Elektronische Gesundheitskarte / elektronische Patientenakte

"Elektronische Gesundheitskarte" Fluch oder Segen für Patienten?

Guten morgen,

ich möchte hier gern mal auf das Thema der neuen elektronischen Gesundheitskarte aufmerksam machen.
Ich beschäftige mich seit langem mit diesem Thema und mir macht diese neue Technologie angst.

Gerade habe ich einen Videoclip auf youtube entdeckt, der meine eigenen Befürchtungen ziemlich gut ausdrückt:
Kasper und die elektronische Gesundheitskarte - YouTube

Vielleicht hat ja jemand lust, mit zu diskutieren?

Liebe Grüße
Sonnenschein
 
Hallo James,

Du schreibst folgendes:


Nicht die Praxen entscheiden, ob sie die alten Krankenversichertenkarten noch annehmen wollen. Die sind dann einfach nur schlecht informiert.
Sie müssen es!
Alle Versichertenkarten behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum!
Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung so veröffentlicht.

Liebe Grüße
Sonnenschein
 
Hallo Datura,

Du schreibst:
Notfalls muss man die Karte alle zwei Jahre verlieren und einen neuen Arzt suchen.

Datura

Das nützt überhaupt nichts, die Karte zu verlieren.
Alle gesetzlich Versicherten erhalten mit der neuen Karte eine neue Versichertennummer, die man dann ein Leben lang bestehen bleibt. Die gilt dann auch bei Krankenkassenwechsel.
So können sie natürlich von Geburt bis zum Tod alles schön sorgfältig speichern.
Was für eine Greuelvorstellung!!

Liebe Grüße
Sonnenschein
 
Hallo zusammen,

ein Update von mir:

Nachdem drei Behandler in 2014 meine alte Krankenversicherungskarte mit Ablauf Juni 2014 akzeptiert haben, hat nun eine Praxis von mir verlangt, ihr einen Ersatznachweis zukommen zu lassen für die Abrechnung. Es stellte sich heraus, dass die Arzthelferinnen schlecht informiert sind (wie überhaupt erschreckend viele Menschen) und es kam zu einer Diskussion vor anderen Patienten, in der ich auch leicht ungehalten wurde (weil ich das als Schikane empfinde, denn die Karte fungiert durchaus noch als Versicherungsnachweis). Sie beriefen sich auf einen Artikel in der der örtlichen Tageszeitung (tolle Quelle :ironie:).

Dazu schaut mal hier: Kassen geben endlich zu: Alte Versichertenkarten weiter nutzbar - Aktion: Stoppt die e-Card!

Ein Anruf bei der TK ergab, dass sie mir so einen Nachweis zusenden, es allerdings so sehen, dass dies eine kurzfristige Ausnahmesituation ist (eigentlich für den Fall gedacht, dass die Karte verloren ging) und nur 4 Wochen lang gültig. Ich war bisher der Meinung, dass so etwas quartalsweise ausgestellt wird, hörte sogar von einer anderen "e-Card-Verweigerin", die es jeweils gleich für zwei Quartale von ihrer KK zugesandt bekommt und damit auch schon länger problemlos klarkommt. Der Mitarbeiter wollte es auch am liebsten in die Arztpraxis schicken, so dass ich keine Möglichkeit mehr hätte, es anderweitig zu nutzen. Ich werde aber eine Kopie ziehen und diese in der Arztpraxis abgeben, um noch ein Exemplar für ggf. weitere Arztbesuche hier zu haben. Ganz "daneben" fand ich, dass der TK-Mitarbeiter (nachdem solche Fälle schon mehrfach in der Presse offengelegt wurden) mir gedroht hat, Ärzte könnten dann (nach einer Übergangsfrist) auch Privatrechnungen stellen. Ich verwies ihn darauf, dass ich versichert sei, solange ich meine Beiträge zahle, worauf er nicht weiter reagierte.

Festgestellt habe ich auch, dass man (sogar ohne Account) sich so etwas direkt von der TK-Website aus ausdrucken kann und so werde ich es wohl auch in Zukunft machen. Was ich allerdings mache, wenn meine Karte abgelaufen ist, weiß ich noch nicht. Auf solche Auseinandersetzungen wie in der o.g. Praxis oder gar Rechtststreitigkeiten wegen Privatabrechnungen habe ich wenig Lust und ich möchte im Grunde auch bestimmten Ärzten, die sich am Rande ihrer Kraft für ihre Patienten engagieren, nicht zusätzliche Arbeit oder gar Schwierigkeiten mit der KV-Abrechnung aufbürden.

