Elektronische Gesundheitskarte / elektronische Patientenakte

Hallo,

also ist man jetzt doch gezwungen diesen Mist mitzumachen? :mad:

Dann muss ich jetzt wohl noch ein Foto von Liz Taylor ausgraben!:hexe:
 
Das Problem ist ja weniger das Foto, sondern das Speichern der Gesundheitsdaten. Und die werden nicht nur auf der Karte gespeichert, sondern zentral für alle Versicherten bei einer Firma gespeichert. Diese Firma ist in Sachen Daten(nicht)schutz wohl kein unbeschriebenes Blatt, wenn ich das richtig verstanden habe. Infos dazu stehen bei heise.de (nach "Gesundheitskarte" suchen)

Ich hab mich eben auch drum gekümmert und bei der KK angerufen. Mir wurde mitgeteilt, dass sie keinen papiergebundenen Anspruchsnachweis ausgeben, sie könnten mir das nur für den einzelnen Arztbesuch ausstellen (das würde allerdings recht schnell gehen, d.h. wenn ich anrufe, würden sie es mir sofort zufaxen). Bin mir aber nicht sicher, ob das nicht schöne Worte für jetzt sind und da im Januar nicht auch alles anders aussieht.

Inwiefern das Ärzteblatt da jetzt wieder Lobbyarbeit betreibt, ist auch schwer einzuschätzen. Aber wenn sie den Bundesmantelvertrag der Ärzte auch zum 1.1. ändern, könnte ich mir vorstellen, dass es schwierig wird... Diese Politik gegen die eigenen Bürger (wie bei so vielem in der letzten Zeit) ist nur grad mal wieder zum kotzen. Man darf sich fragen, wer diese Poltiker eigentlich wählt...
 
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Hallo damdam, hallo Ihr,

ich bin auch gerade am Grübeln, wie ich da weiter vorgehe. Ich werde wohl Ende des Jahres noch einmal versuchen, einen papiergebundenen Anspruchsnachweis für einen Monat zu bekommen. Ich mache das per Fax (wie schon weiter oben geschildert), da bitte ich um entweder das Zuschicken des Anspruchsnachweises oder aber schriftliche Auskunft über die Rechtsgrundlage der Verweigerung desselben. Bisher hat das gut geklappt (weil es wohl keine Rechtsgrundlage gibt). Wie es weiter geht :keineahnung:

Eigentlich habe ich auch andere Sorgen und Mitte Januar leider auch einen Arzttermin...

Ja, ich finde das auch richtig zum K*** Und: Ja - es geht nicht um das Foto - alle Quereinsteiger sollten sich die Mühe machen, diesen kleinen Thread zu lesen, er enthält (auch über Links) wichtige Informationen.

Gruß
Kate
 
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Hallo,

dass es nicht um das Foto geht, weiß ich. Da ich aber gelesen hatte, dass so etwas schon öfter vorgekommen ist, ohne dass es von der KK bemerkt wurde... :hexe:

LG
 
Ja, ADo, das kann ich schon nachvollziehen, dass es einen da in den Fingern jucken kann.

Nur, helfen tut es letztlich garnicht (oder?).

Und es gibt nach meinem Eindruck immer noch erschreckend viele Menschen, die Denken, das Foto sei der Punkt... Und von daher wollte ich das hier einfach nochmal klarstellen. Es gibt so einige Berichte im Web, in denen Menschen schildern, dass ihnen - auch ohne Aufforderung dazu - eine voll funktionsfähige eGK ohne Foto zugeschickt wurde. Und damit meine ich nicht die Menschen, für die sowieso kein Foto vorgesehen ist.

