Patientenverfügung - die aktuelle Debatte

Welchem Entwurf stimme ich am ehesten zu?

  • Ich bin für Entwurf 1

    Stimmen: 7 58.3%
  • Ich bin für Entwurf 2

    Stimmen: 1 8.3%
  • Ich bin für Entwurf 3

    Stimmen: 1 8.3%
  • Ich lehne alle drei Ansätze ab

    Stimmen: 3 25.0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    12
Patientenverfügung

Man könnte ja Marcel Albus Dumbledore :))) oder Professor Anne McGonegall :))) bitten, solch einen komplizierten Zauber durchzuführen! :freu:

Sehr geehrte Damen und Herren :)))
wenn ihr den Meldeknopf benutzt hättet, wäre es mit dem Zauber viel schneller gegangen.
 
Ziehe 3 dem 1 vor, weil:
Jahre im voraus keiner alle möglichen Varianten von Krankheiten / Beschwerden durchleuchten kann und etwas festlegen könnte, das gar nicht seinem Willen entspricht.
Bsp: Sofern ich mich nach dem Koma Tetrapletiker bin, möchte ich keine lebensrettenden Massnahmen mehr. So eine Aussage ist klar, aber vielecht hat derjenige 20 Jahre später Kinder die Schwanger sind und dessen Kinder seine Grosskinder möchte er eigentlich noch seghen können. Die Verfügung würde dann aber gelten.
Anderes Bsp: Vieleicht kann man in 20 Jahren mit bestimmten techniken und geräten 8Hirnsteuerung) eione Fortbewegung ermöglichen, die dem unterzeichner eigentlich als lebenswert erscheinen würde. Die Verfügung würde aber gelten und man liesse ihn sterben.
Deshalb bin ich für: Demnach darf ein verfügter Abbruch einer Behandlung nur im Falle einer „irreversiblen“ Krankheit die tödlich seid wird erfolgen.
 
Hallo Leòn,

Wird über das Thema immer noch diskutiert oder sind die Obersten im Bundestag mittlerweile zu einer ( Zwischen ) Einigung gekommen?

Liebe Grüsse NellyK
 
Die Frage, wann passive Sterbehilfe und damit der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen erlaubt oder geboten ist, haben Gerichte festgelegt. So darf ein Patient nicht gegen seinen Willen behandelt werden. "Das Selbstbestimmungsrecht schließt auch die Selbstbestimmung zum Tode ein", so das Oberlandesgericht München. Auch ist kein Arzt verpflichtet, eine lebenserhaltende Maßnahme durchzuführen, für die keine medizinische Indikation besteht, so der Bundesgerichtshof. Dies gilt selbst dann, wenn der Patient eine Weiterbehandlung wünscht. Denn das Recht auf Selbstbestimmung lasse sich "nur als Abwehrrecht gegen, nicht als Anspruch auf eine bestimmte Behandlung begreifen".

Tatsächlich aber brechen Ärzte die Therapie nur selten ab. Stattdessen bevorzugen sie ein Vorgehen, das den Sterbevorgang eher mittelbar verursacht und damit emotional weniger belastend ist
Passive Sterbehilfe: Ärzte schalten Geräte zur Lebenserhaltung selten ab - Nachrichten Wissenschaft - Medizin - WELT ONLINE

So lange der Patient tatsächlich noch mitreden kann über die Art seiner Behandlung, kann er sich ja vielleicht mit den Ärzten einigen. Selbst dann ist er in einer schwierigen Situation: oft gerät er von Seiten der Ärzte und der Angehörigen in Druck, wenn er beschließt, eine kraftzehrende Behandlung ohne wirkliche Aussicht auf Erfolg abzubrechen.
Deshalb ist es auch so wichtig, daß Eltern mit ihren Kindern über die Bedingungen sprechen, die sie sich für ihre letzten Jahre vorstellen. Damit die Kinder akzeptieren, falls Eltern in einer Krankheits-Situation ohne Aussicht auf Besserung und unter schwierigen und schmerzhaften Bedingungen entscheiden, daß sie nicht mehr weiter behandelt werden möchten, z.B. mit einer Op oder Chemotherapie.
Von Seiten der Ärzte scheint eher eine Weiterbehandlung zu erfolgen.

Gruss,
Uta
 
Die Gesetze bei uns sind so unklar und keine Hilfe.Was ich über Sterbehilfe dencke :Jeder sollte selbst verfügen können ob er von seinen Leiden erlöst wird.wie viele menschen quälen sich mit ihren tötlichen Krankheiten bis Sie der Tot schmerzhaft dahinraft oder wie viele Menschen liegen jahre Hirntot in Ihren Zimmern.Solche menschen wachen doch nie mehr auf warum darf man Sie nicht erlösen?ich weiß es ist nie leicht einen geliebten menschen los zu lassen aber jemande vegetieren oder sie quälen zu lassen ist doch furchtbar.man sollte die menschen doch so in Erinnerung behalten wie Sie gesund waren oder?Jeder hat da so seine eigene meinung über Sterbehilfe wo ,bei wem und wie es eingesetzt werden sollte.
liebe Grüße Rosa79
 
Inzwischen ist prinzipiell geregelt, wie eine eindeutige Patientenverfügung aussehen soll. Es ist sicher nicht unklug, sich bei der Erstellung von einem Arzt beraten zu lassen.