Mein Hausarzt sagte, der Mehraufwand bei der Abrechnung bestehe darin, dass die Adressdaten von Hand auf das Formular eingetragen werden müssen, dass wäre ja noch vertretbar, ich bin aber nicht sicher, ob das stimmt und auch so bleiben wird. Weiß da jemand von Euch mehr?

Liebe Grüße
Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
Glaub meine laeuft Ende Juni dieses Jahr ab.

Bei meinem Mann haben sie letzten Jahr noch eine normale Ersatzkarte geschickt (nur 1 Jahr gueltig), ohne Zicken. Nur erinnern sie ab und an dran, dass das Formular fuer die e-card ja ausgefuellt werden sollte.

Nun bin ich am ueberlegen, ob ich einfach warte, was die TK macht. Ob sie mir einen Antrag schickt oder einfach eine neue Karte... Sie muessten sie ja melden, oder?

Kleines Problem ist halt, ich bin schwanger und will nix riskieren wenn ich zum Arzt muss als Notfall. :(
 
Wie heute (15.08.14) bekannt wurde einigten sich die Kassen mit den Ärzteverbänden auf eine Beendigung der Laufzeit zum 01.01.15 für die alte Karte. Unabhängig vom aufgedrucktem Datum ist diese dann zum Jahreswechsel ungültig, obwohl ein erheblicher Anteil (ca. 10%) der Versicherten entweder noch keinen Antrag für die elektronische Karte ausgefüllt, dieses abgelehnt haben bzw. den Kassen ein verwendbares Foto fehlt.
Angeblich soll sich die neue Karte bisher nur durch das Foto von der alten unterscheiden und keine zusätzlichen Daten darauf gespeichert sein. Wie lange dieser Zustand noch bleibt wurde nicht mitgeteilt.
 
Nachdem mir die TK nun auch angedroht hat, in Zukunft keine papiergebundenen Ersatznachweise auszustellen (und ich Anfang September einen Facharzttermin für eine Untersuchung habe), habe ich versucht, die Rechtslage zu klären - durch Anruf beim UPD, der hiesigen KV, TK (nochmals), Bundesversicherungsamt (die aber nur postalisch antworten und wohl ein größeres Ding draus machen).

Demnach passiert gerade vieles in einer rechtlichen Grauzone und ich blicke auch nicht mehr durch.

Laut UPD-Recherche besteht keine eindeutige rechtliche Verpflichtung der Kassen, überhaupt einen papiergebundenen Nachweis auszustellen. Der Gesetzgeber sehe in §291 SGB den Nachweis über eine Karte vor. Hierzu wurde ein - allerdings noch nicht rechtkräftiges - Gerichtsurteil genannt: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165171. Laut Aussage der UPD und der hiesigen KV-Stelle darf ein Arzt mit Kassenzulassung aufgrund seines "Versorgungsvertrages" jedenfalls keinen Patienten abweisen, solange dieser die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse nachweisen kann. Der Nachweis könne auch auf Papier erfolgen.

Interessant fand ich folgende Beiträge in einem Juraforum:

