Rentenantrag wegen Fibromyalgie

ory

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Aus der Sicht eines Rentenberaters :


Bei der Begutachtung von Schmerzen sei auf die www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-102_S2k_Begutachtung_von_Schmerzen_03-2007_12-2010.pdf. hingewiesen .

Der Gutachter muss über den aktuellen evidenzbasierten Wissensstand der Krankheitsbilder mit Leitsymptom "chronischer Schmerz" verfügen (z.B. im Rahmen der Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie").

Hierzu sei auch auf die entsprechenden Leitlinienseiten der AWMF verwiesen.

Die Fibromyalgie hat einen eigenen Diagnoseschlüssel nach dem ICD-10: M 79.7

Häufig wird das Krankheitsbild von Psychiatern auch als anhaltend somatoforme Schmerzstörung, ICD-10: F 45.4 diagnostiziert.

Die Krankheit gilt inzwischen als anerkannt, wenn auch immer noch als "Modekrankheit" bezeichnet.

Die Diagnose wird deshalb erst sehr spät, oft erst nach 10 Jahren diagnostiziert, weil die Schmerzen wechselnd im ganzen Körper wandern.
Die behandelnden Orthopäden bringt das zur schieren Verzweiflung, da sie keine entsprechenden Befunde des Bewegungsapparates finden.

Die Fibromyalgie ist nach der neuen Leitlinie keine psychische Störung, wenngleich durch sehr starke Schmerzen ein hoher Leidensdruck entstehen kann.
Durchschnittlich 30 bis 80 % der Erkrankten leiden unter Angststörungen und Depressionen.

Die Diagnose Fibromyalgie ist aber keine Eintrittskarte für die Rente wegen Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung.

Wahrscheinlich 90 % der Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung werden abgelehnt.

Was sind die Gründe für die Ablehnung?

• Annahme des Mandanten, das die Diagnose Fibromyalgie für einen Rentenantrag ausreiche .

• Es fand bis zum Rentenantrag noch keine ausreichende ambulante oder klinische Behandlung laut den Schmerzleitlinien statt.
Häufig werden die Mandanten nur vom Hausarzt und Orthopäden behandelt.

• Es fehlt vor allem eine Schmerztherapie (Schmerztherapeut), Verhaltenstherapie (Diplom-Psychologe).

• Bei hohem Leidensdruck ist laut den Leitlinien eine ambulante Behandlung beim Psychiater angesagt.

Merke: Zu erst an die Behandlung des Krankheitsbildes "Fibromyalgie" denken.

Eine Rentenbezug erbringt keine Heilung des Krankheitsbildes.
Häufig verlieren die Mandanten soziale Kontakte durch den Arbeitsplatzverlust.
An Rente ist erst bei gescheitertem ambulanten und stationären Behandlungsversuchen zu denken.

Tipp:
Ältere Mandanten ab Vollendung des 58. Lebensjahres sollten den Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt nicht vergessen.
Bei Vorliegen der Wartezeit von 35 Jahren und einer Schwerbehinderung kann die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen (bis Jahrgang 1951 noch für das 60. Lebensjahr bei 10,8 % Rentenabschläge) beantragt werden.

Erhöhungsanträge lohnen sich.
Gehen Sie am besten zu einem Rentenberater, der häufig Erhöhungsanträge beim Versorgungsamt einreicht und auch die Durchsetzung über Widerspruch und Klage nicht scheut.
Blog Rentenberater Sommer: Fibromyalgie (FMS) und Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente)

Das Klinikum Saarbrücken hat eine empfehlenswerte Patienteninformation zu Fibromyalgie herausgegeben

www.klinikum-saarbruecken.de/np_show.phtml?nID=60


lg ory
 
hallo zusammen ,

ich hole diesen beitrag einfach noch einmal hoch ,damit er nicht so ganz verloren geht ;) .

lg ory
 
Danke Ory,

dein Beitrag kam grade zur richtigen Zeit, denn heute muß ich meinen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung abgeben. Da stand einiges Wissenswertes bei dem Herrn Rentenberater.:)
 
hallo kari ,

wow....... dann kam der beitrag tatsächlich gerade zu rechten zeit ;).

wenn du erfolg mit dem antrag hast , was ich dir wünsche ,wäre es super wenn du hier deine erfahrung dazu schreibst .

auch wenn es nicht klappt , ist es interessant zu erfahren warum der antrag abgelehnt wurde .

lg ory :wave:
 