Liebe Grüße
Kate
 
also Kinder bis 15 haben kein Foto auf der eKarte, wollt ich nur sagen

aber ja, es geht eher um die Datenspeicherung :(
 
War jetzt in der Filiale meiner KK, sie wollten mir so einen papiergebundenen Anspruchsnachweis partout nicht ausstellen. Mich ärgert nur die Art und Weise. Die Frau sagte erst, sie könne das voll verstehen und Datenschutz wäre ihr ja auch ein Anliegen. Aber das würde nicht gehen. Sie hatte versucht, mir die neue Karte schmackhaft zu machen (soviel zum Punkt, Datenschutz wäre ihr ein Anliegen), ich blieb beharrlich. Sie sagte mir, sie könne eine Bescheinigung nur für den einzelnen Tag des Arztbesuchs machen. Als ich dann schliesslich sagte, dass ich das nehmen würde (und mir insgeheim dachte, dass ich dann eben doch noch einen deutlicheren Brief schicke), ging es angeblich nicht. Nach viel insistieren von meiner Seite, dass sie es eben noch anders gesagt hat, rief sie daraufhin bei einer Kollegin an, wie sie das handhaben würde. Daraufhin sagte sie mir, es würde nur für denselben Tag gehen, wo der Arztbesuch ist. Und sagte dann, wieviel Aufwand das doch wäre, jedesmal solch einen Bescheinigung auszustellen. Tja, ICH hab mir nur weder das mit der Karte noch mit der Gültigkeit der Bescheinigung von einem Tag ausgedacht. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Frau anders gekonnt hätte, wenn sie gewollt hätte. Bin stinkwütend nach Hause gegangen (war aber während des Gesprächs freundlich), hab es nochmal telefonisch versucht, mit dem gleichen Ergebnis (aber wenigstens nicht solch einer Scheinheiligkeit).
Na ja, ich guck jetzt mal, was mit dem Brief rauskommt. Meine Arzttermine sind überwiegend eh von Selbstzahler-Natur (höchstens geringe Unterstützung von seiten der KK), daher ists jetzt nicht so tragisch (denk ich- bei der einen Praxis hatten sie die fehlende Karte im Herbst schon bemängelt und auf meinen Hinweis, dass ich es doch eh selbst zahle wurde gesagt, dass das egal ist). Aber wenn im Januar nix gescheites bei rauskommt, werde ich mal nach ner KK suchen, die das etwas anders handhabt und kündigen.
Was mich nur so ärgert, dass alle so tun, als wäre das doch nix schlimmes. Sind alles Gehilfen eines blöden Systems, ziehen sich hinter irgendwelche "Vorgaben" von oben zurück, hinterfragen nichts selbst. Aber sowas kennt man ja schon aus der deutschen Geschichte.
 
Hallo damdam,

evtl. habe ich das schon weiter oben geschrieben, aber eine Wiederholung schadet ja auch nicht: Ich habe in der Geschäftsstelle fast exakt das Gleiche erlebt (nur, dass ich stinkesauer war und die Dame das auch mitbekommen hat), und am Telefon auch (mehr Verständnis, aber im Prinzip gleiche Auskunft).

Und das Fax fruchtete dann sofort... Übrigens habe ich mich dabei auch über die schamlosen Falschauskünfte seitens TK-Mitarbeitern beschwert (man hatte die üblichen Drohungen ausgestoßen, ich müsse dann Arztbesuche selbst bezahlen). Ein Fax (jedenfalls mit moderneren Faxgeräten) hat auch den Vorteil, dass es sehr brauchbare Sendeberichte produziert (meines hat eine verkleinerte Kopie der ersten - und in diesem Fall einzigen - Seite mit drauf) und laut meiner Information damit juristisch handfester ist als ein Einschreiben (allenfalls Einschreiben Einwurf - unter Zeugen eingetütet - wäre wohl noch besser).

Auf KK-Wechsel habe ich gerade gar keine Lust... aber dennoch bin ich neugierig auf Deinen Bericht, welche Kasse das ggf. anders handhabt.

Gruß
Kate
 
Hallo Kate,

danke für Deine Info. Was hast Du denn auf das Fax hin geschickt bekommen?
Ok, mit so einem Fax ist es vermutlich besser, schon allein deshalb, weil schneller. Leider hab ich kein Faxgerät und ob bei einem Faxgerät in einem Copyshop so eine Funktion vorhanden ist?! Hm, Einwurf-Einschreiben wäre ne Massnahme gewesen. Nun ja, ich lass mich überraschen, was bei mir rauskommt.
Das mit dem KK-Wechsel war nur so die letzte Überlegung. Ich kann auf das Antwortschreiben der KK ggf. ja nochmal reagieren und insistieren. Aber mich hat die Reaktion nur noch wütender und entschlossener gemacht, mich da nicht unterkriegen zu lassen.

Viele Grüße
 
Hallo damdam,

da verweise ich mal auf einen Beitrag etwas weiter oben (hier relevante Textstelle rot):

Ich habe gerade wieder zwei "interessante" Erfahrungen gemacht:

1. Knüpft an meinen Beitrag weiter oben an:
Kate schrieb:
Nachdem mir die TK nun auch angedroht hat, in Zukunft keine papiergebundenen Ersatznachweise auszustellen (und ich Anfang September einen Facharzttermin für eine Untersuchung habe), (...)

Laut UPD-Recherche besteht keine eindeutige rechtliche Verpflichtung der Kassen, überhaupt einen papiergebundenen Nachweis auszustellen. (...)

