nicht mehr, was er auch an das Gericht geschrieben hat. Die melden sich auch nicht mehr.:mad:
Jetzt gehen wir Morgen einen neuen Weg.
Mal sehen wo der hinführt.

Auch dir einen gute nacht und liebe grüße :sleep::wave:

Auch den anderen ganz liebe grüße und schlaft schön inchi :wave::sleep:https://www.youtube.com/watch?v=48iVAiKF3CM

 
Guten Morgen, inchi,

trotz aller sehr widrigen Umstände wünsche ich Dir einen guten Tag ...

...
Wie du vermutet hast, die Tochter hat nur die Vorsorgevollmacht.

...
Die Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern.

Was kann ich mit einer Vorsorgevollmacht regeln?

Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden - etwa, was Sie unbedingt ins Heim mitnehmen wollen. Wenn darin Angelegenheiten der Gesundheit geklärt werden sollen, muss sie für den Bevollmächtigten ausdrücklich die Befugnis enthalten, in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen. Ähnliches gilt für eine Vollmacht in Angelegenheiten des Aufenthaltes: Sie sollte dem Bevollmächtigten das Recht geben, dass er für Sie über die Unterbringung in einem Heim entscheiden darf.

Wozu brauche ich eine Vollmacht: Kann nicht meine Familie entscheiden?
Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie im Alter entscheiden. Ohne die Beauftragung durch eine Vollmacht oder den Beschluss der Rechtlichen Betreuung geht das nicht. Niemand wird dazu gezwungen, eine Vollmacht zu erteilen. Fehlt diese aber, wenn Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, wird das Amtsgericht dafür einen rechtlichen Betreuer einsetzen - entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.

Wonach soll ich den Bevollmächtigten auswählen?
Sie sollten eine Person wählen, der Sie vertrauen: Jemand, der Sie gut kennt, von dem Sie wissen, dass er sich gut informiert. Jemand, der kooperativ und durchsetzungsfähig ist, und der es schafft, eine Entscheidung für Sie und nicht für sich selbst zu treffen. Der Bevollmächtigte entscheidet je nach Auftrag über finanzielle Dinge, die Heimunterbringung oder bei gesundheitlichen Fragen wie einer Operation. Dazu ist es wichtig, dass er oder sie erreichbar und vor Ort ist und regelmäßig Kontakt zu Ihnen, den Ärzten, dem Heim oder den Banken hat. Teilen Sie die Vollmachten für verschiedene Bereiche nicht auf mehrere Personen auf und benennen Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Verhinderungsfall.
...

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas.de

Das sind doch recht weitgehende "Mächte", u.a. eben auch die Möglichkeit, die Mutter ins Heim zu bringen. Zusätzlich ist die Verwaltung von Geldangelegenheit natürlich immer auch ein Druckmittel.

Trotzdem: ich finde es gut, daß Du versuchst, mit der Tochter ins Gespräch zu kommen und wünsche allerseits, daß Dein Brief weiter führt.
Vielleicht könntest Du ja die Beratung der Caritas, wie in dem LInk angegeben, nutzen?

Grüsse,
Oregano
 
Liebe inchi, :)
wünsch Dir einen liebevollen Tag. cdns2.freepik.com/fotos-kostenlos/smiley_21108723.jpg

Mach es Dir gemütlich.

alles Liebe
flower4O
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Guten Morgen,liebe inchi:morgenkaffee:!
Sicher hattest du dich gewundert,dass meine letzte Antwort wieder verschwunden war.Oft, wenn ich so im Nachhinein meine Beiträge lese ,denke ich,oh Gott,denn sie wirken oft so belehrend und das ist das Letzte was ich möchte.
Dann las ich auch erst später,dass der Brief an die Tochter schon abgeschickt wurde.
Meine Gedanken sind sehr oft bei dir,deinem Sohn und deiner Nachbarin und lassen mich nicht los.
Dabei mache ich mir große Sorgen um dich.
Liebe inchi:kiss:,welchen Weg gehst du nun mit Sohni?iIch glaube,dass du selbst weißt und es in den vielen Jahren erlebt hast,dass es allein ein sehr schwerer Weg ist.
Wenn ihr keinen Bereuer mehr möchtet,was ich im Interesse deines Sohnes sehr schade finde,gibt es auch noch viele andere Möglichkeiten.
Ich denke da an Begegnungsstätten,Familienratgeber,Caritas,das Deutsche Rote Kreuz u.v.m.,liebe inchi:).Hier arbeiten verständnisvolle und warmherzige Menschen die helfen möchten.

Vor zwei Tagen brach ich mit all diesen Gedanken auf und tauchte für Stunden ab in die Natur.
Dort spürte ich wieder ,dass das Leben nicht nur schwer ist und viel Schönes für uns bereithält und alles fiel von mir ab.
Mit dieser anhaltenden Leichtigkeit schreibe ich dir heute und wünschte mir so sehr,dass auch du dieses Gefühl wieder einmal spürst.

Wenn ich an deine Nachbarin denke,habe ich immer meine Eltern vor Augen und bin sehr bewegt.
Ich hoffe,dass deine betagte Nachbarin wieder Ruhe findet,alles gut übersteht und in ihrem Haus weiter wohnen bleiben darf ohne Behördenstress.
Sicher hat dieser Stress ihre Spuren hinterlassen.
Ich finde unwichtig,inchi,was zum Streit zwischen Tochter und Mutter führte,es sind nur Vermutungen und ändert ja nichts an der Situation.
Vielleicht hat sich ja schon etwas getan,Inchi?

Heute sollte eigentlich keine Sonne aufgehen und nun strahlt sie mir voll ins Gesicht:).Ich hole Mittag mein Schulkind ab und habe ihr versprochen,dass wir am Garten vorbeischauen und Schneeglöckchen suchen.
Wir sind gestern dafür über einen Zaun geklettert ,denn wir wollten uns wie Karde:),den Frühling ins Haus holen.
Du hättest ihre leuchtenden Augen sehen sollen ,liebe inchi,als die Glöckchen aufgingen.
Heute möchte sie ihre Mami überraschen.

Sicher wachsen auch welche bei dir,im Dorf:fans:.
Ich wünsche dir einen sonnigen und leichten Tag und grüße dich lieb.

Wildaster:):wave:
 
Zuletzt bearbeitet:
:)Ich soll euch ganz liebe Grüße von inchi ausrichten,ihr Laptop ist kaputt und sie kann leider nicht mehr antworten.
Aber sie dankt dir Oregano :)für den Link und dir ,liebe flower:),für dein lachendes Smiley.
Sie schickt ihren Laptop ein und vergisst uns solange nicht,was sie sich auch von uns erhofft.
Wenn sie Glück hat,bekommt sie den Laptop von ihrem Sohn ausgeliehen,was aber eher unwahrscheinlich ist.

Es gibt noch keine Neuigkeiten von ihrer Nachbarin.

Wildaster:wave:
 
:)
Sie schickt ihren Laptop ein und vergisst uns solange nicht,was sie sich auch von uns erhofft.
Wildaster:wave:

Danke liebe Wildaster. :wave:
Ganz liebe Grüße an inchi, falls es Dir möglich ist, ihr zu antworten.
Werde sie nicht vergessen und bin in Gedanken bei ihr und wünsch ihr alles Liebe.
Ich vertraue darauf, daß sie ihren Internetweg zu uns findet und werd so lange warten, bis sie wieder bei uns ist.

alles Liebe
flower4O
 
Oben