AW: Ersatzbescheinigung für Gesundheitskarte

Das Problem ist, daß es momentan keine klare gesetzliche Regelung gibt. Es gilt ausschließlich das Sozialgesetzbuch und daraus folgt ein Sachleistungsprinzip. Als Versicherter hat man keinen Grund, sich zu einer Privatrechnung nötigen zu lassen. Der Bundesmantelvertrag - Ärzte gilt meines Wissens auch nur für Ärzte.
Die Kassenärtzliche Bundesvereinigung hat erst letzen Monat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach die elektronische Gesundheitskarte den Anforderungen des Gesetzes eben nicht genügt. Es besteht gemäß § 291 Absatz 2 SGB V auch keine Mitwirkungspflicht des Patienten. Das Bundesversicherungsamt sieht dies jedoch alles anders und beharrt weiterhin auf seiner Meinung. Bis zur endgültigen Klärung durch das Verfassungsgericht bewegen sich alle Beteiligten vermutlich in einer rechtlichen Grauzone.
Gut beraten war, wer Ende 2011 seine Versicherungskarte verloren hat und eine neue erhielt, die bis Ende 2015 gültig war - der kann jetzt entspannt abwarten.
Ich weiß nicht, wie es rechtlich zu werten ist, monatlich nicht geringe Beiträge zu kassieren und andererseits gesetzliche Versicherungsleistungen und die Ausstellung einer Mitgliedsbescheinigung zu verweigern.
Bis auf zwei bemerkenswerte Urteile vom LSG Essen(Az.: L 1 KR 554/13 und Az.: L 1 KR 673/13 ER) haben die Sozialgerichte (leider) alle Klagen ablehnen (müssen). Aber der Kläger war auch juristisch recht bewandert.
Wenn es also einen Trick gibt, mit der Patient bis zur endgültigen Klärung eine Ersatzbescheinigung erhalten kann, ist das meiner Meinung nach sinnvoller, als (derzeit) wenig erfolgversprechende Klagen durchzufechten.
Quelle: Ersatzbescheinigung für Gesundheitskarte | Seite 2 - Sozialrecht - JuraForum.de (ich habe es leider nicht geschafft, direkt den Beitrag zu verlinken, es ist der 9. von oben - daher das volle Zitat)

Ersatzbescheinigung für Gesundheitskarte - Sozialrecht - JuraForum.de (der Eröffnungsbeitrag des Threads)

Auch schreibt der Spiegel einiges, z.B. hier: Elektronische Gesundheitskarte: Neue digitale Features für die eGK - SPIEGEL ONLINE (dies habe ich allerdings noch nicht gelesen)

Einige "Verweigerer" kommen zu dem Schluss, dass der Kampf an dieser Front inzwischen verloren sei, und man im Weiteren eben versuchen müsse, die eigentlich kritischen Anwendungen (alles was mit Gesundheitsdaten auf zentralen Speichern und Datenautobahnen zu tun hat) zu verhindern. Eine KK-Sachbearbeiterin konnte sich "nicht vorstellen", dass dies je eingeführt wird, wir lebten doch in einem Rechtsstaat. Auch hörte ich vom UPD, dass das elektronische Rezept grandios gescheitert sei, es gäbe keine Handhabe, dies rechtlich umzusetzen (habe dies noch nicht weiter recherchiert, dürfte interessant sein).

Andere meinen, dass angesichts der großen Zahl von ca. 9% es doch zu weiteren "Zwischenlösungen" kommen müsse. Auf jeden Fall wird es jetzt wohl schwieriger für die KK-Mitglieder ohne diese Karte.

Ach ja, ein praktischer Tipp noch: Eine TK-Mitarbeiterin riet mir, selbst bei der TK anzurufen und den "Tages-Anspruchsnachweis" (mit Abrechnungsdaten, ganz wichtig!) per Fax anzufordern, wenn die Praxis sich da querstellt.

Mir ist es übrigens schon passiert, dass die "Damen" vorn mich schikaniert haben, die Ärztin selbst mich aber verstehen konnte und signalisierte, dass sie das Projekt auch kritisch sieht. Nur leider kommt man ja erstmal oft garnicht zum Arzt durch. Auch stelle ich immer wieder fest, wie erschreckend schlecht informiert viele Angehörige des Gesundheitswesens sind.

Gruß
Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke James und Kate für die neuen Infos, die mich auch brennend interessieren.

Bei "Stoppt-die-e-Card" habe ich gelesen, dass es ab 1.10.2014 mit den Zahnärzten schwierig mit der alten Karte wird, da von der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung verbreitet wird, dass die alten Karten (und ich glaub auch Versicherungsnachweise) nur bis zu dem Datum verwendet werden können. Ganz anders als die kassenärztliche Vereinigung:
#55 (7.8.2014) in Werden alle bisherigen Krankenversichertenkarten (KVK) ab 1.1.2014 schlagartig ungültig? - Aktion: Stoppt die e-Card!

Ob die Nachricht von James oben (15.8.2014) die frühere "Frist" vom 1.10. bei den Zahnärzten auch ungültig werden läßt, ist mir leider nicht so klar. ("Frist" in Anführungszeichen deswegen, weil ja die Frage ist, ob das überhaupt rechtens ist, was die KZBV da von sich gibt)
 
Hallo damdam,

Du sagst es... Durch die Rechtslage blicke ich nicht mehr durch - scheint sich alles in einer Grauzone abzuspielen. Bist Du denn auch eine von denen, die diese Karte verweigert?

