Elektronische Gesundheitskarte / elektronische Patientenakte

Zum jetzigen Zeitpunkt kann wohl nicht mehr dazu geraten werden, die eGK weiterhin zu verweigern... zumindest tue ich das hier ausdrücklich nicht (das muss ich leider so sagen).

Schaut dazu hier: Elektronische Gesundheitskarte: Schikane für Patienten und Ärzte ab Januar - Aktion: Stoppt die e-Card! - besonders der Fall mit dem Blinddarm.

Da hört der Spass für mich endgültig auf.

Ich werde wohl mein Foto einschicken, bereite dazu allerdings ein Anschreiben vor, in dem ich deutlich ausdrücke, dass ich gezwungen wurde, die eGK zu verwenden, und diese und das mit ihr geplante Projekt der Telematik-Infrastruktur unverändert ablehne. Desweiteren, dass ich mich auch in Zukunft nicht dazu bereit erklären werde, meine Gesundheitsdaten über ein solches Netz verbreiten und auf zentralen Großcomputern außerhalb von Arztpraxen oder Krankenhäusern speichern zu lassen und dass ich die Verursacher für Schäden durch missbräuchliche Verwendung meiner Daten haftbar mache.

Anregungen zur Formulierung aus:
Wartezimmerinfo zur eGK-Pfllicht ab 1.1.15 (unterster Abschnitt)
Datenschutzverfügung für Patienten von www.stoppt-die-e-card.de


:mad:

Gruß
Kate
 
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Hallo Kate,

danke für die Info!
Gut, dass ich unsere Bilder noch nicht abgeschickt habe. Dass mit dem Anschreiben, ist eine super Idee!
Ich musste bisher nur telefonisch zusagen, dass ich Bilder zur Verfügung stellen werde, weil ich möglichst ohne Probleme eine Bescheinigung für die nächsten drei Monate wollte:rolleyes:

LG
 
Hier ein Dokument, dessen Faszit ähnlich ist wie meines: WARNUNG: Neue Regelungen für Versicherte ohne eCard! | dieDatenschützer Rhein Main

Ich bekomme derzeit tatsächlich nur "Einzelfallbestätigungen", die laut Aussage der KK nicht mal bindend für den Arzt sind (d.h. er kann sie zur Abrechnung benutzen, muss aber nicht). Die Aussage der KK halte ich zwar nicht für korrekt (es handelt sich um die Bestätigung nach §19 Abs. 2 BMV-Ä und wenn die vorliegt, darf der Arzt nicht privat abrechnen) - allerdings sollen KKs nach der neusten Version der BMV-Ä (diese wurde heimlich seit dem 1.1. noch geändert) solche Bescheinigungen nur noch für Übergangszeiten bis zum Erhalt der eGK ausstellen. Es bleibt also für jedem Arztbesuch offen, ob sie's nochmal machen.

Gruß
Kate
 
Hallo Kate,

na ja, was die KK sagt, was Ärzte müssen oder nicht, finde ich nicht so verlässlich. Es war ja schon in der Vergangenheit so, dass sie nicht gut informiert waren und eher gegen den Verbraucher argumentiert haben. In der Praxis ist es die Frage, wie es konkret gehandhabt wird. Ich hab es nur einmal in Anspruch genommen und es ist gutgegangen. Aber klar, man muss jedesmal bangen...
Warum da allerdings von "klammheimlicher" Änderung des BMV-Ä gesprochen wird, ist mir unklar, ich hatte das noch im Dezember gelesen (also, dass er zum 1.1. geändert werden soll, nicht was drin steht) und es hatte mir deswegen vor Januar gegraut.

Ach Mann, ich WILL NICHT!!!
 
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Hallo damdam,

meine beiden Behandler gestern und heute hatten kein Problem mit meinen komischen "Einzelfallbestätigungen" (es steht tatsächlich so drüber - samt Befristung auf den einen Tag, habe mir Kopie geben lassen).

Wg. der BMV-Ä: Ich habe sie am 1. oder 2. Januar runtergeladen, auf einen Hinweis unter stoppt-die-e-card.de am 10. Januar nochmals. Es waren gravierende Änderungen beim §19 Abs. 2 vorhanden, ohne dass dies durch eine Änderung der Versionsbezeichnung oder sonstige Hinweise (z.b. auf der Seite der KBV) kenntlich gemacht worden wäre. Wie auch in der oben verlinkten "Warnung" geschrieben...

Dieses Vorgehen finde ich fragwürdig.