Ach ja, ein praktischer Tipp noch: Eine TK-Mitarbeiterin riet mir, selbst bei der TK anzurufen und den "Tages-Anspruchsnachweis" (mit Abrechnungsdaten, ganz wichtig!) per Fax anzufordern, wenn die Praxis sich da querstellt.

Der UPD hatte mir auch den Vorschlag gemacht, bei der TK schriftlich nach der Rechtsgrundlage für die Verweigerung weiterer papiergebundener Anspruchsnachweise zu fragen. Das habe ich gemacht und es kam erstmal lange nichts... und dann: ein papiergebundener Anspruchsnachweis! Tja... was soll man daraus schließen... Dieser gilt nun bis zur dritten Septemberwoche. Danach werde ich dann nochmal nach der Rechtsgrundlage fragen :D

Die Beiträge im engeren Umfeld des hier zitierten Beitrages sind alle ganz interessant, weil es da um Rechtsgrundlagen geht. Allerdings wird sich der BMV-Ä zum 1.1. (wie schon diskutiert) etwas (zum Nachteil der "Verweigerer") verändern.

Ich werde morgen mein Fax rausschicken und berichten, sobald ich Antwort habe.

Gruß
Kate
 
Hallo Kate,

oh, dann hab ich da wohl nicht richtig gelesen. Ich dachte, Du hättest das mit dem Fax erst vor kurzem gemacht. Na, dann halt ich mal die Daumen!

Du schriebst irgendwo:
"Tages-Anspruchsnachweis" (mit Abrechnungsdaten, ganz wichtig!)
Die Abrechnungsdaten muss mir dann die KK dort reinschreiben?

Ich frag mich ja (auch auf anderen Seiten), ob es so gut ist, sich hier so offen über alles auszutauschen, da wird sicher jemand von der KK mitlesen...

Viele Grüße
 
Hallo damdam

Die Abrechnungsdaten muss mir dann die KK dort reinschreiben?
Das ist einer der wesentlichen Bestandteile dieser Bescheinigung. Aber hattest Du nicht selbst schon mal so eine in der Hand?

Es gibt theoretisch auch noch die Möglichkeit, dem Arzt selbst zu bescheinigen (Unterschrift unter entsprechendes Papier setzen - soweit ich weiß, ist das der sog. "Abrechnungsschein" oder auch "Muster 5"), dass man bei Kasse X versichert ist. Dies las ich mal im Forum auf stoppt-die-e-karte.de, auch ein Behandler wies mich freundlicherweise darauf hin, war sich aber nicht sicher, für welche Fälle dieses Verfahren funktioniert (der Fall, in dem er das auf Anraten der KV so gemacht hatte, war anders gelagert als unser Anliegen).

Die Abrechnungsdaten ändern sich ja selten, die neue Nr. bleibt sowieso, meine ich, lebenslang erhalten.

Ich frag mich ja (auch auf anderen Seiten), ob es so gut ist, sich hier so offen über alles auszutauschen, da wird sicher jemand von der KK mitlesen...
Tja, das ist wohl ein zweischneidiges Schwert. Wie sollten die eGK-Kritiker sich aber sonst austauschen? Und letztlich sehen die (KK- u.a.)Mitleser so auch, wie viele es doch noch sind, und wie die Bedenken aussehen, was ich nicht für schlecht halte.

Gruß
Kate
 
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Ich denke auch, dass berechtigte Kritik und Zweifel öffentlich geäußert mehr bewirken, als wenn sie nur privat oder "am Biertisch" besprochen werden. Dadurch sollte den Verantwortlichen klarer werden, dass nicht alle Versicherten klaglos Veränderungen hinnehmen wollen und berechtigte Bedenken haben.
 
@Oregano
Danke für den Hinweis, denn diese Petition ist glatt an mir vorbei gegangen. Es wäre sicher hilfreich, wenn 1 Mio Bürger oder mehr ihre Bedenken damit ausdrücken. Letztlich habe ich auch an anderer Stelle bemerken können, dass mehrheitlicher Bürgerwille etwas bewegen kann und solche Petitionen Sinn ergeben.
 
Hallo zusammen,

habe mich gerade auf Stand gebracht: e-GK Zwang ab 1.1.2015? Was tun für kritische Bürger? - Aktion: Stoppt die e-Card!

Demnach läuft es sehr unterschiedlich... eine Kasse stellt nach wie vor ohne Murren Quartalsbescheinigungen aus, die andere macht sogar bei Einzelfallbescheinigungen Theater. Auch darüber, ob die Lesegeräte noch die KVKs von "normalen" Kassenpatienten (also nicht Bundeswehr-, Bundespolizei- etc. Angehörigen) einlesen können, gibt es (merkwürdiger Weise) verschiedene Auskünfte.