Ich habe in letzter Zeit festgestellt, dass zwar viele Verständnis signalisieren (auch Kassen-Mitarbeiter), aber wenn ich dann frage: "Und - wie halten Sie's?", dann haben sie doch alle schon die Karte aus den verschiedensten "Gründen".

Ob ein Kassen-Zahnarzt die Behandlung so einfach aufgrund fehlender eGK verweigern kann (sofern Patient dort irgendeinen Nachweis der Kassenmitgliedschaft vorlegt), ist m.E. mindestens zweifelhaft. Denn auch er wird einen Versorgungsvertrag mit den Kassen haben. Und bisher ist nicht die Rede davon, dass die Kasse auch den arztbesuchbezogenen "1-Tages-Nachweis" im Nachhinein verweigern darf.

Ich fand eben noch dies: Verbraucherzentrale Hamburg | - Muss ich meiner Krankenkasse ein Foto schicken?

und finde, das ist ein guter, allgemeinverständlicher Text. Er gibt aber leider auch exakt meine Befürchtungen wieder:
Zweitens glauben wir nicht, dass die Speicherung sensibler Krankheitsdaten auf zentralen Servern auf Dauer freiwillig bleiben wird. Denn die Industrie will eines Tages die Milliarden, die sie bereits investiert hat, sowie einen ordentlichen Gewinn wieder herausbekommen. Und das geht angesichts der breiten Skepsis in der Bevölkerung vermutlich nur mit Zwang.
Dumm im Moment ist für die "Verweigerer" die unklare Rechtslage (Zahnarzt kann ja auch mal sehr dringlich sein, ebenso wie Arzt - z.B. nach einem Unfall, wo die Kosten sehr hoch werden können), mal abgesehen vom Stress.

Gruß
Kate

EDIT:

Respekt vor diesem Arzt: No-Online / eGK - Hausärztlich-Internistische Arztpraxis Wilfried Deiß und Silke Orthmann
Aus Gründen der Datensicherheit haben wir in der Vergangenheit unser Praxis-Computernetzwerk NICHT an das Internet angeschlossen und werden das auch in Zukunft nicht tun.
Wenn es nach dem Willen des Gesundheitsministeriums und mächtiger Interessengruppen geht, ist als nächster Schritt folgendes vorgesehen: In dem Moment, wenn Ihre Versichertenkarte (=eGK, Elektronische Gesundheitskarte) in das Chipkartenlesegerät in der Praxis gesteckt wird, soll unser Computer automatisch mit dem Computer ihrer Krankenkasse verbunden werden, um Daten abzugleichen. Das wäre der erste Schritt der "Online-Anbindung" und den lehnen wir ab.
Denn: Trotz aller technischen Sicherheitsmaßnahmen bleibt ein relevantes Restrisiko für Ihre individuellen Patientendaten, Arztberichte, Krankenhausberichte, wenn der Praxis-Server mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Das bedeutet eine große Gefahr für das hohe Gut Arztgeheimnis.
Siehe auch: Kritik an der Elektronischen Gesundheitskarte aus Sicht eines Arztes | dieDatenschützer Rhein Main
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kate,

ja genau, bislang verweigere ich mich noch. Aber ich weiß nicht, wie lange es noch gut machbar ist. Auf Dauer wird es ja eh nicht gehen, fürchte ich.

UNd ich kann meinen Fortschritt in Gesundheitsdingen auch schlecht von solchen blöden Sachen abhängig machen. Ich hatte gedacht, ich könnte die wichtigsten Sachen, die die Kasse zahlt, bis Ende September durchziehen, um auf der sicheren Seite zu sein, aber das ist wohl utopisch, weil sich alles etwas komplizierter gestaltet (Amalgam und wurzelbehandelte Zähne) und wohl einfach mehr Zeit braucht. Bei den meisten anderen Sachen bin ich ja eh Selbstzahler, da ist es mir egal.