Ich will auch nicht...

Was uns übrigens wohl leider klar sein (oder werden) sollte: Es werden schon jetzt Daten online (unverschlüsselt) übermittelt und auch auf internetverbundenen Rechnern (oder Großrechnern resp. Servern) gespeichert. Meine Quelle ist hier: Willkommen bei ArztWiki.de! - ArztWiki, Artikel über die "Gesundheitskarte". Ich kann das nicht überprüfen, halte es aber für plausibel. Was geplant ist, ist demnach eventuell nur eine andere Dimension davon.

Gruß
Kate
 
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Was uns übrigens wohl leider klar sein (oder werden) sollte: Es werden schon jetzt Daten online (unverschlüsselt) übermittelt und auch auf internetverbundenen Rechnern (oder Großrechnern resp. Servern) gespeichert.
Deutsches Ärzteblatt: E-Health-Gesetz: Ärzte sollen für elektronische Vernetzung belohnt werden
13. Januar 2015
Die Bundesregierung will Ärzte belohnen, die sich elektronisch miteinander vernetzen, und Ärzte finanziell sanktionieren, die dies langfristig nicht tun. Das geht aus dem Referentenentwurf eines „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen“ hervor – bislang E-Health-Gesetz genannt –, das heute in die Ressortabstimmung gehen soll.
….

„Wer blockiert, der zahlt

Zudem sollen die Gesellschafter der für die Einführung der elektronischen Gesundsheitskarte (eGK) verantwortlichen Gematik künftig finanzielle Einbußen hinnehmen, wenn sie vom Gesetzgeber festgelegte Fristen nicht einhalten. ... Die eGK sei jahrelang von allen Seiten blockiert und Fristen nicht eingehalten worden. In dem Gesetz gehe es nun darum, Tempo zu machen.

Bislang sind auf der elektronischen Gesundheitskarte nur die Versichertenstammdaten der Patienten gespeichert. Ziel der Bundesregierung ist es nun, bis zum 30. Juni 2016 einen Online-Abgleich dieser Daten mit der Krankenkasse des Patienten zu ermöglichen. Bis dahin soll die Gematik die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Arztpraxen miteinander vernetzt und mit den entsprechenden Lesegeräten ausgestattet werden.

Wenn das nicht geschieht, soll allen Gesellschaftern der Gematik ein Prozent ihres Verwaltungsbudgets des vergangenen Jahres gekürzt werden. Die Gesellschafter sind die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Apothekerverband, die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Bis zum Beginn des Jahres 2018 sollen entsprechend die Notfalldaten nutzbar sein.
 
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Interessante Gedanken zur aktuellen Situation: WARNUNG: Neue Regelungen für Versicherte ohne eCard! | dieDatenschützer Rhein Main

hier hab ich mal einen screenshot, der verschiedenen Versionen des BMV-Ä:
https://fs2.directupload.net/images/150113/azd843pa.jpg
In der 2.Fassung vom 05.01.2014 wurde das mit den “vier Wochen” eingefügt. Danach gab es wohl vermutlich Probleme, da einige KK schon für das ganze erste Quartal 2015 einen Anspruchsnachweis ausgestellt hatten, weshalb dann die akuelle Fassung vom 08.01.2015 im Netz geändert wurde (die “vier Wochen” wurden wieder gestrichen).
Fraglich ist aber weiterhin, welche Fassung aktuell gültig ist. Denn das Inkraft-treten ist in allen Versionen auf 01.01.2015 datiert. Also ist es doch im Prinzip nicht möglich, dass eine Fassung nach dem Inkraft-treten geändert wird, rückwirkend zum 01.01.2015. Demnach müsste doch eigentlich die Fassung, die am 01.01.2015 vorhanden war gelten. Kann das mal jemand in Erfahrung bringen ?

ff, z.B.
Mal eine Verständnisfrage:

Hier ist vom Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) die Rede. Zum papiergebundenen Ersatzverfahrens gibt es aber doch eine klare gesetzliche Regelung im SGB. Es müsste doch “unzulässig bis nichtig” sein, in Verträgen (denn ein solcher ist der BMV-Ä nach meiner Auffassung) eine gesetzliche Regelung einzuschränken, oder?

Gruß
Kate
 
Frontal 21: Nutzlos u. teuer – Die elektronische Gesundheitskarte

Am Mittwoch, 21. Januar 2015, lief in der ZDF-Sendung "Frontal 21" ein Beitrag über die "Gesundheitskarte": "Nutzlos und teuer – Die elektronische Gesundheitskarte"

Dort wurden teils die Fälle (von Leistungsverweigerung) aus dem stoppt-die-e-card-Forum zitiert.

