D-Meldepflicht verstärkt

James

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Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus der EHEC-Krise. Ein heute vom Bundestag beschlossenes Gesetz soll unter anderem die Meldeverfahren für gefährliche Krankheiten beschleunigen. Zwar könnten Epidemien nie ganz verhindert werden, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vor dem Plenum. Aber durch die neuen Vorschriften könne demnächst schneller auf die Ausbreitung der Krankheiten reagiert werden.

Demnach sollen Meldungen von Ärzten und Krankenhäusern künftig innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern vorliegen und spätestens nach vier Tagen dem Robert-Koch-Institut. Die derzeitige Meldepflicht liegt den Angaben zufolge bei 16 Tagen. Zudem sollen Ärzte und Krankenhäuser auch Krankheiten wie Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten melden.

Im Sommer 2011 waren mehr als 4.000 Menschen an dem EHEC-Erreger erkrankt, etwa 50 Menschen starben an der Infektion mit dem aggressiven Darmbakterium. Durch die Zunahme des internationalen Warenverkehrs und der Fernreisen steige auch die Bedrohung, dass Epidemien schneller zu Pandemien würden, sagte Bahr. „Globale Gefahren erfordern deshalb auch globale Antworten", sagte er.

Quelle/Text (zur EHEC-Krise 2011) : Deutsches Ärzteblatt: EHEC: Erreger, Infektion und Therapie
 
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Tod durch Hygienemängel sind nach der neusten Statistik in Deutschland stark gestiegen.

Tödliche Klinikkeime: Hygienemangel ist der neue Ärztepfusch - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wissenschaft

Nach meiner Meinung wurden nur mehr Fälle gemeldet. Trotz des Anstieges der Meldungen spiegeln die vorgelegten Zahlen noch lange nicht die tatsächlichen Verhältnisse wieder. Da Krankenhauskeime meist im Zusammenhang mit anderen Erkrankungen und Behandlungen auftreten, dürfte die Dunkelziffer wesentlich höher ausfallen.
 
Trotz des Anstieges der Meldungen spiegeln die vorgelegten Zahlen noch lange nicht die tatsächlichen Verhältnisse wieder.

Quelle: Berufshaftpflicht direkt:

Verhalten im Schadenfall

Der Arzt hat dem Versicherer auf Anforderung einen ausführlichen und wahrheitsgemäßen Schadensbericht zu erstatten. Bedingungsgemäß darf er einen Haftpflichtanspruch des Patienten oder seiner Angehörigen nicht ohne vorherige Zustimmung des Versicherers rechtlich anerkennen. Auch in diesem Fall könnte der Versicherer aus der Pflicht zur Leistung frei werden. Dessen ungeachtet muss er dem Patienten wahrheitsgemäß Auskunft über den Verlauf der Behandlung erteilen.

Die eigentliche Schadensregulierung - zunächst im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen - erfolgt durch den Versicherer. Dieser führt zweckmäßigerweise auch die Korrespondenz mit der "Gegenseite".


Die werden sich hüten alle Fälle zu melden.

lg Silke
 
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