Hallo,
ein sehr interessanter Beitrag. Es ist wirklich auch schon sehr schwierig, eigens wg. Fibro einen Grad der Beschinderung zu bekommen. Und wenn, dann liegt er meistens unter 40 %, sodaß man noch nicht mal als "gleichgestellt" gilt.
Als damals bei mir die Fibromyalgie festgestellt wurde hat die Klinik noch für mich den Antrag auf Fststellung der Schwerbehinderung gestellt. Mit ein paar Arthroseschäden und einer Bandscheiben-OP die hatte, meinte man, es müßten so 50 % GdB dabei rumkommen. Dann kam der Feststellungsbe-scheid: es wurden mir 40 % zugestanden. Beim genaueren Hinsehen, stellte ich aber fest, dass die Fibromyalgie überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Aber genau die war es doch, die "meine Lebensqualität nicht nur vorübergehend einschränkte".
In meinem Ärger darüber, habe ich wildentschlossen beim Versorgungsamt angerufen und das der "überaus freundlichen Dame" erklärt. Sie meinte dann nur "schriftlich einreichen". Habe ich dann auch gemacht und habe den gleichen Satz benutzt, von dem sie vorher Gebrauch gemacht hatten.
Nämlich " dass ich sehr wohl der Meinung bin, dass gerade die Fibro meine Lebensqualität nicht nur vorübergehend einschränkte".
Alle meinten, da kann man nichts mehr machen. Das wird nicht mehr. Ich habs einfach versucht.

Und der Erfolg gab mir Recht; denn plötzlich hatte ich statt 40% GdB eine
Erhöhung auf 50% GdB und bekam einen Ausweis. Zu dem Zeitpunkt war ich
noch beschäftigt und mir standen somit verschiedene Dinge zu. U. A. 5 Tage mehr Urlaub und einen strengeren Kündigungsschutz.
Als ich das meinem damaligen Arbeitgeber mitteilte, war er nicht gerade glücklich darüber und meinte (u. das ist kein Scherz!), "das mit dem erweiterten Kündigungsschutz wäre ja klar und ginge in Ordnung, aber mit dem Urlaub müsse man mal sehen". Auf Nachfrage, wie er das meine sagte er mir "er würde davon ausgehen, dass ich das nicht in Anspruch nehmen würde". Ich war so geschockt und gleichzeitig sprudelte es aber auch so aus mir heraus: " Herr...... die 5 Tage mehr Urlaub sind kein Wunschkonzert, sondern stehen aufgrund meiner Erkrankung zu!
Er meinte dann nur noch, dass solle ich mir doch nochmal überlegen! Aber mit einem Unterton, der mir sagte, ok. das gibt noch Ärger. Da ich ja aber
Schwerbehindert war, wandte ich mich an den Schwerbehindertenbeauf-
tragten meiner Firma und der hat dann alles andere in die Hand genommen.

Bei meinem Arbeitgeber war ich unten durch. Aber nach 6 Monaten hatte ich eine andere Arbeit gefunden und verließ die Firma.

___________

Das nur mal so, wie es laufen kann und wie es auch in den meisten Fällen läuft, wenn man GdB beantragt nur wg. Fibro. Allerdings hängt es auch immer
vom Gutachter ab, wie das ganze ausfällt.
Das gleiche gilt für Erwerbsminderungsrente: Eine Freundin meiner Schwester
ist gesundheitlich eigentlich gesund, bis auf die Fibro. Aber durch die Fibro
an manchen Tagen - wie wir das alle auch wissen - eben nicht in der Lage,
ihrer Arbeit nachzugehen. Daraufhin stellte sie auf Anraten ihres Arztes einen
Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Nach kurzer Zeit mußte sie bereits zu einem Gutachter. Natürlich nicht in ihrer Nähe sondern kilometerweit entfernt.
Sie fuhr mit der Bahn dorthin. Angekommen, hat er sie so fertig gemacht und
ihr sonstwas unterstellt, bis hin zum Simulant.
Der Satz "das wäre ja noch schöner, wenn wir das durchgehen ließen, dass jemand mit dieser eingebildeten Modekrankheit eine Erwerbsminderungsrente bekommt." Sie solle Sport machen.
Beim Rausgehen meinte er dann noch "allein, dass sie mit der Bahn die 2 Stunden Fahrt mit 2 mal Umsteigen bewältigt hätte, wäre für ihn sowieso schon direkt klar gewesen, was mit ihr los wäre"
______________

So kann es gehen!! Aber Gott sei Dank, gibt es auch noch den psoitiven
Teil, wo Gutachter usw. doch sehr nett sind. Zwar nicht oft, aber es soll
sie geben!
 
hallo jowacht ,

danke erst einmal für deinen beitrag:)

es ist oft unbegreiflich wie der mensch mit seinesgleichen umgeht , es verschläg einem regelrecht die sprache .

Beim Rausgehen meinte er dann noch "allein, dass sie mit der Bahn die 2 Stunden Fahrt mit 2 mal Umsteigen bewältigt hätte, wäre für ihn sowieso schon direkt klar gewesen, was mit ihr los wäre

dies mußte ich zweimal lesen :schock:

na gott sei dank hattest du das glück an einem gutachter geraten zu sein der "nett" war .

aber großes kopfschütteln bei mir das nicht "die erkrankung " an sich sondern ein netter gutachter ausschlaggebend war/ist .

lg ory
 
Bei einer gewissen Zahl von Beschäftigten, ist ein Arbeitnehmer sogar verpflichtet,
einen Behinderten Menschen einzustellen, sonst muss er finanziell,
nämlich an das Amt eine Abgabe leisten.

In der Regel wird für Fibromyalgie 30% gewährt.

Gibt es mehrere Grunderkrankungen werden die zunächst aufgerechnet,
dann zusammen gefasst. Das bedeutet wieder einen Abzug.

