Unvollständige OP - Behandlungsfehler ja oder nein?

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Hallo zusammen,

wenn eine OP nicht in dem erforderlichen Maße / Umfang durchgeführt wurde, wie es notwendig gewesen wäre und wie es vorher bei der Aufklärung besprochen wurde und dadurch eine zweite OP notwendig wird - ist das dann schon ein Behandlungsfehler? :keineahnung:

Konkret geht es um folgendes:
Bei mir wurden im vergangenen Herbst mehrere kalte Knoten in der Schilddrüse entdeckt. 4 Knoten im linken Schilddrüsenlappen (von klein 9x6 mm bis recht groß 22x18x20) und ein sehr kleiner im rechten Schilddrüsenlappen. Da eine Bösartigkeit insbesondere der beiden großen Knoten auch nach einer Biopsie nicht ausgeschlossen werden konnte, sollten diese 4 Knoten links operativ entfernt werden. Der erst untersuchende Endokrinologe hat diese unterschiedlich großen Knoten in seinem Bericht genau beschrieben, auch was die Lage der Knoten angeht. Diesen Befund habe ich selbstverständlich dem Chirurgen ausgehändigt. Außerdem hat ein Assistenzarzt des operierenden Chirurgen bei der Aufnahmeuntersuchung vor der OP auch nochmal selber eine Ultraschalluntersuchung gemacht und sich die Schilddrüse und die Knoten angesehen. Also müsste er da auch alle Knoten gesehen haben.

Nach der Operation (im Dezember) sagte der Chirurg, dass er - wie es vorher geplant und abgesprochen gewesen wäre - die gesamte linke Schilddrüsenhälfte, sowie den Isthmus planmäßig entfernt hätte. Die Histologie der untersuchten Knoten hätte zum Glück einen gutartigen Befund ergeben.
Nach der OP hatte ich sehr starke Beschwerden, erst wurde ich nicht richtig aus der Narkose wach, ich bekam keine Luft und musste für einen Tag auf die Intensivstation, ich konnte 4 Tage nicht schlucken und nicht sprechen und hatte 9 Tage sehr starke Schmerzen, die mit sehr starken intravenösen Schmerzmitteln (Opiaten) behandelt werden mussten..

Durch einen Zufallsbefund bei einer CT-Aufnahme des Kopfes und der HWS kam Anfang März schon der Verdacht auf, dass etwas nicht stimmt. Der Radiologe berichtete nebenbefundlich von einer vergrößerten linken Schilddrüse. :eek: Die damals behandelnde Ärztin (Schmerztherapeutin) wusste von der Schilddrüsen-OP, da sie in der gleichen Klinik stattfand und ich wegen der starken Schmerzen über mehrere Tage nach der OP von den Schmerztherapeuten intensiv mit betreut wurde (besser als von den Chirurgen). Die Schmerztherapeutin, die das Ganze sehr komisch fand, hatte sich zunächst nochmal beim Radiologen rückversichert, der hatte aber bestätigt, dass es die linke Seite war. Daraufhin hat meine Ärztin mit dem Chirurgen Kontakt aufgenommen und dort nachgefragt, wie das sein könne, der Chirurg wiederholte, er habe die komplette linke Seite entfernt, dies könne jetzt nur ein Hämatom sein, man solle dies nach einigen Wochen per Ultraschall kontrollieren. Er sah es aber nicht für nötig an, sich selbst ein Bild zu machen...

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus habe ich den OP-Bericht angefordert, dort steht ebenso wie im Entlassungsbericht, dass die gesamte linke Seite entfernt worden wäre: "Hemithyreoidektomie links ohne Parathyreoidektomie" und "Resektion des Schilddrüsenisthmus". Im OP-Bericht steht dann an einer Stelle "Abpräparation des gesamten linken Lappens von der Trachea. Weiteres Abpräparieren des knotig veränderten Isthmus von der Trachea und Absetzen an der Grenze zum rechten Lappen, der unauffällig ist."

2 Wochen später war die erste Kontrolluntersuchung nach der OP beim Endokrinologen. Ihm habe ich die Verwirrung geschildert, daraufhin machte er sofort eine Ultraschalluntersuchung. Während der Untersuchung verglich er die Ergebnisse immer wieder auch mit seinen Vorbefunden von vor der OP. Nach der Untersuchung meinte er dann, dass er es nicht verstehen könne, aber die beiden größten Knoten (22x18x20mm und 16x12x12mm) seien immer noch da. :eek: :mad: Es wäre auch kein narbiges Gewebe oder Hämatom oder sowas, sondern es wären noch die zwei größten Knoten, die er schon vor der OP festgestellt hatte und wegen denen die OP hauptsächlich gemacht worden war.