Was klar zu sein scheint, ist, dass der Behandler "auf Kasse" abrechnen muss, wenn ein papiergebundener Anspruchsausweis vorliegt. Seht dazu dies Dokument, das man sich auch gut ausdrucken und mitnehmen kann: KBV: Fallkonstellationen in der Praxis auf einen Blick

Daraus der Fall 10:
Der Patient legt eine Ersatzbescheinigung seiner Krankenkasse (einen sogenannten papiergebundenen Anspruchsnachweis) vor.
mit folgender Anweisung für den Ablauf:
Das Praxisteam muss die Stammdaten aus der Bescheinigung manuell eingeben.
Es werden insgesamt 15 Fälle abgehandelt, darunter natürlich auch die, wo eine alte (aber laut Ablaufdatum noch gültige) KVK vorgelegt wird.

Gruß
Kate
 
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Das kranke Gesundheitssystem (blog.krankes-gesundheitssystem.com/) Mein Name ist Dr. Christian Nunhofer, ich bin niedergelassener Neurologe und Psychiater, der sich nicht nur gern in schwierige medizinische Probleme verbeißt, sondern im Unterschied zu Dr. House auch noch die allermeisten seiner Patienten wirklich mag. Ich betreibe in Neumarkt (Bayern) eine private Facharztpraxis. Aus Protest gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte habe ich meine kassenärztliche Zulassung zurückgegeben. Ich weigere mich schlicht und einfach dagegen, durch die Weitergabe sensibler persönlicher Daten den Patienten "gläsern" zu machen. Meine Absicht ist es, in regelmäßigen Abständen Missstände in der Gesundheitspolitik zu thematisieren, meine Hoffnung beruht darauf, möglichst vielen Menschen, die um berechtigte Ansprüche kämpfen und dabei nicht selten allein auf weiter Flur stehen, eine kleine Hilfestellung zu leisten. [/quote]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tja, diese "Hilfestellung" hat aber leider eine gewaltige Kehrseite: Die allermeisten seiner Patienten, so sehr er sie auch mag, werden sich die private Behandlung wohl nicht leisten können und/oder wollen (zusätzlich zum gezahlten KK-Beitrag)...

Ich kann ihn verstehen, aber das ist auch keine Lösung aus meiner Sicht. Wenn das alle machen würden... dann vielleicht. Wenn es nicht alle, sondern nur "viele" wären, vielleicht auch. Aber vielleicht würde auch einfach nur ein miesere Versorgungssituation für Kassenpatienten entstehen.

Hier noch einige Links:

https://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf (aktueller Bundesmantelvertrag Ärzte vom 1.1.2015)
Dazu die relevante Anlage 4a: https://www.kbv.de/media/sp/04a_elektr._Gesundheitskarte.pdf
https://www.kzbv.de/sidoe8p7d04s90l...download.b9f92f91d98bb3322f369c23284a3925.pdf (aktueller Bundesmantelvertrag Zahnärzte vom 1.4.2014)

Bei den Zahnärzten ist es wohl tatsächlich so (so habe ich es verstanden), dass man nicht bis zum Ende des Quartals Zeit hat, um ggf. den Anspruchsnachweis nachzureichen, damit eine eventuelle Privatrechnung zurückgezogen wird, sondern nur 10 Tage.

Sehr interessant: https://www.kathrin-vogler.de/filea...regierung_schriftlicheFrage_KathrinVogler.pdf

Hier geht es um eine schriftliche Frage von MdB Kathrin Vogler, in der u.a. gefragt wird:
... ob Patientinnen und Patienten durch Vorlage eines papiergebundenen Anspruchnachweises zur Inanspruchnahme von Leistungen gemäß § 19 Absatz 3 BMV-Ä bereits vor bzw. während der Behandlung die Ausstellung einer Privatrechnung vermeiden können und genauso wie Versicherte mit elektronischer Gesundheitskarte behandelt werden

Aus der Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz) vom 5.10.2014 (Hervorhebung von mir):
Bei dem in Anhang 1 Nr. 2.1 der Anlage 4a zum BMV-Ä genannten Anspruchnachweis handelt es sich um einen im Einzelfall von der Krankenkasse ausgegebenen papiergebundenen Anspruchsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen nach § 19 Absatz 3 BMV-Ä. Entsprechend den zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vereinbarten bundesmantelvertraglichen Regelungen kann durch die Vorlage eines derartigen papiergebundenen Anspruchsnachweises auch vor bzw. während der Behandlung der Leistungsanspruch nachgewiesen werden.
Gruß
Kate
 
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