Die Seite schreibt zur Sendung:
„Der Datenschutz nicht zu garantieren, die Kosten unüberschaubar und der Nutzen für die Versicherten bisher gegen Null – das politische Prestige-Projekt elektronische Gesundheitskarte ein einziges Debakel.“ Zu diesem Fazit kommen die Redakteure von Frontal 21 in ihrem Beitrag zur eGK vom 20. Januar 2015 (ZDF).

Link zur Mediathek: Die elektronische Gesundheitskarte - Frontal 21 - ZDFmediathek - ZDF Mediathek

Gruß
Kate
 
Geschäfte mit sensiblen Daten durch Privatunternehmen

https://www.jungewelt.de/2015/01-23/038.php schreibt (Hervorhebungen von mir):

Gesundheitsministerium veröffentlicht Entwurf für E-Health-Gesetz. Es soll Privat unternehmen Geschäfte mit sensiblen Daten ermöglichen

(...)

Am 13. Januar wurde der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum »E-Health-Gesetz« bekannt. Er sieht nicht nur die »zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte« vor. Die Bundesregierung plant ebenso, den Widerstand von Gegnern zu brechen und der Privatwirtschaft Zugang zu Patientendaten zu ermöglichen. Die Telematikinfrastruktur soll demnach »für weitere Anwendungen im Gesundheitswesen und für weitere Leistungserbringer« geöffnet werden. Damit setzen Lobbyisten der IT-Industrie eines ihrer zentralen Anliegen durch. Bleibt dieser Punkt im Gesetz, könnten künftig private Firmen wie Apple mit den Produkten iHealth oder Apple Watch Patientendaten nutzen, um damit Profite zu machen.
Hürden für interessierte Unternehmen gibt es kaum. So muss die Betreibergesellschaft von eGK und TI, die Gematik GmbH, einen neuen Anbieter »auf Antrag« zulassen, wenn er nachweist, dass seine Dienste »funktionsfähig, interoperabel und sicher« sind. Kann er das nicht, sieht das Gesetz Ausnahmen und befristete Genehmigungen für nicht zugelassene Komponenten und Dienste vor. Firmen hätten dem Gesetz nach sogar einen Anspruch auf Zulassung, wenn sie sich vertraglich verpflichten, »die Rahmenbedingungen für Betriebsleistungen der Gesellschaft für Telematik einzuhalten«.


(...)

Es ist möglich, dass Firmen Patientendaten dann über die TI entschlüsseln und anschließend auf ihre eigenen Computersysteme übertragen. Gleichzeitig wird das Zwei-Schlüssel-Prinzip abgeschafft. Ein Zugriff auf medizinische Daten des jeweiligen Patienten sollte ursprünglich nur in dessen Anwesenheit und mit seiner eGK möglich sein. Jetzt heißt es: »Es besteht Einigkeit bei allen Beteiligten, dass die Telematikinfrastruktur auch für weitere Anwendungen im Gesundheitsbereich ohne Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte genutzt werden soll.« Damit ginge die Kontrolle der Patienten über ihre Krankheitsdaten völlig verloren, was dem anfänglichen Konzept der eGK widerspricht.

Ich glaub's nicht (insbesondere den letzten Absatz)...

Gruß
Kate
 
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Gesundheitsministerium veröffentlicht Entwurf für E-Health-Gesetz. Es soll Privat unternehmen Geschäfte mit sensiblen Daten ermöglichen
Vorbild England https://www.symptome.ch/threads/datenschutz-ist-ein-menschenrecht.115562/

#3
Auf Initiative des Nationalen Gesundheitsdienstes in England - NHS/ National Health Service - wird ein neu geschaffenes Institut, das Health and Social Care Information Center (HSCIC) ... ab März die wesentlichen Gesundheits- und Krankendaten aller Versicherten in einer großen Datenbank zusammenführen. Anschließend sollen private Unternehmen wie Versicherer, Pharmakonzerne und andere diese Daten kaufen können, wobei nicht erfaßt werden soll, wer welche Daten für welche Zwecke erwirbt, heißt es im The Guardian.

NHS patient data to be made available for sale to drug and insurance firms | Society | The Guardian
19 January 2014

Zu den zusammengeführten Daten gehören: Geburtsdatum, Postleitzahl, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Erkrankungen und deren Verlauf, Lebensgewohnheiten wie Rauchen und Alkoholgenuss.