Guter Rat kostet:

NAV Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Der beratende Arzt würde somit Gesamtkosten in Höhe von bis zu 235,95 Euro dem Patienten in Rechnung stellen, dem Zeitaufwand und der Verantwortung angemessen. Eine sinnvolle Leistung, eine individuelle Gesundheitsleistung, gesetzlich und gesellschaftlich gewünscht.

Ich glaube, es ist gut, wenn man sich über diese mögliche "IGEL-Leistung" im Klaren ist.

Gruss,
Uta
 
Es geht auch so:

meine Patientenverfügung habe ich mir selbst zusammengestellt, mit all dem was mir wichtig ist.
(dazu habe ich mir im Internet verschiedenste Entwürfe angesehen)
Danach habe ich die Verfügung, mitsamt meiner Vorsorgevollmacht von dem von mir bestellten Bevollmächtigten und meinem Hausarzt ansehen und unterschreiben lassen. Das hat mich keinen Cent gekostet, eine Kopie liegt bei meinem Hausarzt.

liebe Grüße von hexe :hexe:
 
Danke für diesen Hinweis, Hexe.

Ich bin sicher, daß das so geht. Nur scheint der Virchow-Bund das aus einem anderen Blickwinkel zu sehen, nämlich: wieviel kann ein Arzt aus der Beratung des Patienten herausschlagen :confused:.

Gruss,
Uta
 
Ich habe mich für Auswahl 4 entschieden, also für keinen der drei Vorschläge.

Final zählt der Wert der Würde des Betroffenen.
Diese Würde spiegelt sich in der Freiheit seines Willens in Bezug auf sich selbst.

Keiner der drei Vorschläge garantiert diese Würde.
Im Gegenteil, sie wird von allen dreien ver-handelt.

Die Würde steht nicht zur Dispostion, denn sie ist nicht handelbar.
Ein jeder muß für sich allein entscheiden, was und wie geschehen soll.


liebe Grüße
der Postbote
 
Angelika Zegelin: Mein Fuß muss immer rausgucken - persönliche Anmerkungen zur Patientenverfügung

Wahrscheinlich können sich nur wenige von uns vorstellen, unter welch reduzierten Bedingungen ein Dasein noch "lebenswert" sein kann… das Hochschnauben der Nase, das Spielen mit einer Falte im Laken, das Nachspüren eines Duftes kann einem Menschen versichern, "ich bin noch da". Vermutlich passt sich unser Lebenswille den Möglichkeiten an, deswegen bleibt es schwierig, generelle Aussagen für alle Zeiten treffen zu wollen. Dabei gibt es ohne Frage auch quälende Zustände, z.B. Schmerz und/oder Einsamkeit, deren Beendigung herbeigesehnt wird.
Ich schreibe diesen Text vor allem als Privatperson, gleichzeitig weiß ich als Pflegewissenschaftlerin natürlich um alle Facetten der Pflegebedürftigkeit.
Für mich wären eine ganze Reihe von Verletzungen und Missachtungen unerträglich. In der Regel sind Menschen, die Verfügungen verfasst haben, nicht mehr in der Lage, ihren eigenen Alltag zu gestalten, sie sind pflegeabhängig, und das oft über (zunehmend) längere Zeit. Ein Mensch, der nicht mehr auf sich achten kann, ist schon innerhalb weniger Stunden vielerlei Gefahren ausgesetzt. Bei einer kompetenten Pflege ist damit zu rechnen, dass diese Gefahren erkannt und verhütet werden. Doch eine "gute" Pflege bedeutet viel mehr; es sind täglich viele hunderte Kleinigkeiten, Entscheidungen, die den bisherigen Alltag für den pflegebedürftigen Menschen fortsetzen können, trotz Pflegeübernahme.
www.uni-wh.de/die-uwh/aktuelles/dr-angelika-zegelin-fordert-ergaenzungen-zur-patientenverfuegung/patientenverfuegung-mein-fuss-muss-immer-rausgucken/?L=0

Im Sommer hat der Bundestag ein Gesetz zur Wirksamkeit von Patientenverfügungen verabschiedet. Dr. Angelika Zegelin vom Institut für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke sieht auf diesem Gebiet aber trotzdem weiter Nachholbedarf und bemängelt, dass mit den vorhandenen Vordrucken für Patientenverfügungen zu wenig auf die tatsächliche Lebenssituation eingegangen wird. "Bei den Vordrucken geht es immer um große Dinge wie: Dialyse - Ja oder Nein?", sagt Dr. Zegelin. "Es herrscht die Vorstellung vor, dass wir eines Tages einfach auf der Straße umfallen und dann vielleicht noch ein paar Tage auf der Intensivstation behandelt werden. Die Realität ist aber leider so, dass die meisten Menschen irgendwann pflegebedürftig und vollständig von anderen abhängig sind. Ihnen dabei die Würde zu erhalten, ist eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabe." Um ein besseres Beispiel zu geben, hat Dr. Zegelin nun eine eigene Patientenverfügung geschrieben und veröffentlicht. Darin geht es allerdings hauptsächlich um die kleinen Dinge des täglichen Alltags wie Parfum, fettige Haare und deutschen Schlager.