Diese Woche war ich in einer Arztpraxis (nicht Zahnarzt) und sie sprachen auch von der Frist bis Ende September. Verständnis war null, aber sie waren wg. Hektik auch nicht wirklich daran interessiert (na ja, muss da jetzt eh nicht mehr hin). Beim Zahnarzt sagte die Helferin, ich bräuchte wohl schon eine neue Karte ab Oktober, sonst bekäme ich eine Privatrechnung, aber sieht so aus, als kann man mit Argumenten kommen. Der zahnarzt selbst genauso, ich soll halt "mal bei der KK nachfragen". Das kann man sich natürlich sparen (die KK wollen einen ja zur neuen Karte bekehren), ich hoffe, es funktioniert dann mit Vorlage der Versicherungsbescheinigung (die ich dann hoffentlich bekomme) auch.

Denn auch er wird einen Versorgungsvertrag mit den Kassen haben. Und bisher ist nicht die Rede davon, dass die Kasse auch den arztbesuchbezogenen Tages-Nachweis im Nachhinein verweigern darf.
Was heisst "im Nachhinein"? Dass ich in Behandlung war, eine Rechnung bekomme und dann einen Nachweis bekomme? Kann man das mit dem Versicherungsnachweis denn irgendwo offiziell nachlesen? Wäre gut, wenn man was offizielles in der Hand hat, wenn man gegenüber dem Arzt argumentieren will (oder muss man da mit dem Sozialgesetzbuch ankommen?) Na ja, hat ja noch etwas Zeit bei mir...

Respekt vor diesem Arzt

Ja, da stimme ich absolut zu. Bisher hab ich nicht den Eindruck, dass das Gros der Ärzte sich für Daten- und Verbraucherschutz interessiert und da auch nicht sehr gesprächsbereit ist (war z.B. meine Erfahrung, als ich meine eigenen Daten bekommen wollte wg. Abschluss einer BU-Versicherung, aber auch in punkto Sicherheit im Mailverkehr)
 
Hallo damdam

...ja genau, bislang verweigere ich mich noch.
Tapfer :kiss:

damdam schrieb:
Aber ich weiß nicht, wie lange es noch gut machbar ist. Auf Dauer wird es ja eh nicht gehen, fürchte ich.

UNd ich kann meinen Fortschritt in Gesundheitsdingen auch schlecht von solchen blöden Sachen abhängig machen. Ich hatte gedacht, ich könnte die wichtigsten Sachen, die die Kasse zahlt, bis Ende September durchziehen, um auf der sicheren Seite zu sein, aber das ist wohl utopisch,
Das geht mir ganz ähnlich. Man kann ja auch nicht beliebig viel parallel laufen lassen, manches zieht sich je nach Befund auch länger hin, private (z.B. familiäre) Ausnahmesituationen sind auch nicht planbar. Und Stress wird irgendwann Gift, speziell wenn man eh schon angeschlagen ist. Dennoch habe ich noch etwas Widerspruchsgeist übrig... und sie sollen mich jedenfalls nicht so leicht "kriegen". Ach ja... und auch mich ärgert es, dass ich zwangsversichert bin, aber seit Jahren Tausende Euro selbst bezahle - eigentlich an Behandlung fast alles Wichtige (nur Untersuchungen laufen manchmal "auf Kasse", wenn möglich).

damdam schrieb:
...aber sieht so aus, als kann man mit Argumenten kommen.
Immerhin...

damdam schrieb:
Was heisst "im Nachhinein"? Dass ich in Behandlung war, eine Rechnung bekomme und dann einen Nachweis bekomme?
So habe ich es jedenfalls verstanden. Und es steckt mit Sicherheit dahinter, dass sie eben sicher gehen wollen, dass man auch wirklich beim Arzt war und es direkt dort hingeschicken können (damit man sich auf keinen Fall eine Kopie ziehen und woanders nutzen kann). Evtl. geht auch schon, sobald man in der Arztpraxis eingetroffen ist und diese dann die Kasse anruft.

damdam schrieb:
Kann man das mit dem Versicherungsnachweis denn irgendwo offiziell nachlesen?
Das, was man braucht, ist der "papiergebundene Anspruchsnachweis", denn der enthält alle abrechnungsrelevanten Daten - im Gegensatz zum Versicherungsnachweis (üblicherweise). Allerdings beweist der letztere ja auch schon die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KK und müsste eigentlich auch helfen.

