Klage GdB Versorgungsamt

han

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06.11.09
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277
Guten Morgen Leute,
ich habe mal eine Frage ob hier jemand Erfahrung hat mit einer Klage gegen das Versorgungsamt und mir einen Rat geben kann.

Ich hatte einen Antrag auf das Merkzeichen G gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Darufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Nun habe ich auch eine Ablehnung zu dem Widerspruch erhalten. Ich werde also klagen müßen.

Nach überlegen komme ich zu dem Ergebnis, ich hätte beim Widerspruch einen Facharzt hinzu ziehen sollen.
Dies werde ich nun tun. Jetzt frage ich mich ob ich einfach einen Facharzt zu rate ziehen soll, oder besser in eine Klinik gehe.

Es ist so, da meine Beschwerden nicht zu behandeln sind, gehe ich selten zum Facharzt. Er kann ja eh nichts tun. Von daher habe ich momentan keinen so engen Kontakt. Der mich seit 30 Jahre behandelnde Arzt hat vor 4 Jahren eine Privatpraxis eröffnet. Da ich nicht Privatpatient bin kann ich da also nicht hin.

Kann mir vielleicht jemand seine Erfahrung mitteilen wie man am Besten bei einer Klage vorgeht?

Grüß euch
han
 
Hallo han,

nach meiner Erfahrung ist es völlig "normal", dass das Versorgungsamt nach Aktenlage ablehnende Bescheide ausstellt, wenn keine neuen Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen. Es wäre nach meiner Meinung nötig mit einer Diagnose den Antrag zu untermauern. Wenn Du schon 30 Jahre in Behandlung eines Arztes warst, würde ich mich (trotz Privatpraxis) an ihn wenden, da es mit Sicherheit aus seinen Akten Deine gesundheitliche Situation relativ schnell beurteilen kann.
Teile dem Versorgungsamt auch mit, dass Du klagen wirst. Für Dich ist die Klage beim Sozialgericht kostenfrei (wenn man keinen Anwalt/Rentenberater beauftragt). Im Gegensatz dazu kommen Kosten auf das Versorgungsamt zu. Das kann dazu führen, dass man berechtigte Ansprüche dann doch noch vor einer Klage durchsetzen kann.
 
Danke für deine Antwort, James.
Es ist so, dass schon ursprünglich das Merkzeichen g im Ausweis hätte sein müßen. Das bedeutet, dass die alten Gesichtspunkte nicht korrekt erfasst wurden.
Allerdings stimmt es auch, dass es nun durch andere Beschwerden und Umstände noch verschärft wurde.

Ich habe mich gar nicht mir solchen Sachen ausgekannt und auch nicht damit beschäftigt. Daher hatte ich keine Ahnung zu irgendwelchen Merkzeichen.
Notgedrungen mußte ich dies in dem letzten Jahr jedoch tun.

Selbst die Klage machen werde ich nicht. Da werde ich schon einen Anwalt hinzuziehen. Dafür habe ich nicht genug Nerven momentan, weil auch noch andere Sachen laufen.

Hilfreich wäre es, wenn jemand Urteile zu Merkzeichen g kennt. Bin schon fleißig am sammeln.
 
Hallo,

das Merkzeichen G erhält man, wenn die Laufstrecke auf Grund körperlicher Probleme weniger als 2 km pro 30 Minuten beträgt und für sich allein einen GdB von min. 50% ausmachen. Es betrifft nicht nur Probleme mit dem Bewegungsapparat, sondern auch organische (zB Herz-, Atem-) Beschwerden.
 
Hallo,
genau dies ist eben ein Pukt mit dem der Widerspruch abgewisen wurde. Es wurde vor einem Jahr Arthrose diagnostiziert und sie berufen sich nun darauf, dass Arthrose alleine keinen GdB von 50 beinhaltet und daher auch das Merkzeichen nicht gegeben werden kann.
Mein Antrag hingegen hat nicht Arthrose für das Merkzeichen als Grundlage.
So wie dieser Bescheid formuliert ist, ist der auch nicht korrekt, weil gar nicht auf Grund meines Antragsgrundes abgelehnt wurde.

Sie meinen halt weil bei dem bereits bestehenden Grund für meinen GdB vor Jahren kein Merkzeichen gegeben wurde und ich auch nicht damals in Widerspruch gegangen bin, ist es nicht möglich das Merkzeichen zu erhalten. Allerdings schreib bereits 1999 die Uniklinik in einem Befund, dass ich unsicher auf den Beinen bin.
Diesen Befund hatte ich beigefügt und der wurde prompt nun mit dem Bescheid zurückgeschickt.

Also in anderen Worten sie versuchen bereits seit Jahren bestehende Ursachen, die das Merkzeichen gerechtferigt haben, zu ignorieren und kommen nun mit Argumenten, die gar nicht relevant sind.

Na ja, ich habe ja einen Monat Zeit und ich schreibe doch erst einen brief zu diesem Bescheid, weil der Grund für die Zurückweisung gar nicht meinem Antrag entspricht. Vielleicht bringt es ja was.
 
Hallo han,

dabei unbedingt bemerken, dass Du deshalb vor dem Sozialgericht klagen wirst! Es hängt natürlich (wie immer) davon ab, wie es der jeweilige Sachbearbeiter sieht.
 
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