Angelika Zegelin weiß genau, wovon sie spricht. Seit einem Vierteljahrhundert ist sie für die Entwicklung wissenschaftlicher Konzepte in der Pflege zuständig. An der Universität Witten/Herdecke war sie am Aufbau des ersten universitären Studiengangs Pflegewissenschaft in Deutschland federführend beteiligt und damit eine echte Pionierin. Ihre Hauptarbeitsfelder sind die Themen Bettlägerigkeit, "Patienten- und Familienedukation" sowie "Sprache und Pflege".

"Die menschliche Seite der Pflege wird derzeit notgedrungen sehr vernachlässigt", sagt sie. "Dabei ist es ganz wichtig, dass in einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der deshalb auch immer mehr pflegebedürftige Menschen leben, diese Aufgabe sehr ernst genommen wird.".......
Dr. Angelika Zegelin fordert Ergänzungen zur Patientenverfügung

Gruss,
Uta
 
Zu welcher Richtung tendiert Ihr?

Herzliche Grüße von Leòn
Ich gehe davon aus, dass jeder, der eine Patientenverfügung verfasst hat, dies bewusst und gezielt zur Definition seines persönlichen Willen getan hat.
Diejenigen, die warum auch immer, keine solche Verfügung verfasst haben, sind mMn. rechtlich so zu behandeln, dass sie die Anwendung aller lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen.

Für mich kann es daher nur eine korrekte Lösung geben. Wenn ein eindeutiger schriftlich formulierter Wille vorhanden ist, dann ist der zu berücksichtigen, denn jede ärztliche Behandlung gegen den Willen eines Menschen ist Körperverletzung. Also eindeutig 1.

Zu 2. Ist hier kein Wille formuliert, dann kann es mMn. nicht sein, dass dieser dann durch den Willen anderer ersetzt wird. Dies ist für mich eine Form der Euthanasie, die Willkür Tür und Tor öffnet. Hier muss alles getan werden, diesen Menschen zu retten. Letztlich gibt es schon einige Definitionen, wie den Hirntod mit seinen höchst zweifelhaften Tests, die es Ärzten ermöglichen, einen komatösen Menschen innerhalb einer überschaubaren Frist für tot zu erklären. Das genügt.
Ist er nicht hirntot, dann lebt er noch, hat damit Anspruch auf alle damit verbundenen Maßnahmen und kann oft genug auch nach vielen Jahren noch aufwachen.

Meine Antwort zu 3. ergibt sich schon aus dem vor geschriebenen.
Das wäre für mich eine Entscheidung, die den Willen des Menschen und damit auch die Gesetze willkürlich und gezielt missachtet.

Dann können wir auch gleich Pflichtimpfung, -vorsorge und -behandlung einführen. Möchte das jemand?:confused:
 
PS: Ich denke nicht, dass man sich mit einer Patientenverfügung gegen alles absichern kann . Auch wenn man sie um das Kapitel Demenz/Pflege erweitert.
Insbesondere als Alleinstehender hat man ab einem bestimmten Punkt kaum noch Einfluss darauf, was mit einem im Demenzfall passiert. Auch ein auf den ersten Blick gutes Altenheime kann sich als das Gegenteil entpuppen. Wenn man da überhaupt aufgrund des eigenen finanziellen Rahmens die Wahl hat. Zudem ist nicht immer dann da ein Platz frei, wo man hin möchte und manche Heime werden auch aufgelöst.
Die meisten Menschen scheinen den Übergang in die Demenz nicht bewusst zu erleben, so dass sie hier überhaupt nicht rational handeln können. Vom Ausbruch der Demenz bis zum Pflegeheim sollen es im Schnitt um die 2 Jahre sein. Da kann viel passieren.
Meiner Ansicht nach sollte man z.B. die Gabe von Psychopharmaka rigoros ausschliessen, aber man hat ja dann nicht die Wahl zu sagen, so will ich nicht mehr leben.
Demenzkranke können zudem bei körperlicher Gesundheit sehr lange leben. Allemal so lange, bis sie nicht mehr wissen, wer sie sind. Von daher kann man Frau Zegelin sicher sagen, dass sie im Falle einer Demenz vergessen wird, was ihr heute wichtig ist.:eek:)

Besser ist es mMn., wenn man nach vorheriger Regelung klar definiert, wer in dem Fall die Sorge zu tragen und zusätzlich Entscheidungen zu treffen hat. So hat man wenigstens noch eine gewisse Sicherheit, vor übergriffigen Handlungen geschützt zu sein.:cool:
Denn aus einem Altenheim, dass sich nach dem hervorragenden Eindruck doch als schlecht entpuppt, kann dich dann wohl nur noch ein gesunder dir nahestehender Freund holen, der dazu bevollmächtigt ist.:eek:)
 
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