Ich zitiere hier mal einige Textstellen (Hervorhebungen von mir), die vielleicht nützlich sind:
2. Nichtvorlage / ungültige Karte
2.1. Kann bei einer Arzt-/Patientenbegegnung im Behandlungsfall die Identität des
Versicherten nicht bestätigt werden, oder kann bei einer Arzt-
/Patientenbegegnung eine gültige elektronische Gesundheitskarte nicht vorge-
legt werden, kann der Arzt nach Ablauf von zehn Tagen eine Privatvergütung
für die Behandlung verlangen, die jedoch zurückzuzahlen ist, wenn dem Arzt
eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige elektronische Gesundheitskarte bis
zum Ende des Quartals vorgelegt wird oder wenn dem Arzt bis zum Ende des
Quartals ein zum Zeitpunkt der Behandlung bestehender Leistungsanspruch
des Versicherten von der zuständigen Krankenkasse nachgewiesen wird
.
Anlage 4a BMV-Ä, Anhang 1 (gibt es auch online)

Ich habe noch nicht den ganzen Text gelesen, evtl. steht da noch weiteres nützliches.

Der Versicherte hat Anspruch auf Sachleistung, wenn er nicht Kostenerstattung gewählt hat. Vertragsärzte, die Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung an Stelle der ihnen zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten. Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern,
1.
wenn die elektronische Gesundheitskarte vor der ersten Inanspruchnahme im Quartal nicht vorgelegt worden ist bzw. ein anderer gültiger Anspruchsnachweis nicht vorliegt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach der ersten Inanspruchnahme nachgereicht wird,
2.
wenn und soweit der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich ver-
langt, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und dieses dem Vertragsarzt
schriftlich bestätigt,
3.
wenn für Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung
sind, vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherten eingeholt und dieser
auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen wurde.
Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä), §18, Abs. (8)

damdam schrieb:
Ja, da stimme ich absolut zu. Bisher hab ich nicht den Eindruck, dass das Gros der Ärzte sich für Daten- und Verbraucherschutz interessiert und da auch nicht sehr gesprächsbereit ist (war z.B. meine Erfahrung, als ich meine eigenen Daten bekommen wollte wg. Abschluss einer BU-Versicherung, aber auch in punkto Sicherheit im Mailverkehr)
Es gibt schon viele Ärzte die dagegen sind (u.a. Verbände wie die "freie Ärzteschaft" und der IPPNW). Und vermutlich steckt da (das meinte auch die Dame vom UPD) nicht nur die Sorge um Patientendaten dahinter, sondern auch die Angst, bei Versäumnissen, Fehlern etc. von anderen ertappt zu werden (wenn es denn mal soweit ist, dass der eigentliche Zweck der Karte zum Tragen kommt, s.o.). Dann steht jede Arztäußerung für jeden anderen Zugriffsberechtigten offen da... Von meinem subjektiven Eindruck her gebe ich Dir da aber recht, auch die, mit denen ich bisher diesbezüglich Kontakt hatte, schlafen seelenruhig weiter (bis auf meinen HA, der regt sich auf).

Grüße
Kate
 
Danke und zurück :kiss:
Freue mich auch über jeden Verweigerer! :)

Aber ich bin jetzt ja schon mal froh, dass ich für mich klarhabe, dass ich meine Behandlung nicht davon abhängig mache, alles möglichst bis 30.9. durchziehen zu können...

Danke für die Infos!
Muss nochmal sehen. Da ich jetzt bei einem anderen Zahnarzt bin und da noch ein paar Voruntersuchungen gemacht werden, zieht es sich bei mir bestimmt bis in den Oktober (oder es geht haarscharf bis Ende September), je nachdem, wie lange die KK auch für den Heil- und Kostenplan braucht. Vielleicht geht der auch als Nachweis. Nur beunruhigt mich das schon. Da dürfte bei mir nämlich ein ordentliches Sümmchen zusammenkommen und wenn ich es wirklich vorstrecken muss und dann meine Zusatzversicherung sich querstellt, weil die Kasse nicht "vor"geleistet hat (ist Versicherungsbedingung) oder sowas, würde ich auf einem Haufen Kosten sitzenbleiben.
Andererseits müsste es ja vor der Behandlung klar sein, ob ich so nen Wisch von der Kasse kriege und der Arzt das akzeptiert.
 