„Never before has the entire medical history of the nation been digitalised an stored in one place”, schreibt die Zeitung.

Mark Davis vom neuen Health and Social Care Information Center gibt aber gegenüber der Zeitung zu, dass es ein „kleines Risiko“ gibt, dass einzelne Patienten aufgrund der Daten identifiziert werden könnten, z.B. wenn Firmen ihrer eigenen Datensammlungen mit der großen Datenbank des NHS abgeglichen.

Es ist z.B. von "pseudonymisation" die Rede….
 
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Wuhu,
erst heute entdeckte ich folgenden Artikel bezüglich "Gesundheits-Daten-Service": Politiker: Jeden Österreicher chippen lassen - Statt ELGA - Österreich - krone.at

Die Mehrheit lehnt sowas aber ab Implantierter Daten-Chip für jeden - gute Idee? - Ihre Meinung zählt - Österreich - krone.at

Erschreckend, dass man soetwas aus den auf den 1. Blick "guten Absichten" heraus einführen möchte, allerdings haben hier idR eher Dritte mehr Vorteile als man selbst; Ganz zu schweigen von der Beeinträchtigung der Menschenrechte, wobei Datenschutz eines ist...

... neue Gesundheitsministerin Österreichs, eine "waschechte" Ärztin, hält jedoch an der ELGA - via Schlüsselkarte "eCard" - fest: ELGA: Gesundheitsministerin Oberhauser pocht auf Datensicherheit - KURIER.at - Schön, wenn "auf Datensicherheit gepocht" wird, allerdings darf nicht vergessen werden, dass "so etwas wie die EDV-Abteilung der US-Geheimdienste" (!) - also die Firma CSC mit NSA-Nähe - mitarbeitet: NSA-nahe IT-Firma erhielt in Österreich Aufträge - KURIER.at
:schock:

Das im Thread bereits erwähnte (in Ö nachgereichte) "Opt-Out" hat reibungslos geklappt, ...
 
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erst heute entdeckte ich folgenden Artikel bezüglich "Gesundheits-Daten-Service": ...
Erschreckend, dass man soetwas aus den auf den 1. Blick "guten Absichten" heraus einführen möchte, allerdings haben hier idR eher Dritte mehr Vorteile als man selbst; Ganz zu schweigen von der Beeinträchtigung der Menschenrechte, wobei Datenschutz eines ist...

Hallo Alibiorangerl,

Oh Schreck! Die Mächte des Bösen ziehen alle an einem Strang! Die gesamte österreichische Bevölkerung sollte auf die Straße gehen...

Erschreckend auch, daß der Chip ins Gehirn eingebaut werden soll, oder ist das keine reale Darstellung? Und niemand fragt, was das für gesundheitliche Folgen hat.

Wie man von den Chips bei Hunden weiß, bleiben die Chips nicht an Ort und Stelle, sondern wandern und je kleiner sie sind, umso eher! Die Chipträger sind Kandidaten für Entzündungen und Tumore im Gehirn und einer ganzen Palette von Störungen geistiger und neurologischer Natur. Aber selbst wenn sie woanders "eingebaut" werden, trifft die gesundheitliche Gefährdung immer noch zu.

Gruß,
Clematis
 
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Wuhu,
und dabei gäbe es bereits ganz andere "Verbreitungsmöglichkeiten" für solche "Überwachungs-Chips": youtube.com/watch?v=bAvXJ_5iNKE

Und das sind solche, die man mittels Vergrößerungsglas noch sehen könnte - unter vorgehaltener Hand wird jedoch auch schon von (wie auch immer) zu schluckenden, inhalierenden oder eingeimpften "Nano"-Chips (anher im "Verbund" arbeitend) gesprochen, die man nur noch unter Mikroskopen sehen könne...
 
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Diese angeblich neue "Datenschutzlücke" hat allerdings aus meiner Sicht nichts mit der eGK zu tun, sondern mit der gängigen Praxis bei Telefonaten mit und Online-Konten bei Krankenkassen. Oder stehe ich hier auf dem Schlauch?

Stimmt, das hat nichts mit der eGK zu tun. Aber daß man online Diagnosen einsehen kann wußte ich noch nicht.
Eigentlich läuft das doch alles über die KV?
Wenn ich ein online Konto eröffne, könnte ich dann auch schauen, was der Arzt an Diagnosen angegeben hat. Das weicht öfters mal von meinen Schilderungen ab...