Man kann gegen einen Bescheid Einspruch erheben,
aber das wird sehr schwierig, wenn es vor dem Sozialgericht landet.

Besser man wartet kurz ab und stellt einen neuen Antrag.

Das meinte ein netter Angestellter, vom Amt für Soziale Angelegenheiten.
 
Wuhu,
Bei einer gewissen Zahl von Beschäftigten, ist ein Arbeitnehmer sogar verpflichtet,
einen Behinderten Menschen einzustellen, sonst muss er finanziell,
nämlich an das Amt eine Abgabe leisten...
ja, dem ist so - allerdings "leisten" sich manche Firmen lieber eine "Straf"-Zahlung als einen "unliebsamen (und noch teureren) Angestellten"... Die Gesetze lassen das so zu...
 
es ist einfach lächerlich ,die Ausgleichsabgabe

z.b. 105€ pro monat .

wahrscheinlich ist die abgabe dann auch noch absetzungsfähig am jahresende.

Ausgleichsabgabe

lg
 
Genauso ist es! Viele Firmen leisten sich einfach den Luxus
diese Ausgleichsabgabe einfach zu zahlen.
Es ist ja sogesehen keine Bestrafung. Die firmen können ganz offen damit umgehen und schon von vornerein sagen "lieber zahlen wir die Ausgleichsabgabe, als das wir uns mit den Rechten der Schwerbehinderten herumschlagen".

Ich habe es so erlebt, wie ich schon geschrieben habe mit den 5 Tagen Urlaub.
Was denkt Ihr, was da für Sätze gesagt wurden......
 
Die Kassen sind angewiesen, keine Renten zu gewähren.


Meine Eingliederung ins Arbeitsverhältnis wurde 1998
vom Personalchef abgelehnt.

Wäre mein Mann kein Schwerstpflegefall gewesen,
hätte ich dagegen geklagt.

Zumal ich etwas über meinen Personalchef erfahren habe,
wo mir die Spucke weg geblieben ist.

2004 erfuhr ich, dass einem Arbeitskollegen
die Rente abgelehnt und der Arbeitgeber verpflichtet
wurde, einen behinderten gerechten Arbeitsplatz
zu ermöglichen.

Es wurde dementsprechend Hilfsmitteln angebracht.

Ich weiß auch, dass Frau Ministerin von der Leyen
dafür war, dass die Abgaben angehoben werden.

Mir ist auch klar, dass man lieber eine Abgabe bezahlt,
als Schwerbehinderte zu beschäftigen.

Andere Firmen stellen solche Benachteiligte ganz gerne ein,
da sie ja vom Arbeitsamt monatlich noch einen Ausgleich erhalten.


Es ist schon eine verrückte Welt.
 
Hallo Dora,

Du hast recht, es gibt nichts was es nicht gibt!

Es gibt Arbeitgeber, die Schwerbehinderte einstellen, um an die Fördergelder
zu kommen. Dann wird gerade die Frist abgewartet, die man abwarten muss,
damit man die gezahlten Gelder auch behalten kann und dann ...... ja und dann ist der Schwerbehinderte ganz schnell wieder seinen Job los.
Nun könnte man sagen, das geht aber so schnell auch nicht, weil das ja schwieriger ist mit der Kündigung. Nein......so schwierig ist es auch nicht.
Bei dem Mann einer Bekannten wurde das so gemacht. Er war bedingt durch seine Krankheit für einige Wochen außer Gefecht gesetzt. Dann hat man ihm
gekündigt mit dem Grund, er wäre ja in der Produktion beschäftigt, an einer Maschine, die nur er führen kann. In der Zeit wo er krank sei, könne so die produktionsquote nicht gehalten werden, oder so ähnlich.

Der Mann hat dann zwar eine Entschädigung bekommen, aber seinen Job war er wieder los.
Was mich mal interessieren würde wäre, wenn jetzt dieser Mann wieder einen neuen Job findet, werden dann auch an den neuen Arbeitgeber wieder diese Fördermittel gezahlt?

LG jowacht
 
hallo jowacht ,

ich hole den beitrag einfach noch einmal hoch weil mich deine frage :
Was mich mal interessieren würde wäre, wenn jetzt dieser Mann wieder einen neuen Job findet, werden dann auch an den neuen Arbeitgeber wieder diese Fördermittel gezahlt?
auch interessiert .

aber ich denke schon das der neue arbeitsgeber auch dieses fördergeld bekommt .

lg ory
 
Soviwl ich weiß, kann der neue Arbeitgeber wieder neue Fördermittel beantragen, wenn er bereit ist den Schwerbehinderten für mindestens
2oder 3 (weiß ich nicht mehr genau) einzustellen.
Und nur dann bekommt man die Fördermittel. Wir der Schwerbehinderte nach kurzer Zeit wieder entlassen, weil der vielleicht doch nicht geeignet war, muss der Arbeitgeber die erhalten Fördermittel auch wieder zurückzahlen.
Die Mittel werden auch nicht im _Voraus komplett gezahlt. Das wird immer für bestimmte Zeiträume gezahlt, praktisch in Raten.
 
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