Hallo damdam,

ich kann Deine Gedanken nachvollziehen. Wenn's eng für Dich wird, musst Du halt überlegen, wie Du's weiter machst. Ich mache das auch so.

Ich habe gerade wieder zwei "interessante" Erfahrungen gemacht:

1. Knüpft an meinen Beitrag weiter oben an:
Nachdem mir die TK nun auch angedroht hat, in Zukunft keine papiergebundenen Ersatznachweise auszustellen (und ich Anfang September einen Facharzttermin für eine Untersuchung habe), (...)

Laut UPD-Recherche besteht keine eindeutige rechtliche Verpflichtung der Kassen, überhaupt einen papiergebundenen Nachweis auszustellen. (...)

Ach ja, ein praktischer Tipp noch: Eine TK-Mitarbeiterin riet mir, selbst bei der TK anzurufen und den "Tages-Anspruchsnachweis" (mit Abrechnungsdaten, ganz wichtig!) per Fax anzufordern, wenn die Praxis sich da querstellt.

Der UPD hatte mir auch den Vorschlag gemacht, bei der TK schriftlich nach der Rechtsgrundlage für die Verweigerung weiterer papiergebundener Anspruchsnachweise zu fragen. Das habe ich gemacht und es kam erstmal lange nichts... und dann: ein papiergebundener Anspruchsnachweis! Tja... was soll man daraus schließen... Dieser gilt nun bis zur dritten Septemberwoche. Danach werde ich dann nochmal nach der Rechtsgrundlage fragen :D

2. In der großen Radiologiepraxis habe ich mit der allergrößten Lässigkeit und Selbstverständlichkeit (ohne irgenwelche Kommentare wie Rechtfertigungen und Erklärungen) meinen Papiernachweis sowie eine Überweisung vom Hausarzt vorgelegt. Und dieser wurde mit der allergrößten Selbstverständlichkeit genommen und die Daten in den Computer übertragen. Danach wollten sie mir sogar die Kopie wiedergeben. Na sowas...

Damit viele Grüße an alle "Verweigerer"
Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
(Eher) schlechte Nachrichten für die eGK-Verweigerer, die keine gültige KVK mehr besitzen (Hervorhebung von mir):
Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Kassen (die Privatversicherten sind von dem ganzen Szenario bisher völlig ausgenommen) und die KBV haben die Möglichkeiten für das Ersatzverfahren, mit dessen Hilfe man auch ohne e-GK behandelt werden kann, eingeschränkt. Jetzt soll die Praxis dieses nur noch in folgenden Fällen praktizieren dürfen: Wenn die Karte defekt ist, man noch keine aktuelle bekommen hat nach Kassenwechsel, beim Hausbesuch kein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung steht, oder, weiterhin, im Notfall.
e-GK Zwang ab 1.1.2015? Was tun für kritische Bürger? - Aktion: Stoppt die e-Card!

Spielraum gibt es bei der Auslegung von "Notfall" - siehe Artikel.

Aber ich lese dort auch:
Die weitergehenden Anwendungen, von denen immer gesprochen wurde, sind im Moment in weite Ferne gerückt. Die groß angekündigten Tests für das "Versichertenstammdatenmanagemnt"(VSDM) in den Arztpraxen sind schon wieder verschoben worden um ein ganzes Jahr, beginnen frühestens 10-2015. Schon wieder sind neue technische und datenschutzrechtliche Probleme aufgetaucht, die man wohl noch nicht lösen kann. Immer noch haben sich bundesweit nicht genug Arztpraxen zur Verfügung gestellt, die Ablehnung des Gesamtprojektes bei der Basisärzteschaft ist ungebrochen.

Gruß
Kate
 
Wuhu,
ein bisschen Neues aus Österreich zum Thema...