Da eine Bösartigkeit zwar eher unwahrscheinlich war aber dennoch nicht ausgeschlossen werden konnte, riet er mir, eine zweite OP durchführen zu lassen, um auch die beiden großen Knoten zu entfernen.

Leider vertrage ich Narkosen immer sehr schlecht, deshalb hatte der Endokrinologe nach einem Gespräch mit einem anderen Chirurgen, mit dem er gut befreundet ist und der ein Schilddrüsenspezialist ist, erreichen können, dass die erneute Schilddrüsen-OP gemeinsam mit einer sowieso geplanten Bauch-OP durchgeführt werden konnte. So konnte ich wenigstens eine zusätzliche Narkose vermeiden. Vor der OP sagte man mir, dass es dadurch, dass es eine Zweit-OP wäre, auch ein größeres OP-Risiko gebe. Die erneute Schilddrüsen-OP konnte dann aber wie geplant problemlos durchgeführt und die beiden verbliebenen Knoten entfernt werden. Dennoch gab es bei der Narkose, die natürlich deutlich länger sein musste als bei einer einfachen Bauchspiegelung, auch wieder einige Probleme. Und zusätzliche Schmerzen hatte ich hinterher natürlich auch, dazu auch 2 Tage Probleme mit der Luft.

Jetzt haben mir schon mehrere Leute gesagt, dass dies ein Behandlungsfehler wäre und ich da was machen sollte...

Kann man in so einem Fall jetzt tatsächlich von einem Behandlungsfehler sprechen? Zumal der Chirurg weiterhin behauptet hat, er hätte alles entfernt, was aber offensichtlich doch nicht der Fall ist? Denn es gibt ja den zweiten Ultraschallbefund des Endokrinologen und den Befund der zweiten OP.

Ich weiß zwar nicht, ob ich wirklich gegen ihn vorgehen will, weil ich auf diesen ganzen Stress eigentlich keine Lust habe. Aber vom Grundsatz her würde es mich schon interessieren.

Danke und viele Grüße, Wela
 
Hallo Wela,

ich würde auch meinen, dass bei diesen Vorgängen Fehler gemacht wurden. Falls Du in Deutschland wohnst, kann ich Dir raten Dich an die Beratungsstellen  zu wenden. Die UPD bearbeitet Fälle sowohl aus medizinischer als auch aus juristischer Sicht und...das ist wichtig... kostenfrei! Hat man von denen ein Gutachten, welches einen Behandlungsfehler ausweist ist das weitere Vorgehen viel einfacher. Ähnlich arbeiten (jedoch nur aus medizinischer Sicht) die Schlichtungsstellen (siehe auch oben in der Infothek oder im Wiki).
Auch wenn es uns als geschädigte Patienten in erster Linie nicht um finanzielle Wiedergutmachung geht, so ist wichtig, dass Fehler erkannt und aufgearbeitet werden. Nur so kann eine positive Entwicklung stattfinden, die zukünftig gleichartige Fehler vermeiden hilft.
 
Hallo Wela,

ich würde auch meinen, dass bei diesen Vorgängen Fehler gemacht wurden. Falls Du in Deutschland wohnst, kann ich Dir raten Dich an die Beratungsstellen* zu wenden. Die UPD bearbeitet Fälle sowohl aus medizinischer als auch aus juristischer Sicht und...das ist wichtig... kostenfrei!

Hallo James,

danke für deine Antwort. An die UPD hatte ich mich schon gewendet, hatte dort angerufen aber dort hat man mich lediglich an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer verwiesen (da ich privat versichert bin, gibt es nicht die Möglichkeit über den MdK, die dort auch genannt wurde). Da war nichts mit Bearbeitung aus medizinischer oder juristischer Sicht...

Viele Grüße, Wela
 
Hi Wela,

natürlich kann ich nur Infos verarbeiten, die mir gegeben werden.
Wenn man privat versichert ist, sieht es natürlich anders aus. Da die UPD über die gesetzlichen läuft, hat sie mit den privaten KK natürlich nichts zu tun, obwohl sehr oft beide auf gleichen Stühlen sitzen...
In dem Falle sind die Schlichtungsstellen der Ärztekammern zuständig. Auch hier (auch eine Info die mir fehlt) gibt es verschiedene. Norddeutschland und die neuen Bundesländer ist in einer, der Rest in verschiedenen. Hier muß man nach Antrag mit einer Bearbeitungszeit von 6-12 Monaten rechnen. Auch hier ist es kostenfrei. Das Urteil jedoch ist (wie bei der UPD) nur eine Empfehlung und muss von der Haftpflichtversicherung (und nur gegen diese geht eine Klage) nicht anerkannt werden.
 
Danke, habe den Link gleich oben und im Wiki eingefügt.
 
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