VG, Brigitka
 
Hallo,

ja, ich dachte auch, dass im Normalfall nur die KVen die Diagnosen haben, die sie brauchen, um mit den KK abzurechnen. Meines Wissens nach haben die KK die Diagnosen nur bei Krankschreibungen, AU's, evtl. bei Beantragung bestimmter Therapien (aber ich glaub, da gehts nur an den MDK).
Aber sicher weiß ich es auch nicht, und es würde mich mal interessieren, wo überall die Daten gespeichert sind und ob da wirklich nur das für die Handlung notwendige gespeichert ist. So, wie ich das Datenschutzgesetz immer verstanden habe, hat man ein Recht, seine Daten löschen zu lassen, wobei das Löschen von noch notwendigen Daten nicht gehen dürfte. Wäre mal gut, zu sowas Pragmatischem von Datenschutzseite zu hören.

Übrigens hab ich immer noch keine eGk, bisher hat es mit den Papiernachweisen immer geklappt. Bei zwei Arztpraxen hieß es (nach dem Termin! obwohl es vorher anders hieß) , ich müsste es privat zahlen. Nach der Panik, die ich da erstmal hatte, hab ich ihnen erstmal die Regelungen erklärt bzw. mit der Sprechstundenhilfe gesprochen, die die Abrechnungen macht, dann ging es doch. Und was lernt man mal wieder raus? Die Leute "schreien" erstmal, weil sie keine Ahnung haben oder nicht wollen, aber wenn man beharrlich bleibt, zwingt man sie, sich mit der Realität auseinanderzusetzen. Ist natürlich nicht sicher, dass es immer so weiter geht... Aber sowas wie mit der AOK - vielleicht bewirkt es ja doch ein Umdenken. Meine KK, die ich heute anrufen habe, meinte, ich würde die eGk verweigern wg. der Sache mit der AOK und wies sofort darauf hin, dass es bei ihnen anders läuft (wer's glaubt). Da wusste ich davon noch gar nichta von der AOK-Sache und hab auf das prinzipielle Problem hingewiesen. Erzählt, wo alles Daten gehackt werden. In Zeiten, wo immer irgendwelche NSA-Skandale in den Medien sind, kann man damit leichter überzeugen und vielleicht bewirkts ja auch politisch was. Das Problem der Datenspeicherung ist damit natürlich nicht wirklich gelöst.

Viele Grüße
 

Hallo Kate,

so wie ich den Bericht verstehe, stehen die Gesundheitsdaten bereits vollständig im Netz. Noch, ist auf den Karten aber nichts gespeichert. Dennoch hat jeder mit den Kartendaten Zugriff auf die Online-Informationen, denn jeder kann ein entsprechendes Konto einrichten. Arbeitgeber haben auch ohne die Karte alle persönlichen Daten der Angestellten und wissen wo sie versichert sind - auch unter welcher Nummer... D.h. sie können im Namen des Angestellten ein Online-Konto eröffnen und alles einsehen, mit oder ohne Karte.

Andere Interessierte müßten sich eine Karte besorgen, offenbar auch ganz ohne Legitimation machbar. Demnach sind die Daten bereits frei verfügbar... Daß die Online-Datenbank gehackt werden kann und wird, das ist schon fast als selbstverständlich anzunehmen.

Gruß,
Clematis
 
Stimmt, das hat nichts mit der eGK zu tun. Aber daß man online Diagnosen einsehen kann wußte ich noch nicht.
Eigentlich läuft das doch alles über die KV?
Wenn ich ein online Konto eröffne, könnte ich dann auch schauen, was der Arzt an Diagnosen angegeben hat. Das weicht öfters mal von meinen Schilderungen ab...
Soweit ich das sehen kann (werde aber nochmal gezielter suchen), stehen solche Dinge nicht in meinem Account bei der TK. Ich finde das im Grunde auch ein starkes Stück... in so einem normalen Web-Konto (das durch ein mehr oder minder sicheres Passwort geschützt ist) kann man von Sicherheit ja eigentlich garnicht mehr sprechen.

Ob und inwieweit KKs Diagnosen haben, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass z.B. im Rahmen des "Risikostrukturausgleiches" (ich meine, das heißt so), Gelder hin- und herfließen (zu den KKs mit den "schlechteren Risiken" hin). Obwohl... das könnte ja auch von der KV geregelt werden.

Gruß
Kate
 
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