Patientenrecht: Zweitmeinung

ory

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Eine Zweitmeinung sollte man dann einholen, wenn man das Gefühl hat, dass der Arzt das gesundheitliche Problem nicht richtig einschätzt beziehungsweise eine Behandlung empfiehlt, bei der sich der Patient nicht wohl oder unsicher fühlt.


Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist aufgrund von Informations- und Kompetenzunterschieden ein ungleiches Verhältnis.

Idealerweise sollte zwischen den beiden Parteien ein Vertrauensverhältnis entstehen, sodass der Ratsuchende seine Beschwerden, Ängste und Bedenken möglichst frei vorbringen kann und eine fachlich kompetente, verständliche und zufriedenstellende Beratung erhält .

Gerade bei einschneidenden medizinischen Entscheidungen kann es dennoch empfehlenswert sein, eine zweite Meinung einzuholen. So können Diagnosen gesichert, Risiken und Erfolgsaussichten von Therapien sowie alternative Behandlungsmethoden besser beurteilt werden.
Das Einholen einer Zweitmeinung bedeutet nicht, dass Untersuchungen doppelt gemacht werden müssen.
Jeder Patient hat ein Recht auf seine Behandlungsunterlagen in Kopie.
Diese können dann bei einem anderen Arzt vorgelegt werden.

Die Kosten für das Einholen einer zweiten Meinung werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Da ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis einen nicht unerheblichen Einfluss auf Krankheitsverläufe und Behandlungserfolge hat, sollte jeder Arzt Verständnis für den Wunsch seines Patienten nach einer zweiten ärztlichen Meinung haben.

Quelle mit aufschlussreichem Video:

www.ndr.de/fernsehen/sendungen/visite/gesundheitswesen/zweitmeinung103.html

lg ory
 
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