Laut ö Gesundheitsministerium wären weit weniger Leute gegen die "elektronische Gesundheitsakte (ELGA)" als man anscheins aus den Medien bzw Kontra-Gruppen wzB auch sehr vielen niedergelassenen Ärzten vernimmt; Nun ja, es ist eine vom Ministerium in Auftrag gegebene Studie (siehe die FAQ ganz unten)... ;)

Die seit kurzem neue Gesundheitsministerin Österreichs, eine "waschechte" Ärztin, hält jedoch an der ELGA - via Schlüsselkarte "eCard" - fest: ELGA: Gesundheitsministerin Oberhauser pocht auf Datensicherheit - KURIER.at - Schön, wenn "auf Datensicherheit gepocht" wird, allerdings darf nicht vergessen werden, dass "so etwas wie die EDV-Abteilung der US-Geheimdienste" (!) - also die Firma CSC mit NSA-Nähe - mitarbeitet: NSA-nahe IT-Firma erhielt in Österreich Aufträge - KURIER.at
:schock:

Das im Thread bereits erwähnte (in Ö nachgereichte) "Opt-Out" hat reibungslos geklappt, es hat jedoch ziemlich lange gedauert, bis ein Bestätigungsschreiben der Firma ELGA GmbH zugestellt wurde; Hat aber sicher nichts damit zu tun, dass damals sehr viele sich "abmeldeten"... :eek:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

hier ein Papier der Datenschützer Rhein-Main, das die aktuelle Lage zusammenfasst und wichtige Infos auch zur Rechtslage gibt: https://web.archive.org/web/2016022...ung-um-die-elektronische-Gesundheitskarte.pdf

Worauf es hinauslaufen soll (siehe oben), macht Minister Gröhe noch einmal unmissverständlich klar (Zitat aus o.g. Dokument):
Ende Juni 2014 sprach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erstmals auf einem Kongress in Hamburg vom E-Health-Gesetz. Bislang ist ein Gesetzentwurf dazu nicht veröffentlicht worden.

In einem Beitrag auf der Homepage des Ministeriums von Mitte August hat Minister Gröhe erklärt: „Ich will den Entwurf für ein E-Health-Gesetz noch in diesem Jahr vorlegen. Denn ich möchte, dass wir die Chancen der Telemedizin nutzen. (...) Und er hat darin einige Punkte genannt, die er mit einem E-Health-Gesetzregeln möchte: „Entscheidend ist der Aufbau einer Telematikinfrastruktur, mit der die neuen Anwendungen in alle Regionen unseres Landes gebracht werden sollen. Wie ein Straßennetz soll sie die Beteiligten im Gesundheitswesen so verbinden, dass sie die für die Behandlung wichtigen medizinischen Informationen schnell, sicher und unbürokratisch austauschen können. (...) ...muss es jetzt darum gehen, schnell Anwendungen (...) zu erreichen. (...) Das E-Health-Gesetz zielt darauf, dass wir schneller Notfalldaten erfassen, einen standardisierten Medikationsplan einführen und vor allem die mehr als 200 verschiedenen IT-Systeme in der ambulanten und stationären Versorgung verknüpfen können. Es kommt jetzt darauf an, dass alle daran mitarbeiten, die Hürden für den Einsatz von sinnvollen telemedizinischen Anwendungen abzubauen...“
Ich schließe mich den "Datenschützern Rhein/Main" an:
Gerade vor dem Hintergrund der Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, noch im Oktober 2014 den Entwurf für ein sogenannten E-Health-Gesetz vorzulegen ist – über die jeweils individuelle Betroffenheit hinaus – eine Weiterentwicklung der Positionen der GegnerInnen der eGk notwendig.
Eine neue Runde in der Auseinandersetzung um die elektronische Gesundheitskarte (eGk) hat begonnen | dieDatenschützer Rhein Main

Gruß
Kate
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Irgendwie schade, dass es nicht so öffentlichkeitswirksame Proteste gibt wie bei anderen Themen. Man könnte meinen, dass die Bürger das alles ok finden, aber ich glaube, sie sind i.d.R. nur schlecht über die Konsequenzen informiert.
In einer politischen Bewegung hab ich mal angeregt, die elektronische Gesundheitskarte als Thema aufzugreifen und mobilzumachen, aber es ist offenbar in der Versenkung verschwunden (na ja, es gibt soviele Sachen, gegen die aktuell protestiert werden muss, wie z.B. TTIP, da scheinen andere Themen nur "klein").
Aber danke für die neuen Infos!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt ja die Möglichkeit eine Petition zu starten, ich befüchte jedoch auch, dass das öffentliche Interesse nicht groß ist weil die meisten Bürger nicht die tieferen Konsequenzen kennen. Das hängt meiner Meinung damit zusammen, dass keine größeren Warnsignale von den Medien gesendet wurden.
 
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