"Fangprämien" bei Überweisungen?

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Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Patientenzuweisungen gegen wirtschaftliche Vorteile im deutschen Gesundheitswesen keine Einzelfälle, sondern verbreitete Praxis sind.
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Nicht zuletzt aufgrund des Vorstoßes des GKV-Spitzenverbandes ist die Debatte um „Fangprämien“ mehr als nur ein Sturm im Wasserglas. Abhängig von der Entscheidung des BGH könnte die Zuweisungspraxis eines gesamten Berufszweiges auf den Prüfstand geraten. Strafrechtlich relevante Bedenken sollten frühzeitig im Rahmen einer präventiven Beratung besprochen werden.
www.strafrecht.de/no_cache/de/startseite/detailansicht/article/8/korruptionsvorwuerfe_gegen_kassenaerzte_zur_strafrechtlichen_bedeutung_der_debatte_um_fangpr.html

Hat dieses Thema etwas mit den Patienten zu tun? Ich denke schon.
Patienten können z.B. einen vorgeschlagenen Arzt ablehnen.
Mir wird jetzt aber auch klar, warum manche Ärzte erst gar keinen anderen Arzt vorschlagen.

Grüsse,
Oregano
 
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