Selbstmedikation: Quittungen für das Finanzamt sammeln

Dora

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Verbraucher, die sich im Jahr 2011 rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke geholt haben, können ihre Quittungen für das Finanzamt sammeln, um Steuern zu sparen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Wer die Kosten für privat bezahlte Medikamente in der Einkommensteuererklärung als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen will, muss jedoch eine medizinische Notwendigkeit für das Verwenden der Präparate nachweisen.


weiterlesen: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Selbstmedikation: Quittungen für das Finanzamt sammeln
 
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