Gemeinsame Pressemitteilung: Patientenrechte werden greifbar

Dora

in memoriam
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Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt dazu: „Die Rechte von Patientinnen und Patienten in Deutschland werden erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt. Nach den Eckpunkten vom März 2011 wird nun mit dem Gesetzentwurf in der seit vielen Jahren laufenden Diskussion eine konkrete Lösung vorgelegt. Sie sorgt nicht nur im Arzt-Patienten-Verhältnis für einen angemessenen Ausgleich. Die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden verbessert.“

Weiterlesen: Patientenrechte werden greifbar - Bundesgesundheitsministerium


Ich habe bislang noch nichts davon bemerkt!
 
Hallo Dora,

ich war gerade auf einer Veranstaltung in Berlin. Dort war jemand von der Verbraucherzentrale für Patientenrecht und hat den Entwurf für die neuen Patientenrechte scharf kritisiert. Es geht um das Recht der Einsichtnahme in Patientenakten. Außer bei Psychiatern/Psychologen kann diese Einsichtnahme mit dem Hinweis auf Auswirkungen eines Patienten verweigert werden.
Im neuen Patientenrechtsgesetz steht sogar drin, dass, wenn ein Arzt - aus welcher Fachrichtung auch immer - Bedenken gegen diese Einsichtnahme hat, weil sie dem Patienten schaden könnte, auch dann das Recht auf Einsichtnahme künftig verweigert werden kann.
Ich finde das eine traurige und bedenkliche Entwicklung.

Viele Grüße
Sonnenschein55
 
Wer sich für die Neuerung der Patientenrechte interessiert?
Kann sich auf der Seite von W. Sch. einmal umsehen.


https://www.wernerschell.de :: Thema anzeigen - Patientenrechtegesetz - Referentenentwurf

Verbraucher - Zentrale Hamburg

Patientenrechte als Mogelpackung

https://www.vzhh.de/gesundheit/159335/patientenrechte-als-mogelpackung.aspx



@James da hast Du aber auch einen guten Link ins Internet gestellt.

Am Ende ist es wie so oft, viel Wind um nix.
Denn solange die Profitgier der Pharma Industrie und Politik kein Ende findet,
wird sich nichts ändern.


Wünsche einen schönen Sonntag:wave:
 
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Hallo Oregano,

das ist ja das Paradoxe in unserem Rechtssystem bei Behandlungsfehlern, dass der Geschädigte die Beweislast trägt obwohl sich alle Beweise in der Obhut des Verursachers befinden. Das wäre -mal lax gesagt- als würde der Ladendieb die Videoaufnahmen der Überwachungskamera verwalten. Erschwerend kommt ja noch hinzu, dass ein Patient nach einem Behandlungsfehler sich sehr oft in einem körperlich und geistig schwer angeschlagenen Zustand befindet und zudem von medizinischen Zusammenhängen kaum eine Ahnung hat. Ich möchte nicht wissen, wie oft dann das Wort "Schicksal" oder "tragischer Verlauf" herhalten muß um die "Schuld" auf der Seite des Patienten zu suchen.

Gerade aus diesem Grunde möchte ich hier betonen, dass im Falle eines Zweifels man sich hier bei uns im Forum Hilfe holen kann.
 
Die Ärztekammer Berlin äußert sich kritisch und mit Verbesserungsvorschlägen:

... bestehen im aktuellen Entwurf substantielle Lücken. Nach Ansicht von Kammerpräsident
Dr. med. Günther Jonitz löst der vom Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium
jetzt gemeinsam vorgelegte Referentenentwurf die grundlegenden Probleme im Gesundheitswesen
nicht:
„Die Ursachen für die zunehmend mangelhafte Versorgung deutscher Patienten,
wie stetig steigender Kostendruck, wachsende Kommerzialisierung oder fehlende
Kooperation der Akteure, werden ignoriert.“ Es sei begrüßenswert, die bestehenden Gesetze
– die zu den besten weltweit gehören – zusammenzufassen und klarer zu strukturieren, damit
Patienten und Ärzte mehr Transparenz erhalten und ihre Rechte leichter in Anspruch
nehmen können.
„Aber mit diesem Gesetz schaut man in die falsche Richtung“, kritisiert Jonitz, „denn der Patient
muss nicht vor dem Arzt geschützt werden.“ Die Verletzung der Patientenrechte findet
nämlich nicht primär auf der persönlichen Arzt-Patienten-Ebene statt. Vielmehr müssten im Gesundheitswesen Voraussetzungen geschaffen werden, die es Ärzten ermöglichen, die
Rechte ihrer Patienten zu gewährleisten.
Patienten haben nach Aussage von Jonitz das Recht darauf, dass
 ausreichend Raum und Zeit für eine individuelle Arzt-Patientenbeziehung möglich ist,
 die Therapiefreiheit des Arztes gewährleistet ist,
 sie freien und zeitnahen Zugang zu Kliniken und Praxen ihrer Wahl haben,
 sie ohne kommerziellen Druck und frei von Interessen Dritter behandelt werden können,
 Ärztinnen und Ärzte die deutsche Sprache ausreichend gut sprechen,
 der Facharztstandard rund um die Uhr gewährleistet ist,
 Arzt-Patienten-Gespräche und Patientendaten auf jeden Fall vertraulich bleiben und
nicht im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung Gegenstand von polizeilichen
Ermittlungen werden,
 die im Rahmen von Studien an ihnen gemachten Erfahrungen allgemein zugänglich
gemacht werden (Stichwort Studienregister).
„Für die Einhaltung dieser elementaren Patientenrechte sind nicht die einzelne Ärztin und der
einzelne Arzt, sondern die Träger im Gesundheitswesen verantwortlich ....
https://www33.univadis.de/sonderber...3/Stellungnahme_zum_Patientenrechtegesetz.pdf

Grüsse,
Oregano
 
Neuss, den 16.01.2012

Patientenrechtegesetz - Entwurf ungenügend

Der heute vorgelegte Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Bis auf einige kleinere Neuerungen beschränkt sich der Text auf die Wiedergabe der bereits - zum Teil seit Jahrzehnten - gefestigten Rechtsprechung zum Thema. Weitergehende Regelungen, die aber aus der Sicht der Patienten bzw. der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen wichtig erscheinen, bleiben unberücksichtigt.
Daher wird sich Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk noch ausführlich zum Referentenentwurf zu Wort melden.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei


Quelle: https://www.wernerschell.de :: Thema anzeigen - Patientenrechtegesetz - Referentenentwurf


Das ist für meinen Begriff, reine Augenwischerei.
Es wird sich in Deutschland kaum etwas ändern.
 
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